folgende Situation:
Seit 9 Jahren bin ich über der Beitragsbemessensgrenze und bin seither auch in der PKV.
Nun habe ich zum 01.09.08 den Arbeitgeber gewechselt.
Heute bekam ich einen Anruf der Personalabteilung: Sie wollen einen Nachweis meines alten Arbeitgebers, dass ich in den letzten 2 Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze war und in der PKV versichert war. Sonst können Sie mich nicht privat versichern. Ich fragte -was ist, wenn ich diesen Nachweis nicht erbringe? Antwort: Dann versichern wir sie in der Betriebskrankenkasse (d.h. GKV).
Diese nimmt gerne neue Mitglieder auf, sofern diese unter 45 sind.
Frage: Wäre das nicht ein eleganter Weg zurück in die GKV? Ist zwar nicht ganz gesetzeskonform - aber wo kein Kläger da kein Richter.

Geh ich damit ein Risiko ein?
Danke für die Auskunft!!
Hintergrund: Ich bin 41 und gründe vielleicht doch noch ne Familie....da kommt die GKV natürlich besser.