Nicht Krankenversichter

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deta
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Nicht Krankenversichter

Beitragvon deta » 05.08.2010, 10:59

Hallo Leute,

ich brauche eure Hilfe.

Ich komme nicht weiter und bin langsam beim verzweifeln.

Was ist geschehen...

Ich war Selbständig.
Es bestand eine PKV bis irgendwann 2008, dann seit dem nicht mehr PKV versichert, weil Sie mich wegen nicht Zahlung rausgeschmissen haben. Mist aber es ging zu dem Zeitpunkt nicht mehr.

Ich hab die Selbständigkeit bis zum 15.7.2010 weiter gemacht! Nun ist es komplett am Ende! Die Wirtschaft hat es geschafft.
Habe dann genau am 15.7.2010 mein Gewerbe abgemeldet. Und am selben Tag mich bei der Arge gemeldet und ALG2 beantragt.

Der Herr von der Arge sagte, welches ist der letzte GKV... Da soll ich mich hinwenden und mich Anmelden und die Arge übernimmt dann die kosten dafür.

Nun gut so weit. Habe ich gemacht und ein Tag später hatte ich eine Mail von der GKV, mit der bitte um Zusendung der ALG2 Bewilligung & Gewerbeabmeldung. Hab ich gemacht!

Ein paar Tage später hatte ich nun jetzt Montag 2.6. meine Versicherungskarte von der GKV erhalten.
Ich hab mich gefreut, eine Last weniger!
Aber das schien nur, keine 24 Stunden später hatte ich noch mal Post von der GKV bekommen. In dem Sie mir mitteilen, das ich nicht angenommen werden kann.

Grund: Ausschlaggebend ist, dass bei Ihnen die im Sozialgesetzbuch V (SGB V) genannten Voraussetzungen vorliegen, wonach keine Versicherungsplicht für Personen eintritt, die unmittelbar vo dem Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II)

- privat krankenversichert oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren

und
- dem Grunde nach der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Dazu gehören hauptberufliche selbständige Erwerbstätige und versicherngsfreie Personen (Jahresarbeitsentgeldüberschreiter, Beamte) sowie Personen, die bei Ausübung ihrer Tätigkeit im Inland zu den beiden vorgenannten Personenkreisen gehört hätten.

Nach den uns vorliegenden Unterlagen erfüllen Sie genannten Voraussetzungen.

Toll und die weisen mich jetzt noch auf den Basistarif der PKV hin..

Was soll ich nun machen???

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke

cu deta

Dipling
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Beitragvon Dipling » 06.08.2010, 08:11

Siehe die ausführliche Diskussion in einem vergleichbaren Fall:

http://www.forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=2837&postdays=0&postorder=asc&start=0

Ein mögliches Problem ist hier jedoch der sehr enge zeitliche Zusammenhang zwischen Aufgabe der Selbständigkeit (Gewerbeabmeldung) und dem ALG2-Antrag.

Ich würde dennoch Widerspruch einlegen (siehe Rossis Musterschreiben), denn in der PKV drohen aufgrund der nichtversicherten Zeit hohe einmalige Strafzuschläge und außerdem trägt die ARGE ohne weiteres nur einen Teil der Beiträge des Basistarifs (Deckungslücke).

deta
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Beitragvon deta » 06.08.2010, 09:02

Hallo!

Den Thread hab ich die letzten Tage mal gelesen!
Und das sehe ich leider auch so! Oder hab den Verdacht.

Wegen der Aufgabe der Selbständigkeit und dem ALG II Antrag.

Das Musterschreiben hatte ich auch gesehen!

Soll ich das wirklich mal hinsenden?

Andere Frage: Wenn ich nun eine Festanstellung erhalte, komme ich dann wieder in die GKV oder nicht?

Ich hab auch gelesen, das bei einer PKV es eine kann Forderung der Nachzahlung sein kann?! Ist das richtig? Sie müssen nicht oder?

Da eine Nachzahlung / Strafe ist nicht möglich.. Wie auch ist alles total verfahren im Moment.

cu Deta

Dipling
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Beitragvon Dipling » 06.08.2010, 09:18

Ein Widerspruch und selbst ein eventuelles Verfahren vor dem Sozialgericht sind kostenfrei.

Eine Festanstellung führt grundsätzlich zum Wiedereintritt in die GKV, ab Vollendung des 55. Lebensjahres gibt es jedoch Ausnahmen.

Die PKV kann keine Nachzahlungen fordern (wie auch - es bestand kein Versicherungsschutz). Stattdessen gibt es bei Vertragsabschluß einen einmaligen Strafzuschlag für die nichtversicherte Zeit 02/2009-08/2010 in Höhe von zur Zeit ca. 7 Monatsbeiträgen.

deta
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Beitragvon deta » 06.08.2010, 09:29

Ist das ein Muss der PKV die Strafe oder eine Kann Sache?

Ich schau mir mal den Wiederspruch genau an! Oder sollte ich mal auf doof bei der GKV anrufen?

Weil Sie mir einen Tag vorher die Krankenkarte ja zugesendet hatten und einen Tag später diesen Wisch..

Ich bin 44 Jahre übrigends.

Man ich bin ich langsam am Ende meiner Nerven..

cu Deta

Dipling
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Beitragvon Dipling » 06.08.2010, 10:06

Der Strafzuschlag ist gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch scheint es bei ganz wenigen PKVen Ausnahmen zu geben.

Ich denke kaum, dass sich die Mitgliedschaft telefonisch klären lässt, aber man kann (einen kompetenten Gespächspartner seitens der Kasse vorausgesetzt) mit den Argumenten aus Rossis Muster-Widerspuch schon mal "vorfühlen".

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Beitragvon Rossi » 06.08.2010, 10:45

Sorry, hier bringt der Musterwiderspruch nix.

Du hast leider einen fatalen Fehler gemacht.

Du hast am 15.07. ALG II beantragt und am gleichen Tag das Gewerbe abgemeldet.

Damit bist Du in der GKV leider ausgeschlossen.

Es kommt 1 Tag vor dem Leistungsbezug an, wie Du dort versichert gewesen bist, bzw. zu welchem Personenkreis du gehörst.

D.h. es ist zu gucken, was war am 14.07.2010!

Okay am 14.07.2010 bist Du nicht privat versichert gewesen, völlig klar. Die priv. Kv. geht auch niemals rückwirkend. Die Hürde der 1. Alternative des § 5 Abs. 5a SGB V wäre somit überwunden.

Dann kommt aber die 2 Hürde - Alternative 2 - des § 5 Abs. 5a SGB V.

Am 14.07.2010 bist Du aber haupberuflich selbständig (§ 5 Abs. 5 SGB V) gewesen, sodass hier keine Versicherungspflicht ausgleöst wird.

Hättest Du das Gewerbe schon vorher abgmeldet (also vor dem 14.07.2010) oder gar später den Antrag auf ALG II gestellt, dann hättest du Chancen auf eine Mitgliedschaft in der GKV. Aber so ist es ja nicht.

Sorry, dort sehe ich keine Chance; Du musst zurück in die PKV.

Eine kleine Möglichkeit wäre noch, dass Du das Gewerbe (hauptberufliche Selbständig) bereits wesentlich früher als den 15.07.2010 eingestellt hast.

husch
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Beitragvon husch » 06.08.2010, 12:55

@deta:
Hast Du die Versicherungskarte ohne jegliches Begleitschreiben erhalten? Oder war vielleicht eine Begrüßungsmitteilung / Mitgliedschaftsbestätigung beigefügt? Dann könnte man nämlich darüber nachdenken, ob Dir ein begünstigender Verwaltungsakt zugegangen ist, welcher nur unter den Voraussetzungen des § 45 SGB X zurückgenommen werden darf.

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Beitragvon deta » 06.08.2010, 20:18

husch hat geschrieben:@deta:
Hast Du die Versicherungskarte ohne jegliches Begleitschreiben erhalten? Oder war vielleicht eine Begrüßungsmitteilung / Mitgliedschaftsbestätigung beigefügt? Dann könnte man nämlich darüber nachdenken, ob Dir ein begünstigender Verwaltungsakt zugegangen ist, welcher nur unter den Voraussetzungen des § 45 SGB X zurückgenommen werden darf.


Also die Versicherungskarte ist warscheinlich aufgrund der Meldung von der Arge gekommen!
Die Karte war auf ein "herzlich Willkommen bei der ....."
Wir freuen uns, dasss Sie sich für uns entschieden haben....

Wie gesagt eine komplette Versicherungskarte mit Gültig bis 1216 und alle meine Daten drauf.

Und ein Tag später hab ich das andere Schreiben bekommen...

@Rossi. So schein ich wirklich der Arsch zu sein... Ich wuste es nicht. Ich war halt bei der Arge hab denen alles gesagt, das ich mein Gewerbe jetzt beeenden will, weil es nix mehr bringt und die wusten auch, das ich nicht KV bin und vorher in einer PKV war. Aber kein Ar.. von der Arge hat mir gesagt, bevor das man erst das Gewerbe abmelden muss und dann ein paar Tage später den ALG II Antrag stellen muss. Damit man in die GVK kommt, sondern wie bereits geschrieben, gehen Sie zu den letzten gesetzlichen Versicher und melden Sie sich da an und wir über nehmen die Kosten! In meinen ALG II Bescheid haben Sie auch die GKV eingetragen..

Was soll ich nun machen???

Gruss
Deta

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Beitragvon Rossi » 06.08.2010, 23:17

Was soll ich nun machen???


Sorry, Du hast leider Pech. Kopf unter Arm zur PKV dackeln; Strafzuschlag einkassieren, anders geht es nicht.

Deine ARGE scheint sich wohl nicht gut auszukennen. Ansonsten hätte der Sachbearbeiter Dir sofort gesagt, dass Du wieder in die PKV musst. Da kann man mal sehen, auch nach über 1 1/2 Jahren kennen sich die Mitarbeiter der ARGEN nicht so richtig aus. Auf der anderen Seite müssen Dir die SB´s auch definitiv nicht sagen, wie Du es anstellen musst. Sie müssen einfach nur in alle Richtungen beraten. Was Du dann machst - nach - einer vernünftigen Beratung, ist Deine Entscheidung.

Hättest Du einen fitten Sachberabeiter gehabt, der hätte Dir genau die verschiedenen Wege aufgezeigt, was jetzt passiert und worauf es ankommt. Bei uns sind die SB´s hierzu in der Lage.

Bei uns wurden die Sachbearbeiter speziell für die Selbständigen und über die Versicherungspflicht in der GKV und PKV einen ganzen Tag geschult. Es ging nur um die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 5a SGB im Verhältnis zur Versicherungspflicht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Diese Schulung hat sich bei uns schon einen Spitznamen eingefangen. Es ist das sog. Kapitänspatent. Der Sachbearbeiter hat als ersten den Kunden in den richtigen Heimathaften zu schippern, danach kann er weiter machen.

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Beitragvon Rossi » 06.08.2010, 23:22

Ach ja, auf die Übersendung der Versichertenkarte und des Begrüßungsschreiben brauchst Du nicht herumreiten. Es stellt in dieser Konstellation keinen Verwaltungsakt dar, der unter den Voraussetzungen des § 45 SGB X aufzuheben ist.

Du wurdest von der ARGE gemeldet, dies lief elektronisch. Genauso hast Du aufgrund der elektronischen Meldung maschinell automatisch ne Versichertenkarte und ein Begrüßungsschreiben bekommen. Hierbei handelt es sich um ein sog. Massengeschäft. Da sehe ich auch keine Chance.

Du solltest überlegen, ob Du nicht ne Arbeit aufnimmst, oberhalb von 400,00 Euro, von mir auch aus nur für 2 Wochen, dann landest Du in der GKV. Wenn Du dann zuvor nicht bei der PKV den Vertrag angezeigt hast, dann ist alles im Lot bzw. Boot und Du würdest im Rahmen des ALG II dann auch weiterhin in der GKV verbleiben.

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Beitragvon deta » 07.08.2010, 07:54

Also!

ok, dann kann man es nicht ändern. In die PKV will ich nicht mehr.

Aber mal eine andere Idee...

Meine Frau (Nicht Verheiratet) und meine beiden Kinder die ich mt Ihr habe sind bei Ihr in der GKV versichert.

Da Sie gerade in der Elternzeit ist und ich meine Selbständigkeit aufgegeben habe, ist Sie mir in der Bedarfsgemeinschaft drinnen.

Wie sieht es ggf. jetzt mit einer Familienversicherung aus?
Wäre das ggf. eine Möglichkeit darüber? Oder muss man da verheiratet sein?

cu Deta

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 07.08.2010, 08:44

deta hat geschrieben:Meine Frau (Nicht Verheiratet) ...
Wie sieht es ggf. jetzt mit einer Familienversicherung aus?


Ohne Trauschein keine Chance.

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Beitragvon Vergil09owl » 08.08.2010, 09:40

§ 10 Abs. 1 Nr1. Wie schon gescheiben no Chance auf die Familienversicherung, da hilft nur eins Nägel mit Köpfen machen und heiraten.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 08.08.2010, 13:00

und wenn schon Heiraten wegen der Krankenversicherung dann uns alle einladen, wenn es Gut gehen soll :-)
Gruß


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