§ 8 Abs.1 Nr.1 SGB V ->Befreiung wofür genau ??

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heinrich
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Beitragvon heinrich » 09.01.2014, 19:46

Erwin Lottermann,

wie alt bist Du denn.

Und wie hoch wäre denn das Gehalt nach den 2 Monaten Selbstständigkeit
bei der "neuen" Beschäftigung (= neues Arbeitsverhältnis)

sct
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Re: § 8 Abs.1 Nr.1 SGB V ->Befreiung wofür genau ??

Beitragvon sct » 04.03.2016, 16:08

Hi Erwin,

das funktioniert, rein theoretisch. Aber nur dann wenn der neuer (alter) Chef dir weniger Geld zahlt damit du unter der JAEG bleibst.
Interessant ist nur was die GKV dazu sagt wenn sie sieht das der neue und alte Arbeitgeber derselbe ist.

Auf der sicheren Seite bist Du wenn Du dich tatsächlich irgendwo anders anstellen lässt und mindestens einen Monat dazwischen Pause oder besser Arbeitslos bist und tatsächlich ALG I beziehst.

Ciao
SCT


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