Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Beitragvon Rossi » 18.08.2009, 08:22

Die Beschlüsse des LSG Ba. - Wü. sind nunmehr veröffentlicht worden.

Guckt ihr hier:

Landessozialgericht Baden-Württemberg L 2 SO 2529/09 ER-B 30.06.2009
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=119306&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

Landessozialgericht Baden-Württemberg L 7 SO 2453/09 ER-B 08.07.2009
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=119539&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

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Beitragvon Rossi » 26.08.2009, 14:48

Upsela, jetzt haben wir auch schon einen einstweiligen Beschluss im Bereich von Hartz IV (ALG II)

Guckt ihr hier: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=121172&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

Hätte ich jetzt persönlich nicht gedacht, dass der SGB II-Träger verdonnert wird. Hier ist die gesetzliche Bestimmung ziemlich eindeutig, nicht so wie im Bereich des SGB XII.

Aber auf der anderen Seite werden diese Kunden ja sonst auch im Regen stehen gelassen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 26.08.2009, 18:57

ich hab geguckkkkkkt der Blanke Wahnsinn :-)
Danke für Link

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Beitragvon Rossi » 26.08.2009, 20:33

Rüdiger, Dir ist aber bekannt, dass es nur eine einstweilige Anordnung war. D. h. Schnellverfahren.

Aber wenn man zwischen den Zeilen liest, dann stellt man wieder fest, dass die Richter keinen Bock haben, diesen Murks auf den Rücken der Ärmsten und Schwächsten der Gesellschaft austragen zu lassen.

Auf der anderen Seite ist die Begründung auch ein wenig schwammig. Die Richter kennen wohl nicht die Empfehlung des PKV-Verbandes, dass nicht mit den Leistungsansprüchen aufgerechnet werden soll.

Ferner glaube ich, dass die bisherigen Beschlüsse des LSG Ba.- Wü. schon ziemlich richtungsweisend sind. Die Richter haben sich echt - im Sinne der Kunden - Mühe gemacht!

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Beitragvon Rossi » 28.08.2009, 18:31

Ich bin von den Socken; jetzt gibt es sogar schon ein Urteil (also keine Schnellentscheidung), wonach die ARGE wieder verdonnert wurde für einen SGB II-Kunden den halbierten Beitrag im Basistarif zu löhnen.

Guckt Ihr hier: [url]http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=121215&s0=§%2012%20VAG&s1=&s2=&words=&sensitive=[/url]

Und die Begründung ist nicht schlecht:

Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt zum einen eine planwidrige Regelungslücke voraus, zum anderen eine gleichartige Interessenlage: Der lückenhaft geregelte Sachverhalt muss dem geregelten so ähnlich sein, dass der Gesetzgeber ihn, hätte er die Regelungslücke erkannt, in gleicher Weise geregelt hätte (BSGE 83, 68, 71; 89, 199, 202 f.; 96, 257 Rdnr. 14).

Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt:

aa) Es liegt eine planwidrige Regelungslücke vor.

....


bb) Hätte der Gesetzgeber die Regelungslücke - die hier zu einer systemwidrigen Belastung des Klägers mit einem Teil der Krankenversicherungsbeiträge führt - erkannt, hätte er die Übernahme der Beiträge von Beziehern von Arbeitslosengeld II, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, mutmaßlich ähnlich geregelt wie bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind; denn die Interessenlage ist bei beiden Personengruppen gleich. Dies rechtfertigt eine analoge Anwendung des § 26 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 SGB II.

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Beitragvon Rossi » 28.09.2009, 22:31

Sooh, nun gibt es auch einen Beschluss vom SG Frankfurt im Bereich des SGB XII. Die Richter haben die sog. Unfallproblematik auch unter die Lupe genommen.

Zitat:

„ Die Kammer sieht sich nicht befugt , eine im Gesetzgebungsverfahren bewusst ausgesparte Frage im Wege der richterlichen Schaffung eines Anspruchs zu beantworten. Das Mittel der Analogie scheidet vorliegend aus, da keine planwidrige, sondern eine mangels politischer Konsensfähigkeit bewusste Lücke im Gesetz vorliegt.“



Will heissen, die Richter sehen keine Chance an § 12 Abs. 1 c Satz 6 VAG vorbeizukommen bzw. sehen sie keine Befugnis. Hier bleibt der Kunde dann wieder auf die Differenz sitzen.

Na, dann geht es wieder von vorne los!

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Beitragvon Rossi » 29.09.2009, 23:12

Oh weia, in Ba. Wü. geht es drunter und drüber.

Jetzt gibt es ein Urteil vom SG Ulm (kein Beschluss), da wurde die Klage des SGB XII Kunden auf übernahme des hälftigen Beitrags im Basistarif abgelehnt. Das SG Ulm - obwohl es im Einzugsbereich des LSG Ba. - Wü. liegt, teilt deren Auffassung nicht.

Na, dann wird die Klamotte des SG Ulm hoffentlich bald wieder bei der 2. oder 7. Kammer des LSG Ba. - Wü. liegen, diesmal aber nicht im Schnellverfahren, sondern im Hauptverfahren.

Mal gucken, was die Kammern dann machen?

Ferner gibt es zwei Beschlüsse aus dem SG Mannheim, allerdings Schnellverfahren. Hier wurde kein Anordnungsgrund gesehen.

In Ba. - Wü. ist und wird es spannend bleiben. Leider müssen die SGB XII-Kunden drunter leiden!

S.B.
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Beitragvon S.B. » 30.09.2009, 12:21

@Rossi

Den letzten Berichten entnehme ich Hinweise auf Gerichtsentscheidungen, wonach im SGB XII nicht der hälftige Basistarif zu übernehmen sei, sondern offenbar nur der Betrag, der sich aus § 12 Abs. 1c S. 6 VAG ergibt. Bislang versuchte ich vergebens, die Entscheidungen im Volltext zu finden um mal nachzulesen. Ist bekannt, ob die Entscheidungen irgendwo im Netz veröffentlicht sind? Gibt es vielleicht ein Aktenzeichen und/oder das Datum der Entscheidungen?

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Beitragvon Rossi » 30.09.2009, 12:56

Nein, die Entscheidungen sind noch nicht veröffentlicht:

Hier aber die entsprechenden Daten:

SG Ulm 16.06.2009 Az.: S 2 O 571/09 (Urteil)

SG Mannheim 07.08.2009 Az.: S 2 SO 1614/09 ER

SG Mannheim 17.08.2009 Az.: S 9 SO 2576/09 ER

SG Frankfurt 07.09.2009 Az.: S 26 AS 1228/09 ER

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Beitragvon Rossi » 30.09.2009, 23:49

Mittlerweile hat man dieses Problem auch auf höherer Ebene erkannt.

Fazit: Man versucht die Problematik des § 12 Abs. 1 c Satz 6 VAG nicht mehr auf dem Rücken der Betroffenen auszutragen (vgl. Beschlüsse LSG Ba. - Wü.).

Die Gerüchteküche trommelt, dass hier Gespräche zwischen entsprechenden Spitzenverbänden der Sozialhilfeträger (Städtetag etc.) und dem PKV-Verband laufen sollen, wie dieses Problem bis zur höchstrichterlichen Klärung gelöst werden könnte!

Dann warten wir mal das Ergebnis ab!

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Beitragvon Rossi » 08.10.2009, 20:43

Ba. - Wü. ist offensichtlich sehr kundenfreundlich! Oder die Richter haben keinen Bock mehr die politische Uneinigkeit auf dem Rücken der Kunden auszutragen.

Hier ein weitere Beschluss des LSG Ba. - Wü. im Bereich des ALG II. Die ARGE musste den hälftigen Beitrag übernehmen.

[url]http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=122263&s0=§%2032%20SGB%20XII&s1=&s2=&words=&sensitive[/url]

Beschluss vom 16.09.2009 Az. L 3 AS 3934/09 ER-B

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Beitragvon S.B. » 09.10.2009, 11:49

Auch wenn das LSG BA-Wü offensichtlich die Leistungsträger zur Zahlung verdonnert, würde mich doch mal interessieren, wie die anderen Gerichte ihre Ablehnung begründet haben. Leider konnte ich zu den am 30. September 2009 bezeichneten Az. im Internet noch nichts finden. Ist bekannt, ob/wann mit einer Veröffentlichung zu rechnen ist bzw. liegen die Entscheidungen schon jemand vor, der sie mir zusenden könnte (PN)?

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Beitragvon Rossi » 09.10.2009, 22:04

Nein, die Entscheidungen sind noch nicht veröffentlicht!

Aber man sollte beachten, dass das SG Mannheim und SG Ulm im Einzugsbereich des LSG Ba. - Wü. liegt.

Das SG Frankfurt sieht sich nicht befugt, diese Lücke zu schliessen!

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Beitragvon S.B. » 10.10.2009, 08:49

Ist es aber nicht gerade interessant, dass ein SG von der Auffassung des örtlichen LSG abweicht? Aus meiner Sicht wird hieran deutlich, dass die Entscheidungen des LSG offenbar nicht einfach blind übernommen wird (obwohl bereits wiederholt das LSG Ba-Wü entschieden hatte). Es ist doch anzunehmen, dass den SG die Entscheidungen des LSG bekannt waren.
Und den Az. nach könnten es beim SG Mannheim auch verschiedene Richter sein.

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Beitragvon Rossi » 10.10.2009, 20:14

Sicherlich ist es interessant, wenn ein SG anders entscheidet als das zuständige LSG.

Damit wird deutlich, die Klamotte ist noch nicht vom Tisch! Aber das gute daran ist doch, dass die 2. und 7. Kammer des LSG Ba. Wü. sich doch offensichtlich einig sind, es nicht auf dem Rücken der Kunden auszutragen!


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