Beispiel: Jemand verdient drei Monate eines Jahres 200 Euro über dem Grenzwert, sechs Monate des Jahres 50 Euro über den Grenzwert und drei Monate gar nichts.
Lösung 1: Die Überschreitungen (3*200 + 6*50 = 900) sind insgesamt kleiner als der Werbungskostenpauschalbetrag und somit kann die Familienversicherung für das gesamte Jahr weiter geführt werden.
Lösung 2: Der Werbungskostenpauschalbetrag wird gleichmäßig auf alle zwölf Monate verteilt. In drei Monaten wird nun noch der Grenzwert überschritten und diese sind somit nicht familienversicherungsfähig.
Lösung 3: Der Werbungskostenpauschalbetrag wird gleichmäßig auf alle neun erwärbstätigen Monate verteilt. Hier das gleiche Ergebnis wie Lösung 2, bei anderen Zahlen aber könnte es einen Unterschied machen.
Lösung 4: Der Werbungskostenpauschalbetrag wird vom Gesamtjahresbrutto abgezogen, das Ergebnis wird dann gezwölftet, liegt es über dem Grenzwert, ist das gesamte Jahr nicht familienversicherungsfähig.
Welche dieser Ansätze ist der richtige? Und wo ist festgeschrieben, wie man einen Werbungskostenpauschalbetrag (ein jährlicher Wert) auf eine (monatliche) Einkommensgrenze anwendet?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
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