Beitragshöhe freiwillige Versicherung in GKV verhandelbar?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Udsch
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Beitragshöhe freiwillige Versicherung in GKV verhandelbar?

Beitragvon Udsch » 06.06.2011, 17:38

Liebe Forumsteilnehmer,

als freiwillig Versicherter in der GKV zahle ich den monatlichen Beitragshöchstsatz in Höhe von ca. 640,- € (oder so?!). Als junger, gesunder Selbständiger würde mich jede GKV gerne aufnehmen. Ich frage mich deswegen, ob die prozentual festgelegten Beitragssätze dem Grunde nach auch frei verhandelbar sind und ob mich ggf. eine andere GKV für z.B. 100,- € weniger Beitrag aufnehmen dürfte.

Ich weiß, dass mein Anliegen nicht dem den gesetzlichen Krankenkassen zu Grunde liegendem Solidaritätsprinzip entspricht. Gleich vorweg: an einer Mitgliedschaft in einer privaten KV habe ich kein Interesse...

Liebe Grüße,
Udsch

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Beitragvon Rossi » 06.06.2011, 19:04

Nun denn, wir sind hier im SGB V. Es gilt der sog. Vorbehalt des Gesetzes. Von daher glaube ich kaum, dass irgendeine GKV andere spezielle Beitragssätze einräumt.

Wir sind ja nicht freitags auf dem Markt und wollen Erbeeren verkaufen.

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Beitragvon Udsch » 07.06.2011, 08:01

Hallo Rossi,

danke mal wieder, für deine Hilfe. So ganz abgeschlossen ist das Thema für mich noch nicht, sodass ich mal weiter nach Erdbeeren Ausschau halten werde ;o), auch, wenn ich mir fast sicher bin, dass einzelne Krankenkassen am gesetzlich festgelegten Satz nicht rütteln werden...

Dipling
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Beitragvon Dipling » 07.06.2011, 12:54

Beim Beitragssatz haben die GKVen seit Einführung des Gesundheitsfonds keine Spielraum mehr.
Freiwillig Versicherte können auf den Krankengeldanspruch verzichten und zahlen dann 14,9% statt 15,5%.

Auch die Ermittlung des zu berücksichtigen Einkommens freiwilliger Mitglieder ist einheitlich festgelegt.
Spielraum besteht wenn dann auf steuerlicher Ebene (Bilanz/GuV oder Einnahmenüberschußrechnung - formal sinkender Gewinn kann sich auf den GKV-Beitrag auswirken). Wenn das zu berücksichtigende Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze (2011: 3712,50 EUR monatlich) nur knapp übersteigt, kann es sich lohnen, steuerliche Wahlrechte gewinnmindernd einzusetzen.
Andererseits sind die Krankenversicherungsbeiträge selbst in voller Höhe als Sonderausgabe/Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar - bringt also nicht viel.

Hinzuweisen ist außerdem noch auf die verschiedenen beitragssparenden Wahltarife der GKV (Stichworte Selbstbehalt, Beitragsrückstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen). Die verlängerte Bindungsfrist (bis zu 3 Jahre) an die GKV ist jedoch zu beachten.

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Beitragvon Udsch » 07.06.2011, 13:27

Hallo Dipling,

vielen Dank für die ausführlichen Informationen ;o)


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