Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Anwendung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze § 6 Abs. 7 SGB V http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html
Ist diese nur anzuwenden auf Personen, die im Jahre 2002 angestellt waren oder auch für Personen, die selbständig waren und ohnehin nicht versicherungspflichtig?
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Hallo,
ja, gilt nur für Arbeiter und Angestellte
Gruss
Czauderna
ja, gilt nur für Arbeiter und Angestellte
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Czauderna
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