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Kindsgeburt-wo ist es versichert wenn..

 
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Picolinos



Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.04.2007, 13:21    Titel: Kindsgeburt-wo ist es versichert wenn.. Antworten mit Zitat

3.Versuch: wie wird ein Kind versichert, wenn der Mann privat versichert ist und die Frau angestellt sozialversichert. Was ist wenn beide nach Geburt heiraten bzw. vor geburt heiraten...ich hoffe nun steht meine wichtige frage mal endlich drin.....Bitte HILFE!DANKE EUCH!
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Experte_24
Postrank7
Postrank7


Anmeldungsdatum: 01.11.2006
Beiträge: 441

BeitragVerfasst am: 10.04.2007, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht ganz so einfach, ich hab mal eine Matrix hochgeladen:

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Picolinos



Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.04.2007, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

und wenn sie nicht verheiratet sind? und erst später nach geburt heiraten?
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Frank
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1145
Wohnort: Stuhr bei Bremen

BeitragVerfasst am: 10.04.2007, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Folgendes Beispiel:
- Vater ist privat versichert und verdient über der Entgeltgrenze
- Mutter ist gesetzlich pflichtversichert.

Nicht verheiratet:
Kind kann beitragsfrei bei Mama versichert werden oder privat bei Papa.

Heirat:
Jetzt wird aus Mann ein Ehemann und das Kind kann nicht mehr beitragsfrei in die Familienversicherung und wird privat oder gegen Beitrag in der GKV versichert.

Das ist geregelt im § 10 SGB V Familienversicherung
Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft und nicht verheiratet. Es ist egal ob ihr vor oder nach der Geburt heiratet.
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