Seit Juli 2010 nicht mehr versichert- was nun?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Lotta2011
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Seit Juli 2010 nicht mehr versichert- was nun?

Beitragvon Lotta2011 » 02.02.2011, 11:36

Hallo, ich bin auf der Suche nach Antworten über google zu euch gestoßen und lese schon eine Weile unangemeldet mit.

Zur Vorgeschichte:

Mein Freund und ich (wir wohnen zusammen) waren bis Dezember 2009 beide leider Hartz IV. Mein Freund bekam dann im Dezember 2009 einen neuen Job. Da wir beide in einer Bedarfsgemeinschaft lebten wurde nun neu "gemischt" und ich bin aus Hartz IV gefallen (wie der Sachbearbeiter der Arge mir sagte wegen 1 Euro irgendwas, was über dem Satz lag, da das Gehalt meines Freundes nicht jeden Monat gleich war sondern immer um ein paar wenige Euro schwankte). Somit war ich dann auch nicht mehr krankenversichert, was mir aber erst im Juli 2010 auffiel (erst da kam von der AOK die Aufforderung, die Karten zurückzuschicken) und naiv wie ich war hab ich das auch irgendwie verdrängt.

Im August war ich dann das erste mal bei der Arge und geriet an einen sehr lieben Sachbearbeiter, der mich aufgeklärt hat, dass ich über die Arge nicht mehr weiterversichert werden kann. Es könnte nur ein Zuschuß beantragt werden was aber voraussetzt, dass ich Kindergeldzuschlag und Wohngeld beantrage und mit diesen Genehmigungen dann zur Arge gehe und den Zuschuß beantrage. Weiterhin bräuchte ich eine Bescheinigung von der AOK wo drin steht, was mich diese Versicherung kosten wird.

Die AOK gab mir die Bescheinigung schonmal nicht, da sie mir vorher nicht sagen könnten, was genau die Versicherung kosten wird. Weiterhin hat der Arbeitgeber meines Freundes die Bescheinigungen nicht ausgefüllt. Mein Freund sah nicht ein die Krankenbeiträge für mich zu übernehmen.

Ich hab dann so weitergelebt ohne Versicherung, bin nicht zum Arzt gegangen, obwohl ich 2 Monate den Ischiasnerv eingeklemmt hatte (war einmal kurz beim Arzt und der sagte mir das) und seitdem immer noch Schmerzen vom Rücken ins Bein runter habe.

Jetzt ist die Situation so, dass mein Freund seinen Job im Dezember 2010 verloren hat und nun Arbeitslosengeld bekommt. Wir haben uns getrennt, ich beziehe ab Mitte Februar eine neue Wohnung und ziehe aus und habe Hartz IV beantragt. Da ich darüber ja wieder krankenversichert wäre, war ich bei der AOk und es wurde mir gesagt, dass ich für die Zeit vom 1.5.2010 (wo mich die Arge offensichtlich abgemeldet hat) bis heute erstmal eine Bürgerversicherung abschließen muss, um die Versichertenlücke zu schließen. Rückwirkend fällt für jeden Monat 140 Euro an und 140 Euro müsste ich sofort bezahlen. Erst dann würden sie mich versichern. Ich habe natürlich dargelegt, dass ich mit Hartz IV solche Summen nicht aufbringen kann (hab noch einen 10jährigen Sohn). Nach einigen Telefonaten meinte der Sachbearbeiter, dass ich mir bis zum 15.3.2011 überlegen kann, wie ich das bezahlen möchte.

Da war ich erstmal wieder ein wenig down. Denn direkt mit Schulden zu beginnen war nicht das, was ich wollte. Bei meinem Kurzprüfungstermin bei der Arge habe ich denen dann gesagt wie die Lage mit der Krankenversicherung ist und was ich bezahlen muss. Darauf sagte man mir, ich solle mal eine Bescheinigung von der AOK holen wieviel genau offen ist und eventuell würde man mir ein Darlehen geben...aber eher nicht, es könnte sein, dass ich mir dann eine andere Versicherung suchen müsse. Auf meine Antwort, dass es doch egal wäre welche Versicherung ich nehme, denn der Rückstand bliebe ja trotzdem offen, bekam ich keine Antwort.

Meinen Sohn habe ich übrigens im Juli sofort über meinen Ex-Mann versichern lassen, so dass er wenigstens zum Arzt kann.

Was ist denn jetzt genau zu tun? Ich habe bei der AOK noch keine Bürgerversicherung unterschrieben, denn ich möchte eigentlich erst meinen Termin am 8.2. zur Abgabe meines Hauptantrages abwarten.

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Beitragvon Lotta2011 » 03.02.2011, 14:55

Kann mir niemand weiterhelfen?

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Beitragvon Vergil09owl » 03.02.2011, 20:12

Wie würde Rossi sagen, Gesetzesverdreher.

Also erstmal neue Kasse suchen, die aOK muß dir mit Bezug von ALG II wieder aufnehmen, oder jeder andere Kasse, da du ja grundsätlich ein neues Wahlrecht hast. Sag deinen Sachbearbeiter mal einen schönen Gruß dich Zwangs zuversichern geht nicht, es gibt da ein entsprechendes BVA Rundschreiben zu, was auch grundsätzlich für die AOK gilt, sollte die dich nehmen wollen können, würde ich das ganze mal über eine Beschwerde beim Sozialminsterium versuchen, plus Vorstand.

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Beitragvon Lotta2011 » 04.02.2011, 14:44

Welchen Sachbearbeiter meinst du jetzt? Den der AOK oder der Arge?

Muss ich denn rückwirkend diese Bürgerversicherung abschließen? Ich hab mir den Antrag mal durchgelesen und da wird eine lückenlose Auflistung seit meiner Geburt gefordert (bin 39), wo ich wann versichert war. Müssten die das denn nicht in ihrem PC haben?

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Beitragvon Vergil09owl » 04.02.2011, 20:59

Nein du kannst nicht gezwungen werden, es recicht wenndu Ihnen deine KV karte zeigst und darauf verweist das du zuletzt AOK versichert warst.

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Beitragvon Rossi » 05.02.2011, 01:54

Also Lotta2011 bleibe erst einmal ganz ruhig und rege Dich nicht auf.

Die Kasse versucht hier mal wieder die Kanone aus der Ecke zu holen um auf einen kleinen Spatzen zu schießen.

Innovativ und creativ ist mal wieder die Aussage der Kasse:

Da ich darüber ja wieder krankenversichert wäre, war ich bei der AOk und es wurde mir gesagt, dass ich für die Zeit vom 1.5.2010 (wo mich die Arge offensichtlich abgemeldet hat) bis heute erstmal eine Bürgerversicherung abschließen muss, um die Versichertenlücke zu schließen

Für den Rossi stellt sich die Frage, wo dieser Schwachsinn geregelt ist. Ich blättere das SGB V von vorne bis hinten durch und finde so eine gesetzliche Verpflichtung nicht, dass Du erst die Bürgerversicherung abschließen musst um anschließend in die Pflichtversicherung des ALG II-Bezuges zu kommen.

Ich habe es hier schon mehrmals eingestellt, für solche Fälle gibt es einen Entwurf eines Gemeinsamen Rundschreibens der Krankenkassen, wonach genau dieser Schwachsinn völlig überflüßig ist und nicht gefordert werden soll.

Es ist leider nur ein Entwurf, der noch nicht veröffentlicht ist. Deswegen bekommst Du noch diese schwachsinnigen Auskünfte der Kasse. Die Kasse hat es leider noch nicht schwarz auf weiß!

Von daher, lasse Dir die Ablehnung der Pflichtversicherung durch den erneuten ALG II-Bezug einfach schriftlich ablehnen. Dabei soll die Kasse ihre Wunschvorstellung natürlich durch einschlägige rechtliche Normen begründen.Stelle diese Begründung hier ein und ich werde Dir definitiv helfen, weil mich so langsam diese ignorante Ablehnung - ohne rechtliches Fundament - ankotzt!

Ach ja, der Rossi schlägt hier die Kassen mit den eigenen Waffen, weil der Entwurf des Gemeinsamen neuen Rundschreibens mehr als eindeutig ist und der hier in Frage gestellte Sachverhalt völlig klar ist.

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Beitragvon Lotta2011 » 05.02.2011, 09:34

Vielen Dank für die Hilfe!

Ich habe am Dienstag erstmal meinen Termin bei der Arge, um den Hauptantrag abzugeben. Eigentlich sollte ich ja eine Bestätigung der AOK mitbringen in der steht, wieviel denn da noch offen ist durch die Lücke, um eventuell ein Darlehen darauf zu bekommen.

Also warte ich einfach ab? Sag erstmal nichts mehr weiter über diese Lücke beim Amt und lass mich erstmal einfach über die AOK versichern und harre der Dinge, die da kommen werden?

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Beitragvon Vergil09owl » 05.02.2011, 11:42

Kann man so machen, su solltest trotzdem dir die Zeiten bescheinigen lassen wo du nicht versichert warst, den Rest hat Rossi ja beschrieben.

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Beitragvon Rossi » 05.02.2011, 13:23

Gebe den Antrag einfach ab und sage der ARGE sie soll Dich wieder bei der AOK anmelden. Eine neue Mitgliedsbescheinigung kannst Du nicht vorlegen, weil die Kasse ein wenig zickt.

In dieser Konstellation muss die ARGE (als solg. meldende Stelle) Dich gem. § 175 Abs. 3 Satz 2 SGB V bei der letzen Kasse (AOK) anmelden.

Dann wartest Du 14 Tage und gehst dann zur Kasse und bittest um Ausstellung der Versichertenkarte.

Wenn die Kasse zickt und jenes wird vermutlich kommen, dann bittest Du um eine schriftliche Ablehnung, weil Du einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen wirst. Vorab bittest Du um Mitteilung, wo es explizit im SGB V steht (welcher §), dass eine Versicherungspflicht durch den ALG II-Bezug ausgeschlossen ist, wenn man den Anzeigebogen zur Bürgerversicherung nicht abgibt.

Und dann schauen wir mal, wohin die Reise geht.

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Beitragvon Lotta2011 » 05.02.2011, 14:13

Ich habe von der AOk folgendes ja schon ausgehändigt bekommen als ich da war:

Erklärung zur Ausübung des Wahlrechts nach § 175 SGB V

Frau Lotta2011 [...]

hat die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse als Krankenkasse gewählt.

Die Mitgliedschaft beginnt erst, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Aber eben mit dem Nachsatz des Sacharbeiters, dass dies erst möglich ist, wenn das mit den Fehlzeiten geregelt ist und ich bekannt gegeben habe, wie ich denn die Rückstände bezahlen möchte (hat sogar eine Frist genannt...bis zum 15.3. hätte ich Zeit...und 140 Euro wären sofort fällig).

Die AOK Versichertenkarte hab ich ja noch, die habe ich ja niemals zurückgegeben.

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Beitragvon Rossi » 05.02.2011, 14:29

Aber eben mit dem Nachsatz des Sacharbeiters, dass dies erst möglich ist, wenn das mit den Fehlzeiten geregelt ist und ich bekannt gegeben habe, wie ich denn die Rückstände bezahlen möchte (hat sogar eine Frist genannt...bis zum 15.3. hätte ich Zeit...und 140 Euro wären sofort fällig).



Dann möge der Sachberabeiter doch mal die Hose runterlassen und für diese Aussage die Rechtsgrundlagen (§§) benennen. Aber bitte nicht mündlich, sondern schriftlich. Den Schriftsatz benötigst Du, da Du dich dagegen wehren möchtest. Wir leben ja in einem demokratischen Sozialrechtsstaat, wo man ein Recht zum Widerspruch hat.

Frage doch mal den Sachbearbeiter, woher Du das Geld nehmen sollst? Einen nackten Neger kann man nicht in die Tasche fassen, wenn nichts vorhanden ist.

Zudem hat die ARGE noch nicht einmal eine Rechtsgrundlage die Beitragsrückstänade als Darlehen zu übernehmen.

Auch wenn Du Rückstände in Höhe von 10.000 € bei der Kasse haben solltest, ist die Kasse in dieser Konstellation völlig machtlos. Sie kann nichts machen, doch etwas kann die Kasse machen, nämlich ein dummes Gesicht, aber mehr nicht.

Richte dem Sachberabeiter doch mal aus, er möge sich den § 16 Abs. 3a SGB mal in einer ruhigen Minute bzw. in einem stillen Kämmerlein durchlesen.

Dann wird der hoffentlich feststellen, dass er bei Dir noch nicht einmal das sog. Ruhen des Leistungsanspruches (Beitragsrückstand) feststellen kann, denn Du bekommst lfd. SGB II-Leistungen.

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Beitragvon Lotta2011 » 05.02.2011, 16:22

Danke, das hilft mir schon sehr weiter. Ich werde dann mal sehen, was nun passiert, wenn ich den Hauptantrag bei der Arge abgegeben habe.

Vielen Dank bis hierhin schonmal...ich werde weiter berichten.

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Beitragvon Lotta2011 » 05.02.2011, 16:38

Hab da nun doch noch eine Frage, weil ich mir den Paragraphen auch mal durchgelesen habe.

Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn die betroffenen Versicherten hilfebedürftig im Sinne von SGB II oder SGB XII werden (also z. B. Hartz IV oder Sozialhilfe).


Das heisst, die müssen mich auch dann versichern, wenn ich keinen einzigen Cent für die Fehlzeiten gezahlt habe, weil ich wieder Hartz IV beziehe?


Bezieht der betroffene Versicherte Sozialhilfe oder ALG II (Hartz IV), wird das Ruhen des Leistungsanspruches selbstverständlich sofort beendet. Der Versicherte muss aber von sich aus tätig werden, denn der Sachbearbeiter der Krankenkasse kann nicht feststellen, ob eine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II oder SGB XII vorliegt. Entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Träger, dass die Beiträge übernommen werden, sind der Krankenkasse schnellstmöglich vorzulegen!



Ruhen des Leistungsanspruches...hab ich das so zu verstehen, dass wenn ich nun krank werde, die alle Kosten übernehmen müssen, eben weil ich ab jetzt Hartz IV bin? Und der Sachbearbeiter mir einen Quatsch erzählt hat? Von wegen der kann ja nicht feststellen, ob bei mir eine Hilfebedürftigkeit vorliegt....genau mit diesem Anliegen habe ich ihn ja konfrontiert, dass ich dies aufgrund eines erneuten Hartz IV nichts zurück zahlen kann.

Was heisst der letzte Satz
Entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Träger, dass die Beiträge übernommen werden, sind der Krankenkasse schnellstmöglich vorzulegen!
. Bin schon ganz durcheinander..welche Beiträge meinen die denn jetzt...die rückständigen Beiträge für Juli bis jetzt oder die, die ja mit Hartz IV nun anfallen?

Sorry, dass ich immer alles nachfrage, aber mich bedrückt diese ganze Krankenkassengeschichte sehr, weil ich eben nicht weiß was mich erwartet und wie ich mich verhalten muss. Und dazu bin ich auch nicht gerade Selbstbewusst genug gegenüber Behörden und Ämtern...für die natürlich ein gefundenes Fressen. :(

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.02.2011, 00:03

Wunderbar, Du hast das System verstanden und auch erkannt, dass der Sachbearbeiter der Kasse versucht Dich eklatant zu veräppeln.

Das heisst, die müssen mich auch dann versichern, wenn ich keinen einzigen Cent für die Fehlzeiten gezahlt habe, weil ich wieder Hartz IV beziehe?



Jawoll, so ist es. Ich packe noch einen druff. Die Kasse muss Dich immer nehmen, ohne dass Du nur einen Cent löhnst. Die Auskunft des Sachbearbeiters der Kasse ist so etwas von völlig daneben. Ehrlich gesagt sollte man überlegen, ob man hier mal eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingelegt.

Bei einem Beitragsrückstand kann die Kasse allenfalls auf die sog. Notfallversorgung umstellen. D.h., Du bekommst nur eine Grundversorgung, auch wenn Du nix zahlst.

Aber dies entfällt, wenn Du SGB II Leistungen erhälst. Du bekommst bei einem SGB II-Bezug alles, ohne wenn und aber!

Noch einmal, der Kassenmitarbeiter veräppelt Dich von vorne bis hinten und erzählt völligen Schwachsinn. Sein Motiv ist relativ einfach; er versucht Dich als naive Person einzuschüchtern, mehr fällt dem Rossi hierzu nicht ein. Dein individuelles Schicksal interessiert nicht. Wie ich schon oben gepostet habe, er holt die Kanone raus und schießt auf einen Spatzen. Meistens gelingt es und diese Taktik fruchtet. Es sind dann die sog. Bauernopfer. Aber es soll auch Kunden geben, die sich dagegen wehren. Du gehörst hoffentlich dazu!

Fülle bzw. reiche den Bogen zur Bürgerversicherung nicht aus. Lasse uns sehen wohin die Reise geht. Sei selbstsicher und lasse Dich nicht einschüchtern. Wir werden diesen Kampf gewinnen!

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Beitragvon Lotta2011 » 06.02.2011, 09:15

.-. danke dir. Jetzt habe ich es begriffen. Ok, harren wir der Dinge die da kommen. Ich werde berichten. ;)


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