Absetzungsbetrag für Kinder in Berufsausbildung
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Absetzungsbetrag für Kinder in Berufsausbildung
Werden nach der neuen gesetzlichen Regelung ab Januar 2009 Kinder die sich in Berufsausbildung befinden, nicht mehr mit dem Absetzungsbetrag in Höhe von 504,00 € berücksichtigt.
Korrekt!
Der Absetzungsbetrag in Höhe von 504,00 Euro wird nur dann berücksichtigt, wenn das Kind familienversichert im Sinne von § 10 SGB V ist.
Da sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet, ist es nicht mehr familienversichert, sondern selber durch die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V pflichtversichert.
Der Absetzungsbetrag in Höhe von 504,00 Euro wird nur dann berücksichtigt, wenn das Kind familienversichert im Sinne von § 10 SGB V ist.
Da sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet, ist es nicht mehr familienversichert, sondern selber durch die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V pflichtversichert.
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