Hallo LeSorcier,
ich nehme meine etwas ironisch gemeinte Bemerkung bezüglich "Debekaner" in aller Form zurück und entschuldige mich - sollte man im Netz nicht machen und mache ich sonst auch nicht.
na wo lesen Sie denn da eine freiwillige Leistung im PNE-Tarif?
Hier:
Tarife PN, PNE
III. Tarifbedingungen
3 Freiwillige Leistungen
Für ärztliche oder zahnärztliche Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis der GOÄ/GOZ aufgeführt sind, können wir freiwillige Leistungen zahlen.
Aber das meinten Sie ja offensichtlich nicht. In Ihren Zitaten steht allerdings nichts von einer Erstattung über dem 3,5fachen Satz.
"Gesondert berechenbar" heißt doch nicht
"über 3,5".Es ist immer die Frage, ob man alles versichern muss, was man versichern kann.
Mag sein - die Hauptfrage ist aber m.E. eine andere: Weiß der Kunde, was er versichern
könnte? Nur dann kann er frei entscheiden, was er versichern
will / bzw. seiner Meinung nach muss... sondern bin nur für eine korrekte Darstellung
Dann scheinen Sie vom Fach zu sein und wissen, dass es viele Produkte gibt, die bei schwächeren Leistungen teurer sind als solche mit stärkeren Leistungen.
Aber ich verstehen, dass Sie teure Produkte verkaufen müssen
O.K.- das sehe ich jetzt mal als "zurück-keilen", sage nochmal sorry für meine Debekaner-Unterstellung.
Und nein: Herr Gutsch muss kein teures Produkt verkaufen - er bedient Kundenwünsche - wie jeder seriöse Makler. Und ich wiederhole mich (ist aber m.E. unabdingbar für eine Beratung): Kundenwünsche kann man nur erfüllen, wenn der Kunde weiß, was er sich wünschen
könnteAnmerkung: Dies ist eine persönliche Meinungsäußerung zu Fakten, die auf öffentlich zugänglichen Informationen beruht (Versicherungs- und Tarifbedingungen, Kommentaren etc.). Ich gebe damit keine Empfehlung für oder gegen einen Tarif oder Versicherer. Das ist ohne ausführliche Beratung auch nicht möglich.Freundliche Grüße
Roland Gutsch
P.S.:
Und wenn man einigermaßen fit ist, dann kann man auch günstig zur Dialyse fahren. Ist dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, dann bescheinigt der Arzt gehunfähigkeit.
Ich weiß nicht, ob Sie Makler sind oder sich mit der Haftung eines Maklers auskennen. Würden Sie diesen Satz als Ihre "Leistungs-Zusage" in Ihre Dokumentation aufnehmen? Also ich verlasse mich da lieber auf einen Rückversicherer, der das rechtssicher formuliert hat. Dann muss
ich das im Ernstfall nicht bezahlen!