Hallo zusammen,
ich bin in den doch sehr schwer zu lesenden Gesetztestexten leider nur halb fündig geworden und suche daher eine exakte Antwort. Es geht um die Beiträge der freiwillgen GKV.
Also: Im Gesetz steht, dass bei einem freiwillig in der GKV versicherten nicht nur die eigene Leistung zu Grunde gelegt wird, sondern auch die Einkünfte des Ehegatten, wenn dieser NICHT in der GKV ist.
Nun ist es aber so, dass ich freiwillig versichert bin, meine Frau angestellt ist und somit gesetzliche versichert ist. Sie zahlt auch schon für Ihre Einkünfte einen Krankenkassenbeitrag.
Frage also: Darf hier das Gehalt des Ehegatten angerechnet werden oder nicht. Und wenn ja, in welcher Höhe bzw. werden die beiden Einkommen addiert und durch zwei geteilt?
Danke für Eure Hilfe!
Patrick
Anrechnung Ehegatteneinkommen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Registriert: 17.07.2011, 18:14
Es geht nicht um die PKV sondern GKV.
Ich bin freiwillig und meine Frau pflichtversichert. Ich würde sagen, da meine Frau ja schon von Ihrem Gehalt Kassenbeiträge an die GKV abführt, dass diese bei mir (freiwillig versichert) nicht mehr mit angerechnet werden dürfen.
Ist das richtig? Werden für die Berechnung meiner Beiträge auch nur meine Einkünfte herangezogen?
Ich bin freiwillig und meine Frau pflichtversichert. Ich würde sagen, da meine Frau ja schon von Ihrem Gehalt Kassenbeiträge an die GKV abführt, dass diese bei mir (freiwillig versichert) nicht mehr mit angerechnet werden dürfen.
Ist das richtig? Werden für die Berechnung meiner Beiträge auch nur meine Einkünfte herangezogen?
Nun denn,
Völlig richtig; da die Ehefrau auch Mitgleid der Solidargemeinschaft ist und sie natürlich auch schon Beiträge vom Einkommen zahlt, kann dies Einkommen nicht noch zusätzlich bei der Beitragsbemessung des Ehgegattens herangezogen werden.
Jenes würde sonst unter dem Grundsatz laufen, doppelt gemoppelt hält zwar bekanntlich immer besser, muss aber nicht sein.
Also last und least; es sind nur Deine eigenen Einkünfte zu berücksichtigen!
Ich bin freiwillig und meine Frau pflichtversichert. Ich würde sagen, da meine Frau ja schon von Ihrem Gehalt Kassenbeiträge an die GKV abführt, dass diese bei mir (freiwillig versichert) nicht mehr mit angerechnet werden dürfen.
Ist das richtig? Werden für die Berechnung meiner Beiträge auch nur meine Einkünfte herangezogen?
Völlig richtig; da die Ehefrau auch Mitgleid der Solidargemeinschaft ist und sie natürlich auch schon Beiträge vom Einkommen zahlt, kann dies Einkommen nicht noch zusätzlich bei der Beitragsbemessung des Ehgegattens herangezogen werden.
Jenes würde sonst unter dem Grundsatz laufen, doppelt gemoppelt hält zwar bekanntlich immer besser, muss aber nicht sein.
Also last und least; es sind nur Deine eigenen Einkünfte zu berücksichtigen!
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Nee, ich bin nicht aus der Branche!
Allerdings ist die Abwehrhaltung der Kassen bzw. deren Praxis bei mir zu einem sehr lukrativen Nebenjob geworden.
Ich verdiene mir also mit diesen Klamotten ein gutes Zubrot, indem ich mich mit der Materie beschäfitge.
Der Rossi versucht hierbei den Wortlaut eines Geseztes zu lesen, ihn zu verstehen und dabei eine Lösung zu finden. Mehr nicht!
Aber bei Dir ist es ziemlich einfach. Denn die einheitlichen Grundsätze des Spitzbubenverbandes (auch wenn er hierzu vielleicht nicht befugt ist) sind hier ziemlich eindeutig.
Das Einkommen der solidarversicherten Gattin zählt hier nicht!
Allerdings ist die Abwehrhaltung der Kassen bzw. deren Praxis bei mir zu einem sehr lukrativen Nebenjob geworden.
Ich verdiene mir also mit diesen Klamotten ein gutes Zubrot, indem ich mich mit der Materie beschäfitge.
Der Rossi versucht hierbei den Wortlaut eines Geseztes zu lesen, ihn zu verstehen und dabei eine Lösung zu finden. Mehr nicht!
Aber bei Dir ist es ziemlich einfach. Denn die einheitlichen Grundsätze des Spitzbubenverbandes (auch wenn er hierzu vielleicht nicht befugt ist) sind hier ziemlich eindeutig.
Das Einkommen der solidarversicherten Gattin zählt hier nicht!
Du kannst natürlich sehr gern einen Fachanwalt für Sozialrecht konsultieren.
Dann zahlst Du erst einmal eine Beratungsgebühr, in der Hoffnung dass dieser Anwalt richtig einen Plan hat.
Ach ja:
Ich finde so eine Aussage definitiv nicht im Gesetz. Kannst Du mir vielleicht das entsprechende Gesetz benennen?
Es kommt hier einzig und allein auf die wirtschaftliche Beitragsbelastung des freiwillig Versicherten im Sinne von § 240 Abs. 1 S. 2 SGB V an.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den sog. Spitzbubenverband ermächtigt, näheres hierüber zu regeln. In diesen Regelungen des Spitzbubenverbandes findet man dann die Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen. Diese Regelungen haben allerdings keinen Geseztescharakter.
Ferner hat es den Anschein, dass der Spitzbubenverband seine Kompetenzen ein wenig überschritten hat und es als Hausmeisterordnung geregelt hat.
Guckst Du hier:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3207
Wenn Du jenes gelesen und verstanden hast, dann können wir weiter diskutieren.
Nur mal so am Rande; der Rossi vertraut definitiv nicht immer den Aussagen der Sofas.
Dann zahlst Du erst einmal eine Beratungsgebühr, in der Hoffnung dass dieser Anwalt richtig einen Plan hat.
Ach ja:
Also: Im Gesetz steht, dass bei einem freiwillig in der GKV versicherten nicht nur die eigene Leistung zu Grunde gelegt wird, sondern auch die Einkünfte des Ehegatten, wenn dieser NICHT in der GKV ist.
Ich finde so eine Aussage definitiv nicht im Gesetz. Kannst Du mir vielleicht das entsprechende Gesetz benennen?
Es kommt hier einzig und allein auf die wirtschaftliche Beitragsbelastung des freiwillig Versicherten im Sinne von § 240 Abs. 1 S. 2 SGB V an.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den sog. Spitzbubenverband ermächtigt, näheres hierüber zu regeln. In diesen Regelungen des Spitzbubenverbandes findet man dann die Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen. Diese Regelungen haben allerdings keinen Geseztescharakter.
Ferner hat es den Anschein, dass der Spitzbubenverband seine Kompetenzen ein wenig überschritten hat und es als Hausmeisterordnung geregelt hat.
Guckst Du hier:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3207
Wenn Du jenes gelesen und verstanden hast, dann können wir weiter diskutieren.
Nur mal so am Rande; der Rossi vertraut definitiv nicht immer den Aussagen der Sofas.
peterpostmaster hat geschrieben:Es geht nicht um die PKV sondern GKV.
Ich bin freiwillig und meine Frau pflichtversichert. Ich würde sagen, da meine Frau ja schon von Ihrem Gehalt Kassenbeiträge an die GKV abführt, dass diese bei mir (freiwillig versichert) nicht mehr mit angerechnet werden dürfen.
Ist das richtig? Werden für die Berechnung meiner Beiträge auch nur meine Einkünfte herangezogen?
Hallo,
das habe ich schon verstanden und ich denke auch, dass ich dir das auch
richtig beantwortet habe -
Du bist nicht in der GKV, deine Ehefrau schon, dort ist sie aber pflichtversichert. Dein Einkommen spielt keine Rolle für die GKV.
Gruss
Czauderna
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