Privatversichert, Gekündigt, UNFALL !!! HILFE !!!

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dusseldorp
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Privatversichert, Gekündigt, UNFALL !!! HILFE !!!

Beitragvon dusseldorp » 06.02.2008, 20:37

Folgendes ist passiert:
Ein Freund (57)von uns ist seit 20 Jahren selbstständig, die Höhe seines Einkommens war sehr schwankend. Er war somit einige Jahre Privatversichert hat diese aber dann vor einigen Jahren wieder gekündigt. (Er braucht ja keine!!)Er hat also keine Reserven!
Letzte Woche kam es dann richtig hart. Ein schwerer Unfall in Frankreich, Gehirnblutung, künstliches Koma! Er wacht auf und kann nur seine Augen bewegen. Gleichzeitig stellt das franz. Krankenhaus fest dass er in der BRD nicht versichert ist und möchte nichts mehr Weiteres machen, keine Sonderuntersuchungen etc! Auch will kein deutsches Krankenhaus Ihn aufnehmen, da diese auch leer ausgehen werden!
Nicht zu denken an Folgekosten wie Reha etc. Er muss zB.wieder Reden-und Laufen lernen etc.etc kann Jahre dauern!! Kosten ??

Was kann man machen ?
Sind sein Brüder und Schwester jetzt zahlungspflichtig?
Kann man die "alte" Krankenversicherung wieder aufleben lassen?

Wer kann uns bzw. Ihm und seinen Geschwistern einen Tipp geben?

Danke für Eure Mühe !!
René

Cassiesmann
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Re: Privatversichert, Gekündigt, UNFALL !!! HILFE !!!

Beitragvon Cassiesmann » 06.02.2008, 23:33

dusseldorp hat geschrieben:Was kann man machen ?


So blöd es klingt, nichts!


Sind sein Brüder und Schwester jetzt zahlungspflichtig?

Da sag ich nichts zu, aus meiner Sicht wäre dies eine verbotenen Rechtsberatung.

Kann man die "alte" Krankenversicherung wieder aufleben lassen?

Nein!

EDIT: Beim letzten Versicherer nach dem modifizierten Standardtarif nachfragen !

Wer kann uns bzw. Ihm und seinen Geschwistern einen Tipp geben?

Einzig evtl. das Sozialamt für den Bruder!



Bitte allen das als Warnung, die meinen die Pflicht (GKV-WSG) zur Krankenversicherung sei Schwachsinn (auch wenn sie hier noch nicht greifen würde)!

dij
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Beitragvon dij » 07.02.2008, 13:29

Mit einer Zeitmaschine könnte man sehr viel tun - ohne sie im Prinzip nur das Vermögen des Kranken (bis auf die Freibeträge) flüssig machen und zur Behandlung einsetzen, anschließend für den Rest dann Sozialhilfe beantragen.

Auch eine Aufnahme in den Standardtarif dürfte nichts bringen, da die aktuelle Behandlung vermutlich ausgeschlossen werden wird.

In Sachen Unterhalt erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung: §§ 1601, 1598 BGB.

Cassiesmann hat geschrieben:Bitte allen das als Warnung, die meinen die Pflicht (GKV-WSG) zur Krankenversicherung sei Schwachsinn (auch wenn sie hier noch nicht greifen würde)!


Ja. Die Einschätzung, ob man eine Versicherung "brauchen" wird, ist eben schwierig.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.03.2008, 19:14

Moment mal, die Zauberwaffe heisst hier § 315 SGB V. Es gibt eine Möglichkeit wieder in die private KV zu kommen.

Diese Vorschrift ermöglicht den zuletzt privat Versicherten in der Zeit vom 01.07.2007 - 31.12.2008 die Aufnahme in einer privaten Versicherung zum sog. Standardtarif. Dieser Antrag darf von der privaten Versicherung nicht abgelehnt werden. Ferner dürfen keine Risikozuschläge erhoben werden. Leider ist eine Wartezeit gesetzlich sehrwohl möglich. Aber auf Dauer scheint es wohl die beste Möglichkeit zu sein. Ab dem 01.01.2009 besteht sowie auch in der privaten KV eine Versicherungspflicht.

dij
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Beitragvon dij » 04.03.2008, 20:41

Rossi hat geschrieben:Moment mal, die Zauberwaffe heisst hier § 315 SGB V. Es gibt eine Möglichkeit wieder in die private KV zu kommen.


Ja, und mit Blick auf mögliche künftige Erkrankungen ist das sicher ratsam; aber die Behandlung des Schlaganfalls ist ausgeschlossen, auch wenn die Wartezeit verstrichen ist: "Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet." (§ 2 Abs. 1 S. 2 MB/ST 2008)

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Beitragvon Rossi » 04.03.2008, 21:47

Na klaro, rückwirkend wird man derzeit keine Leistungen von der privaten KV bekommen.

Dieses wird erst ab dem 01.01.2009 möglich sein, wenn es dort auch eine Versicherungspflicht gibt.

dij
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Beitragvon dij » 05.03.2008, 01:06

Rossi hat geschrieben:Na klaro, rückwirkend wird man derzeit keine Leistungen von der privaten KV bekommen.

Dieses wird erst ab dem 01.01.2009 möglich sein, wenn es dort auch eine Versicherungspflicht gibt.


Auch dann nicht; die Versicherungspflicht für Nicht-GKV-Leute funktioniert anders als die Pflichtversicherung nach SGB 5. Jeder ist zwar individuell verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben bzw. abzuschließen, notfalls im Basistarif; tut er es aber nicht, passiert erst einmal nichts, insbesondere kommt keine Versicherung kraft Gesetzes zustande.

Schließt er die Versicherung später noch ab, gelten die gleichen Ausschlüsse und Wartezeiten wie jetzt auch schon, rückwirkend wird also nicht geleistet. Dafür muß der Säumige aber auch nicht die ganzen Beiträge nachzahlen, sondern nur einen deutliche niedrigen einmaligen Betrag.


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