Hallo,
kann mir jemand einen Hinweis auf Urteile und Kommentare geben, die das Thema "schwerwiegende chronische Erkrankung" zu Gegenstand haben?
Gibt es einen Katalog "chronischer Erkrankungen" oder reichen die Umschreibungen dafür gem. § 62 aus?
Konkret handelt es sich um eine von der AOK nicht anerkannte fachärztliche Begutachtung und Bestätigung auf dem dafür vorgesehenen AOK-Formular.
Man weigert sich auch, vom MDK einen fachärztlichen Obergutachter zu bestellen und vertritt die Meinung, jeder "Schreibtischtäter" (meine Worte...), der vielleicht irgandwann einmal Medizin studiert hat (dieser weigert sich, seine Zulassung dem Versicherten nachzuweisen, Behörden geben "aus Datenschutzgründen" keine Auskunft), kann ein fachärztliches Gutachten als ungültig erklären.
Auch die "Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses" gibt dazu nichts her und soll, dem Vernehmen nach, von den GKK nicht anerkannt werden müssen.
Feststellung gem. § 62 Abs. 1 Satz 2 SGB V
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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Mit einer Bekanntmachung v. 19.7.2007 (BAnz Nr. 198 v. 23.10.2007 S. 7821) hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Richtlinien zur Definition schwerwiegender chronischer Erkrankungen i.S.d. § 62 geändert und Ausnahmen für die Pflicht zur Teilnahme an Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bestimmt (Ziff. II.2 § 4). Die Änderungen der Richtlinie sind zum 1.1.2008 in Kraft getreten.
So so die Chronikerrichtlinie ist also nicht bindend. Irritierend.
Bayerisches LSG Beschluss vom 30.12.2008 - L 4 B 1030/08 KR PKH
Bayerisches LSG Urteil vom 08.02.2007 - L 4 KR 96/05
BSG Beschluss vom 01.03.2011 - B 1 KR 112/10 B
So so die Chronikerrichtlinie ist also nicht bindend. Irritierend.
Bayerisches LSG Beschluss vom 30.12.2008 - L 4 B 1030/08 KR PKH
Bayerisches LSG Urteil vom 08.02.2007 - L 4 KR 96/05
BSG Beschluss vom 01.03.2011 - B 1 KR 112/10 B
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 14.05.2011, 09:58, insgesamt 1-mal geändert.
Ja, danke. Habe bereits vor einiger Zeit selbet gefunden. Ist aber leider nichts wert, nur Polit-Geschwätz, das in praxi freihändig interpretiert werden darf.
Eine bestürzende Entscheidung fand ich hingegen da:
http://www.jusmeum.de/urteile/sozg_augs ... 3d401f5a2c
Diese passt auch auf den in Frage kommenden Fall. Sie soll jedoch noch nichts rechtskräftig sein? Wie viele Jahre kann es bis dain noch dauern?
Eine bestürzende Entscheidung fand ich hingegen da:
http://www.jusmeum.de/urteile/sozg_augs ... 3d401f5a2c
Diese passt auch auf den in Frage kommenden Fall. Sie soll jedoch noch nichts rechtskräftig sein? Wie viele Jahre kann es bis dain noch dauern?
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- Postrank7
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Hm denn gibt es noch den Weg des Widerspruchs und den Antrag auf erneute Prüfung, das sollte allerdings den juristisch untermauert sein, da jede Krankheit und Mensch individuell zu betrachten ist. die Problematik ist bereits seit der Einführung der Chronikerregelung seit dem Jahr 2004 bekannt, das heißt meines Erachtens jedesmal Einzelfallprüfung.
Hallo,
richtig - jeder Fall wird einzel beurteilt, es gibt keine Pauschalregelung.
Grundvoraussetzungen sind aber beispielsweise eine vorliegende anerkannte Schwerbeschädigung und/oder Pflegestufe II, darüber hinaus auch noch der regelmässige Arzt-Patienten-Kontakt und eben auch der Zeitfaktor spielt dabei eine Rolle.
Gruss
Czauderna
richtig - jeder Fall wird einzel beurteilt, es gibt keine Pauschalregelung.
Grundvoraussetzungen sind aber beispielsweise eine vorliegende anerkannte Schwerbeschädigung und/oder Pflegestufe II, darüber hinaus auch noch der regelmässige Arzt-Patienten-Kontakt und eben auch der Zeitfaktor spielt dabei eine Rolle.
Gruss
Czauderna
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