Versicherungspflicht nach Rückwanderung

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Franz
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Versicherungspflicht nach Rückwanderung

Beitragvon Franz » 21.11.2010, 12:25

Guten Tag,

freue mich sehr, dieses kompetente Forum in Sachen Krankenversicherung gefunden zu haben.

Wie das so ist, ist jeder Fall anders und so will ich unsere Situation einmal schildern.

Bin Beamter des Landes NRW, aus Gesundheitsgründen jedoch seit einigen Jahren im vorzeitigen Ruhestand. Selbst habe ich 70% Beihilfeanspruch, so wie meine Frau und unsere beiden Kinder haben 80%.

Wir leben seit 15 Jahren in Belgien, die Kinder sind in Belgien geboren.
Die letzten 5 Jahre war ich in B freiwillig gesetzlich krankenversichert, Frau und Kinder beitragfrei mitversichert (Frau arbeitet nicht). Davor war ich in Deutschland privat versichert (die restlichen 30%). Frau und Kinder waren noch nie in der PKV.

Wir werden nun nach Deutschland zurückkehren. Kann ich mich in D nun freiwillig in der GKV versichern, da ich die letzten 5 Jahre auch in Belgien gesetzlich versichert war?

Wenn das auf Grund meines Beamtenstatus oder wegen der früheren PKV Versicherung nicht gehen sollte, können meine Frau und die Kinder wenigstens in die GKV aufgenommen werden?

Wenn wir alle in den Basistarif der PKV müssen, wird es für uns unbezahlbar, da wir von einer kleinen Mindestpension leben. Da bliebe dann nur unversichert zu bleiben, nach dem Stuttgarter Urteil kann wenigstens die Beihilfe nicht gestrichen werden, trotzdem nur ein schwacher Trost. :?

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Beitragvon Rossi » 21.11.2010, 13:59

Okay, Du und die gesamte Familie sind derzeit in Belgien in der GKV. Belgien gehört bekantlich zur EU. Also zählt der Sachverhalt im EU-Land wie ein Sachverhalt in Deutschland.

Da Du vorher schon mal in Deutschland selber GKV versichert gewesen bist und danach weiter in einem EU-Land GKV versichert gewesen bist, ist es möglich in Deutschland eine freiw. KV. zu beantragen. Die erforderliche Vorversicherungszeit aus Belgien wird in Deutschland mitgerechnet.

Nähere Auskünfte hierzu kann die DVKA erteilen. Es ist speziell ein Dachverband für Krankenversicherungen im EU-Ausland.

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Beitragvon Vergil09owl » 21.11.2010, 14:02

Hm sit aber grundsätzlich als Beamter versichrungsfrei, grundsätzlich, könnte einwenig holpern, wenn hier die Beihilfe weitergilt.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.11.2010, 14:15

Nun denn Vergil, wir reden hier nicht über eine Pflichtversicherung, sondern über eine freiw. Krankenversicherung.

Völlig klar, unter die Kralle (Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V) fällt der Kunde nicht, da hier aufgrund des Beamtenstatus der Grundsatz der absoluten Versicherungsfreiheit gilt.

Ich finde derzeit in § 9 SGB V keinen Ausschluss für Beamte. Es soll ja noch zahlreiche Beamte in freiw. Krankenversicherungen geben.

Gretchenfrage ist nur, nach welcher Nr. 1 - 8 des § 9 Abs. 1 SGB V der Kunde den Beitritt zur freiw. Kv. erklären kann!

Dazu müsste man klären, um was für eine Art von gesetzlicher Versicherung es sich in Belgien handelte.

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 21.11.2010, 14:17

Hallo Franz,

was ich nicht verstehe - warum warst Du überhaupt in Belgien in der GKV?
Als Beamter im Ruhestand hast Du grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe - auch wenn Du dich im Ausland aufhältst.

Außerdem solltest Du einmal überprüfen, ob Du selbst + Deine Ehefrau nicht auch 80 % Beihilfe erhalten kannst - ist von dem Einkommen abhängig.

Gruß Schlappi

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.11.2010, 14:22

Hm, weil die freiw. Kv. für die gesamte Familie (1 Mitglied zahlt, der Rest geht in die kostenlose Familienversicherung) vermutlich günstiger war.

Was aber auf jeden Fall geht, ist die freiw. Kv. der Gattin und die kostenlose Familienversicherung der Kinder. Die Gattin scheidet nämlich, wenn die freiw. Kv. für den Beamten in Belgien endet, aus der Familienversicherung aus. Somit besteht für die Gattin eine Zugangsberechtigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.


Aber ich würde den Fall mit der DVKA erörtern, ob Du auch evtl. in Deutschland die freiw. Kv. weiter beibehalten kannst.

Franz
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Beitragvon Franz » 21.11.2010, 14:26

@ rossi

Schön wäre es, die ununterbrochene Mitgliedschaft der letzten 5 Jahre in der belgischen GKV kann ich natürlich nachweisen, die belgische Kasse wird mir eine entsprechende europäische Bescheinigung ausstellen.

Selbstverständlich war ich in Deutschland als Angestellter in der GKV pflichtversichert, bevor ich Beamter wurde. Dann war ich allerdings mehrere Jahre für die Restkosten (zuerst 50%/später 30%) in einer deutschen PKV privat versichert. Diese habe ich gekündigt und wurde dann in die belgische GKV aufgenommen, in Deutschland wäre das nicht mehr möglich gewesen.

Die DVKA werde ich nächste Woche direkt einmal anrufen, vielen Dank für den Tip, die kannte ich gar nicht. :D

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.11.2010, 14:33

Also mein Kenntnisstand ist, wenn man nur irgendwann 1 Tag in Deutschland gesetzlich versichert war, zählen die Vorversicherungszeiten im einem EU-Ausland mit. Aber die EU-Vorschriften haben sich im Frühjahr 2010 erheblich geändert.

Wenn Du mit der DVKA spichst, denke bitte daran, dass Du definitiv nicht unter die sog. Bürgerversicherung (Versicherungspflicht § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) fällst, da Du Beamter mit Versorgungsanspruch und Beihilfe bist. Dies ergibt sich zwangsläufig aus § 6 Abs. 3 SGB V. Diese Vorschrift wurde zum 01.01.2009 auch für den Tatbestand der Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) erweitert. Dies ist noch nicht überall in der Praxis angekommen.

Es geht einzig und allein - und wenn überhaupt - eine freiw. Kv. in Deutschland. Vielleicht besteht irgendwie die Möglichkeit diese in Deutschland fortzuführen.

Franz
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Beitragvon Franz » 21.11.2010, 14:55

Es ist richtig, es war eine Kostenfrage. Bei der PKV war ich nur alleine versichert, jedoch nicht die Frau und die Kinder. Durch Aufnahme in die belgische GKV zahlte ich auf Grund geringem Haushaltseinkommens einen sehr fairen, niedrigen Beitrag und meine Frau und unsere Kinder waren beitragsfrei über mich mitversichert.

Wie bin ich nun in der belgischen GKV versichert? In Belgien gibt es keine PKV. Jeder Bürger mit Wohnsitz in Belgien muß krankenversichert sein. Wenn jemand als Grenzgänger in einer deutschen GKV oder PKV krankenversichert ist wird das natürlich anerkannt. Es gibt im Grunde 3 Möglichkeiten in Belgien versichert zu werden;

1. man ist selbstständig und versichert sich in der GKV (Pflicht),

2. man ist Arbeitnehmer und versichert sich in der GKV (Pflicht),

3. man ist nicht 1. + 2. zuzuordnen und versichert sich in der GKV (Pflicht).

Wir gehören zur 3. Kategorie, würde in Deutschland wohl am ehesten dem freiwilligen Mitglied in der GKV entsprechen, man kann es aber nicht 100%ig vergleichen, eine freiwillige KV im genauen Sinne wie in Deutschland gibt es in Belgien eben nicht. :roll:

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Beitragvon Vergil09owl » 21.11.2010, 15:01

Meine Rede Rossi, Beamter ist schon klar das es sich versichern kann, KvDR geht wahrscheinlich auch nicht, nach em Rundschreiben zu dieser Probelmatik besteht ein generelles Zutrittsrecht zur deutschen GKV. Acu unter Anwendung der neuen EU - VO.

Franz
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Beitragvon Franz » 21.11.2010, 15:13

Ja, es geht bei mir ausschließlich um die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Pflichtversichert werde ich in D nie mehr werden, auch dann nicht, wenn ich irgendwo arbeiten gehen würde.

Natürlich wäre das eine Riesenfreude, wenn das mit der freiwilligen Mitgliedschaft und Mitversicherung von Frau und Kindern klappen würde, das wäre die Ideallösung für uns. Wenn das aber nicht ginge, so wäre es aber schon besser als nichts, wenn meine Frau freiwillig Mitglied werden könnte und die Kinder über sie mitversichert würden. Meine Frau hat jedoch kein Einkommen, für die Berechnungsgrundlage des Beitrags würde das Haushaltseinkommen gerechnet, schon klar und ist ja auch ok. Müssen die Kinder nicht von mir privat versichert werden, da ich mehr Einkommen habe, als meine Frau? Und können sie nicht sagen, dass sich meine Frau für die fehlenden 30% eben privat zu versichern hat?

Du hast aber freundlicherweise Gesetzestexte zitiert, die werde ich jetzt erst einmal studieren, vielleicht erübrigen sich dann meine Ängste. :)

Also Rossi, Deine Mühe weiss ich wirklich zu schätzen, aber auch die der anderen Autoren, vielen Dank an Euch alle! [-o<

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Beitragvon Vergil09owl » 21.11.2010, 15:23

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... =&#hlt_ank

Wenn deien Frau keine Einahmen hat und hier die freiwillge Mitgleidschaft zusatnde kommt ist grundsätzlich die Familienversicherung möglich und vorrangig

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... =&#hlt_ank
Alles weitere bitte denn mitt der DVKA, der ggf zu wählende Krankenkasse und der Beihilfstelle abchecken.

Viel Glück
Vergil

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Beitragvon Franz » 21.11.2010, 16:20

@ Vergil

Sehr interessante Links! Also ich werde mich mal auf Nr. 1 des § 9 Abs. 1 SGB V berufen. Die Versicherungspflicht in der belgischen GKV erlischt durch die Auflösung des Wohnsitzes in Belgien. Die geforderten Vorversicherungszeiten werden in den letzten 5 Jahren erfüllt und da B in der EU ist, sind die belgischen Zeiten den deutschen gleichzusetzen. Nicht nur 1 Tag sondern Jahre waren sowohl meine Frau als auch ich in D gesetzlich versichert, ist zwar schon lange her, zählt aber trotzdem, wie ich aus einem Beispiel in einem Deiner Links nachlesen konnte.

Ja wenn das so einfach wäre... Vielleicht klappt das ja wirklich, jedenfalls habe jetzt schon ein wenig Hoffnung, es wäre einfach zu schön um wahr zu sein!

In jedem Fall werde ich hier berichten, was man mir am Telefon gesagt hat und dann auch hier schreiben, wie es am Ende ausgegangen ist. Der Umzug wird zum Jahreswechsel erfolgen.

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Beitragvon Schlappi » 21.11.2010, 16:42

@ Franz

ein Ruhestandsbeamter der in Belgien wohnt,
kann auch über die PKV in Deutschland versichert bleiben. Ich habe selbst viele Kunden die in Belgien wohnen und bei mir mit Beihilfeergänzungtarifen versichert sind.

Nach meinem Kenntnisstand, müsstest Du dich in Deutschland entweder als Beihilfeberechtigter mit restlichen 20 % (Einkommen ca. unter 1.800 €)
privat versichern oder freiwillig in der GKV.

Vermutlich gilt das gleiche auch für Deine Ehefrau.
Eigene freiwillige Versicherung. Wenn kein Einkommen vorhanden ist wird Dein Einkommen zur Hälfte angerechnet.

Franz
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Beitragvon Franz » 21.11.2010, 17:18

@ Schlappi

Das stimmt, ich habe auch hier in Belgien Beihilfeanspruch und ich mußte meine PKV auch nicht kündigen, habe ich aber getan, um aus Kostengründen in die belgische GKV zu kommen. Ob diese Entscheidung so doll war, lassen wir mal dahingestellt. Zum damaligen Zeitpunkt und für die darauffolgende Zeit hier in Belgien sicher prima, für die geplante Rückwanderung nach Deutschland möglicherweise weniger glücklich. Wie auch immer kann ich es jetzt nicht mehr ändern.

Meine Frau und ich haben einen Beihilfeanspruch in Höhe von je 70% und die Kinder von je 80%. Das ist in NRW so, eine Erhöhung wegen geringem Einkommen ist hier meines Wissens nicht vorgesehen, möglicherweise ist das in einigen Bundesländern anders, da kenne ich mich nicht aus. :wink:


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