Nachzahlung - Wird tatsächlich so gerechnet?

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satellite
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Nachzahlung - Wird tatsächlich so gerechnet?

Beitragvon satellite » 29.11.2007, 07:53

Hallo.

Ich habe folgende Frage zu folgendem Szenario. Ist ein bisschen länger, aber vielleicht auch nicht ganz uninteressant. Ich versuche, mich kurz zu halten. (Sorry)

Januar - März: freiwillige Krankenversicherung in der GKV als Student, d.h. ermäßigter Beitragssatz
April - Dezember: freiwillige Krankenversicherung in der GKV als Selbstständiger, d.h. allg. Beitragssatz bezogen auf z.B. 2000 Euro Einkommen

Während des gesamten Jahres wurde allerdings Einkommen aus Gewerbebetrieb erzielt (Jan-Mrz als Nebenjob).

Tatsächlich gezahlte Beiträge inkl. PV (vereinfachtes BEISPIEL):
Jan - Mrz: 3 x 100 euro = 300 euro
Apr - Dez: 9 x 300 euro = 2700 euro (bezogen auf geschätzte 2000 euro pro monat)
Gesamt: 3000 euro

Aus dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr ergibt sich z.B. 25.000 euro Bruttoeinkommen.

Laut KK wird folgendermaßen berechnet:
25000 / 9 = ca. 2780 euro
davon 13%+0,9%+1,95%=15,85% = ca. 440 euro
440 x 9 = 3960 euro
3960 - 2700 (nur für die Monate Apr - Dez) = 1260 euro Nachzahlung


Meine Logik ist, dass 12 Monate zu berücksichtigen sind, also

25000 / 12 = ca. 2080 euro,
davon den KV/PV-Satz des Bezugsjahres, z.B. 15,85% = ca. 330 euro
330 x 12 = 3960
3960 - 3000 = 960 euro nachzahlung

Kann es sein, dass man - nur weil man nicht auf Verdacht sich bereits ab Januar als Selbständiger versichert hat (und das Studium quasi zum "Nebenjob" deklariert hat), jetzt im Nachteil ist.

Es wäre immer noch günstiger, rückwirkend für die Monate Januar bis März die Differenz zum "Selbständigen-Satz" zu zahlen, so dass das Einkommen anschließend durch 12 geteilt wird.

Das Einkommen ist ja schließlich auch in 12 Monaten generiert worden und nicht in 9 Monaten.

Ich treibe es noch etwas auf die Spitze:
Man stelle sich vor, man ist das ganze Jahr bis November (Ende Wintersemester) Student. Im Dezember ist man hauptberuflich selbständig.
In den Monaten Januar bis November verdient man auf Selbständigen-Basis neben dem Studium 400 Euro im Monat.
Jetzt erntet man im Dezember die Früchte seiner Arbeit und verdient die zum obigen Beispiel von 25000 fehlenden 20600 Euro.
Ich weiss, ich weiss. Dies ist ein theoretisches Beispiel, aber in der Internet-Branche zumindest noch möglich. ;-)
Jedenfalls müsste die KK jetzt nach ihrer Logik hingehen und teilt die 25000 durch 1 Monat.
Also 25.000 * 15,85% = ca. 3960 Euro
Nach KK-Logik wird jetzt nur der bereits bezahlte Beitrag als Selbständiger berücksichtigt. Nachzahlung: 3960-300 = 3660 Euro
Dazu kommen ja noch die 11x100 Euro, die man als Student gezahlt hat.
Gesamte "Versicherungsschuld" 2005: 4.760 Euro

Wo ist mein Denkfehler (oder Rechenfehler)?
Oder mache ich keinen und das hat mit Logik nicht viel zu tun?
Kann das wirklich so sein?
Hat da irgendjemand verlässliche Informationen zu?

Vielen Dank

satellite
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Hat denn niemand Erfahrung einem solchen Sachverhalt?

Beitragvon satellite » 03.12.2007, 07:30

Kann es sein, dass meine Frage, die einzige ist, die unbeantwortet bleibt?
Hat denn niemand schon mal einen ähnlichen Fall erlebt?

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Beitragvon Rossi » 03.12.2007, 23:42

Sorry, ich finde die Berechnung der KV mehr als in Ordnung.

Du solltest jetzt von der Taktik genau überlegen, wie Du weiter vorgehen möchtest. Ansonsten geht nämlich der Schuss nach hinten los und Du musst mehr löhnen.

Zunächst einmal muss ich Dich korrigieren.

In den Monaten Januar - März bist Du nicht freiwillig versichert gewesen, sondern pflichtverischert als Student. Jenes macht schon Unterschiede und zwar in der Beitragshöhe.

Als Student - zum günstigen Tarif- bist Du allerdings nicht pflichtversichert, wenn Du hauptberuflich selbständig bist. Wenn Du nunmehr erst ab April hauptberuflich selbständig bist, dann kann man natürlich das Einkommen erst ab April berücksichtigen, welches dann im Jahresrückblick auf 9 Monate zu verteilen ist.

Tja, wenn Du mich fragst, handelt es sich nicht um ein Szenario, es ist völlig in Ordnung.

Wenn man Deine Gedankengänge weiter verfolgt, dann bist Du ab dem 01.01. nicht mehr als Student pflichtversichert, da du hauptberuflich selbständig bist. Dann musst Du allerdings ab Januar den vollen Beitrag als Selbständiger löhnen, möchtest Du das?!?!

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Beitragvon Frank » 04.12.2007, 12:53

Warum kann sie in der ersten Monaten nicht freiwilliges Mitglied gewesen sein? Z.B. über 30 Jahre oder 15. Semester oder hab ich was überlesen?
Wieviel hast du den in den ersten 3 Monaten verdient? Hast du mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet?

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Beitragvon satellite » 06.12.2007, 15:33

Erst einmal: Vielen Dank für die Antworten.
Habe ich grundsätzlich verstanden.

Mein Hauptpunkt ist aber ja dieser:

Wenn es möglich wäre, sich rückwirkend für die Monate Januar bis März 2005 als hauptberuflich Selbständiger zu versichern, würde das ja folgendes bedeuten:

Ich hätte den Differenzbetrag zum bereits gezahlten "Studentenbeitrag" nachgezahlt, das sind 200 Euro für jeweils Jan, Feb und Mrz.
Gesamt also 600 Euro

Dann hätte ich für das Jahr 2005 insgesamt Beiträge von
12 x 300 Euro = 3600 Euro gezahlt.

In diesem Fall hätte die KK mein Bruttoeinkommen ja durch 12 statt durch 9 Monate geteilt.
Und aus meiner Rechnung oben hätte sich dann noch eine Nachzahlung von 360 Euro ergeben, also hätte ich insgesamt eine "Versicherungsbeitragsschuld" in Höhe von 3960 Euro.

Tatsächlich ist es aber ja jetzt so, dass ich, da die KK nur 9 Monate heranzieht, in meinem obigen Beispiel eine "Versicherungsbeitragsschuld" von
440 x 9 = 3960
+ 100 x 3 = 300 (der Studentenbeitrag für 3 Monate)
= 4.260 Euro


Also, zahle ich für die gleiche Leistung 300 Euro mehr, weil ich mich nicht bereits ab dem 1.1.2005 als hauptberuflich selbständig habe versichern lassen bzw. eine rückwirkende Änderung nicht mehr möglich ist.

Jetzt sagt mir bitte, dass ich einen Rechenfehler gemacht habe.
Ansonsten heisst das tätsächlich, man muss neben der Steuererklärung, mit der man ja schon in Deutschland genug zu tun hat, auch noch beim KK-Versicherungsbeitrag hin und herrechnen, "rumtricksen", damit man am Ende nicht schlechter dasteht.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.12.2007, 17:47

Tja, es geht halt eben nicht darum, wie Du dich hättest melden können und was günstiger gewesen wäre. Wie war das noch - hinterher ist man schlauer, wenn man mit einem spitzen Bleistift gerechnet hat, oder.

Es geht darum, wie es im ersten 1/4 Jahr tatsächlich gewesen ist.

Wenn Du im ersten 1/4 Jahr als ordentlicher Student eingeschrieben gewesen bist, dann bist Du zunächst als Student zum Minitarif pflichtversichert. Diese Pflichtversicherung wird allerdings beseitigt, wenn Du hauptberuflich selbständig gewesen bist.

Wie war es denn damals. Was war überwiegend; Student oder Selbständigkeit

Vermutlich hast Du damals gedacht; och ich geniesse lieber noch die günstige Versicherung als Student, da muss man nämlich nicht soviel löhnen. Tja, jetzt geht dieser Gedankengang aber nach hinten los.

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Beitragvon Petra » 19.02.2008, 21:01

Dein Sachverhalt hat sich wahrscheinlich schon geklärt, ich wollte nur sagen, dass es bei mir ähnlich ist für letztes Jahr:
Jan-Mai; Vollzeitjob im Angestelltenverhältnis, dadurch pflichtversichert, trotzdem noch fleißig gewesen und Umsätze auf Selbstständige Basis gehabt
Mai-Jan-ausschließlich selbständig

Für den KK Beitrag ab Mai sind auch meiner Meinung nach ausschließlich die Umsätze ab MAi relevant, im Steuerbescheid steht jedoch nur die Gesamtsumme für das ganze Jahr, das habe ich der KK genau geschildert und die meinten ich solle dann per NAchweis nachweisen, was ich im Zeitraum Jan-Mai erwirtschaftet habe, damit dies dann abgerechnet werden kann und nur die tatsächlichen Umsätze ab Mai zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden. Bin mal gespannt ob das dann auch wirklich klappt

Bei dir müsste das dann eigentlich genauso gehandhabt werden, was jedoch ist, wenn du mit Studententarif vielleicht zu viel gearbeitet hast/zu viel verdient hat, ist wieder eine andere Geschichte

Wie ist es denn bei dir ausgegangen?


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