freue mich sehr, dieses kompetente Forum in Sachen Krankenversicherung gefunden zu haben.
Wie das so ist, ist jeder Fall anders und so will ich unsere Situation einmal schildern.
Bin Beamter des Landes NRW, aus Gesundheitsgründen jedoch seit einigen Jahren im vorzeitigen Ruhestand. Selbst habe ich 70% Beihilfeanspruch, so wie meine Frau und unsere beiden Kinder haben 80%.
Wir leben seit 15 Jahren in Belgien, die Kinder sind in Belgien geboren.
Die letzten 5 Jahre war ich in B freiwillig gesetzlich krankenversichert, Frau und Kinder beitragfrei mitversichert (Frau arbeitet nicht). Davor war ich in Deutschland privat versichert (die restlichen 30%). Frau und Kinder waren noch nie in der PKV.
Wir werden nun nach Deutschland zurückkehren. Kann ich mich in D nun freiwillig in der GKV versichern, da ich die letzten 5 Jahre auch in Belgien gesetzlich versichert war?
Wenn das auf Grund meines Beamtenstatus oder wegen der früheren PKV Versicherung nicht gehen sollte, können meine Frau und die Kinder wenigstens in die GKV aufgenommen werden?
Wenn wir alle in den Basistarif der PKV müssen, wird es für uns unbezahlbar, da wir von einer kleinen Mindestpension leben. Da bliebe dann nur unversichert zu bleiben, nach dem Stuttgarter Urteil kann wenigstens die Beihilfe nicht gestrichen werden, trotzdem nur ein schwacher Trost.
