Hallo,
habe versucht, das SGB zu wälzen, um eine Antwort zu erhalten. Ich werde Widerspruch und Klage gegen eine Beitragsfestsetzung einlegen und frage mich, ob es Sinn macht, die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
Wird dies getan und hat man letztlich keinen Erfolg, muss dann die Nachzahlung verzinst werden? Oder umgekehrt: Muss die Kasse die Rückzahlung verzinsen, wenn man keine Aussetzung der Vollziehung beantragt und man Erfolg hat?
Gruß
Jessy
Verzinsung von Beitragsansprüchen ?
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