Selbstständig mit PKV -> Midijob mit GKV -> was danach?

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MidiSynthi
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Selbstständig mit PKV -> Midijob mit GKV -> was danach?

Beitragvon MidiSynthi » 02.12.2025, 22:16

Hallo an die werten Leser in diesem Forum!

Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der in ähnlicher Lage ist.
Nach bisheriger Recherche sind mir mehr Fragen als Antworten aufgekommen...


Ich stehe vor folgender Situation:

Alter 52, seit mehr als 20 Jahren selbstständig tätig und ebenso lange in einer PKV,
allerdings mit Versicherungsumfang ähnlich wie GKV.

Jahresbruttoeinkommen durch Arbeit je nach Jahr 18000 bis knapp mal 30000 €.

Mein Geschäftsfeld schrumpft seit einiger Zeit (auch durch KI ;-( ).
Deshalb plane ich, zusätzlich einen Midijob für etwa 700-1000 €/Monat anzunehmen.

Soweit ich weiß, muss ich dann die PKV kündigen,
und es tritt Versicherungspflicht in der GKV ein.


Nun stellen sich folgende Fragen:

- Darf ich neben dem Midijob weiter selbstständig arbeiten?
Falls ja, für wie viel Geld und wie lange pro Woche/pro Monat?
Sind Kapitaleinkünfte neben dem Midijob "schädlich" für das GKV-Versicherungsverhältnis?

- Was passiert, wenn mich der Midijob-Arbeitgeber kündigt?
Dann hört zwar die Versicherungspflicht aufgrund des Jobs auf, aber wie weiter...?

- Ist nach Midijob-Ende eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV möglich?
Was genau muss man dazu erfüllen?
Ich habe gehört, dass dazu eine Vorversicherungsdauer in der GKV erforderlich ist,
die einen gewissen Mindestumfang aufweist. Infos dazu sind widersprüchlich.

(Die Dauer hätte ich natürlich nicht, wenn mich der Midijob-Arbeitgeber vor Erreichen dieser Dauer rauswirft!)

Ist man dann plötzlich gar nicht mehr versichert?! :?: :?: :?:



Fragen wie Glatteis... vielleicht ist ja jemand in derselben Situation, aber schlauer als ich?

Schöne vorweihnachtliche Grüße!

ratte1
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Re: Selbstständig mit PKV -> Midijob mit GKV -> was danach?

Beitragvon ratte1 » 03.12.2025, 07:44

Hallo MidiSynthi.

Die gesetzliche Kranken- oder auf Antrag die gesetzliche Rentenversicherung prüft, ob die (grds.) versicherungspflichtige Beschäftigung überwiegt oder die selbständige Tätigkeit. Näheres siehe hier https://www.deutsche-rentenversicherung ... xikon.html

Kriterien hierfür: https://www.deutsche-rentenversicherung ... htung.html

Der Umfang und das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit ist egal, solange die Beschäftigung überwiegt.

Wenn die Beschäftigung nicht mehr überwiegt oder ganz wegfällt, hat man zwei Möglichkeiten:
1. Rückkehr in die private Krankenversicherung oder
2. Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Anschlussversicherung (§ 188 Abs4 Sozialgesetzbuch 5). Hierfür ist keine Mindest-Versicherungszeit erforderlich! Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in Höhe der Beiträge für eine freiwillige Versicherung zu zahlen.

MfG
Ratte1


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