Nachbezahlungen fuer Nichtversicherte

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RobF
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Nachbezahlungen fuer Nichtversicherte

Beitragvon RobF » 16.02.2009, 22:56

Offenbar muss ein Nichtversicherter, der versicherungspflichtig ist und sich erst jetzt bei einer GKV anzeigt, Beitraege nachbezahlen, moeglicherweise bis zurueck zum 1. April 2007.

Wie behandeln die verschiedenen GKV Kassen diese Nachbezahlungen? Ist es in ihrem Ermessen, diese Bezahlungen zu erlassen oder zu ermaessigen, und tun sie das auch? Weiterhin, koennten sie auch Saeumniszuschlaege verlangen, und wie hoch wuerden diese liegen? Falls sie sich auf Ratenzahlungen einlassen, muessten diese verzinst werden und auf welcher Hoehe?

Bei den PKV liegen die Saeumniszuschlaege (sog. Praemienzuschlaege) astronomisch hoch: vom 1. Februar an, fuer die ersten danach vermissten vier Monate ein Zuschlag von einem Monatsbeitrag pro Monat, d.h. fuer diese vier Monate bezahlt man doppelt!

Ich hoffe, das trifft nicht auf die Nachbezahlungen bei den GKV zu!

Dipling
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Beitragvon Dipling » 17.02.2009, 08:44

Für Ihren Fall wahrscheinlich wichtig: Auslandsrückkehrer werden erst mit Wohnsitznahme in Deutschland versichert.

Es gibt nur eine sehr grobe Richtlinie der Politik, nach der die Kassen Mitgliedern, welche die verspätete Meldung nicht zu vetreten haben, die Nachzahlungen ganz oder teilweise zu erlassen haben. Also bleibt den Kassen ein großer Ermessensspielraum.
Allerdings kann sich ein zuletzt GKV-Versicherter die Kasse nicht aussuchen, er muss in die letzte Kasse oder deren Rechtsnachfolgerin zurück.

Die Säumniszuschläge sind heftig und weit über der Wuchergrenze: 5% pro Monat, also 60% pro Jahr!
Die Forderungen der Kassen sind nach 4 Jahren verjährt.

Dagegen sind die Prämienzuschläge in der PKV auf längere Sicht betrachtet weitaus moderater.
Eine Versicherung kraft Gesetzes wie in der GKV gibt es in der PKV nicht, sondern nur die Prämienzuschläge - ab Februar 2009 für jeden angefangenen Monat der Nichtversicherung einen Monatsbeitrag Zuschlag, nach 6 Monaten nur 1/6 eines Monatsbeitrags. D.h. keine rückwirkende Versicherung und keine doppelten Zahlungen.
Auch wenn der Sachverhalt in den Medien (absichtlich?) anders bzw. falsch dargestellt wurde.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 17.02.2009, 08:46

Hallo RobF,

Ihre Aussage bezüglich der Säumniszuschläge in der PKV ist falsch.

Gruß

RobF
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Beitragvon RobF » 17.02.2009, 10:41

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo RobF,

Ihre Aussage bezüglich der Säumniszuschläge in der PKV ist falsch.

Gruß

Ich hatte mich auf die folgenden Webseiten bezogen:

1. http://cms.ukv.de/web/html/start/ratgeb ... index.html

"Ich bin nicht krankenversichert, aber der PKV zuzuordnen:

B) Wann muss ich mich spätestens privat krankenversichern?

Spätestens zum 1. Januar 2009 müssen Sie aber eine Krankenversicherung vorweisen und sich dann mindestens im Basistarif einer PKV versichern. Sind Sie bereits im modifizierten Standardtarif versichert, werden Sie automatisch in den Basistarif überführt.

Was geschieht, wenn ich den Zeitpunkt der Versicherungspflicht verpasse?

Beantragen Sie den Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht zur Versicherung, wird ein Prämienzuschlag fällig (§ 178a Abs. 6 VVG). Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung. Ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung wird für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel des Monatsbeitrags berechnet.

Der Prämienzuschlag ist einmalig zusätzlich zur laufenden Prämie zu entrichten. Sie können aber eine Stundung des Prämienzuschlags verlangen, wenn Sie die sofortige Zahlung ungewöhnlich hart treffen würde und den Interessen des Versicherers durch die Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen werden kann. Der gestundete Betrag ist zu verzinsen."

2. http://www.private-krankenversicherung- ... gspflicht/

"Wer nach dem 01.01.2009 dieser Verpflichtung nicht nach kommt und nicht den erforderlichen Versicherungsschutz nachweisen kann, wird mit einem so genannten Prämienzuschlag bestraft, dessen Höhe von der Dauer der Nichtversicherungszeit nach Eintreten der Versicherungspflicht abhängig ist. Innerhalb der ersten sechs Monate beträgt der Zuschlag einen Monatsbeitrag für jeden Monat der Nichtversicherungszeit. Nach dem sechsten Monat ein Sechstel für jeden weiteren Monat der Nichtversicherungszeit und sollte die exakte Dauer der Nichtversicherungszeit nicht ermittelt werden können, wird davon ausgegangen, dass seit mindestens fünf Jahren keine Versicherung bestanden hat."

Bedeutet das nicht, dass man fuer die ersten verpassten sechs Monate nach dem 1.1.2009 (oder 1.2.2009?) eine doppelte Praemie bezahlen muss?

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Beitragvon Dipling » 17.02.2009, 11:28

Wer sich z.B. erst zum 01.04.09 versichert, zahlt auch nur ab dem 01.04. die normale Prämie. Die Prämien Januar-März hat man sich durch die Nichtversicherung gespart - was teilweise durch den einmalig anfallenden Zuschlag für Februar + März ausgeglichen wird.

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Beitragvon Experte_24 » 17.02.2009, 11:35

Ich glaube in Punkto PKV wird es hiermit klarer:

Bild

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.02.2009, 18:37

Schön dieses Beispiel Experte_24.

Da versichert sich der Kunde exakt am 01.01.2010. Haben die Büros der priv. Kv denn wohl am 01.01.2010 geöffnet?

Was ist denn, wenn der Kunde am 05.01.2010 den Vertrag anzeigt.

Nimmt man das Gesetz wörtlich, dann muss er ab dem 05.01. natürlich den regulären Beitrag zahlen und für den Janaur (angefangener Monat) noch mal einen Strafzuschlag von komplett 1/6, oder?!?!


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