Azubi/Beamter auf Widerruf Rückkehr in die GKV?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Jlove
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 03.10.2007, 23:53

Azubi/Beamter auf Widerruf Rückkehr in die GKV?

Beitragvon Jlove » 04.10.2007, 00:02

Hallo zusammen,

habe ein riesiges Problem. Bin seit dem 01.10.2007 nicht mehr krankenversichert, weder über die Heilfürsorge/Beihilfe noch in der PKV.
Bin aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden, da ich die Laufbahnprüfung nicht bestanden habe. War Azubi bei der Polizei.

Ich habe 2 Kinder im Alter von 12 Jahren. Ich beziehe kein AlG I und auch kein AlG II, da ich die Anspruchsvorraussetzungen nicht erfülle.
Nun telefoniere ich seit Wochen mit den GKV und den PKV hin und her. Niemand kann mir Auskunft geben, wo und bei welcher KV ich mich versichern lassen kann. Ich bzw. wir müssen doch irgendwo krankenversichert sein. Die GKV lehnt mich ab, obwohl ich vor meiner Ausbildung (vor 2 Jahren) da pflichtversichert war. Kann ich zurück in die GKV als freiwillig versicherte? Und kann ich in eine beliebige GKV zurück?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Danke schon mal vorab.

Lieben Gruß
Nine

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Re: Azubi/Beamter auf Widerruf Rückkehr in die GKV?

Beitragvon DKV-Service-Center » 04.10.2007, 08:38

Hallo Jlove,

Sie sind bei der Gesellschaft versichert , bei welcher Sie bis zum 1.10 2007 versichert waren. müssen nur Ihren Tarif umstellen auf 100 % Erstattung.
Die Kinder entweder ebenfalls umstelllen oder prüfen ob Sie beim Vater versichert werden können.
Gruß

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 04.10.2007, 10:23

Nun denn, ich glaube, dass Jlove ne gute Chance hat, wieder in die gesetzliche KV zu kommen.

Er dürfte nach der Ausscheidung aus dem Polizeidienst zum Personenkreis der Pflichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gehören.

Eins ist doch klar, aufgrund der freien Heilfürsorge brauchte Jlove keine ergänzende private Versicherung. Damals hatte er nur für die Familienangehörigen eine Restkostenversicherung.

Damit ist Jlove derzeit klipp und klar und ausreichenden Krankenversicherungschutz und fällt dann dem Grunde nach unter dem Personenkreis im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Er selber war auch nicht zuletzt privat versichert, da er ja freie Heilfürsorge hatte, sodass die letzte Krankenversicherung die gesetzliche KV vor dem Polizeidienst war.

Hätte Jlove hingegen keine freie Heifürsorge gehabt und eine entsprechende private Restversicherung, dann würde es anders aussehen. Hier wäre dann die private KV dran. Ist aber - unter Umständen - Gott sei Dank so.

Der Beitrag liegt für die Pflichtversicherung bei ca. 130,00 Euro und die Familienmitglieder sind kostenlos familienversichert. Ich glaube kaum, dass die private KV günstiger ist.

Jlove
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 03.10.2007, 23:53

Azubi/Beamter auf Widerruf Rückkehr in die GKV?

Beitragvon Jlove » 04.10.2007, 13:25

Hallo,

danke für die schnellen Antworten.

Wir waren über die freie Heilfürsorge (70%)krankenversichert. Und mussten uns für die restlichen 30% privat krankenversichern. Das Land M-V trägt nur 70% der Krankenversicherung.

Über meinen Lebensgefährten können wir nicht familienversichert werden, da wir nicht verheiratet sind. Kontakt zum Kindesvater besteht nicht.

Fallen wir trotzdem unter § 5 (1) Nr. 13 SGB V? Haben wir einen Anspruch auf die GKV?

Gruß Nine

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 04.10.2007, 17:09

Langsam an, etwas passt hier nicht.

Ich habe es bislang so verstanden, dass Du als Anwärter bei der Polizei gewesen bist. Richtig?

Die Anwärter bei der Polizei haben in der Regel eine 100%tige freie Heilfürsorge. Er braucht sich selber nicht mit 30 % privat zu versichern. Die Restversicherung gilt nur für die Familienangehörigen und nicht für den Bediensteten!!!

Wenn es in der Tat so war, dann gehörst Du selber nunmehr zum Personenkreis der Versicherungspflichtigen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Die Familienangehörigen kommen dann in die kostenlose Familienversicherung!!

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 04.10.2007, 20:19

Hallo rossi.

ungern aber ich sehe es anders :-)
die Anwärterin hatte mit nichten freie Heilfürsorge :-)
sondern war freiwillig versichert mit Anspruch auf 70 % Beihilfe .
Sie hat sich für die PKV entschieden und ist somit dem privaten Lager zu zu ordnen.
Gruß

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 04.10.2007, 20:26

Hallo DKV-Service-Center,

bislang habe ich es aber leider so verstanden.

Mein Kenntnisstand war bislang, dass sowohl die Polizisten als auch die Soldaten eine 100 %tige Heilfürsorge geniessen.

Na dann wird sich dort wohl etwas geändert haben!!!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 04.10.2007, 20:36

Ähm DKV-Service-Center,

guckst Du hier: http://www.dkv.com/versicherungslexikon_a_bis_z_13857.php

Dein Laden schreibt es wohl anders, oder habe ich da jetzt irgendwie ein grosses Brett vorm Kopp.

Die 100 %tige Heilfürsorge ist demnach keine private Krankenversicherung, man braucht sie ja auch nicht, da man voll abgesichert ist?!?!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 04.10.2007, 20:56

Öhm und Anwärter für den Polizeidienst gehören unweigerlich auch dazu.

Guckst Du hier: http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/FreieHeilfuersorge.html

Meines Erachtens muss man jetzt schlau argumentieren um die Krankenkasse zu überzeugen. Hierzu erleichtert ein Blick die Rechtsfindung:

§5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V

13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und

a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder

b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.


Jlove zählt zum Personenkreis im Sinne von Nr. A. Sie war nämlich zuletzt gesetzlich krankenversichert.

Dieses ergibt sich aus dem Umkehrschluss. Es kommt auf den Wortlaut des Gesetzes an. Die freie Heilfürsorge ist keine Versicherung. Somit kann dieser Zeitraum auch nicht mitgezählt werden; er bleibt ausser Betracht. Sooh und vor der Ausbildung war Jlove gesetzlich versichert. Somit war sie zuletzt gesetzlich versichert und erfüllt die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.

Ähm, ich hatte just noch so einen ähnlichen Fall auf´n Tisch. Nach kurzer Erörterung war es kein Problem wer, die KV hat den Kunden genommen.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 04.10.2007, 21:00

Hi Rossi
Jo dann müssen wir wohl erstmal den Unterschied zwischen freier Heilfürsorge und Beihilfe klären :-)
wenn wir von Freier Heilfürsorge sprechen hast du 101 % ig Recht.
Nur kenne ich es so das Polizeischüler eben nicht in den Genuss der freien Heilfürsorge kommen sondern erst einmal für die Ausbildung
70 % Beihilfe.

Rest siehe oben :-)
Gruß

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 04.10.2007, 21:21

Jooh, denke ich auch.

Wir sollten zunächst klären, ob Jlove selber einen Beihilfeanspruch oder die freie Heilfürsorge hatte. Äpfel sind nicht gleich Birnen und jenes ist hier sehr wichtig.

Aber siehe o. a. Link. Der Anwärter hat auch freie Heilfürsorge.

Somit dürfte es gar nicht mal so schlecht für Jlove aussehen.

Hoffentlich versteht sie das Fachgesimpel hier!!!

Jlove
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 03.10.2007, 23:53

Beitragvon Jlove » 04.10.2007, 22:09

Hallo Ihr zwei,

danke für eure Antworten. Ähm...ja. Ist ja ganz schönes Chaos, was ich hier so veranstaltet habe, oder? Sorry, das war nicht meine Absicht.

Ja rossi du hast recht ich war Anwärterin bei der Landespolizei. Ich selbst habe einen Anspruch auf freie Heilfürsorge gehabt. Meine Kinder sind beihilfeberechtigt. Ob ich allerdings einen Anspruch für die Heilfürsorge zu 100% hatte, das kann mir bei der Heilfürsorge auch niemand so genau sagen. :cry:

Ich habe aber bei einer PKV eine kleine Anwartschaft mir eingeholt und zusätzliche KV-leistungen damit auch noch abgedeckt. Tschuldigung, wenn ich mich unklar geäußert habe. Ich wußte es selbst nicht besser.

Lieben Gruß
Nine

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 04.10.2007, 22:33

Jooh, damit ist die Klamotte für mich ziemlich klar.

Du hast die sog. freie Heilfürsorge gehabt. Frei bedeutet eine 100 %-tige Absicherung. Damit hast du keine private Restkostenversicherung gehabt.

Sorry, wenn Du mich fragst, dann gehörst Du unweigerlich zum Personenkreis der Versicherungspflichtigen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.

Eine Anwartschaftversicherung ist keine private Versicherung im Sinne des SGB V.

Ziehe es durch, zeige der KV die Versicherungspflicht an und verlasse Dich nicht auf irgendwelche Hotline-Auskünfte.

Wenn es Probleme gibt, dann schreibe mir ne PN.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 04.10.2007, 22:40

Aber es ist relativ einfach

Ob ich allerdings einen Anspruch für die Heilfürsorge zu 100% hatte, das kann mir bei der Heilfürsorge auch niemand so genau sagen.


Wo hast Du denn die Rechnungen (Krankenkosten) für dich selber eingereicht? Nur bei der Polizei, oder auch bei der privaten KV. Nee, vermutlich nur bei der Polizei und sonst nirgendwo.

Nur bei den Kindern hast Du die Rechnungen bei der Polizei und bei der privaten KV eingereicht, gelle?!?!

Jlove
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 03.10.2007, 23:53

Beitragvon Jlove » 04.10.2007, 23:37

Hallo rossi,

danke Euch für die Auskunft. Habe heute zwischenzeitlich auf blauen Dunst einen Antrag bei der GKV gestellt. Die prüfen meinen Antrag und wollen mir bis Ende nächster Woche einen schriftlichen Bescheid zuschicken. Bin ganz gespannt. :lol:

Ja meine Rechnungen habe ich immer bei der Polizei (freien Heilfürsorge) eingereicht. Nur bei meinen Kindern gingen die Rechnungen an die Beihilfestelle und die PKV.

Also dann, nochmals vielen Dank. Ich melde mich bei Dir und gebe Dir ein Feedback, ob die GKV uns aufgenommen hat oder nicht.

Lieben Gruß

Nine


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste