Kindsgeburt-wo ist es versichert wenn..

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Picolinos
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Kindsgeburt-wo ist es versichert wenn..

Beitragvon Picolinos » 10.04.2007, 13:21

3.Versuch: wie wird ein Kind versichert, wenn der Mann privat versichert ist und die Frau angestellt sozialversichert. Was ist wenn beide nach Geburt heiraten bzw. vor geburt heiraten...ich hoffe nun steht meine wichtige frage mal endlich drin.....Bitte HILFE!DANKE EUCH!

Experte_24
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Beitragvon Experte_24 » 10.04.2007, 16:07

Nicht ganz so einfach, ich hab mal eine Matrix hochgeladen:

Bild

Picolinos
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Beitragvon Picolinos » 10.04.2007, 17:51

und wenn sie nicht verheiratet sind? und erst später nach geburt heiraten?

Frank
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Beitragvon Frank » 10.04.2007, 21:08

Folgendes Beispiel:
- Vater ist privat versichert und verdient über der Entgeltgrenze
- Mutter ist gesetzlich pflichtversichert.

Nicht verheiratet:
Kind kann beitragsfrei bei Mama versichert werden oder privat bei Papa.

Heirat:
Jetzt wird aus Mann ein Ehemann und das Kind kann nicht mehr beitragsfrei in die Familienversicherung und wird privat oder gegen Beitrag in der GKV versichert.

Das ist geregelt im § 10 SGB V Familienversicherung
Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft und nicht verheiratet. Es ist egal ob ihr vor oder nach der Geburt heiratet.


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