ehem. Student (nun ALG2) zur PVK gezwungen, nicht bezahlbar

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Madita
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ehem. Student (nun ALG2) zur PVK gezwungen, nicht bezahlbar

Beitragvon Madita » 02.09.2010, 22:26

Moin Leute,

dieser Fall ist nun leider schon häufig, doch mein Fall ist noch etwas "toller" gelaufen bis jetzt.

Ich war als Student über meinen Vater privat versichert. Weil ich mein Fach wechseln will, war ich nun seit 1.4. arbeitslos.
Und der Knüller: Ich bin auch 25 Jahre alt geworden, und zum 1.4. nicht mehr über meinen Vater weiter versichert.

Das heißt, zum 1.4. musste ich mich selbst versichern. Privat natürlich, weil ja in so einem Fall dank 5 5 5a ein Wechsel zur GEK nicht möglich ist...
Nun fand ich bei der HEK Gehör, und sie versuchten mich trotzdem aufzunhemen. Leider kam der Antrag nicht durch deren Rechtsabteilung durch, und mir wurde zwei Monate später wieder rückwirkend gekündigt.

Man sagte mir, die alte Kasse müsse mich wieder nehmen.
Nun kommt der Spaß. Die Kasse meines Vaters ist die KVB. Und ich bin kein Beamter! Somit nehmen die mich nicht zurück.

Ich versuchte es bei anderen privaten Kassen. Aber auf Grund meiner Krankengeschichte haben diese abgelehnt.
Nun nehmen mich weder die gesetzlichen noch die privaten freiwillig.

Mir bleibt nur der "schöne" Basistarif von 600 Euro.
Ich bin Arbeitslos bzw. Student...wie soll ich das zahlen???

Ich muss mein Studium erstmal hinschmeißen und 12 Monate arbeiten, damit ich aus der Pflicht der Privatversicherung rauskomme. Damit kann ich IRGENDWIE ja noch leben...

NUR: Die Zeit vom 1.4. bis zum Zeitpunkt an dem ich Arbeit habe muss ich nun mit der teuren Versicherung überbrücken. Ich sehe da eine Privatinsolvenz auf mich zukommen, mit grade mal 25 Jahren.

lg, Madita

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.09.2010, 08:24

Oh weia, der Fall hat Potential und zeigt mal wieder, wie man von Pontius nach Pilatus geschickt wird. Dabei ist Pontius Pilatus kein guter Anwalt.

Zur Sache:

Du hast ALG II beantragt und grundsätzlich löst das ALG II eine Pflichversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V in der GKV aus.

Dieser Grundsatz wird allerdings durch die seit dem 01.01.2009 gültigen Bestimmungen des § 5 Abs. 5a SGB V gebrochen. Denn hier heißt es:

(5a) Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war (sog. 1. Alternative)

oder

weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte (sog. 2. Alternative)


Dann pflücken wir die Vorschrift mal auseinander!

Die 1. Alternative setzt voraus, dass Du unmittelbar vor dem Bezug des ALG II privat versichert gewesen bist. Die GKV sagt ja, ich sage, nööh! Gretchenfrage; ist die KVB denn eine private Krankenversicherung? Die Kasse sagt ja, ich sage nööh!

Bei der KVB und der Postbeak handelt es sich um sog. Zwittervereine. Es sind - meines Erachtens - keine privaten Krankenversicherungen im dem Sinne; es sind vielmehr Sozialeinrichtungen für besondere Personengruppen.

Für die priv. Krankenversicherung gilt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Und gerade für die KVB und die Postbeak gilt das VVG und das VAG nicht. Dies geht schon explizit aus § 1 Abs. 3 Nr. 4a VAG hervor.

Das VAG enthält Regelungen für private Versicherungen, die der Aufsicht unterliegen.

Und in § 1 Abs. 3 Nr. 4a VAG steht schön drinne; dass das VAG nicht

Zitat:

... für die öffentlich-rechtlichen Krankenversorgungseinrichtungen der Krankenversorgungseinrichtungen des Bundesbanhneisenvermögens und der Postbeamtenkrasse

gilt.

Aha, der Gesetzgeber bezeichnet die KVB als öffentlich-rechtliche Krankenversorgungseinrichtung und die GKV als private Krankenversicherung. Da liegen aber bekanntlich Welten dazwischen.

Ferner findet man im SGB V auch noch einen weiteren Hinweis über den Charakter der KVB.

Nämlich in den Bestimmungen des § 291a SGB V. Der Absatz 1 des § 291a SGB V regelt bestimmte Dinge für die elektronische Versichertenkarte der GKV Mitglieder.

Dann kommt der Absatz 1a des § 291a SGB V. Dieser spicht in den Sätzen 1 - 5 die privaten Krankenversicherungen an, was sie alles zu beachten haben, wenn die PKV eine Gesundheitskarte ausgestellt wird. Tja und im Satz 6 wird dann gesagt, dass diese Regelungen auch für die KVB und die Postbeamtenkrankenkasse enttsprechend gelten.

Damit wird klar, dass der Gesetzgeber auch im SGB V davon ausgeht, dass die KVB oder Postbeamtenkrankenkasse keine private Kv. ist, sonst hätte der Gesetzgeber sich den Satz 6 schenken können.

Gucke mal hier:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=75035&s0=KVB&s1=&s2=&words=&sensitive=

Das LSG Hessen hat sich ausführlich mit dem Charakter der Postbeamtenkrankenkasse und der KVB beschäftigt. Hier ging es zwar um die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, aber entscheidend war auch die Frage zu klären, ist es eine private Krankenversicherung, ja oder nein.

Das LSG Hessen hat dann festgestellt, dass es keine priv. Kv. ist. Das LSG Hessen hat noch nicht einmal den § 1 Abs. 3 Nr. 4a VAG erkannt und in die Runde geworfen.

Tja, leider liegt ein ähnlicher Fall auch schon beim BSG zur Klärung. Ich will hoffen, dass das BSG auch noch das VAG entdeckt.

Somit halten wir fest, dass nach den bisherigen Vorentscheidungen der Sozialgerichte die KVB keine private Krankenversicherung ist, somit sind die Ausschlusstatbestände des § 5 Abs. 5a (1. Alternative 1 Tag vor ALG II-Bezug privat versichert) nicht erfüllt. Auch die 2. Alternative ist nicht erfüllt. Du bist nicht hauptberuflich selbständig (Abs. 5) und Du bist auch kein Beamter (§ 6 Abs. 1 oder 2 SGB ). Dein Papi ist Beamter, aber der hat ja kein ALG II beantragt.

Sorry, ich würde um die Mitgliedschaft in der GKV kämpfen und einen ausführlichen fundierten Widerspruch aufsetzen.

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Beitragvon Czauderna » 03.09.2010, 19:25

Hallo Rossi,
er hat geschrieben dass er Student bzw. arbeitslos ist - von einem Antrag auf ALG II. habe ich nix gelesen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 04.09.2010, 18:28

Ich aber Günni,

weil ja in so einem Fall dank 5 5 5a ein Wechsel zur GEK nicht möglich ist...


Die Bestimmungen des § 5 Abs. 5a SGB V gelten nur für die ALG II-Empfänger!

Ich kenne diese Problematik mit dem Zwitterladen der KVB oder Postbeak; habe dort sehr häufig in der Praxis Probleme gehabt. In den meisten Fällen hat es allerdings - nach einem ausführlichen Telefonat - geklappt!

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Beitragvon Madita » 04.09.2010, 19:57

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe die ganze Sache nun auch mit meinem Vater besprochen und er sieht da auch die Chance, dass ich in die GEK reinkomme. Wir versuchen es auf jeden Fall.

Jepp, ich bekomme ALG II, steht ansonsten auch im Titel des Threads ;)


Also, nochmals Danke, ich wede euch dann auch mitteilen, wie das ganze ausgegangen ist.

lg, Madita (die übrigens eine "sie" ist, hehe)

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Beitragvon Rossi » 04.09.2010, 23:59

Du solltest aber tatkisch klug vorgehen, indem noch evtl. alles mögliche bis ins kleinste Detail in den Ring geworfen wird.

Ist es wirklich - bzw. tatsächlich - so, dass Du am 01.04. aus der KVB ausgeschieden bist und am gleichen Tag ALG II beantragt hast?

Wenn dort ein paar Tage zwischen sein sollten, dann kann man ein weiteres schlagkräftige Argument in den Ring werfen.

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Beitragvon Rossi » 05.09.2010, 00:10

Ach ja, top die Wette gilt; die Kasse wird auch hier ablehnen und sich auf keine Diskussion einlassen.

Die Kasse wird vermutlich einen Beschluss des LSG Bayern aus der Schublade kramen. Das LSG Bayern hat ein Urteil des BVerg von anno püppi rausgekramt, wo das BVerg in einem kleinen und bescheidenen Nebensatz auf den Charakter der KVB bzw. Postbeak eingeht. Geht aber auch aus der Entscheidung des LSG Hessen klipp und klar hervor.

So und dann wirst Du ein Problem haben. Die Kasse wird sich dahinter verstecken und abwarten was das BSG irgendwann entscheiden wird.

Was willst Du in der Zwischenzeit machen?

Dann mal eine ganz andere Frage?

Du hast ja irgendwann mal das Studium aufgenommen und jetzt willst Du welchseln, richtig bzw. erst einmal Pause machen.

Hast Du damals bei irgendeiner GKV einen Befreiungsantrag gestellt? Denn Du bist damals kraft Gesetz durch die Einschreibung als Student in der GKV versicherungspflichtig geworden. Um dann in der KVB weiterhin verbleiben zu können, hättest Du damals einen Befreiungsantrag als Student stellen müssen.

Es wird in der Praxis einfach vielfach vergessen, diesen Befreiuungsantrag bei der GKV zu stellen.

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Beitragvon Czauderna » 05.09.2010, 17:25

Rossi hat geschrieben:Ich aber Günni,

weil ja in so einem Fall dank 5 5 5a ein Wechsel zur GEK nicht möglich ist...


Die Bestimmungen des § 5 Abs. 5a SGB V gelten nur für die ALG II-Empfänger!

Ich kenne diese Problematik mit dem Zwitterladen der KVB oder Postbeak; habe dort sehr häufig in der Praxis Probleme gehabt. In den meisten Fällen hat es allerdings - nach einem ausführlichen Telefonat - geklappt!


Hallo,
ja, jetzt habe ich es auch gelesen - er hatte also direkt am 01.04.2010 schon
ALG II bezogen.
Danke !!
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 24.09.2010, 22:35

Madita, mir ist noch ein schlagkräftiges Argument eingefallen.

Und zwar die Begründung zum Gesetzentwurf (§ 5 Abs. 5a SGB V). Denn hier hält unser lieber Gesetzgeber nachfolgendes fest.

"Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Neuordnung des Verhältnisses von gesetzlicher und privater Krankenversicherung durch dieses Gesetz.


Da die privaten Krankenversicherungen künftig einen bezahlbaren Basistarif im Umfang des Leistungsangebots der gesetzlichen Krankenversicherung für Personen anbieten müssen, die privat krankenversichert sind oder sein können, erscheint es nicht länger erforderlich, Arbeitslosengeld-II-Bezieher auch dann in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung einzubeziehen, wenn sie unmittelbar vor dem Leistungsbezug privat krankenversichert waren.


Gleiches gilt für die Personen, die unmittelbar vor dem Leistungsbezug weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und als hauptberuflich selbständig Erwerbstätige oder als versicherungsfreie Personen zu dem Personenkreis gehören, der grundsätzlich der privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist.


Die Regelung dient damit auch einer gleichmäßigeren Lastenverteilung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung".


Aha, die privaten Krankenversicherungen müssen also künftig den bezahlbaren Basistarif anbieten. Genau aus diesem Grunde sollen die ALG II-Empfänger nicht in die GKV.


Dann die Gretchenfrage, warum hat die KVB denn keinen Basistarif?


Relativ easy; weil die KVB eben keine private Krankenversicherung in dem Sinne ist und deswegen keine Basistarif anbietet bzw. gesetzlich nicht muss. Ferner ist ist KVB noch nicht einmal verpflichtet Dich weiterhin abzusichern.


Eine gleichmäßige Leistungsverteilung liegt hier auch nicht vor; der Kunde hatte noch nie Berührungspunkte zur PKV; er war halt in einem Zwitterverein.


Wir haben in Deutschland ein multifunktionales Absicherungssystem, da ja eine Bürgerversicherung nicht gewollt war. An diesem multifunktionalen Absicherungssystem nehmen verschiedene Träger teil, wie bpsw. die GKV / PKV / KVB / PostBeak / SGB XII-Träger und wat weiß ich sonst noch. Aber nur diejenigen, die in der PKV waren, sollen dort bleiben. Deswegen gibt es eine Pflicht zur Versicherung in der PKV.

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Beitragvon kvb » 06.10.2010, 20:46

Hallo zusammen,

ich habe ein ähnlich geartetes Problem:

Ich bin Student und Mitglied der KVB (Vollwaise), seit dem 01.10. beziehe ich keine Waisenrente mehr und erwarte daher täglich ein Schreiben der KVB, dass ich ausgeschlossen wurde zum 01.10.

Ich habe einen Antrag auf Befreiung der GKV am Anfang meines Studiums gestellt.

Eine PKV möchte mich aber nicht aufnehmen, daher bliebe nur der Basistarif.

Jetzt lese ich aber hier das die KVB eine GKV bzw. Zwitter ist. Besteht da für mich ggf. noch die Möglichkeit in eine GKV zu wechseln?! Weil es mir als Student unmöglich ist den Basis-Tarif zu bezahlen.

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Beitragvon Rossi » 06.10.2010, 21:37

Nun denn, die KVB ist natürlich ein Zwitter. Ferner muss die KVB Dir auch keinen Basistarif anbieten, weil die KVB diesen nicht hat und hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet ist.

Sorry, Du hast Dir leider damals ein riesiges Eigentor geschossen.

Wir halten nämlich fest, als Du dich damals als Student eingeschrieben hast, trat für Dich zunächst die studentische Pflichtversicherung in der GKV ein. Du hast damals aber gesagt, nööh, dat möchte ich nicht und hast innerhalb von 3 Monaten den erforderlichen Befreiuungsantrag gestellt.

Diese Befreiuungsmöglichkeit ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Nr. 7 SGB V. Die Befreiung gilt allerdings gem. § 8 Abs. 2 SGB V für die gesamte Dauer des Studiums. Übersetzt heißt das jetzt, dass Du natürlich nicht nach dem Ausscheiden aus der KVB in die studentische Pflichtversicherung der GKV reinrutscht! Der Zug ist leider abgefahren. Die KVB muss Dich auch nicht weiter nehmen.

Leider wirst Du jetzt von der Verpflichtung zum Abschluss einer priv. Kv. gem. § 193 Abs. 3 VVG erwischt. D.h. irgendeine PKV - Du hast die freie Wahl - muss Dich nehmen. Allerdings mit der kleinen und feinen Einschränkung, dass die PKV nur den Basistarif anbieten muss, der Normaltarif ist eine Kann-Leistung.

Es soll aber viele PKV`s geben, die gerade für Studenten auch Normaltarife anbieten. Da solltest Du schon ein wenig recherchieren; sonst löhnst du 650,00 Euro für die KV/PV!

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Beitragvon kvb » 07.10.2010, 09:32

Ich habe gestern mal in meinen Unterlagen gewühlt, meine Eltern haben für mich damals eine Restkosten Versicherung bei der Central abgeschlossen ein KBB-Tarif. Darin ist explizit erwähnt das bei Wegfall der Vorraussetzung für den Tarif (man muss KVB Versichert sein) ein Übergang in einen Vergleichbaren Voll-Tarif ohne Risikoprüfung und Wartezeit möglich ist.

Heißt dass das die Central mich in einen normalen Studententarif aufnehmen muss? Von anderen Versicherern hat es schon Reihenweise absagen gehagelt.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.10.2010, 17:18

Am besten mal Kontakt mit der Central aufnehmen und hierauf explizit verweisen!

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Beitragvon Ri762 » 23.10.2010, 16:05

Hallo, bin in einer ähnlichen Situation und hatte eigentlich gehofft hier ein paar Erfahrungsberichte zu lesen die etwas positiver stimmen aber irgendwie sieht es ja für einen Wechsel zur GKV recht düster aus?!

Hier mein Fall:

Bin 28 Jahre alt. Wurde exmatrikuliert nach einer engültig nicht bestandenen Prüfung. Empfange nun ALG 2.

Zu Beginn des Studiums habe ich mich über meine Mutter(Beamte/Lehrer) bei der Debeka "mitversichert" sprich über Familienversicherung. Habe damals den Antrag auf Befreiung aus der GKV eingereicht. Im Grunde wurde mir gesagt das das "besser" ist - naja . Ab einem gewissem Alter war die Mitversicherung über meine Mutter natürlich nicht mehr möglich, genauso wie ein Wechsel in die GKV da das Studium ja noch lief. Ich habe dann bei der Debeka eine private Studentische Krankenversicherung abgeschlossen wobei der Versicherungsnehmer immernoch meine Mutter war.

Im Zuge der Beantragung von ALG 2 wurde mir dann von den Sachbearbeitern erzählt das ALG 2-Empfänger pflichtversichert werden in der GKV (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V). Hatte einiges an Problemen mit der Bewilligung des ALG 2 Antrages da ich diesen nicht abgeben durfte ohne einen Nachweis das ich in einer GKV versichert bin oder mich versichern werde. Bin daraufhin zur DAK gelaufen und habe dort einen Antrag auf Krankenversicherung gestellt. Im Zuge dessen habe ich auch die Debeka informiert das ich nicht mehr Student bin und demnach auch nicht mehr in der Studentischen Krankenversicherung. Habe denen meine Antrag auf Versicherungsschutz bei der DAK gestellt und damit waren das "erstmal" erledigt.

Meine Mitgliedschaft bei der Debeka is praktisch nicht mehr existent und nun habe ich, nach einigen Wochen nach Antragsstellung einen Anruf von der DAK erhalten das diese mich nicht versichern wollen/können. Was ja wahrscheinlich auf das hier...
(5a) Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war
...zurückzuführen ist.

Ein weiteres Gespräch mit der DAK steht noch aus (Montag), habe denen natürlich versucht klarzumachen das ich keine Möglichkeit habe eine PKV zu bezahlen. Aber wenn ich das alles hier, und in anderen Foren so lese wird mir ehrlich gesagt richtig schlecht. Ich bin ziemlich ratlos was jetzt passieren soll, weiß nicht wirklich wie ich eine private Krankenversicherung bezahlen soll und habe irgendwie ziemliche Sorgen plötzlich ohne eine Krankenversicherung dazustehen.

Abschließend will ich noch loswerden das ich nicht selbständig bin oder war, ich bin kein Gutverdiener oder Beamter und war es bis jetzt auch nicht.

Meinungen, Kommentare, Hilfestellungen und Ratschläge von Leuten die das selbe oder ähnliches erlebt haben oder einfach Ahnung haben wäre sehr willkommen.

Danke im voraus.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 23.10.2010, 16:38

Hallo,

ich sehe 2 Möglichkeiten:

1.: Job über 400€ aufnehmen (sollte nicht so schwer sein)

2.: Bis zu 18 Mon. gewährt die Debeka einen Studententarif weiter (PNA)

Gruß
CM


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