Hallo
ich habe bis 15.10. ALG erhalten und die GKV-Beiträge hat bis dahin die Arbeitsagentur bezahlt. Nun fordert meine GKV Beiträge nachzuzahlen und zwar ab Oktober.
Da ich auch nach dem 15.10. bis heute arbeitslos war, sprich, keine neue Pflichtversicherung entstanden ist, muss fordert die GKV nun Beiträge ab Oktober als freiwillig versichertes Mitglied.
Ich dachte aber, dass der nachgehende Leistungsanspruch nach $19 SGB V auch dann greift, wenn die Pflichtversicherung durch ALG endet. Demnach müsste ich also erst ab 16.11. Beiträge zahlen.
Liege ich da falsch?
Danke euch
Nachgehender Leistungsanspruch
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Nachgehender Leistungsanspruch
du liegt falsche
ab 16.10.25 sind Beiträge zu zahlen
§ 188 Abs. 1 Satz 1 SGB V
ab 16.10.25 sind Beiträge zu zahlen
§ 188 Abs. 1 Satz 1 SGB V
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