MDK Akteneinsicht

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ghr7
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MDK Akteneinsicht

Beitragvon ghr7 » 24.11.2009, 08:25

Meinem Antrag auf Anraten der Apotheke auf Herabsetzung der Zuzahlungsgrenze wurde begleitet von der fachärztlichen Bestätigung auf dem "amtlichen" Formular über das Vorliegen einer chronischen Erkrankung und einem Universitäts-Laborbericht. Nach Angaben der AOK wurde das Bestehen einer chronischen Erkrankun vom MDK verneint. Eine Untersuchung oder ein Obergutachten erfolgte nicht, der Arztname bleibt geheim, eine Akteneinsicht wird verweigert.
Ich hatte in meinem langen Leben noch nie den MDK bemüht und frage mich, ob es rechtens sein kann, dass unter dem Deckmantel der Anonymität derartige Entscheidungen getroffen werden.
Fragen:
a) Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?
b) Besitze ich tatsächlich kein Recht auf Akteneinsicht?
c) Darf ein anonymer, ärztlicher "Schreibtischtäter" per Ferndiagnose die Feststellungen eines niedergelassenen Facharztes und das Gutachten aus einer Universitäts-Klinik als unzutreffend beurteilen?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 24.11.2009, 08:39

Hallo,
natürlich haben Sie das Recht sich die Stellungnahme des MDK anzusehen. Zum Fall selbst - es gibt bestimmte Definitionen die dafür verantweortlich sind ob es sich um eine chronische Erkrankung handelt.
In der Regel muss die Kasse dafür keinen MDK bemühen - wenn es in deinem Falle doch getan wurde spricht es meiner Erfahrung nach dafür dass sich die Kasse wirklich "Gedanken" gemacht hat - normalerweise hätte sie direkt ablehnen können.
Den Begirff "Schreibtischtätet" - auch wenn er in "" gesetzt ist, halte ich etwas überzogen.
Gruß
Czauderna


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