Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
Hallo,
auf dem Fragebogen müsste doch stehen, für welchen Zeitraum, bzw. ab wann die Angaben benötigt werden ?!
Gruss
Czauderna
auf dem Fragebogen müsste doch stehen, für welchen Zeitraum, bzw. ab wann die Angaben benötigt werden ?!
Gruss
Czauderna
Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
Hallo Hoffnungsschimmer,
bei mir ist die Lage ganz ähnlich wie bei Dir: Die Kasse sucht sich aus dem letzten Steuerbescheid die höchste dort vorhande Zahl heraus. Davon wird nichts abgezogen oder dazugezählt. Daraus die 15,irgendwas und fertig. Das ist dann Dein Jahresbeitrag.
Und ob Dir das zum Leben reicht, weil es z.B. weit unter Hartz IV ist, oder was auch immer, das ist der Kasse völlig egal. Nach meiner Rechtsauffassung darf Dich niemand unter das Existenzminimum hinaus abkassieren. Aber genau das tut die Kasse und es ist Ihnen auch völlig egal. In meinem Fall hab ich weder das Geld, noch den Nerv, dagegen juristisch vorzugehen.
bei mir ist die Lage ganz ähnlich wie bei Dir: Die Kasse sucht sich aus dem letzten Steuerbescheid die höchste dort vorhande Zahl heraus. Davon wird nichts abgezogen oder dazugezählt. Daraus die 15,irgendwas und fertig. Das ist dann Dein Jahresbeitrag.
Und ob Dir das zum Leben reicht, weil es z.B. weit unter Hartz IV ist, oder was auch immer, das ist der Kasse völlig egal. Nach meiner Rechtsauffassung darf Dich niemand unter das Existenzminimum hinaus abkassieren. Aber genau das tut die Kasse und es ist Ihnen auch völlig egal. In meinem Fall hab ich weder das Geld, noch den Nerv, dagegen juristisch vorzugehen.
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- Postrank4
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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
Auf dem Fragebogen steht leider gar nichts dazu.
Da steht "Einkünfte" und darunter "Eigene Einkünfte in Euro/Jahr". Nicht welches Jahr, nicht ob brutto oder netto bei abhängiger Beschäftigung und nicht ob laut Steuerbescheid "Einkünfte" oder "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen".
@matteo: Ja, wenn man dagegen was sagt und mit dem Existenzminimum argumentiert, dann wird wird nur gesagt, man solle zum Jobcenter gehen. Das Jobcenter würde aber auch nicht diese extrem hohen Beiträge für mich zahlen müssen. Also könnte die Krankenkasse für alle Selbständigen und Minijobber eigentlich den Beitrag ansetzen, den das Jobcenter zahlen müsste. Zumindest dann, wenn das Einkommen nachweislich unter Hartz IV liegt.
Was mich persönlich aber sehr interessieren würde: Wenn das Jobcenter einen Leistungsbezieher 6 Wochen in eine MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) schickt, zahlt es dann höhere Beiträge für dieses Mitglied? Der Leistungsbezieher verrichtet während dieser 6 Wochen unbezahlt die Arbeit einer Vollzeitkraft und ihm stünden theoretisch mindestens 8,50 Euro pro Stunde dafür zu. Man kann von etwa 45 - 50 Arbeitsstunden pro Woche ausgehen. Wollen die Krankenkassen in dem Fall für diese 6 Wochen tatsächlich Beiträge vom theoretischen Bruttoverdienst in Höhe von 2.295 bis 2.550 Euro oder kommt das Jobcenter dennoch so billig (unter 100 Euro im Monat) davon?
Wahrscheinlich fordern die Krankenkassen keinen höheren Beitrag vom Jobcenter. Dabei könnten dadurch die Beiträge für alle Mitglieder sinken und man könnte diese unsäglichen Mindestbeitragsbemessungsgrenzen abschaffen. Bei 6 Mio Leistungsbeziehern und nur 6 Wochen unbezahlte Vollzeitarbeit pro Person und Jahr käme einiges für die Krankenkassen zusammen.
Ist bei der Rentenkasse genau das gleiche. Man denkt darüber nach, die geringverdienenden Selbständigen mit extremst hohen Beiträgen zu belasten. Scheinselbständigkeit ist das Staatsverbrechen Nummer 1, aber die Jobcenter brauchen für die unbezahlt Vollzeit arbeitenden Leistungsbezieher keinen einzigen Cent in die Rentenversicherung einzahlen.
Und etliche Leistungsbezieher müssen nicht nur 6 Wochen unbezahlt arbeiten, sondern teilweise 3 bis 6 Monate pro Jahr! Die Kranken- und Rentenversicherung sollten sich auf diese Zielgruppe orientieren. Nein, man will eher dem sprichwörtlichen nackten Mann in die Tasche greifen.
Da steht "Einkünfte" und darunter "Eigene Einkünfte in Euro/Jahr". Nicht welches Jahr, nicht ob brutto oder netto bei abhängiger Beschäftigung und nicht ob laut Steuerbescheid "Einkünfte" oder "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen".
@matteo: Ja, wenn man dagegen was sagt und mit dem Existenzminimum argumentiert, dann wird wird nur gesagt, man solle zum Jobcenter gehen. Das Jobcenter würde aber auch nicht diese extrem hohen Beiträge für mich zahlen müssen. Also könnte die Krankenkasse für alle Selbständigen und Minijobber eigentlich den Beitrag ansetzen, den das Jobcenter zahlen müsste. Zumindest dann, wenn das Einkommen nachweislich unter Hartz IV liegt.
Was mich persönlich aber sehr interessieren würde: Wenn das Jobcenter einen Leistungsbezieher 6 Wochen in eine MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) schickt, zahlt es dann höhere Beiträge für dieses Mitglied? Der Leistungsbezieher verrichtet während dieser 6 Wochen unbezahlt die Arbeit einer Vollzeitkraft und ihm stünden theoretisch mindestens 8,50 Euro pro Stunde dafür zu. Man kann von etwa 45 - 50 Arbeitsstunden pro Woche ausgehen. Wollen die Krankenkassen in dem Fall für diese 6 Wochen tatsächlich Beiträge vom theoretischen Bruttoverdienst in Höhe von 2.295 bis 2.550 Euro oder kommt das Jobcenter dennoch so billig (unter 100 Euro im Monat) davon?
Wahrscheinlich fordern die Krankenkassen keinen höheren Beitrag vom Jobcenter. Dabei könnten dadurch die Beiträge für alle Mitglieder sinken und man könnte diese unsäglichen Mindestbeitragsbemessungsgrenzen abschaffen. Bei 6 Mio Leistungsbeziehern und nur 6 Wochen unbezahlte Vollzeitarbeit pro Person und Jahr käme einiges für die Krankenkassen zusammen.
Ist bei der Rentenkasse genau das gleiche. Man denkt darüber nach, die geringverdienenden Selbständigen mit extremst hohen Beiträgen zu belasten. Scheinselbständigkeit ist das Staatsverbrechen Nummer 1, aber die Jobcenter brauchen für die unbezahlt Vollzeit arbeitenden Leistungsbezieher keinen einzigen Cent in die Rentenversicherung einzahlen.
Und etliche Leistungsbezieher müssen nicht nur 6 Wochen unbezahlt arbeiten, sondern teilweise 3 bis 6 Monate pro Jahr! Die Kranken- und Rentenversicherung sollten sich auf diese Zielgruppe orientieren. Nein, man will eher dem sprichwörtlichen nackten Mann in die Tasche greifen.
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- Postrank4
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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
War bei der Krankenkasse und bin jetzt richtig verzweifelt. Jetzt weiß ich absolut nicht mehr, was ich machen soll.
Meine Kasse akzeptiert die Selbständigkeit nicht im Nebenerwerb. Auch dann nicht, wenn ich unter dem Verdienst im Minijob bleibe. Ich muss das Gewerbe abmelden. Andernfalls sei nur der Antrag auf Beitragsentlastung möglich.
In den Monaten von August 2016 bis Dezember 2016 erhalte ich Nettolohn von insgesamt 465,45 Euro. Während dieses Zeitraums werden jedoch rund 680 Euro Beitrag fällig. Wie soll ich die denn bezahlen, wenn ich meine Selbständigkeit aufgeben muss? Mir würden über 200 Euro fehlen!!!
Wo soll ich diesen Betrag herkriegen, wenn ich das Gewerbe nicht behalten darf? Das ist doch vollkommen unmöglich? Soll ich auf der Straße betteln?
Dass ich mir eine andere Krankenkasse suchen muss, ist klar. Kann mir jemand Tipps geben, welche Krankenkassen ein Gewerbe auf Nebenerwerb akzeptieren würden? Und habe ich irgendein Sonderkündigungsrecht? Ich möchte mein Gewerbe nicht aufgeben. Davon abgesehen, dass Abmeldung und Neuanmeldung nach Kassenwechsel Geld kosten, welches ich nicht besitze.
Meine Kasse akzeptiert die Selbständigkeit nicht im Nebenerwerb. Auch dann nicht, wenn ich unter dem Verdienst im Minijob bleibe. Ich muss das Gewerbe abmelden. Andernfalls sei nur der Antrag auf Beitragsentlastung möglich.
In den Monaten von August 2016 bis Dezember 2016 erhalte ich Nettolohn von insgesamt 465,45 Euro. Während dieses Zeitraums werden jedoch rund 680 Euro Beitrag fällig. Wie soll ich die denn bezahlen, wenn ich meine Selbständigkeit aufgeben muss? Mir würden über 200 Euro fehlen!!!
Wo soll ich diesen Betrag herkriegen, wenn ich das Gewerbe nicht behalten darf? Das ist doch vollkommen unmöglich? Soll ich auf der Straße betteln?
Dass ich mir eine andere Krankenkasse suchen muss, ist klar. Kann mir jemand Tipps geben, welche Krankenkassen ein Gewerbe auf Nebenerwerb akzeptieren würden? Und habe ich irgendein Sonderkündigungsrecht? Ich möchte mein Gewerbe nicht aufgeben. Davon abgesehen, dass Abmeldung und Neuanmeldung nach Kassenwechsel Geld kosten, welches ich nicht besitze.
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- Postrank4
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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
Beim Finanzamt habe ich jetzt gemeldet, dass ich das Gewerbe erst einmal auf unbestimmte Zeit ruhen lassen werden. Reicht das für die Krankenkasse oder muss ich wirklich eine Gewerbeabmeldung vorlegen? Hat die Kasse für diese Forderung irgendeine rechtliche Grundlage?
Immerhin erklärte man mir auch, dass man einen Abmeldebescheid vom Jobcenter benötige und so etwas existiert in meinem Fall überhaupt nicht. Kann ja sein, dass dann eine Gewerbeabmeldung auch nicht unbedingt benötigt wird.
Was für mich auch noch ganz wichtig wäre: Da ich meinem Gewerbe nicht mehr nachgehen darf, kann ich die Beiträge nicht vollständig bezahlen. Lohnt sich eine teilweise Bezahlung? Könnte ich damit meine drohende Obdachlosigkeit hinauszögern? Wird der Zollbeamte bei Teilzahlungen später losgeschickt?
Immerhin erklärte man mir auch, dass man einen Abmeldebescheid vom Jobcenter benötige und so etwas existiert in meinem Fall überhaupt nicht. Kann ja sein, dass dann eine Gewerbeabmeldung auch nicht unbedingt benötigt wird.
Was für mich auch noch ganz wichtig wäre: Da ich meinem Gewerbe nicht mehr nachgehen darf, kann ich die Beiträge nicht vollständig bezahlen. Lohnt sich eine teilweise Bezahlung? Könnte ich damit meine drohende Obdachlosigkeit hinauszögern? Wird der Zollbeamte bei Teilzahlungen später losgeschickt?
Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
Hallo,
nein, eine Kasse zu benennen, die garantiert anders entscheidet als deine aktuelle Kasse - die wird dir sicher niemand hier nennen können.
Ob eine Gewerbeabmeldung zwingend erforderlich ist - auch das kann man von hier aus pauschal nicht sagen, das entscheidet die Kasse.
Natürlich geht das mit der Abmeldung nur dann wenn es auch eine entsprechende Anmeldung gab.
Eine Ratenzahlung von Beitragsrückständen ist möglich und wenn diese mit der Kasse vereinbart wird und die Ratenzahlungen auch erfolgen, dann wird weder das Hauptzollamt eingeschaltet noch werden die Leistungsansprüche reduziert auf die Notfallbehandlung.
Ich würde, aber das nützt dir leider nix, als Kasse deine Ruhens Meldung beim Finanzamt sowieso akzeptieren - aber noch viel mehr, bleibe ich weiterhin bei meiner Auffassung, dass ich dich nicht als hauptberuflich Selbständigen sehe.
Mein Rat - Widerspruch einlegen - schriftlich - und sich auch mal an die Rentenversicherung wenden, denn die ist für die Statusfeststellung von Selbständigen zuständig.
Gruss - hab ich markiert - trifft in deinem Fall wohl eher nicht zu !!
Czauderna
nein, eine Kasse zu benennen, die garantiert anders entscheidet als deine aktuelle Kasse - die wird dir sicher niemand hier nennen können.
Ob eine Gewerbeabmeldung zwingend erforderlich ist - auch das kann man von hier aus pauschal nicht sagen, das entscheidet die Kasse.
Natürlich geht das mit der Abmeldung nur dann wenn es auch eine entsprechende Anmeldung gab.
Eine Ratenzahlung von Beitragsrückständen ist möglich und wenn diese mit der Kasse vereinbart wird und die Ratenzahlungen auch erfolgen, dann wird weder das Hauptzollamt eingeschaltet noch werden die Leistungsansprüche reduziert auf die Notfallbehandlung.
Ich würde, aber das nützt dir leider nix, als Kasse deine Ruhens Meldung beim Finanzamt sowieso akzeptieren - aber noch viel mehr, bleibe ich weiterhin bei meiner Auffassung, dass ich dich nicht als hauptberuflich Selbständigen sehe.
Mein Rat - Widerspruch einlegen - schriftlich - und sich auch mal an die Rentenversicherung wenden, denn die ist für die Statusfeststellung von Selbständigen zuständig.
Gruss - hab ich markiert - trifft in deinem Fall wohl eher nicht zu !!
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 28.07.2016, 10:55, insgesamt 1-mal geändert.
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- Postrank4
- Beiträge: 36
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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
Danke.
Schriftlich habe ich nichts erhalten, wogegen ich Widerspruch einlegen könnte. Ich war (und bin es noch immer) so enttäuscht über den Verlauf des Gesprächs, dass ich gar nicht daran gedacht habe, mir das schriftlich geben zu lassen. Habe so darauf gehofft, dass eine Einstufung in Nebenerwerb möglich wäre. Vor allem, da ja durch den Minijob ein Haupterwerb existiert. Ohne anderes Einkommen hätte ich die Entscheidung vielleicht noch verstehen können, aber in meinem Fall habe ich wirklich auf eine andere Ermessensentscheidung gehofft.
Werde der Krankenkasse dann jetzt erst einmal mitteilen, dass das Gewerbe ab August ruht und um eine Rechtsgrundlage für die Forderung zur Gewerbeabmeldung bitten.
Schriftlich habe ich nichts erhalten, wogegen ich Widerspruch einlegen könnte. Ich war (und bin es noch immer) so enttäuscht über den Verlauf des Gesprächs, dass ich gar nicht daran gedacht habe, mir das schriftlich geben zu lassen. Habe so darauf gehofft, dass eine Einstufung in Nebenerwerb möglich wäre. Vor allem, da ja durch den Minijob ein Haupterwerb existiert. Ohne anderes Einkommen hätte ich die Entscheidung vielleicht noch verstehen können, aber in meinem Fall habe ich wirklich auf eine andere Ermessensentscheidung gehofft.
Werde der Krankenkasse dann jetzt erst einmal mitteilen, dass das Gewerbe ab August ruht und um eine Rechtsgrundlage für die Forderung zur Gewerbeabmeldung bitten.
Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
Hallo,
solange du keinen Einstufungsbescheid der Kasse vorliegen hast, macht es grundsätzlich keinen Sinn schon jetzt einen Widerspruch einzulegen - also abwarten.
Gruss
Czauderna
solange du keinen Einstufungsbescheid der Kasse vorliegen hast, macht es grundsätzlich keinen Sinn schon jetzt einen Widerspruch einzulegen - also abwarten.
Gruss
Czauderna
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- Postrank4
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Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
Und die Einstufung will man erst vornehmen, wenn ich meinen Antrag inklusive Gewerbeabmeldung abgebe...
Das Gesundheitsministerium konnte mir übrigens auch nicht weiterhelfen. Was allerdings in deren Antwortmail wirklich sehr interessant war:
Interessant ist vor allem das Datum. Es wurde für verfassungsgemäß erklärt, als es sich wirklich noch um eine freiwillige Versicherung gehandelt hat. 2001 musste man sich nicht bei einer Krankenkasse verschulden. Da konnte man auch problemlos auf den Versicherungsschutz verzichten. Niemand wäre wegen der Mindestbeitragsbemessungsgrenze obdachlos geworden oder hätte hungern müssen. Ganz andere Voraussetzungen als jetzt.
Das Gesundheitsministerium konnte mir übrigens auch nicht weiterhelfen. Was allerdings in deren Antwortmail wirklich sehr interessant war:
Anzumerken ist, dass das Bundesverfassungsgericht diese Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig versicherte Selbständige nach § 240 Absatz 4 Satz 2 SGB V mit Beschluss vom
22. Mai 2001 (Aktenzeichen: 1 BvL 4/96) für verfassungsgemäß erklärt hat.
Interessant ist vor allem das Datum. Es wurde für verfassungsgemäß erklärt, als es sich wirklich noch um eine freiwillige Versicherung gehandelt hat. 2001 musste man sich nicht bei einer Krankenkasse verschulden. Da konnte man auch problemlos auf den Versicherungsschutz verzichten. Niemand wäre wegen der Mindestbeitragsbemessungsgrenze obdachlos geworden oder hätte hungern müssen. Ganz andere Voraussetzungen als jetzt.
Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
Hallo,
na ja - ob das früher besser war ?? - Richtig ist, früher gab es für Selbständige oder andere nichtkrankenversicherungspflichtige keine Pflicht zu einer Krankenversicherung, d.h., wer wollte und es sich leistern konnte, der verzichtete auf eine Absicherung im Krankenheitsfalle - dumm nur, wenn ein solche Zeitgenosse dann mal so richtig krank wurde - dann wurde es auch richtig teuer und wenn der Betroffene finanziell am Ende war, dann zahlte am Ende wieder der Steuerzahler, aber der Betroffene war pleite. Früher war es auch so, wer als freiwillig Versicherter seinen Beitrag nicht zahlte bzw. nicht zahlen konnte, der wurde aus der Kasse ausgeschlossen und verlor damit jegliche Leistungsansprüche (siehe oben). Heute ist dem nicht mehr so, zwar gibt es Leistungskürzungen, aber Notfallbehandlungen werden trotzdem weiter von der Kasse bezahlt. Die Mitgliedschaft als solches bleibt erhalten und die Leistungskürzungen betreffen nur den Hauptversicherten, nicht aber ggf. mitversicherte Familienangehörige.
Doof war früher auch, wer einmal draussen war, der kam nicht wieder rein in die GKV- auch dann wenn er seine Schulden bezahlt hatte.
Das ging dann nur wieder über Krankebnversicherungspflicht. Heute ist das alles etwas anders.
Konkret zu dir, ich weiss nicht ob die alten Zeiten für dich besser gewesen wären.
Gruss
Czauderna
na ja - ob das früher besser war ?? - Richtig ist, früher gab es für Selbständige oder andere nichtkrankenversicherungspflichtige keine Pflicht zu einer Krankenversicherung, d.h., wer wollte und es sich leistern konnte, der verzichtete auf eine Absicherung im Krankenheitsfalle - dumm nur, wenn ein solche Zeitgenosse dann mal so richtig krank wurde - dann wurde es auch richtig teuer und wenn der Betroffene finanziell am Ende war, dann zahlte am Ende wieder der Steuerzahler, aber der Betroffene war pleite. Früher war es auch so, wer als freiwillig Versicherter seinen Beitrag nicht zahlte bzw. nicht zahlen konnte, der wurde aus der Kasse ausgeschlossen und verlor damit jegliche Leistungsansprüche (siehe oben). Heute ist dem nicht mehr so, zwar gibt es Leistungskürzungen, aber Notfallbehandlungen werden trotzdem weiter von der Kasse bezahlt. Die Mitgliedschaft als solches bleibt erhalten und die Leistungskürzungen betreffen nur den Hauptversicherten, nicht aber ggf. mitversicherte Familienangehörige.
Doof war früher auch, wer einmal draussen war, der kam nicht wieder rein in die GKV- auch dann wenn er seine Schulden bezahlt hatte.
Das ging dann nur wieder über Krankebnversicherungspflicht. Heute ist das alles etwas anders.
Konkret zu dir, ich weiss nicht ob die alten Zeiten für dich besser gewesen wären.
Gruss
Czauderna
Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
Hallo Hoffnungsschimmer,
vielleicht hilft das:
- dieses Besprechungsergebnis gilt für Betriebsprüfer der Rentenversicherung:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _top_3.pdf
Diese Vorgaben gelten für alle Krankenkassen:
http://www.hkk.de/fileadmin/doc/Firmens ... lage_1.pdf
-> besonders Punkt 3.1 ist wichtig
Was kann man jetzt tun?
- schriftlichen Antrag auf Beitragseinstufung (Vordruck der Krankenkasse) bei der Krankenkasse ausfüllen und eine Kopie mit Eingangsvermerk geben lassen -> gegen einen Bescheid, der höher ist als erhofft, Widerspruch einlegen (Begründungen siehe Links oben)
- bis dahin monatlich die Mindestbeiträge zahlen
- eine Aussetzung der Vollziehung der strittigen Beiträge beantragen
- ggf. parallel nach einer kooperativeren Krankenkasse umsehen (die Kündigungsfrist beträgt 2 volle Kalendermonate)
Gruß
RHW
vielleicht hilft das:
- dieses Besprechungsergebnis gilt für Betriebsprüfer der Rentenversicherung:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _top_3.pdf
Diese Vorgaben gelten für alle Krankenkassen:
http://www.hkk.de/fileadmin/doc/Firmens ... lage_1.pdf
-> besonders Punkt 3.1 ist wichtig
Was kann man jetzt tun?
- schriftlichen Antrag auf Beitragseinstufung (Vordruck der Krankenkasse) bei der Krankenkasse ausfüllen und eine Kopie mit Eingangsvermerk geben lassen -> gegen einen Bescheid, der höher ist als erhofft, Widerspruch einlegen (Begründungen siehe Links oben)
- bis dahin monatlich die Mindestbeiträge zahlen
- eine Aussetzung der Vollziehung der strittigen Beiträge beantragen
- ggf. parallel nach einer kooperativeren Krankenkasse umsehen (die Kündigungsfrist beträgt 2 volle Kalendermonate)
Gruß
RHW
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- Postrank4
- Beiträge: 36
- Registriert: 20.07.2016, 16:21
Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
@Czauderna
Ich bin sicher, dass einigen diese neue Regelung durchaus geholfen hat. Und die Versicherungspflicht war vielleicht auch gut gemeint.
In meinem speziellen Fall wäre jedoch die frühere Regelung deutlich besser gewesen.
Mir droht Obdachlosigkeit, wenn ich auf 250 Euro eingestuft werde. Kann sich jemand vorstellen, wie man sich in so einer Situation fühlt?
Übrigens hat man auch mit Krankenversicherung keine Leistungsansprüche. Auch dann nicht, wenn man tatsächlich die Beiträge zahlt. Ein Krankenhausaufenthalt ist unbezahlbar, wenn der Versicherungsbeitrag schon mehr als 100% des Einkommens beträgt. Ebenso kann man die Zuzahlungen für Hilfsmittel oder Medikamente nicht aufbringen. Seit Abschaffung der Praxisgebühr können sich Städter wenigstens wieder einen normalen Arztbesuch leisten. Für andere scheitert der Arztbesuch an den Fahrtkosten. Wobei auch nicht vergessen werden sollte, dass Ärzte nur noch gegen Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte behandeln. Wer nur geringes Einkommen hat, wird riesige Probleme beim Auftreiben des Geldes für die Passbilder haben.
Es ist nicht so, dass ich die Versicherung nicht bezahlen will. Ich kann sie nicht bezahlen! Daran ändern auch irgendwelche Gesetze nichts. Meiner Meinung nach dürfte kein Mensch wegen der Versicherungspflicht zum Hungern oder Frieren gezwungen sein oder gar seine Wohnung verlieren.
Man sollte nicht vergessen, dass auch Straftäter im Gefängnis ein Dach über dem Kopf haben, Lebensmittel erhalten und trotzdem keine Schulden bei der Krankenkasse machen müssen.
Nein, ich möchte nicht ins Gefängnis. Diesen Ausweg haben mir bereits mehrere Personen genannt. Im Jobcenter erklärte man mir sogar, dass ich eben in ein Land ziehen solle, in dem es keine Versicherungspflicht gibt. Sowas kann doch auch nicht die Lösung des Problems sein.
@RHW
Vielen, vielen Dank für die Links! Diese Informationen können unter Umständen meine ganze Existenz retten! Danke, danke, danke!
Meine Mitgliedserklärung inklusive formlosen Antrag auf Einstufung in nebenberufliche Selbständigkeit habe ich jetzt an eine andere Geschäftsstelle meiner Krankenkasse geschickt. Der Mitarbeiter hier hat scheinbar weder Ahnung noch Interesse. Zur Fristwahrung auch noch per Mail abgesendet.
Nach einer anderen Kasse suche ich schon. Habe einige per Mail angeschrieben. Von einer erhielt ich sogar Antwort. Man will jedoch eine Telefonnummer haben, weil angeblich einige Dinge noch geklärt werden müssen und das gehe am besten per Telefon.
Telefon... Bei meinen Einkommensverhältnissen. Internet ist der einzige Luxus, den ich mir gönne. Brauche ich für meine Arbeit.
Ich bin sicher, dass einigen diese neue Regelung durchaus geholfen hat. Und die Versicherungspflicht war vielleicht auch gut gemeint.
In meinem speziellen Fall wäre jedoch die frühere Regelung deutlich besser gewesen.
Mir droht Obdachlosigkeit, wenn ich auf 250 Euro eingestuft werde. Kann sich jemand vorstellen, wie man sich in so einer Situation fühlt?
Übrigens hat man auch mit Krankenversicherung keine Leistungsansprüche. Auch dann nicht, wenn man tatsächlich die Beiträge zahlt. Ein Krankenhausaufenthalt ist unbezahlbar, wenn der Versicherungsbeitrag schon mehr als 100% des Einkommens beträgt. Ebenso kann man die Zuzahlungen für Hilfsmittel oder Medikamente nicht aufbringen. Seit Abschaffung der Praxisgebühr können sich Städter wenigstens wieder einen normalen Arztbesuch leisten. Für andere scheitert der Arztbesuch an den Fahrtkosten. Wobei auch nicht vergessen werden sollte, dass Ärzte nur noch gegen Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte behandeln. Wer nur geringes Einkommen hat, wird riesige Probleme beim Auftreiben des Geldes für die Passbilder haben.
Es ist nicht so, dass ich die Versicherung nicht bezahlen will. Ich kann sie nicht bezahlen! Daran ändern auch irgendwelche Gesetze nichts. Meiner Meinung nach dürfte kein Mensch wegen der Versicherungspflicht zum Hungern oder Frieren gezwungen sein oder gar seine Wohnung verlieren.
Man sollte nicht vergessen, dass auch Straftäter im Gefängnis ein Dach über dem Kopf haben, Lebensmittel erhalten und trotzdem keine Schulden bei der Krankenkasse machen müssen.
Nein, ich möchte nicht ins Gefängnis. Diesen Ausweg haben mir bereits mehrere Personen genannt. Im Jobcenter erklärte man mir sogar, dass ich eben in ein Land ziehen solle, in dem es keine Versicherungspflicht gibt. Sowas kann doch auch nicht die Lösung des Problems sein.
@RHW
Vielen, vielen Dank für die Links! Diese Informationen können unter Umständen meine ganze Existenz retten! Danke, danke, danke!
Meine Mitgliedserklärung inklusive formlosen Antrag auf Einstufung in nebenberufliche Selbständigkeit habe ich jetzt an eine andere Geschäftsstelle meiner Krankenkasse geschickt. Der Mitarbeiter hier hat scheinbar weder Ahnung noch Interesse. Zur Fristwahrung auch noch per Mail abgesendet.
Nach einer anderen Kasse suche ich schon. Habe einige per Mail angeschrieben. Von einer erhielt ich sogar Antwort. Man will jedoch eine Telefonnummer haben, weil angeblich einige Dinge noch geklärt werden müssen und das gehe am besten per Telefon.
Telefon... Bei meinen Einkommensverhältnissen. Internet ist der einzige Luxus, den ich mir gönne. Brauche ich für meine Arbeit.
Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
Hallo Hoffnungsschimmer,
sehr gerne.
Bei manchen/vielen Krankenkassen kann man das (selbst gemachte) Passbild für die Gesundheitskarte auch online hochladen.
Die Zuzahlungsquittungen am besten immer gut aufbewahren. Wenn die Zuzahlungen mehr als 2% (bei chrionisch Kranken mehr als 1%) betragen, wird man für den Rest des Kalenderjahres von den Zuzahlungen befreit (bzw. bekommt den Anteil erstattet).
Gruß
RHW
sehr gerne.
Bei manchen/vielen Krankenkassen kann man das (selbst gemachte) Passbild für die Gesundheitskarte auch online hochladen.
Die Zuzahlungsquittungen am besten immer gut aufbewahren. Wenn die Zuzahlungen mehr als 2% (bei chrionisch Kranken mehr als 1%) betragen, wird man für den Rest des Kalenderjahres von den Zuzahlungen befreit (bzw. bekommt den Anteil erstattet).
Gruß
RHW
Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
Es gibt auch die Möglichkeit eines Zuschusses durch das Jobcenter zu den Krankenkassenbeiträgen, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden.
Siehe https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i ... 394615.pdf
Momentan ist ebenfalls nicht klar, warum ALG2 nicht aufstockend bezogen wird. Das wäre doch einer potentiell drohenden Obdachlosigkeit vorzuziehen sein, oder nicht?
Siehe https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i ... 394615.pdf
Momentan ist ebenfalls nicht klar, warum ALG2 nicht aufstockend bezogen wird. Das wäre doch einer potentiell drohenden Obdachlosigkeit vorzuziehen sein, oder nicht?
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- Postrank4
- Beiträge: 36
- Registriert: 20.07.2016, 16:21
Re: Selbständig im Nebenerwerb - möglich ohne sv-pflichtigen Job?
Über diesen Zuschuss durch das Jobcenter habe ich auch schon nachgedacht. Jedoch gibt es den nur, wenn man allein durch die Beiträge zur KV bedürftig wird. In meinem Fall trifft das nicht zu.
Ein Update zu meiner Lage:
Auf meine Mail zur Fristwahrung habe ich Antwort bekommen. Man will eine Kopie der Gewerbeanmeldung, der Ruhensmeldung, eine aktuelle Lohnbescheinigung sowie einen Bescheid zu wann das ALG II eingestellt wurde.
Kopie der Gewerbeanmeldung liegt bereits seit einigen Jahren vor. Heben die Krankenkassen sowas nicht auf?
Vom Finanzamt habe ich bezüglich der Ruhensmeldung noch keinen Bescheid erhalten. Wäre aber auch eigentlich gar nicht nötig, da ich mein Gewerbe nach den verlinkten Grundsätzlichen Hinweisen nebenberuflich ausüben dürfte.
Aktuelle Lohnbescheinigung hatte ich bei meinem persönlichen Gespräch dabei und vorgezeigt. Wenn eine Kopie benötigt wird, hätte man diese auch gleich anfertigen können.
Was meint die Kasse mit einem Bescheid zu wann das ALG II eingestellt wurde? Meinen aktuellen Bewilligungsbescheid?
Ach ja, vorsorglich empfahl man mir, den Antrag auf Beitragsentlastung mit einzureichen. Würde ich dadurch nicht behaupten, dass ich hauptberuflich selbständig bin?
Ein Update zu meiner Lage:
Auf meine Mail zur Fristwahrung habe ich Antwort bekommen. Man will eine Kopie der Gewerbeanmeldung, der Ruhensmeldung, eine aktuelle Lohnbescheinigung sowie einen Bescheid zu wann das ALG II eingestellt wurde.
Kopie der Gewerbeanmeldung liegt bereits seit einigen Jahren vor. Heben die Krankenkassen sowas nicht auf?
Vom Finanzamt habe ich bezüglich der Ruhensmeldung noch keinen Bescheid erhalten. Wäre aber auch eigentlich gar nicht nötig, da ich mein Gewerbe nach den verlinkten Grundsätzlichen Hinweisen nebenberuflich ausüben dürfte.
Aktuelle Lohnbescheinigung hatte ich bei meinem persönlichen Gespräch dabei und vorgezeigt. Wenn eine Kopie benötigt wird, hätte man diese auch gleich anfertigen können.
Was meint die Kasse mit einem Bescheid zu wann das ALG II eingestellt wurde? Meinen aktuellen Bewilligungsbescheid?
Ach ja, vorsorglich empfahl man mir, den Antrag auf Beitragsentlastung mit einzureichen. Würde ich dadurch nicht behaupten, dass ich hauptberuflich selbständig bin?
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