Krankenversicherung nach mehrjährigem Aufenthalt in Moskau

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herlit
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Krankenversicherung nach mehrjährigem Aufenthalt in Moskau

Beitragvon herlit » 02.04.2009, 13:38

Hallo Freunde, ich brauche dringend Euren weisen Rat:
Nach mehrjährigem Aufenthalt in Moskau, beabsichtige ich nach Deutschland zurückzukehren - bei Beibehaltung des Aufenthaltsrechts in Russland. Wo kann oder muss ich mich in Deutschland versichern?

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Beitragvon Rossi » 02.04.2009, 16:46

Hm, hast Du die deutsche Staatsbürgerschaft und wo bist Du zuletzt in Deutschalnd versichert gewesen?

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Beitragvon herlit » 02.04.2009, 17:39

Rossi hat geschrieben:Hm, hast Du die deutsche Staatsbürgerschaft und wo bist Du zuletzt in Deutschalnd versichert gewesen?


Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft behalten (schon wegen der Rente) und war in Deutschland zuletzt bei der AOK versichert.

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Beitragvon Rossi » 02.04.2009, 17:52

Mit der Wohnsitzverlagerung nach Deutschland bist Du kraft Gesetzes bei der letzten Krankenkasse (AOK) pflichtversichert. Du musst es nur der AOK anzeigen. Der Beitrag geht bei 140,00 Euro monatlich los; hängt von Deinem Einkommen ab.

In Deutschland soll keiner mehr unversichert durch die Gegend rennen.

Wovon lebst Du derzeit in Moskau? Und wovon willst Du in Deutschland leben?

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Beitragvon herlit » 02.04.2009, 18:48

Rossi hat geschrieben:Mit der Wohnsitzverlagerung nach Deutschland bist Du kraft Gesetzes bei der letzten Krankenkasse (AOK) pflichtversichert. Du musst es nur der AOK anzeigen. Der Beitrag geht bei 140,00 Euro monatlich los; hängt von Deinem Einkommen ab.

In Deutschland soll keiner mehr unversichert durch die Gegend rennen.

Wovon lebst Du derzeit in Moskau? Und wovon willst Du in Deutschland leben?


Ich bekomme Altersrente, hier ohne Abzüge. Aber 140,00 Euro ist ein stolzer Preis! In Moskau ist meine Krankenversicherung beitragsfrei. Die ärztliche Behandlung ist folglich kostenlos.

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Beitragvon Rossi » 02.04.2009, 18:58

Okay, Du bekommst eine Altersrente!

Hast Du die Altesrente schon damals in Deutschland bekommen?

Wenn ja, waren damals die Voraussetzungen für die sog. KvdR erfüllt?

Wenn nämlich die Voraussetzungen für die KvdR vorliegen, dann ruht diese Pflichtversicherung während des Aufenthaltes in Moskau. Sobald Du dann wieder nach Deutschland kommst, lebt die KvdR wieder auf und Du bist hierüber dann wieder pflichtversichert.

Würde dann einen ca. 10,2 %-tigen Abzug von der Rente bedeuten!

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Beitragvon herlit » 02.04.2009, 19:33

Rossi hat geschrieben:Okay, Du bekommst eine Altersrente!

Hast Du die Altesrente schon damals in Deutschland bekommen?

Wenn ja, waren damals die Voraussetzungen für die sog. KvdR erfüllt?

Wenn nämlich die Voraussetzungen für die KvdR vorliegen, dann ruht diese Pflichtversicherung während des Aufenthaltes in Moskau. Sobald Du dann wieder nach Deutschland kommst, lebt die KvdR wieder auf und Du bist hierüber dann wieder pflichtversichert.

Würde dann einen ca. 10,2 %-tigen Abzug von der Rente bedeuten!


Also, ich muss schon sagen, Rossi, Du bist wirklich toll informiert - dufte!
Altersrente bekam ich schon vor der Verlegung meines "gewöhnlichen" (tolles Amtsdeutsch) Aufenthaltes nach hier. Was aber ist KvdR und was sind die Voraussetzungen? Wenn ich mich recht erinnere, betrug mein Beitragsanteil damals 8 % oder ähnlich.

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Beitragvon Rossi » 02.04.2009, 21:54

Glückwunsch, das ist nämlich die sog. KvdR.

Wenn man in der 2. Hälfte des Erwerbslebens min. 90 % GKV versichert ist, dann ist man über diese Rente pflichtversichert.

Da damals schon ein Abzug war, kann man unterstellen, dass die Voraussetzungen für die KvdR vorliegen.

Der KvdR-Abzug kommt nur innerhalb des Geltungsbereiches des SGB V und das ist Deutschland und die EU-Staaten in Frage. Moskau gehört unweigerlich nicht dazu.

Will heissen, sobald Du wieder in den Geltungsbereich des SGB V (Deutschland) kommst, lebt die KvdR wieder auf und Du bist pflichtversichert.

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Beitragvon herlit » 03.04.2009, 08:20

Rossi hat geschrieben:Glückwunsch, das ist nämlich die sog. KvdR.

Wenn man in der 2. Hälfte des Erwerbslebens min. 90 % GKV versichert ist, dann ist man über diese Rente pflichtversichert.

Da damals schon ein Abzug war, kann man unterstellen, dass die Voraussetzungen für die KvdR vorliegen.

Der KvdR-Abzug kommt nur innerhalb des Geltungsbereiches des SGB V und das ist Deutschland und die EU-Staaten in Frage. Moskau gehört unweigerlich nicht dazu.

Will heissen, sobald Du wieder in den Geltungsbereich des SGB V (Deutschland) kommst, lebt die KvdR wieder auf und Du bist pflichtversichert.

Rossi, ein großes Dankeschön für Deine hilfreichenden Informationen!
Für dieses Forum bist Du wirklich eine unbezahlbare Bereicherung! Meine Hochachtung!


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