§186 (11) SGB V Versicherungspflicht/angemessene Reduzierung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Na ja Czauderna, lassen wir es, wie gehen könnte!
Bis zum 31.03.2007 war es in Deutschland ganz anders. Es bestand keine Versicherungpflicht und auch keine Nachzahlungspflicht.
Das war allen Bürgen über Jahrzente lang bekannt.
Jetzt auf einmal haben wir einen moderenen Sozialstaat. Jeder soll nicht versichert sein, sondern jeder soll abgesichert sein. So steht es zumindest im Gesetzentwurf. Damit fängt es doch schon an. Gast 2009 schreibt es doch auch, was heißt "keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall."
Dafür hat man dann die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, flankierend durch die Bestimmungen des § 5 Abs. 8 a und § 5 Abs. 11 SGB V geschaffen. Schließlich wollte man nicht alle Personengruppen in die Solidargemeinschaft katapultieren. Dann natürlich noch die Bestimmungen des § 186 Abs. 11 SGB V (Beginn) und § 190 Abs. 13 SGB V (Ende). Das ganze wird dann noch durch die flankierenden Bestimmungen des § 193 Abs. 3 - 6 VVG untermauert, weil die PKV soll auch Bestandteil des modernen Sozialstaates sein. Das ganze wird dann in einen großen Bottich geworfen, dreimal umgerührt und anschließend dann im BGBL veröffentlich.
Spätestens mit der Veröffentlichung im BGBL haben alle Einwohner in Deutschland genau gewusst, wo und wann sie versicherungspflichtig sind.
Liebe Sofa´s, wollt ihr das den Betroffenen hier so verkaufen?!?
Aber wir haben ja das schöne SGB I, wo etwas drinnesteht, wer einen Beratungs- und Aufklärungsauftrag hat. Und jener liegt definitiv beim zuständigen Leistungsträger und dieses sind die Kassen.
Aufgrund der erheblichen Änderung der Versicherungssystem kommt dem zuständigen Leistungsträger nach meiner bescheidenen Auffassung sogar ein erhöhter Aufklärungs- und Beratungsauftrag zu.
Auszug aus einer Kommentierung:
Besonders wichtig ist die Aufklärung über Gesetzesänderungen, welche die Rechte und Pflichten des einzelnen verändern, vor allem dann, wenn er sein Verhalten gegenüber bisher ändern muß, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Überhaupt ist es angesichts der Kompliziertheit des Sozialrechts eine der wichtigsten Aufgaben der Aufklärung, vor rechtsschädlichem Verhalten zu warnen.
So und nicht anders verstehe ich die hier von mir eingestellte Rechtsprechung des BSG hinsichtlich der unverzüglichen Meldepflicht.
Allein die Veröffentlichung des Gesetzes reicht hier bei weitem nicht aus.
Und ich verstehe jetzt auch, warum der Gesetzgeber den Zusatz in § 186 Abs. 11 SGB V "Gründe die der Versicherte nicht zu vertreten hat"
eingebaut hat. Ist eine Beratung bzw. Aufklärung nicht erfolgt, dann hat der Versicherte es definitiv nicht zu vertreten.
Warten mir mal ab, bis das Urteil des SG (siehe Posting Gast 2009) veröffentlich wird, was dort drinnesteht.
Bis zum 31.03.2007 war es in Deutschland ganz anders. Es bestand keine Versicherungpflicht und auch keine Nachzahlungspflicht.
Das war allen Bürgen über Jahrzente lang bekannt.
Jetzt auf einmal haben wir einen moderenen Sozialstaat. Jeder soll nicht versichert sein, sondern jeder soll abgesichert sein. So steht es zumindest im Gesetzentwurf. Damit fängt es doch schon an. Gast 2009 schreibt es doch auch, was heißt "keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall."
Dafür hat man dann die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, flankierend durch die Bestimmungen des § 5 Abs. 8 a und § 5 Abs. 11 SGB V geschaffen. Schließlich wollte man nicht alle Personengruppen in die Solidargemeinschaft katapultieren. Dann natürlich noch die Bestimmungen des § 186 Abs. 11 SGB V (Beginn) und § 190 Abs. 13 SGB V (Ende). Das ganze wird dann noch durch die flankierenden Bestimmungen des § 193 Abs. 3 - 6 VVG untermauert, weil die PKV soll auch Bestandteil des modernen Sozialstaates sein. Das ganze wird dann in einen großen Bottich geworfen, dreimal umgerührt und anschließend dann im BGBL veröffentlich.
Spätestens mit der Veröffentlichung im BGBL haben alle Einwohner in Deutschland genau gewusst, wo und wann sie versicherungspflichtig sind.
Liebe Sofa´s, wollt ihr das den Betroffenen hier so verkaufen?!?
Aber wir haben ja das schöne SGB I, wo etwas drinnesteht, wer einen Beratungs- und Aufklärungsauftrag hat. Und jener liegt definitiv beim zuständigen Leistungsträger und dieses sind die Kassen.
Aufgrund der erheblichen Änderung der Versicherungssystem kommt dem zuständigen Leistungsträger nach meiner bescheidenen Auffassung sogar ein erhöhter Aufklärungs- und Beratungsauftrag zu.
Auszug aus einer Kommentierung:
Besonders wichtig ist die Aufklärung über Gesetzesänderungen, welche die Rechte und Pflichten des einzelnen verändern, vor allem dann, wenn er sein Verhalten gegenüber bisher ändern muß, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Überhaupt ist es angesichts der Kompliziertheit des Sozialrechts eine der wichtigsten Aufgaben der Aufklärung, vor rechtsschädlichem Verhalten zu warnen.
So und nicht anders verstehe ich die hier von mir eingestellte Rechtsprechung des BSG hinsichtlich der unverzüglichen Meldepflicht.
Allein die Veröffentlichung des Gesetzes reicht hier bei weitem nicht aus.
Und ich verstehe jetzt auch, warum der Gesetzgeber den Zusatz in § 186 Abs. 11 SGB V "Gründe die der Versicherte nicht zu vertreten hat"
eingebaut hat. Ist eine Beratung bzw. Aufklärung nicht erfolgt, dann hat der Versicherte es definitiv nicht zu vertreten.
Warten mir mal ab, bis das Urteil des SG (siehe Posting Gast 2009) veröffentlich wird, was dort drinnesteht.
Hallo,
ja, warten wir es ab - aber wir kennen das doch nicht erst seit heute, oder ?
Ich kenne z.B. Veröffentlichungen in meiner Tageszeitung von Gemeinde- und Stadtverwaltungen, z.B. bei Bebauungsvohaben, die als offzielle Bekanntmachungen dienen - dort wird u.A. auch auf die Einspruchsfrist und deren Ablauf hingewiesen - wer die als Betroffener dann verpasst, der hat verloren oder liege ich da falsch - zieht da auch das Argument, man habe von nichts gewusst weil man eben keine Zeitung liest.
Nicht, das es wieder heißt ich würde hier etwas vasallenhaft verteidigen - ich frag nur so.
Gruß
Czauderna
ja, warten wir es ab - aber wir kennen das doch nicht erst seit heute, oder ?
Ich kenne z.B. Veröffentlichungen in meiner Tageszeitung von Gemeinde- und Stadtverwaltungen, z.B. bei Bebauungsvohaben, die als offzielle Bekanntmachungen dienen - dort wird u.A. auch auf die Einspruchsfrist und deren Ablauf hingewiesen - wer die als Betroffener dann verpasst, der hat verloren oder liege ich da falsch - zieht da auch das Argument, man habe von nichts gewusst weil man eben keine Zeitung liest.
Nicht, das es wieder heißt ich würde hier etwas vasallenhaft verteidigen - ich frag nur so.
Gruß
Czauderna
Na klar Günter, jenes ist aber ein völlig anderes Rechtsgebiet.
Wir sind hier im Sozialleistungsbereich. Dort unterliegen die Kunden einem besonderen Schutzbedürftnis.
Folgt man Deinem Ansatz, dann hätte der Kunde damals im ALG I die Kürzung wohl hinnehmen müssen und die Richter haben Mumpitz verzapft.
Ferner dürften auch wesentliche Unterschiede zwischen einer Veröffentlichung in der örtlichen Tageszeitung liegen - dort werden die betroffenen Kunden explizit angesprochen - und der Veröffentlichung im BGBL, hier werden alle Bürger in Deutschland nämlich angesprochen, unabhängig davon, ob sie davon betroffen sind, oder nicht!
Wir sind hier im Sozialleistungsbereich. Dort unterliegen die Kunden einem besonderen Schutzbedürftnis.
Folgt man Deinem Ansatz, dann hätte der Kunde damals im ALG I die Kürzung wohl hinnehmen müssen und die Richter haben Mumpitz verzapft.
Ferner dürften auch wesentliche Unterschiede zwischen einer Veröffentlichung in der örtlichen Tageszeitung liegen - dort werden die betroffenen Kunden explizit angesprochen - und der Veröffentlichung im BGBL, hier werden alle Bürger in Deutschland nämlich angesprochen, unabhängig davon, ob sie davon betroffen sind, oder nicht!
Hi Rossi,
hat was für sich - bin auch sehr gespannt auf das Urteil - ich persönlich würde mich sehr freuen, wenn es uns künftig wirklich leichter gemacht würde bzw. wenn so kommen würde, dass nur ein Mindestbeitrag generell gefordert werden würde, kein rückwirkender Leistungsanspruch entstände und alle, die sich bisher gemeldet hätten und eingestuft wurden und nachgezahlt haben einen Teil des Geldes wieder zurückbekämen.
Da wäre ich sofort dabei - im Rahmen der Gleichbehandlung.
Gruß
Guenter
hat was für sich - bin auch sehr gespannt auf das Urteil - ich persönlich würde mich sehr freuen, wenn es uns künftig wirklich leichter gemacht würde bzw. wenn so kommen würde, dass nur ein Mindestbeitrag generell gefordert werden würde, kein rückwirkender Leistungsanspruch entstände und alle, die sich bisher gemeldet hätten und eingestuft wurden und nachgezahlt haben einen Teil des Geldes wieder zurückbekämen.
Da wäre ich sofort dabei - im Rahmen der Gleichbehandlung.
Gruß
Guenter
Rossi hat geschrieben:Jeder soll nicht versichert sein, sondern jeder soll abgesichert sein. So steht es zumindest im Gesetzentwurf.
Würdest Du bitte aufhören unhaltbar falsche Behauptungen aufzustellen. Sonst muss ich böse Absichten unterstellen.
Gast 2009 schreibt es doch auch, was heißt "keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall."
Da das nicht mal ein korrekter Satz ist, beantworte ich das nicht. Aber die Antwort dürfte eh klar sein.
Sorry Gast 2009
Die Artikel 1 - 20 des Grundgesetzes, sind hier im Forum nicht eingeschränkt.
Es ist meine bescheidene Auffassung, nach Sichtung der unterschieldichen Begründungen bzw. Stellungnahmen zum Gesetzentwurf!
Würdest Du bitte aufhören unhaltbar falsche Behauptungen aufzustellen. Sonst muss ich böse Absichten unterstellen.
Die Artikel 1 - 20 des Grundgesetzes, sind hier im Forum nicht eingeschränkt.
Es ist meine bescheidene Auffassung, nach Sichtung der unterschieldichen Begründungen bzw. Stellungnahmen zum Gesetzentwurf!
Rossi hat geschrieben:Sorry Gast 2009Würdest Du bitte aufhören unhaltbar falsche Behauptungen aufzustellen. Sonst muss ich böse Absichten unterstellen.
Die Artikel 1 - 20 des Grundgesetzes, sind hier im Forum nicht eingeschränkt.
Diese Aussage zeugt abermals von unzureichender praktischer Rechtsauffassung. Selbst die laut GG "unverletzlichen" oder "uneingeschränkten" Grundrechte, können durch konkludente Schranken der "Verfassung" null und nichtig erklärt werden und das passiert auch regelmäßig.
Es ist meine bescheidene Auffassung, nach Sichtung der unterschieldichen Begründungen bzw. Stellungnahmen zum Gesetzentwurf!
Gerade dann wenn es juristisch wird, ist es zwingend notwendig eigene Meinungen zurückzustellen, damit ein formal korrekter Prozess überhaupt möglich wird.
Rossi hat geschrieben:Ich stelle mal die Frage an die Sofa´s.
Wie sieht es in der Praxis denn derzeit aus. Hat es schon Fälle gegeben, wo ermäßigt oder erlassen worden ist?
Welche Konstellationen sind überhaupt von einer Ermäßigung betroffen? Könnt Ihr Beispiele nennen?
Hallo,
dem Gast 2009 ist durtch die Experten hier sowieso nicht zu helfen - er hat seine Meinung und jeder der nicht mit ihm übereinstimmt ist in seinen Augen eben nicht kompetent - damit müssen wir leben - ich, für meine person kann das leicht und locker - er hat nur zwei Möglichkeiten - sich hier abzuwenden oder weiter seine Meinung zu vertreten - solange er dann vom Moderator gelöscht wird, weiss der Rest dass er sich "im Ton" vergriffen hat - das ist doch auch schon etwas.
Was deine konkrete Frage betrifft - ja, hat es - und zwar nicht wenig - immer dann, wenn es plausibel war , dann haben wir das auch gemacht.
Gruß
Czauderna
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Was deine konkrete Frage betrifft - ja, hat es - und zwar nicht wenig - immer dann, wenn es plausibel war , dann haben wir das auch gemacht.
Okay, was ist denn plausibel? Zumal es ja jeder offensichtlich gewusst haben muss!
Und dort geht es nämlich schon los! Jede Kasse sieht es vermutlich anders und es liegt an der Kasse, ob man dem Kunden glaubt oder nicht glaubt!
Meine bescheidene Auffassung, die Mustersatzung der Spitzenverbände der Kassen ist viel zu pauschal und läßt alles mögliche offen. Eine einheitliche Linie ist dort bisher nicht zu erkennen!
Hallo Rossi,
richtig - aber, ob man dem Kunden glaubt oder nicht spielt da wirklich eine grosse Rolle - wobei der Begriff "Kunde" da wahrscheinlich nicht angebracht ist.
Kunde wird man freiwillig - was ja in diesen Fällen wohl eher nicht der Fall ist.
Die Frage stellt sich hier doch - will die Kasse den Betreffenden haben oder nicht - wenn ja, wird sie sich auch bemühen ein einvernehmliches Verhältnis herzustellen, wenn nein geht es eben nach "Vorschrift"
bzw. Auslegung derselben. Eine einheitliche Linie gibt das Gesetz nicht vor.
Ich nehme für mich in Anspruch zunächst einmal jeden zu wollen, der sich meldet oder der "ins Netz" geht, ja und dann sehen wir weiter.
Gruß
Guenter
richtig - aber, ob man dem Kunden glaubt oder nicht spielt da wirklich eine grosse Rolle - wobei der Begriff "Kunde" da wahrscheinlich nicht angebracht ist.
Kunde wird man freiwillig - was ja in diesen Fällen wohl eher nicht der Fall ist.
Die Frage stellt sich hier doch - will die Kasse den Betreffenden haben oder nicht - wenn ja, wird sie sich auch bemühen ein einvernehmliches Verhältnis herzustellen, wenn nein geht es eben nach "Vorschrift"
bzw. Auslegung derselben. Eine einheitliche Linie gibt das Gesetz nicht vor.
Ich nehme für mich in Anspruch zunächst einmal jeden zu wollen, der sich meldet oder der "ins Netz" geht, ja und dann sehen wir weiter.
Gruß
Guenter
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste