Heirat und die Behörden
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Heirat und die Behörden
Mein Fall:
bin derzeit gemeldet als arbeitslos ohne Bezüge (habe einen Minijob), meine letzte angestellte Beschäftigung ist länger her, ich erhalte (freiwilligen) Unterhalt.
Bin versichert als "freiwilliges Mitglied" in der GKV mit Mindesbeitrag (ca. 145 Euro) nach fiktivem Einkommen.
Wenn ich meinen Lebensgefährten, der schon Rentner ist, heirate, wie muß ich mich dann verhalten?
Meiner Auskunft nach droht, daß die Bemessungsgrundlage dann verändert wird, in dem Sinne, daß die Hälfte seiner Rente als Grundlage herangezogen wird, sowie weiterhin evtl. Zinseinnahmen aus seinen Kapitalanlagen.
Diese liegen unterhalb der Freibetragsgrenze, derzeit muß er seine Rente nicht versteuern, weil er für seine PKV so einen hohen Beitrag bezahlt.
Konkret:
er bezieht ca. 1600 Euro von der deutschen Rentenanstalt plus ca. 140 KV Zuschuss (für sich) plus ca. 640 Euro von der VBL, zusammen also 2380 Euro.
Hört sich ganz gut an, allerdings zahlt er allein 675 für seine PKV.
Könnte man das geltend machen (ähnlich wie bei der Steuer)?
Denn es macht ja doch einen ziemlichen Unterschied, ob die "Hälfte" dann ca. 1200 Euro sind oder eher 850 Euro.
Muß ich meiner GKV überhaupt Mitteilung machen?
Muß ich beide Renten nennen?
Kann meine GKV Kontoauszüge/Zahlungsnachweise des/der Rententräger fordern?
Bekommt sie automatisch Meldung von den Rententrägern oder vom Finanzamt?
Ich möchte keinen Ärger bekommen, aber aufgrund der nicht ganz entspannten Haushaltslage bei uns auch keine "schlafenden Hunde" wecken oder voreilig Angaben machen, die Krankenversicherungskosten unnötig verteuern (schon jetzt zahlen wir ja 675 plus 145, sprich 820 Euro bei einem Renteneinkommen von 2380 - mehr als ein Drittel also).
Miete gibt es ja auch noch, vom Lebensunterhalt mal zu schweigen.
Kann jemand helfen?
lg lotte
bin derzeit gemeldet als arbeitslos ohne Bezüge (habe einen Minijob), meine letzte angestellte Beschäftigung ist länger her, ich erhalte (freiwilligen) Unterhalt.
Bin versichert als "freiwilliges Mitglied" in der GKV mit Mindesbeitrag (ca. 145 Euro) nach fiktivem Einkommen.
Wenn ich meinen Lebensgefährten, der schon Rentner ist, heirate, wie muß ich mich dann verhalten?
Meiner Auskunft nach droht, daß die Bemessungsgrundlage dann verändert wird, in dem Sinne, daß die Hälfte seiner Rente als Grundlage herangezogen wird, sowie weiterhin evtl. Zinseinnahmen aus seinen Kapitalanlagen.
Diese liegen unterhalb der Freibetragsgrenze, derzeit muß er seine Rente nicht versteuern, weil er für seine PKV so einen hohen Beitrag bezahlt.
Konkret:
er bezieht ca. 1600 Euro von der deutschen Rentenanstalt plus ca. 140 KV Zuschuss (für sich) plus ca. 640 Euro von der VBL, zusammen also 2380 Euro.
Hört sich ganz gut an, allerdings zahlt er allein 675 für seine PKV.
Könnte man das geltend machen (ähnlich wie bei der Steuer)?
Denn es macht ja doch einen ziemlichen Unterschied, ob die "Hälfte" dann ca. 1200 Euro sind oder eher 850 Euro.
Muß ich meiner GKV überhaupt Mitteilung machen?
Muß ich beide Renten nennen?
Kann meine GKV Kontoauszüge/Zahlungsnachweise des/der Rententräger fordern?
Bekommt sie automatisch Meldung von den Rententrägern oder vom Finanzamt?
Ich möchte keinen Ärger bekommen, aber aufgrund der nicht ganz entspannten Haushaltslage bei uns auch keine "schlafenden Hunde" wecken oder voreilig Angaben machen, die Krankenversicherungskosten unnötig verteuern (schon jetzt zahlen wir ja 675 plus 145, sprich 820 Euro bei einem Renteneinkommen von 2380 - mehr als ein Drittel also).
Miete gibt es ja auch noch, vom Lebensunterhalt mal zu schweigen.
Kann jemand helfen?
lg lotte
Hallo,
also wenn es nur um die Krankenversicherung von dir geht dann lass das mit der Heirat (kleiner Scherz).
Natürlich musst du der Kasse das mitteilen, dass du verheiratet bist und du kannst sicher sein, dass die Kasse dich sofort fragen wird, wo und wie denn dein Ehegatte versichert ist. Weil er eben in der PKV ist
wird 50% seiner Bruttoeinkünfte (sein KV-Beitrag wird also nicht abgezogen) für deine Beitragsberechnung herangezogen.
Kommst du der Aufforderung der Kasse nicht Nach entsprechende Einkommensnachweise vorzulegen, wird die Kasse davon ausgehen, dass dein Ehemann über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und dich nach einem Einkommen von derzeit -1.856,25 E
einstufen, was ca. 250,00 € mtl. ausmachen würde.
Gruss
Czauderna
also wenn es nur um die Krankenversicherung von dir geht dann lass das mit der Heirat (kleiner Scherz).
Natürlich musst du der Kasse das mitteilen, dass du verheiratet bist und du kannst sicher sein, dass die Kasse dich sofort fragen wird, wo und wie denn dein Ehegatte versichert ist. Weil er eben in der PKV ist
wird 50% seiner Bruttoeinkünfte (sein KV-Beitrag wird also nicht abgezogen) für deine Beitragsberechnung herangezogen.
Kommst du der Aufforderung der Kasse nicht Nach entsprechende Einkommensnachweise vorzulegen, wird die Kasse davon ausgehen, dass dein Ehemann über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und dich nach einem Einkommen von derzeit -1.856,25 E
einstufen, was ca. 250,00 € mtl. ausmachen würde.
Gruss
Czauderna
Heute bin ich auf eine Jobausschreibung aufmerksam geworden, wo trotz Geringfügigkeit Sozialabgaben gezahlt werden sollen.
Man würde für 30 Stunden/Monat 250 Euro bekommen, aber eben nach Abgaben. Sowas scheint mir ja relativ selten.
Ist denn vorgeschrieben, daß nur ein 400 Euro + 1 Euro Job den Kategoriewechsel von "freiwillig versichert" nach "sozialversichertes Beschäftigtenverhältnis" erbringt oder liegt es nur daran, daß unterhalb dieser Grenze nur ausnahmsweise Abgaben überhaupt geleistet werden?
Mit anderen Worten: wäre der vorgenannte Job im Hinblick auf mein Problem (ich "freiwillig verichert", er PKV) hilfreich oder nicht?
Zu bedenken ist vermutlich, daß unklar ist, wielange man diesen Job behalten könnte - schließlich ernährt er einen ja keineswegs und evtl. wird deshalb Fluktuation schon einkalkuliert?
lg lotte
Man würde für 30 Stunden/Monat 250 Euro bekommen, aber eben nach Abgaben. Sowas scheint mir ja relativ selten.
Ist denn vorgeschrieben, daß nur ein 400 Euro + 1 Euro Job den Kategoriewechsel von "freiwillig versichert" nach "sozialversichertes Beschäftigtenverhältnis" erbringt oder liegt es nur daran, daß unterhalb dieser Grenze nur ausnahmsweise Abgaben überhaupt geleistet werden?
Mit anderen Worten: wäre der vorgenannte Job im Hinblick auf mein Problem (ich "freiwillig verichert", er PKV) hilfreich oder nicht?
Zu bedenken ist vermutlich, daß unklar ist, wielange man diesen Job behalten könnte - schließlich ernährt er einen ja keineswegs und evtl. wird deshalb Fluktuation schon einkalkuliert?
lg lotte
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- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Ich habe auch noch einen Fall dazu:
Hallo zusammen,
ich habe zu Thema auch meinen Fall vorzutragen.
Ich bin zur Zeit noch Student über 32 Jahre und seit kurzem verheiratet. Ich bin freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die wollten jetzt von mir wissen, ob meine Frau privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Sie ist Privat versichert (Lehrerin), zudem wollte meine Krankenkasse wissen, wieviel sie verdient.
Was genau bezweckt die Krankenkasse mit den Gehaltszahlen?
Was genau passiert dann? Wahrscheinlich muss ich dann auch, weil meine Frau mehr verdient als ich, mehr an Beitrag bezahlen, oder? Wie kann ich dass ausrechnen?
Darf eine Krankenkasse Informationen von einer Person verlangen, die gar nicht bei ihnen versichert ist? - Was wäre, wenn (hypothetisch) meine Frau mir ihre Unterlagen nicht gibt?
Ich verdiene zur Zeit ca.774 Euro und meine Frau ca 3000 Euro brutto. Mit wieviel mehr haben wir zu rechnen?
Grüße
ich habe zu Thema auch meinen Fall vorzutragen.
Ich bin zur Zeit noch Student über 32 Jahre und seit kurzem verheiratet. Ich bin freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die wollten jetzt von mir wissen, ob meine Frau privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Sie ist Privat versichert (Lehrerin), zudem wollte meine Krankenkasse wissen, wieviel sie verdient.
Was genau bezweckt die Krankenkasse mit den Gehaltszahlen?
Was genau passiert dann? Wahrscheinlich muss ich dann auch, weil meine Frau mehr verdient als ich, mehr an Beitrag bezahlen, oder? Wie kann ich dass ausrechnen?
Darf eine Krankenkasse Informationen von einer Person verlangen, die gar nicht bei ihnen versichert ist? - Was wäre, wenn (hypothetisch) meine Frau mir ihre Unterlagen nicht gibt?
Ich verdiene zur Zeit ca.774 Euro und meine Frau ca 3000 Euro brutto. Mit wieviel mehr haben wir zu rechnen?
Grüße
Hallo,
ja, das hast du richtig erkannt - durch die Heirat wird sich dein Beitrag verändern weil 50% der Einkünfte deiner Ehefrau für dich zur Beitragszahlung herangezogen werden - das ist gesetzlich verankert.
Das gilt, solange du freiwillig versichert bist - tritt für dich Krankenversicherungspflicht (ab 401,00 € mtl.
Bruttogehalt), dann spielt das Einkommen deiner
Ehefrau keine Rolle mehr.
Die Kasse verlangt nicht von deiner Ehefrau die Auskunft, diese steht in keinem Rechtsverhältnis zur Kasse, sondern von dir. Kommst du der Aufforderung der Erklärung bzw. des Nachweises nicht nach, dann gibt es zwei Möglichkeiten - entweder die Kasse glaubt dir deine formlose Erklärung oder sie glaubt sie nicht - im zweiten Fall wird Sie dich nach dem anrechenbaren Höchsteinkommen von 1856,25 € veranlagen.
Gruss
Czauderna
ja, das hast du richtig erkannt - durch die Heirat wird sich dein Beitrag verändern weil 50% der Einkünfte deiner Ehefrau für dich zur Beitragszahlung herangezogen werden - das ist gesetzlich verankert.
Das gilt, solange du freiwillig versichert bist - tritt für dich Krankenversicherungspflicht (ab 401,00 € mtl.
Bruttogehalt), dann spielt das Einkommen deiner
Ehefrau keine Rolle mehr.
Die Kasse verlangt nicht von deiner Ehefrau die Auskunft, diese steht in keinem Rechtsverhältnis zur Kasse, sondern von dir. Kommst du der Aufforderung der Erklärung bzw. des Nachweises nicht nach, dann gibt es zwei Möglichkeiten - entweder die Kasse glaubt dir deine formlose Erklärung oder sie glaubt sie nicht - im zweiten Fall wird Sie dich nach dem anrechenbaren Höchsteinkommen von 1856,25 € veranlagen.
Gruss
Czauderna
diese Frage kommt immer wieder, ob dies denn so rechtens ist.
ja ist es. Wurde auch schon mehrfach durch das höchste deutsche Sozialgericht, das Bundesozialgericht bestätigt.
Berechung:
Einnahmen des gesetzlich versicherten
hier 774
plus
Einnahmen (brutto ist gemeint) des nicht gesetzlichen versicherten Ehegatten
hier 3000
gesamt
= 3774
dies durch zwei geteilt
= 1887 (nennt man auch die Regelung des halben Ehegatteneinkommens)
Jetzt hat man den Betrag ermittelt, von dem dann aus die Beiträge berechnet (multipliziert) werden.
Jedoch werden
mindestens von 851.67 EUR mtl. und höchstens von 1856,25 EUR (mtl. Werte im Jahr 2011)
bzw.
mindestens 875 EUR mtl. und höchstens 1912,50 EUR mtl.(Werte im Jahr 2012)
berechnet.
Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,9
zur Pflegeversicherung 2,2 %
= 17,1 %
ALSO
B e i t r a g pro Monat
1856,25 (Höchstsatz) x 17,1 % = 317.42 mtl im Jahr 2011
bzw.
1887 x 17,1 % = 322.68 ab 01.01.2012
ja ist es. Wurde auch schon mehrfach durch das höchste deutsche Sozialgericht, das Bundesozialgericht bestätigt.
Berechung:
Einnahmen des gesetzlich versicherten
hier 774
plus
Einnahmen (brutto ist gemeint) des nicht gesetzlichen versicherten Ehegatten
hier 3000
gesamt
= 3774
dies durch zwei geteilt
= 1887 (nennt man auch die Regelung des halben Ehegatteneinkommens)
Jetzt hat man den Betrag ermittelt, von dem dann aus die Beiträge berechnet (multipliziert) werden.
Jedoch werden
mindestens von 851.67 EUR mtl. und höchstens von 1856,25 EUR (mtl. Werte im Jahr 2011)
bzw.
mindestens 875 EUR mtl. und höchstens 1912,50 EUR mtl.(Werte im Jahr 2012)
berechnet.
Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,9
zur Pflegeversicherung 2,2 %
= 17,1 %
ALSO
B e i t r a g pro Monat
1856,25 (Höchstsatz) x 17,1 % = 317.42 mtl im Jahr 2011
bzw.
1887 x 17,1 % = 322.68 ab 01.01.2012
Na ja, nun mal langsam liebe Sofa´s
Zunächst gebe ich Dir völlig recht - Heinrich, dass es der gefestigten Rechtsprechung des BSG entspricht auch das Ehegatteneinkommen des nicht GKV-Versicherten anzurechnen. Allerdings nur dann, wenn es explizit in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse ausdrücklich geregelt wurde.
Seit dem 01.01.2009 regelt dies nicht mehr die Satzung der jeweiligen Kasse, sondern der Spitzbubenverband einheitlich für Deutschland.
Und dann geht es nämlich scNahon wieder los. Der Spibu hat etwas geregelt und natürlich auch das Ehegatteneinkommen des nicht GKV-Versicherten herangezogen.
Aber einige Sozilagerichte vertreten die Auffassung, dass der Spibu hier seine Kompetenzen überschritten hat, bzw. diese einschneidende Regelung nicht vernünftig zustande gekommen ist und deswegen auch nicht zu berücksichtigen sind.
Folgt man der Rechtsprechung dieser Sozialgerichte, dann kann man sich die gefestigte Rechtsprechung des BSG - Zitat Heinrich - an die Backe kloppen, oder besser ne Frikadelle ans Knie nageln. Denn der Spibu hat zwar geregelt, dass das Ehegatteneinkommen anzurechnen ist, leider hat der Spibu dies formell nicht richtig gemacht. Und wenn man etwas nicht richtig gemacht hat, dann gibt es etwas an die Bummelbacken bzw. kann dies nicht berücksichtigt werden.
Somit kann nur die Mindestbemessungsrenze herangezogen werden und nicht das Ehegatteneinkommen.
Guckst Du hier:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3207
Dort ist auch schon ein Mustewiderspruch hinterlegt.
Zunächst gebe ich Dir völlig recht - Heinrich, dass es der gefestigten Rechtsprechung des BSG entspricht auch das Ehegatteneinkommen des nicht GKV-Versicherten anzurechnen. Allerdings nur dann, wenn es explizit in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse ausdrücklich geregelt wurde.
Seit dem 01.01.2009 regelt dies nicht mehr die Satzung der jeweiligen Kasse, sondern der Spitzbubenverband einheitlich für Deutschland.
Und dann geht es nämlich scNahon wieder los. Der Spibu hat etwas geregelt und natürlich auch das Ehegatteneinkommen des nicht GKV-Versicherten herangezogen.
Aber einige Sozilagerichte vertreten die Auffassung, dass der Spibu hier seine Kompetenzen überschritten hat, bzw. diese einschneidende Regelung nicht vernünftig zustande gekommen ist und deswegen auch nicht zu berücksichtigen sind.
Folgt man der Rechtsprechung dieser Sozialgerichte, dann kann man sich die gefestigte Rechtsprechung des BSG - Zitat Heinrich - an die Backe kloppen, oder besser ne Frikadelle ans Knie nageln. Denn der Spibu hat zwar geregelt, dass das Ehegatteneinkommen anzurechnen ist, leider hat der Spibu dies formell nicht richtig gemacht. Und wenn man etwas nicht richtig gemacht hat, dann gibt es etwas an die Bummelbacken bzw. kann dies nicht berücksichtigt werden.
Somit kann nur die Mindestbemessungsrenze herangezogen werden und nicht das Ehegatteneinkommen.
Guckst Du hier:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3207
Dort ist auch schon ein Mustewiderspruch hinterlegt.
Guckst Du hier:
http://www.steuerzahler-nrw.de/wcsite.php?wc_c=35612&wc_id=43296&showform=true
Du musst aber erst die persönlichen Daten dort eintragen, dann kommst Du an die PDF-Datei mit den Musterwidersprüchen.
http://www.steuerzahler-nrw.de/wcsite.php?wc_c=35612&wc_id=43296&showform=true
Du musst aber erst die persönlichen Daten dort eintragen, dann kommst Du an die PDF-Datei mit den Musterwidersprüchen.
Czauderna hat geschrieben:Das gilt, solange du freiwillig versichert bist - tritt für dich Krankenversicherungspflicht (ab 401,00 € mtl.
Bruttogehalt), dann spielt das Einkommen deiner
Ehefrau keine Rolle mehr.
Czauderna
Was genau bedeutet das? Ich verdiene ja mehr als 401 Euro mtl. Heißt das, dass das Einkommen meiner Frau jetzt nicht mit berechnet wird? Oder gelten die Rechnungen von heinrich?
Ich sehe ja unser Gesundheitssystem in Deutschland ein, und bin auch dafür, dass alle krankenversichert sind. Wie aber bitte schön soll ich soviel bezahlen können, wenn ich nur unter 800 Euro verdiene? Dann geht ja mein halbes Gehalt nur für die Krankenversicherung drauf. Ich werde doch meine Frau nicht meine Krankenkasse bezahlen lassen, wir haben noch genug Ausnahmen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit weniger zu Zahlen?
Wie sieht das aus, wenn ich zu einer privaten Versicherung wechsel?
Ich werde nur noch bis Ende April als Student eingetragen sein, und beginne im Mai 2012 mein Referendariat an einer Schule. Ab den 01.05.12 werde ich mich dann bei der DEBEKA privat versichern. Kann ich mich jetzt schon bei einer "günstigen" Privaten versichern und dann zum 01.Mai zur Debeka wechseln, oder ist dies auch nicht ohne weiteres möglich?
Re: Ich habe auch noch einen Fall dazu:
TGK hat geschrieben:Ich bin freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Ich verdiene zur Zeit ca.774 Euro und meine Frau ca 3000 Euro brutto. Mit wieviel mehr haben wir zu rechnen?
Wenn Du freiwillig versichert bist, hast Du also kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis?
So wie ich das bisher verstanden habe, ist das der Knackpunkt.
lg lotte
Rossi hat geschrieben:Guckst Du hier:
http://www.steuerzahler-nrw.de/wcsite.php?wc_c=35612&wc_id=43296&showform=true
Du musst aber erst die persönlichen Daten dort eintragen, dann kommst Du an die PDF-Datei mit den Musterwidersprüchen.
Danke für die Verlinkung, mal schauen, ob ich daraus schlau werde...
lg lotte
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