Ehefrau kommt aus dem Ausland nach Deutschland

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Mike72
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Ehefrau kommt aus dem Ausland nach Deutschland

Beitragvon Mike72 » 20.06.2008, 00:02

Ich habe hier schon interessiert gelesen und bin beeindruckt, daß es hier fachlich kompetente
Antworten auf die vielfältigsten Fragen gibt.
Folgendes beschäftigt mich derzeit:

Meine Frau lebt derzeit noch im Ausland (dort gibt es keine Krankenversicherung) und erwartet im September unser Kind.
Sie wird nach Deutschland kommen und das Kind hoffentlich hier zur Welt bringen. (Möglicherweise auch nicht in Deutschland, das führt hier aber zu weit)
Sicherlich ahnt ihr schon meine Fragen.
Ich bin privat versichert. Muß ich meine Frau auch privat versichern oder kann ich sie in einer gesetzlichen Kasse anmelden?
Wie ist da die rechtliche Grundlage?
Wenn ich sie privat versichere, kann es sein, daß die Geburt aufgrund von fehlenden Vorversicherungszeiten von der Leistung ausgeschlossen wird? Wenn ja, ist das wirklich rechtmäßig?
Oder muß ich Zuschläge zum Beitrag akzeptieren, die danach wieder wegfallen?

Natürlich habe ich mit meiner PKV schon gesprochen, die haben aber erstmal Daten und ärztliche Unterlagen angefordert, um genaueres sagen zu können. Die sind schon auf dem Weg nach Deutschland und waren nicht einfach zu organisieren.

Um nach Deutschland einreisen zu können, muß sie eine Krankenversicherung nachweisen.Ich kann sie aber erst hier versichern, wenn sie sich umgemeldet bzw. hier angemeldet hat.
Die Reisekrankenversicherung deckt aber auch keine normal verlaufende Entbindung.
Da sehe ich Lücken, die meiner Ansicht nach leicht böse enden können.

Was kann ich in tun?

Danke für Tips.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.06.2008, 09:35

Öhm, wird bzw. ist die Ehe hier in Deutschland anerkannt?

Wenn ja, denke ich mal, dass die Holde gute Chancen hat in die gesetzliche KV zu kommen.

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 13 b SGB V. Sie war noch nie privat oder gesetzlich versichert und hat keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall.

Die einzige Hürde die zu überwinden ist, sind die Bestimmungen des § 5 Abs. 11 SGB V.

Als Ausländerin eines nicht EU-Staates kommt sie dann in Pflichtversicherung, wenn die Aufenthaltserlaubnis der Gattin nicht von einer Verpflichtung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes und der KV im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufentG abhängig ist. Das hat - meines Erachtens - nichts mit dem Visum zu tun.

Für die Gattin ergibt sich - meines Erachtens - ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 28 AufentG. Und hier ist eine Verpflichtungserklärung nicht erforderlich.

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,
2 ...
3 ...

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. ...... Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden.


Also, ich wüsste jetzt keinen Grund, warum von dieser Sollvorschrift abgewichen werden soll.

Aber Du solltest es mit der Ausländerbehörde und mit der Krankenkasse bekaspern.

Ich sehe dort gute Chancen.

Mike72
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Beitragvon Mike72 » 20.06.2008, 10:32

OK.

Da ich selbständig bin, ist dann meine Frau quasi freiwillig in der GKV, richtig?
Heißt, das Kind wäre dann über sie mitversichert oder ist es eigenstänig zu versichern?

Die Ausländerbehörde hat offenbar keine Ahnung von all dem.

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Beitragvon Rossi » 20.06.2008, 10:57

Sie wäre dann pflichversichert und muss allerdings den Beitrag selber zahlen. Die Beitragshöhe ist von Deinem Einkommen abhängig. Man muss dann auch in die Satzung der KV gucken. Gehe mal davon aus, dass die Hälfte Deines Einkommens - max. jedoch 1.800,00 Euro - als Bemessungsgrundlage berücksichtigt wird.

Die Familienversicherung des Kindes bei der Holden ist nur dann möglich, wenn Du weniger als 4.012,50 Euro monatlich verdienst. Liegst Dein Einkommen drüber, musst Du das Kind privat versichern.

Ich würde bei der Ausländerbehörde klipp und klar nachfragen, ob die Aufenthaltserlaubnis unabhängig von einer Verpflichtungserklärung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes ausgestellt wird. Dieses ist mehr als wichtig für die Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 b SGB V.

Wenn diese allerdings davon abhängig gemacht wird, bittest Du um substantivierte Stellungnahme, warum von dieser Sollvorschrift abgewichen werden soll. Jenes können nur atypische Sachverhalte sein. Ich wüsste derzeit keinen.

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Beitragvon hge2001 » 28.06.2008, 08:25

Rossi hat geschrieben:Ich würde bei der Ausländerbehörde klipp und klar nachfragen, ob die Aufenthaltserlaubnis unabhängig von einer Verpflichtungserklärung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes ausgestellt wird. Dieses ist mehr als wichtig für die Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 b SGB V.

Wenn diese allerdings davon abhängig gemacht wird, bittest Du um substantivierte Stellungnahme, warum von dieser Sollvorschrift abgewichen werden soll. Jenes können nur atypische Sachverhalte sein. Ich wüsste derzeit keinen.


Wenn Mike schon verheiratet ist, ist eine VE (Verpflichtungserklärung) und Nachweis der Krankenversicherung nicht nötig. (wenn Mikes staatsangehörigkeit deutsch ist)

Falls seine Holde aber nur mit einem Heiratsvisum einreist, dann wird meist sowohl VE als auch Nachweise der Krankenversicherung gefordert.
Wobei als letzteres auch die Reise-Krankenversicherung für ausländische Gäste akzeptiert wird. Es soll ja nur der Zeitraum zwischen Einreise und Hochzeit abgedeckt werden.

hge

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Beitragvon Mike72 » 30.06.2008, 23:24

Wie schon gesagt geht es um meine Frau, meint Ehefrau.
Wir sind schon verheiratet.

Danke für die Tips, ich gehe denen jetzt nach.

Mike72
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Beitragvon Mike72 » 22.08.2008, 15:24

Danke nochmal für die fundierte Hilfe hier.
Meine Frau ist mittlerweile in der GKV versichert. PKV wäre sehr kompliziert geworden und mit saftigen Zuschlägen.
Selbst die Sachbearbeiter (PKV) im Büro hier wußten nicht, daß es auch möglich ist, die GKV zu wählen. Wenn man nicht alles selber nachforscht......

Also danke nochmal.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 22.08.2008, 19:31

Und wie sieht es aus? Hat die GKV Zicken gemacht, oder lief es ohne Probleme?!?!?

Mike72
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Beitragvon Mike72 » 24.08.2008, 22:15

Toi, Toi, Toi, lief alles ohne Probleme.


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