Kurze Frage:
Der Zivi ist ja nun weggefallen stattdessen kann man den Bundesfreiwilligendienst ab 1.7. leisten. Dieser Diennst ist entgeltlich.
Fallen Personen die diesen Dienst machen unter §5 SGB V und sind somit pflichtig??
Danke im Voraus
Bundesfreiwilligendienst
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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Du meinst doch das sog. freiwillige soziale Jahr nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes, richtig?
Dieses hier:
http://www.pro-fsj.de/index.php?module=ContentExpress&file=index&func=display&ceid=1&meid=8
Sobald Du irgendeine Leistung vom Träger bekommst, sei es Taschengeld, unentgeltliche Verpflegung oder Unterkunft, löst dies klipp und klar Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt) aus.
Dies ergibt sich auch noch ausdrücklich aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, denn es ist auch keine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job).
Dieses hier:
http://www.pro-fsj.de/index.php?module=ContentExpress&file=index&func=display&ceid=1&meid=8
Sobald Du irgendeine Leistung vom Träger bekommst, sei es Taschengeld, unentgeltliche Verpflegung oder Unterkunft, löst dies klipp und klar Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt) aus.
Dies ergibt sich auch noch ausdrücklich aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, denn es ist auch keine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job).
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