Gleichzeitig gesetzlich und privat versichert?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Gast
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Gleichzeitig gesetzlich und privat versichert?

Beitragvon Gast » 31.03.2006, 11:32

Ist es möglich, gleichzeitig Mitglied in der GKV und einer PKV zu
sein?
Z.Zt. bin ich noch über meinen Vater in einer PKV. Ich fange aber
demnächst eine Zeitarbeit an, bei der ich mehr als 400€ pro
Monat verdiene und deswegen versicherungspflichtig werde. Aus
gesundheitlichen Gründen will ich aber unbedingt in der PKV bleiben.
Besteht diese Möglichkeit?

Ich währe dann bei einer GKV, würde die Leistungen aber nicht in
Anspruch nehmen, sondern alles über die PKV regeln. Seitens meiner
PKV wäre das ok, aber ich kenne mich zu wenig aus, um die Situation
einer Doppelversicherung zu beurteilen.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Frank
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Beitragvon Frank » 31.03.2006, 11:48

Hallo,

die Sache ist klar geregelt. Wenn durch eine Beschäftigung eine
Versicherungspflicht eintritt, muss die private Versicherung
aufgehoben werden. Voraussetzung ist, dass man die private
Versicherung auch in Kenntnis setzt.

Damit man später wieder ohne Probleme zurück in die Private kommt,
wandelt man die bestehende Versicherung in eine Anwartschafts-
versicherung um. Bei uns kostet diese ca. 3% vom Tarifbeitrag. So
kann der Kunde die Versicherung jederzeit ohne erneute Gesundheits-
prüfung wieder aufnehmen.

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Beitragvon Gast » 31.03.2006, 11:55

Hallo,

also geht eine Doppelversicherung nicht?
Dann hat mich meine Privatkasse aber schlecht beraten, da haben mir
gleich 3
Leute gesagt, dass das zwar ungewöhnlich sei, sich gleichzeitig in
der GKV
und PKV zu versichern, aber rechtlich möglich.
Welche Rechtsgrundlage steckt denn da dahinter? Ich habe im SGB V nix
gefunden. Wenn das nicht explizit geregelt ist, dann lohnt sich ggf.
eine
anwaltschaftliche Überprüfung?
Wäre der Horror in der GKV, als Diabetiker hat man echte Probleme.

Frank
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Beitragvon Frank » 31.03.2006, 12:04

Ich weiß nicht, wer Ihr Ansprechpartner bei der Privaten ist. Wenn
Versicherungspflicht eintritt und dies der privaten Versicherung
mitgeteilt wird, beendet diese die Versicherung. Falls Sie dies nicht tun
sollte und Sie zukünftig doppelt versichert sind, können Sie jederzeit die
Beiträge zur privaten Versicherung zurückverlangen. Das heißt die Private
zahlt die Rechnungen und muss damit rechen, die Beiträge an Sie zurück
zahlen zu müssen. Deswegen macht m.E. keine Private eine Doppel-
versicherung mit. Eine Anwartschaftsversicherung können Sie auf jeden
Fall bekommen.

In den allgemeinen Bedingungen der privaten Versicherung finden Sie
unter "Obliegenheiten" den Paragrafen, wo Sie eine Versicherungspflicht
Ihrer Krankenversicherung mitteilen müssen.

Gast
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Beitragvon Gast » 31.03.2006, 12:21

Verstehe ich das also richtig, dass das im Ermessen der PKV liegt?
Meine hat das mir schon 3mal bestätigt.
Ich dachte es gibt eine Regelung, die die GKV dazu berechtigt mich zu
zwingen meine PKV zu kündigen (im SGB V oder so).

Wenn nein, dann könnte ich mich ja tatsächlich mit meiner PKV einigen.

Es dreht sich einfach darum, dass man in der GKV als Diabetiker mit
Insulinpumpe massive Probleme hat, und die will ich mir, wenn
irgendmöglich ersparen.
Selbst habe ich mich schon halb zu tode gegoogelt und habe kein
explizites Verbot im SGB V finden können.

Frank
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Beitragvon Frank » 31.03.2006, 12:24

Ich kann gut verstehen, dass Sie privat versichert bleiben wollen.

Der GKV ist es egal, ob noch eine Private besteht. Ich würde es mir
aber von der privaten Versicherung schriftlich bestätigen lassen, das
Sie Ihrer Informationspflicht nachgekommen sind.

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Beitragvon Gast » 31.03.2006, 12:29

Das werde ich auf jeden Fall tun. Vielleicht mit einer entsprechenden
Klausel, dass ich auf Beitragsrückerstattung verzichte oder etwas in der
Art.

Vielen Dank für die Informationen, die haben mir sehr weitergeholfen.

GS
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Beitragvon GS » 18.04.2006, 21:49

Hallo Gast, hallo Frank,

meine Meinung zum Thema:

Durch Eintritt der Krankenversicherungspflciht bzw. auch der Familienversicherung entsteht für die betreffende Person zwar das recht, nicht aber die Pflicht, eine bestehende private Vollversicherung zu kündigen.
Ebenso hat das Krankenversicheurngsunternehmen kein Recht, die Versicherung von sich aus zu kündigen, auch wenn es von der Versicherungspflicht erfährt. Eine Informationspflicht des Versicherten an das Untehmen besteht ebenfalls nicht.

Grundsätzlich macht eine Doppelversicherung natürlich keinen Sinn, aber die berühmte Ausnahme bestätigt auch diese Regel.

Gast , du kannst also - warum auch immer - deine private Vollversicherung aufrechterhalten, wenn und solange du das willst und die Beiträge zahlen kannst. Fällt dein individueller Grund für die Fortführung der Vollversicherung weg, kannst du diese zum Ende des laufenden Monats kündigen. Einen weiteren Beitrag musst du also nach dieser Entscheidung nicht mehr an die PKV zahlen. (Bei Kündigung innerhalb von 2 Monaten kannst du natürlich rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht kündigen).

Tipp: Solange die individuell beschlossene Doppelversicherung (unumgängliche Pflicht- und freiwillig fortgesetzte Privatversicherung) läuft, solltest du deine "Unumgängliche" auf das Kostenerstattungsverfahren umstellen, jedenfalls dann, wenn du eine Beitrag sparende Selbstbeteiligung mit der PKV vereinbart hast. In diesem Bereich kannst du dann die Gesetzliche einspannen und mit etwa 30-45 % der Privathonorare als Erstattung rechnen. Die Beiträge an die Kasse wären dann nicht ganz verloren.

Das Thema "Kostenerstattung" will ich aber nur auf Nachfrage weiter behandeln, es ist "ein Kapitel für sich".

Grüße
Gerhard

GS
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Beitragvon GS » 18.04.2006, 22:04

Sorry,
meinen letzten Beitrag - ers ist ohnehin etwas lang geraten - muss ich an einer Stelle korrigieren und Frank insoweit recht geben:

Eine Informationspflicht an die PKV zum Eintritt der Versicherugnspflicht besteht doch; die PKV ist zu informieren, wenn der Versicherte "... von einer Versicherungsberechtigung in der Gesetzlichen" Gebrauch macht.

Da im Fall der Versicherungpflicht dieser "Gebrauch" unvermeidlich ist, auch wenn die Leistungen gar nicht in Anspruch genommen werden, sollte die PKV natürlich informiert werden. Kündigen kann sie in diesem Fall nicht, sondern nur dann, wenn sie anderweitig "dahintergekommen ist".

In deinem Fall, Gast, hast du, wie ich den Postings weiter oben entnommen habe, deine PKV bereits informiert - gut so.

valedor
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Re:

Beitragvon valedor » 08.09.2016, 09:00

GS hat geschrieben:Sorry,
meinen letzten Beitrag - ers ist ohnehin etwas lang geraten - muss ich an einer Stelle korrigieren und Frank insoweit recht geben:

Eine Informationspflicht an die PKV zum Eintritt der Versicherugnspflicht besteht doch; die PKV ist zu informieren, wenn der Versicherte "... von einer Versicherungsberechtigung in der Gesetzlichen" Gebrauch macht.

Da im Fall der Versicherungpflicht dieser "Gebrauch" unvermeidlich ist, auch wenn die Leistungen gar nicht in Anspruch genommen werden, sollte die PKV natürlich informiert werden. Kündigen kann sie in diesem Fall nicht, sondern nur dann, wenn sie anderweitig "dahintergekommen ist".

In deinem Fall, Gast, hast du, wie ich den Postings weiter oben entnommen habe, deine PKV bereits informiert - gut so.


Hallo ihr Alle du danke für die hilfreichen Kommentaren.
Würde eine gesetzliche- eine private Krankenversicherung informieren, bevor die gesezliche einen Kunde aufnimmt, der bisher privatversichert war, o. müsste der Kunde seine private Kasse darüber informieren?

Ich weiss schon, doppelverichert zu sein verboten ist. Wenn jemand trotzdem das machen würde (nicht um doppel Inanspruchnahme vorzunehmen, sondern die Person würde nur die gesetzliche in Anspruch nehmen, obwohl die Person für 2 (eine gesetzliche und eine private) Krankenversicherungen zählt), keine informiert aber nur eine Versicherung nutzt (die gesetzliche) wie könnte die gesetzliche KV über die Doppelversicherung erfahren, wenn die Dauer das Ganze nur 5 Monate wäre?

Der Arbeitgeber wuerde nur fuer die gesetzliche KV ein Einteil bezahlen. Fuer die Private waere 100 prozentig der Mitarbeiter fnanziell verantwortlich.

hier https://www.finanzfrage.net/frage/doppe ... ent-660686 wurde ich informert, dass "Doppelversicherung ist nicht verboten !! Es ist nur verboten, aus einem Schaden in betrügerischer Absicht doppelt zu kassieren", und "aus Datenschutzgründen darf die gesetzliche Krankenkasse nicht die private Krankenversicherung informieren."
Doppelte Inanspruchnahme habe ich nicht geplant, aber gemäß der Webseite oben bei mir zitiert, "die Sanktionsmöglichkeiten bestehen auch, wenn Sie keine doppelte Inanspruchnahme vorgenommen haben - allein schon, weil die Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme besteht" (Obliegenheitspflichtverletzung, § 9-10 der Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung) http://www.mv-recht.de/artikel/285/was- ... ichert-bin

hoffentlich könnt ihr mich weiter helfen.
MfG

Czauderna
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Re: Gleichzeitig gesetzlich und privat versichert?

Beitragvon Czauderna » 08.09.2016, 12:59

Hallo,
nein, eine Information, also Datenaustausch zwischen GKV-Kasse und PKV findet nicht statt, zumal die GKV nur im Ausnahmefall von einer bestehenden PKV-Versicherung in Kenntnis gesetzt wird vom Versicherten.
Gruss
Czauderna


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