keine KK und nun im Krankenhaus

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Fina
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keine KK und nun im Krankenhaus

Beitragvon Fina » 21.11.2010, 18:22

Hallo,
ich hab eine kleine bis mittelschwere Katastrophe vor mir.
Mein Vater (63 Jahre) liegt mit einem Schlaganfall im Krankenhaus und ist nicht krankenversichert (meine Mutter auch nicht).

Ich weiß, hätte wäre wenn....
Vorwürfe mache ich mir schon genug, dass ich meinen Vater da nicht zu gezwungen habe (wegen Kralle etc), deswegen bitte keine Vorwürfe, die habe ich selbst genug im petto!

Mein Vater war selbstständig, Firma lief nicht gut, wenig Geld, kein Geld mehr für Beiträge und so hat die GKV meinen Eltern im Juni 2003 gekündigt. Er hat dann die Firma über den Namen meiner Mutter wieder neu aufgemacht, aber lief halt auch nicht besser....

Bis jetz liefs "immer gut" gesundheitsmäßig. Die kleinen Rechnungen wurden privat bezahlt aber die Krankenhausrechnung wird wohl alles übertreffen.

Ich war dann mit meiner Mutter bei der ARGE, der war auch sehr nett, hat uns nen Haufen Anträge mitgegeben, wegen finanzieller Unterstützung und er meinte, dass die letzte Krankenversicherung meine Eltern wieder aufnehmen muss! und das wir uns erstmal keine Gedanken machen müssen, dass mein Vater nicht behandelt würde, weil er nicht versichert ist.
Nur fühle ich mich etwas allein gelassen, als er meinte wir müssten das mit der Versicherung selbst klären.

Die sagt und nun nämlich: ja, aufnehmen tun wir Ihren Vater, aber erst wenn die Nachzahlung von 10.000€ (rückwirkend vom 1.4.2007 an) bezahlt ist....
Wie soll meine Mutter diese Summe aufbringen??
Ich hab von Rossi in einem andern Beitrag gelesen, dass das so ja eigentlich nicht laufen kann. Aber wie mache ich denen das klar?
Das Krankenhaus will eine Bestätigung von der Versicherung (die ARGE ja auch), die will aber die Bestätigung erst rausrücken, wenn wir das Geld überweisen...

Was muss ich genau machen bzw. der Krankenkasse sagen, dass sie mir so eine Bestätigung schicken? Habe ich ne Möglichkeit auf Stundung oder Minderung der Nachzahlung, evtl. Ratenzahlung?
Gibt es da irgendwelche Formulare, damit man da nen Grundprinzip hat, was man der Kasse unter die Nase halten kann? Die können mir ja alles erzählen, ich kenn mich da ja überhaupt nicht aus und müsste denen ja glaube, wenn sie mir was erzählen....

Ich fühle mich völlig überfordert mit dem ganzen und hab irgendwie das Gefühl, dass mir die Zeit unter den Fingern wegrinnt....

Vielen, vielen Dank im Voraus für die Hilfe

eine völlig hilflose Fina

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 21.11.2010, 19:50

Hallo,
unabhängig von der Frage der Nachzahlung oder dem Erlass von Beiträgen ab dem 01.04.2007 kann ich nurt empfehlen sofort die Versicherung bei der letzten GKV-Kasse zu beantragen. Die muss hergestellt werden und die Kosten für den Krankenhausaufenthalt muss von der Kasse im Rahmen der Notfallbehandlung
von der betreffenden Krankenkasse übernommen werden. Alles andere ist dann Auslegungssache, da kennt sich Rossi bestens aus - er wird dir schon einen Weg aufzeigen der zum Ziel hat ,zu beweisen dass dein Vater vollkommen ohne eigenes Zuttun in diese Lage gekommen ist und deshalb auch die Beiträge ab dem 01.04.2007 nicht nachzahlen muss. Woher hätte erauch wissen sollen dass seit dem 01.04.2007 in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung besteht.
Ich weiss, der Beitrag klingt ironisch, aber zu diesem Thema habe ich mir nach drei Jahren die Ironie abgewöhnt.
Gruss
Czauderna

Fina
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Beitragvon Fina » 21.11.2010, 20:57

vielen Dank für die schnelle Antwort, Czauderna.

Wie beantrage ich denn die Versicherung bei der letzten Kasse?

Meine Schwester hatte am Freitag mit denen schon telefoniert und die meinten zu ihr, dass das nicht so einfach ist und dass sie nur für die "Notfallbehandlung" im Krankenhaus aufkommen müssen, nicht aber für die Reha nachher.
Und dass sie ihn halt nur wieder aufnehmen, wenn die ganzen Nachzahlungen geleistet würden... Was muss denn in so einem Antrag stehen... ich kenn mich da überhaupt nicht aus.

Ich bin erst 27 Jahre und muss ehrlich gestehen, dass ich mich nicht wirklich mit der Sachlage auskenne... Meine Schwester meine, sie hätte schließlich mit der Versicherung gesprochen und die hätten da halt Recht. Punkt.
Auch ist ihr nicht recht, dass wir bei der ARGE waren, da die sich ja das Geld von ihr (da sie mehr verdient als ich) wieder zurück holen würden.

Ich weiss nicht, was ich machen soll, wenn mein Vater aus dem Krankenhaus raus kommt, halbseitig gelähmt aber keinen Reha-platz bekommt, weil der ja nicht bezahlt wird...

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Beitragvon Dipling » 21.11.2010, 21:16

Ein Vordruck findet sich hier:

http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=2&ved=0CBwQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.bkk-sbh.de%2Fmcms.php%3F_view%3Ddocument%26_oid%3D46bf79b-0fd0-d99b-d962-5dc35feb00960&ei=t3rpTNuzEMOBOquU2IoK&usg=AFQjCNEq0ZZudQ9OuDRgO6XCITOYmWSzkQ&sig2=VZgPKTGpIMTwAXcgLqqECQ

Die Kasse muss ihn wieder aufnehmen und Notfallbehandlungen bezahlen, egal ob er nachzahlt oder nicht.
Was ein Notfall ist und welche Leistungen absolut notwendig sind, entscheidet der Arzt, nicht die Kasse.

Ich kann Czauderna schon verstehen - seit langem keine Beiträge bezahlt haben, aber trotzdem teure Leistungen beanspruchen wollen/müssen.
Andernfalls würden diese Patienten aber bei Rossi im Sozialamt aufschlagen - der wiederum alles tut, um diese "Kunden" auf andere Kostenträger (GKV) zu verschieben...

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.11.2010, 21:29

Niedlich mal wieder so eine Geschichte.

Also, erst einmal keine Panik. Die Ärzte haben eine Behandlungspflicht, dafür haben sie einen Eid abgelegt.

Wie gehen wir jetzt von der Taktik weiter vor?

Also, als erstes ist es ganz wichtig, dass der Antrag bei der ARGE vollständig eingereicht wird und die ARGE Leistungen bewilligt.

Dann ist der Papi erst einmal durch den ALG II-Bezug wieder ab dem Tag der Antagstellung bzw. Leistungsbezug versichert. Also im Schweinsgalopp den Antrag vervollständigen und abgegeben.

Dann kann es natürlich sein, dass der ALG II-Antrag bspw. erst am 05.11.2010 gestellt wurde und Papi schon seit dem 01.11.2010 im Krankenhaus liegt.

Durch den ALG II-Bezug ist der Papi erst aber ab dem 05.11.2010 wieder versichert, somit hat er noch ne Lücke vom 01.11. - 04.11.2010.

Aber schildere doch mal genau den Sachverhalt.

Ach ja:

Die sagt und nun nämlich: ja, aufnehmen tun wir Ihren Vater, aber erst wenn die Nachzahlung von 10.000€ (rückwirkend vom 1.4.2007 an) bezahlt ist....


Das ist mal wieder völliger Schachsinn und hat überhaupt keine rechtliche Grundlage.

Der Leistungsanspruch gegenüber der Kasse ist definitiv nicht von einer vorigen Nachzahlung abhängig.

Du hast einen SB von der Kasse erwischt, der jeden morgen in die Kasse geht und denkt, dass es sein Kohle ist.

Beim nächsten Gespräch mit diesem Geizkragen solltest Du als erstes nach der einschlägigen Rechtsgrundlage fragen, womit er dies begründet. Diese Rechtsgrundlage möchte er bitte schriftlich benennen, damit Du dieses der Aufsichtsbehörde der Kassen zwecks Prüfung übersenden kannst.

Top, die Wette gilt, die Rechtsgrundlage kann er Dir nicht benennen. Er will Dich einfach nur einschüchtern, weil er meint, dass Du vielleicht dumm und jetzt eingeschüchtert bist.

Bleibe erst einmal ganz ruhig und verfalle nicht in Panik, weil die Kasse Dich eingeschüchert hat. Das kenne ich für Tag für Tag und belle ganz laut zurück. Meistens gewinnt der Rossi allerdings mit seinem lauten bellen und die Kasse geben ganz klein bei.

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Beitragvon Rossi » 21.11.2010, 21:34

Hm, ich würde diese Anzeige zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V noch nicht so schnell bei der Kasse einreichen. Denn dann bekommen die Eltern einen fetten Nachzahlungsbescheid.

Ziehe erst einmal den Antrag bei der ARGE durch und die damit verbundende Pflichtversicherung im ALG II-Bezug.

Ich hatte letzte Woche no so einen Fall und es hat wunderbar geklappt. Der Kunde hat die Anzeige zur Versicherungspflicht nicht eingereicht und war übern ALG II-Bezug (ohne große Schulden) wieder versichert.

Aber stellt sich dann auch die Frage, ob ne Lücke zwischen dem ALG II - Antrag und dem Krankenhausaufenthalt ist.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.11.2010, 21:46

Der Fall ist ziemlich komplex.

Wir sollten als erstes zusehen, dass die ARGE Leistungen löhnt und den Papi bei einer GKV anmeldet.

Das Krankenhaus will eine Bestätigung von der Versicherung (die ARGE ja auch), die will aber die Bestätigung erst rausrücken, wenn wir das Geld überweisen...


Die ARGE will also eine Mitgliedsbescheinigung, die die Kasse erst rausrück, wenn alles nachgelöhnt wird.

Auch wieder völliger Schwachsinn.

Du kannst dann in dieser Konstellation die Mitgliedsbescheinigung nicht vorlegen, weil die Kasse sie nicht raurückt.

In dieser Konstellation muss die ARGE nach Ablauf von 14 Tagen den Papi wieder bei der alten Kassen von 2003 - und diesmal ohne Mitgliedsbescheinigung - vorlegen.

Dies ergbit sich aus

§ 173 SGB V Ausübung des Wahlrechts

...

(3) Versicherungspflichtige haben der zur Meldung verpflichteten Stelle unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen


Hierauf reitet die ARGE noch herum. Da Papi - als Versicherungspflichter der ARGE - die melden muss eine Mitgliedsbescheinigung vorlegen muss.

Aber der Rossi sagt immer, bitte die Gesetze immer weiter bzw. bis zum Schluss lesen. Denn es kommt noch der 2. entscheidende Satz

Wird die Mitgliedsbescheinigung nicht spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht vorgelegt, hat die zur Meldung verpflichtete Stelle den Versicherungspflichtigen ab Eintritt der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse anzumelden, bei der zuletzt eine Versicherung bestand.

Die Geschichte hier ist mal wieder ein klassisches Beispiel, wie man von Pontius nach Pilatus geschickt wird.

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Beitragvon Fina » 21.11.2010, 22:10

Es tut mir echt leid... ich bin im moment ziemlich fertig mit den Nerven....

Was muss ich nun tun und was lassen?
Was zu erst und dann danach?

Ich zerbrech mir nun schon seit 1,5h wieder den Kopf, wie wir das hinbekommen....
Zuletzt geändert von Fina am 22.11.2010, 13:19, insgesamt 1-mal geändert.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 21.11.2010, 22:17

Rossi hat geschrieben:Hm, ich würde diese Anzeige zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V noch nicht so schnell bei der Kasse einreichen. Denn dann bekommen die Eltern einen fetten Nachzahlungsbescheid.

Ziehe erst einmal den Antrag bei der ARGE durch und die damit verbundende Pflichtversicherung im ALG II-Bezug.

Ich hatte letzte Woche no so einen Fall und es hat wunderbar geklappt. Der Kunde hat die Anzeige zur Versicherungspflicht nicht eingereicht und war übern ALG II-Bezug (ohne große Schulden) wieder versichert.


Ändert der ALG II-Bezug neuerdings etwas der grundsätzlichen Nachzahlungspflicht? In beiden Fällen hat die Kasse doch die Vorversicherung zu prüfen. Ich denke, Dein Kunde wird wahrscheinlich noch einen Nachzahlungsbescheid bekommen.

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Beitragvon Rossi » 21.11.2010, 22:19

Okay, dann machen wir es ganz langsam.

Noch einmal, das was Du gerade erlebst, ist völlig daneben! Es ist einfach nur Einschüchterung und hat kein rechtliches Fundament.

Seit wann ist Papi im Krankenkaus?

Wann wurde der ALG II-Antrag gestellt?

Ich weiss es ist ziemlich viel was zu beachten ist. Ich brauche bei meinen Seminaren mittlerweile 4 Tage um den Sachbeareitern in den ARGEN ein wenig Klarheit zu verschaffen. Und die Mitarbeiter in den ARGEN sollten in der Lage sein Gesetze zu lesen und zu verstehen!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.11.2010, 22:28

Nun ja Dipling, das ist nun Insiderwissen

Ändert der ALG II-Bezug neuerdings etwas der grundsätzlichen Nachzahlungspflicht? In beiden Fällen hat die Kasse doch die Vorversicherung zu prüfen. Ich denke, Dein Kunde wird wahrscheinlich noch einen Nachzahlungsbescheid bekommen.


Viele Kassen fordern bei diesen Kunden, die jetzt ALG II beantragen, als erstes, dass der Anzeigebogen zur Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei der Kasse eingereicht wird. Wenn der Anzeigebogen bei der Kasse eingereicht wird, dann kommt natürlich auch der Nachzahlungsbescheid. Da sind wir uns doch einig, oder etwa nicht? Und erst danach ist die Kasse bereit die Mitgliedschaft im Rahmen des ALG II-Bezuges einzutragen.

Und genau diese Vorgehensweise wird wohl vom Spitzenverband der Kassen nicht geteilt. Nämlich erst die Kralle herzustellen und dann die ALG II-Pflichtversicherung einzutragen.

Hierzu gibt es einen Entwurf eines neuen gemeinsamen Rundschreibens für die ALG II-Emfpänger, wo genau dieses in der Praxis nicht mehr gefordert werden soll. Leider ist es nur ein Entwurf, der noch nicht abschliessend beraten und veröffentlicht ist. Es geht also in der erster Linie darum, dass ohne Mitwirkungspflicht des Kunden die Kralle nicht zustande kommt, aber dennoch die ALG II-Pflichtversicherung durchzuführen ist. Damit sparen sich die Kunden die Anzeige zur Versicherungspflicht und natürlich auch die Nachzahlungspflicht.

Aber dafür kann man sich derzeit nichts kaufen!

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Beitragvon Dipling » 21.11.2010, 22:50

Kein Mitwirkung, konsequent durchgezogen -> Keine Nachzahlung ist schon lange bekannt. Kenne ich aber nur für den Fall, dass eindeutig Versicherungspflicht in der GKV entsteht (z.B. Jobaufnahme).

ALG II-Bezug aber löst nicht unbedingt Versicherungspflicht in der GKV aus (siehe bisher privat Versicherte, unversicherte Selbständige, die zuletzt in einer PKV waren). Diese Gruppen könnten sich mit dieser inoffiziellen Neuregelung durch "Schweigen" wieder in der GKV versichern. Für die Zuordnung GKV/PKV ist die Kenntnis der Vorversicherung entscheidend.

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Beitragvon Rossi » 21.11.2010, 22:59

Na ja, Dipling!

Da gehen aber Theorie und Praixs leider ein wenig auseinander.

Guck mal, der Papi ist hauptberuflich selbständig! Da kommt § 5 Abs. 5a SGB V mit ins Boot. Und was glaubst Du wohl wie innovativ und creativ die Abwehrhaltung der Kassen ist.

Ich kann Dir nur aus meiner Praxis berichten, ich bin mittlerweile mit der Hälfte meiner wöchentlichen Arbeitsezeit zentraler Ansprechpartner (Fachaufsicht) für die Sozialversicherung in einer ARGE.

Und genau die Problematik kostet mich derzeit fast die Hälfte meiner Arbeitszeit. Ich versuche mit den Kassen am Telefon zu reden! Glaubst Du mir, dass die Kasse im ersten Anlauf noch nicht einmal zuhört und denkt, dass auf der anderen Seite ein ganz dummer Junge sitzt, den man einfach nur veräppeln kann?!?

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Beitragvon Fina » 22.11.2010, 09:34

Mein Vater liegt seit Donnerstag morgen im Krankenhaus.
Mein Hausarzt hat mir geraten sofort zum Sozialamt zu gehen und uns zu erkundigen, was wir nun zu tun haben...

Wir sind dann sofort Donnerstag morgen vom Sozialamt weitergegangen zur ARGE und haben da einen Antrag gestellt. Wir haben dann ziemlich viele Anträge bekommen, die wir ausfüllen sollen und Unterlagen zusammen suchen. also alles am selben Tag passiert.

Hab ich das richtig verstanden, dass die KK auf jeden Fall jetzt schon für die Krankenhauskosten aufkommen müssen??
Aber sie brauchen die Reha nicht zu bezahlen?
Aber was mache ich mit meinem Vater, wenn er halbseitig gelähmt nach hause kommt und wir ihn nicht pflegen können oder das Geld nicht für eine Reha aufbringen können?

Was wäre denn, wenn meine Mutter nun einen Job annehmen würde und der Arbeitgeber sie versichert. Kann sie meinen Vater "Familien-versichern" und würde dann die Reha genehmigt??

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Beitragvon Fina » 22.11.2010, 09:42

Ach so, der von der ARGE hat noch etwas von einem halben Basistarif erzählt, die die dann übernehmen würden... kann mir da einer weiterhelfen, was das genau beinhaltet bzw. was das ist?


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