Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 15.11.2010, 21:17

Holla, nu kommen die Bayern im Bereich des SGB II. Das LSG Bayern hat in mehren Fälle die Klamotte abgelehnt, allerdings hauptsächlich weil ein Anordnungsgrund im Eilverfahren nicht glaubhaft vorgetragen wurde.

Bayern soll ja auch ein Freistaat sein, dort ticken die Uhren anders!


Bayerisches Landessozialgericht L 16 AS 449/10 B ER 16.08.2010 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=134771&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=

Bayerisches Landessozialgericht L 7 AS 414/10 B ER 22.07.2010 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=134386&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=

Bayerisches Landessozialgericht L 16 AS 27/10 B ER 29.01.2010 rechtskräftig

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=127525&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 15.11.2010, 21:20

Hier eine ganz interessante Abhandlung und super Empfehlung, wie im Einzelfall vorgegangen werden kann.

Wichtige Information zur Deckungslücke bei der Übernahme von Krankenversicherungskosten bei privat versicherten Leistungsberechtigten des SGB II und SGB XII!!!

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/Deckungsluecke_Krankenversicherung.pdf

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 19.11.2010, 17:42

Es gibt etwas neues und aktuelles:

Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates vom 17.11.2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, u. a. auch zur Beitragslücke

Guckt Ihr hier:

http://www.bundesrat.de/cln_161/SharedDocs/Drucksachen/2010/0601-700/661-1-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/661-1-10.pdf

Ganz zum Schluss:

'Artikel 11a

Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

In § 12 Absatz 1c Satz 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2), das zuletzt durch … geändert worden ist, wird der abschließende Punkt durch ein Semikolon ersetzt und die Wörter "der Versicherer kann in diesem Fall nur einen Beitrag in dieser Höhe verlangen." angefügt.'


Begründung:

Begründung:
Durch die Regelung wird die bestehende Beitragslücke in der Privaten Krankenversicherung (PKV) entsprechend der Forderung der ASMK, der Gemeinsamen Kommission der JuMiKo und der ASMK sowie des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge geschlossen.

Die bestehenden Regelungen führen bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XII zu einer Beitragslücke, da Forderungen der Krankenkassen und Höhe des Leistungszuschusses nicht identisch sind.

Die Höhe des Zuschusses ist auf den Betrag begrenzt, der für Bezieher von ALG II in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen ist. Durch diese Begrenzung beträgt die Deckungslücke ca. 150 Euro monatlich. Während der Träger der Sozialhilfe nach § 32 Absatz 5 SGB XII eine Ermessens-entscheidung zur Übernahme dieser Kosten für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII treffen kann, fehlt eine solche Regelung im SGB II.


Na, dann wollen wir mal sehen, ob diese Empfehlung durchlaufen wird?!?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 19.11.2010, 19:20

Also wenn ich das ganz so lese, könnten man jetzt unter Hinweis auf dieses Urteil ja alle anträge im sinne von § 5 Abs. 5 A i.V. m § 5 Abs. 1 Nr. 2a.sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung auf ALG II ein PKV bestand, abweisen, danke.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 19.11.2010, 20:08

Du bist ja mal wieder lustig!

Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

Wenn der berüchtigte Satz 6 des § 12 Abs. 1c VAG geändert wird, hat das mit dem Wortlaut und der Rechtsauslegung der Vorschrift im Sinne von § 5 Abs. 5a SGB V überhaupt nix zu tun.

Und glaube mir eins, aus meiner Praxis kann ich nur berichten, dass gerade die Kunden im ALG II zurück in die Solidargemeinschaft wollen. Völlig unabhängig davon, ob es eine Deckungslücke in der priv. Kv. gibt oder nicht gibt.

Und da fast alle Kunden wollen, kämpfen sie um die Bestimmungen des § 5 Abs. 5a SGB V. Ich kann nur sagen, dass ich bislang in meinem Bereich jeden Schlupflochfall erfolgreich in die Solidargemeinschaft gebracht habe. Die Kassen habe im Widerspruchsverfahren sofort klein beigegeben.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 19.11.2010, 23:13

hm so so , naja. schaun wir mal

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 20.11.2010, 00:16

Nun denn, vergil, mehr habe ich von Dir ehrlich auch nicht erwartet!

Du willst immer irgendwo hinschauen!

Niedlich!

Ich bin es auch jeden Tag gewohnt, solche Aussagen von den Kassen zu bekommen.

Man versteckt sich irgendwo, irgendwie, ohne ein rechtliches Fundament zu haben. Einfach nur Wunschdenken, welches durch Gefühle oder was weiss ich sonst noch, geleitet wird.

Gerade in solchen Konstellationen mutiert der Rossi und wird zu einem Kampfdackel!

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 20.11.2010, 12:17

Du sollst ja auch nicht mutieren ,sondern leben, Mutationen sind ja eigentlich nicht erwünscht sondern gehören in das Gebiet der Humangenetik, bleib so wie du bist und helf denen die dieser Hilfe bedürfen, das Leben ist halt manchmal ein Tunierplatz

Rolien
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 70
Registriert: 15.04.2009, 11:35

Beitragvon Rolien » 24.11.2010, 12:51

Ich hab auch nochmal kurz was einzuwerfen. In meinem Fall wurde die Arge, wie berichtet, verdonnert, den halbierten Beitrag in voller Höhe zu zahlen und es wurde keine Berufung eingelegt. Heute bekam ich den Änderungsbescheid -fr-

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 25.11.2010, 18:19

Leute, es tut sich voraussichlich etwas. Die Volksvertreter in Berlin sind endlich wach geworden.

Guckt ihr hier:

http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E4B3CFB4BBF8C4168A098C64FF219571E~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Leyen drängt Hartz-IV-Bezieher aus Privatkassen Die Arbeitsministerin will privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger zum Wechsel in die gesetzliche Kasse zwingen.

Nach F.A.Z.-Informationen will sie so einem Urteil des Bundessozialgerichts zuvorkommen, nach dem auf die Jobcenter zwei Milliarden Euro Zusatzkosten zukommen könnten.


25. November 2010

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger zwingen, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Das geht aus einem der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegenden Änderungsantrag ihres Hauses zu den laufenden Beratungen über die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze und Bildungsleistungen für Kinder hervor, die der Bundestag Ende nächster Woche verabschieden will.

Mit dieser Ergänzung könnte die Regierung einem Urteil des Bundessozialgerichtes über die Kostenübernahme der Privatversicherung für Langzeitarbeitslose zuvorkommen. Denn das Gericht will im Januar ein Urteil zu der Frage fällen, ob die Jobcenter künftig einen erheblich höheren Anteil an der privaten Krankenversicherung (PKV) übernehmen müssen. In der Koalition wird darüber gestritten, wie die Lasten verteilt werden sollen. Zwar sind die Zusatzlasten für wenige Tausend PKV-Versicherte mit bis zu 20 Millionen Euro überschaubar. Politiker befürchten aber, dass die gesetzlichen Kassen dann auch kostendeckende

Beiträge für ihre Hartz-IV-Kunden von den Jobcentern verlangen. Diese Zusatzkosten könnten 2 Milliarden Euro betragen Gesetzliche Kassen versichern Hunderttausende Hartz-IV-Empfänger.

Undurchsichtig: Wer zahlt künftig den Krankenkassenbeitrag?

Private Versicherte müssen im Basistarif den halben Höchstsatz der gesetzlichen Versicherung zahlen, derzeit 290 Euro. Die Jobcenter übernehmen allerdings (für privat wie gesetzlich Versicherte) nur 126 Euro. Die Lücke von 164 Euro sollen die Langzeitarbeitslosen aus dem Regelsatz von 359 Euro zahlen. Aktuell gibt es nach PKV-Angaben 6150 Hilfebedürftige im Basistarif. Dagegen versichern gesetzliche Kassen Hunderttausende Hartz-IV-Empfänger. Hier macht die Lücke nach Berechnungen der früheren Gesundheitsministerin Ulla Schmidt etwa 60 Euro je Fall oder 1,8 bis 2 Milliarden Euro im Jahr aus.

Auslöser für die Berliner Betriebsamkeit war der Druck des Bundessozialgerichts auf die Bundesregierung, zügig zu einer Lösung zu
kommen. Vor dem Kasseler Gericht sind mehrere Verfahren anhängig, die sich mit der Frage befassen, wer bezahlen muss, wenn privat Versicherte in die Grundsicherung gerutscht sind. Einige Landessozialgerichte haben diese

Kosten auf die Jobcenter und damit auf den Staat übergewälzt. Eine Grundsatzentscheidung der Bundessozialrichter steht aus. In Kassel habe
man vor, die Sache im Januar zu entscheiden, hieß es. Allerdings sei es
ratsamer, wenn der Gesetzgeber vorher einschreite und seinen estaltungsspielraum nutze. Wahrscheinlich ist, dass die Bundesrichter
alle Jobcenter verpflichten, die Kosten zu übernehmen. Dies wäre etwa über die Härtefallregelung möglich. Die PKV könnte nur an den Kosten beteiligt werden, wenn der Gesetzgeber das Recht ändert. Das hat das Arbeitsministerium vor.

Variante 1 sieht Zwangsumsiedlung der PKV-Hartz-IV-Empfänger vor:

Mit der Rechtsänderung werden die Betroffenen grundsätzlich wieder der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet?, heißt es.

Variante 2 beinhaltet einen gesetzgeberischen Kniff. Demnach würde der PKV-Beitrag auf den Betrag begrenzt, den auch die gesetzliche Krankenversicherung für diese Leistungsempfänger beanspruchen kann. Die weiterbestehende Deckungslücke müsste in dem Fall nicht mehr der Versicherte, sondern das Versicherungsunternehmen zahlen. Beide Varianten empören Gesundheitspolitiker der Koalition. Der Solidargemeinschaft der gesetzlich wie privat Versicherten würden Lasten aufgebürdet, ?die versicherungsfremd sind?, sagte der Vize Fraktionsvorsitzende der Union, Johannes Singhammer (CSU). Wir halten die Kostenübernahme durch die Jobcenter für eine sachgerechte Lösung, ergänzte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU).

FDP-Sozialpolitiker Heinrich Kolb bekräftigte: Für uns kommt weder eine Senkung des Basistarifs in der PKV in Betracht noch ein Wechsel aller Hartz-IV-Empfänger in die gesetzlichen Kassen. Eine weitere Belastung der PKV könnte verfassungsrechtlich problematisch werden. Im Hinblick auf einen Zwangswechsel der Hartz-IV-Empfänger in die GKV könne es ebenfalls zu einer ungerechtfertigten Sonderbelastung kommen. In der Anhörung des Sozialausschusses zur Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze habe Heinrich

Alt aus dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit bemerkt, dass ein Zwangswechsel Fehlanreize für ältere Beschäftigte setzen könnte. Die könnten Langzeitarbeitslosigkeit in Kauf nehmen, um in der Rentenphase in die gesetzliche Kasse zu wechseln und damit die hohen Kosten der Privatversicherung vermeiden. PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach verlangte, der Gesetzgeber sollte die Deckungslücke schnellstmöglich reparieren, indem wieder vollständige Krankenversicherungsbeiträge erstattet werden.

Ob das mit der für nächste Woche geplanten Änderung der Hartz-IV-Regelsätze geschehen wird, ist offen. Bis Dienstag müsste die
Koalition sich auf eine Regelung einigen, die Freitag vom Plenum beschlossen werden könnte.


@vergil, wat nu, kriegt ihr die Kunden etwa wieder?

Die Politiker sind wach geworden und wollen sich das Armutszeugnis wohl nicht vom BSG ausstellen lassen. Will man deswegen die Klamotte noch vor der BSG-Entscheidung im Janaur 2011 regeln.

Hätte ich ehrlich gesagt nicht gedacht, dass man diese Lösung jetzt zum Favoriten macht.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 27.11.2010, 10:19

Dat geht da doch schlicht ergreifend um Kohle und kKientelpolitik weil Frau v. der Leyen mal ebend so sich denn 2 Milliarden aus den Rippen schneiden muß, wir kriegen ja diese Menschen auch nur weil die PKV Sie sich nicht leisten kann. wenn die PKV so gut wäre, hätte Sie ja kein Problem damit einen Tarif zu schaffen der bezahlbar wäre, kann Sie aber nicht. Ergo bleibt alles wieder an der Allgemeinheit kleben.
Es geht schlicht und einfach nur darum das hier mal wieder Bäumchen verwechsel dich gespielt wird, wurde zu Lasten der Betroffenen, und der GKV. Aber wer hat doch gleich die FDP gewählt?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 27.11.2010, 10:21

Achja, beweißt mal nur wieder das die IgES Studie zu diesen Thema sich bewahrheitet, Herr Brüderle sei Dank das bewiesen wurde dat nix über den Gemeinutz geht.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 27.11.2010, 14:19

Nun denn vergil

Es geht schlicht und einfach nur darum das hier mal wieder Bäumchen verwechsel dich gespielt wird, wurde zu Lasten der Betroffenen, und der GKV. Aber wer hat doch gleich die FDP gewählt?


jenes sieht der Rossi allerdings anders!

Kannst Du mir mal verraten, warum grundsätzlich die ALG I Empfänger, auch wenn sie privat versichert sind, wieder in der GKV landen und die ALG II Empfänger nicht?

Bis zum 31.12.2008 war es nämlich für beide Personengruppen gleich. Jetzt auf einmal ist die ALG II-Empfängergruppe anders zu sehen, sie sollen in der PKV bleiben! Warum? Dies haben wir einzig und allein dem massiven Druck der Kassen zu verdanken. Für mich war dies eine Schnapsidee und ich will hoffen, dass die von der Leyen dieser Schnapsidee auch eine Ende setzt.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 27.11.2010, 16:51

Gegenfrage, wer hat denn wohl dafür gesorgt das ALG II Bezieher weniger Beiträge einzahlen müss - BMA - BFM / und damit für eine nette Deckugslücke sorgt hm? Klar gibt ja auch keine Unterschied zwischen selbst und angestellten in der PKV, aber in der GKV, taja ich würde mal sagen, da hatten die Kassen schon Recht.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 27.11.2010, 16:58

Tja, vergil, jenes sehe ich auch wieder anders.

Bei den pflichtversicherten ALG II-Empfängern bekommen die Kassen doch eh schon mehr als bspw. bei einem freiw. Versicherten, der nur nach der Mindesbemessungsgrundlage löhnen muss.

Was wollt Ihr noch mehr? Durch die ALG II-Emfpänger die Gehälter des Vorstandes erhöhen?


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste