bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert da mein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Annahme:
Beginn Teilzeitarbeit Juni (für einen Monat) - Verdienst wäre unter Versicherungspflichtgrenze),
Beginn Elternzeit Juli
Würde ich durch den einen Monat Teilzeit wieder versicherungspflichtig (u. somit beitragsfrei
Oder funktioniert dies so nicht ?
Wäre für Infos sehr dankbar,
Gruß
Xantia

