Hallo,
muß ich als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch einen Beihilfekonformen Tarif wählen, oder ist auch ein Basis/Standardtarif möglich der den Beihilfeanspruch ignoriert (billiger!)?
Mir geht es nur darum ob dies gesetztlich erlaubt ist, der Rest spielt keine Rolle.
Gruß
Akusari
Beamter mit 50% Beihilfeanspruch
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Basistarif
Bei Versicherung zum Basistarif aufpassen !!
Für Beihilfeberechtigte, die im Basistarif versichert sind, werden ab dem 1. April 2010 nur noch diese Sätze als beihilfefähig berücksichtigt.
- Persönlich-ärztliche Leistungen: max. der 1,2-fache Steigerungssatz,
- Medizinisch-technische Leistungen: max. der 1,0-fache Steigerungssatz,
- Laborleistungen: max. der 0,9-fache Steigerungssatz.
Für Leistungspositionen der GOZ gilt maximal der 2,0-fachen Steigerungssatz.
Gruss dheifish
Für Beihilfeberechtigte, die im Basistarif versichert sind, werden ab dem 1. April 2010 nur noch diese Sätze als beihilfefähig berücksichtigt.
- Persönlich-ärztliche Leistungen: max. der 1,2-fache Steigerungssatz,
- Medizinisch-technische Leistungen: max. der 1,0-fache Steigerungssatz,
- Laborleistungen: max. der 0,9-fache Steigerungssatz.
Für Leistungspositionen der GOZ gilt maximal der 2,0-fachen Steigerungssatz.
Gruss dheifish
Re: Beamter mit 50% Beihilfeanspruch
Akusari hat geschrieben:Hallo,
muß ich als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch einen Beihilfekonformen Tarif wählen, oder ist auch ein Basis/Standardtarif möglich der den Beihilfeanspruch ignoriert (billiger!)?
Akusari
Warum willst Du auf die Beihilfe verzichten? Sowohl der Basistarif wie auch der Standardtarif werden beihilfekonform angeboten. Damit zahlst Du auch nur anteilig (50% oder 30%).
Siehe z.B. hier:
http://www.pkv.de/recht/allgemeine_vers ... 09_pdf.pdf
Gruß
claudius
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