Soldat: GKV will nicht

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Dendrocopos
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Endlich Leidensgenossen gefunden...

Beitragvon Dendrocopos » 08.07.2013, 19:36

Guten Abend zusammen! Mit Freude habe ich festgestellt, dass sich hier kompetente Leute tummeln, die ich mit diesem Post um Rat bitten möchte. Vorweg: Sozialdienst und die Auskünfte der Krankenkassen AOK, DAK, IKK, AtlasAhlmannBKK und TKK fielen allesamt unterschiedlich aus. Manchmal scheint es mir, als sei ich der erste Soldat, der die Bw verlässt und in die GKV möchte :shock:

Hier mein "Fall":

- Ich bin SaZ mit DZE am 31.7.13
- ab dem 01.08.13 besteht Anspruch auf Übergangsgebührnisse
- bis Eintritt Bw am 01.07.00 war ich über meine Eltern in der DAK familienversichert.
- es besteht keine Anwartschaft für eine gesetzliche KK
- ich absolviere z.Zt. ein durch den BFD gefördertes berufsbegleitendes Studium, welches über das DZE hinaus läuft und am 31.10.13 abgeschlossen sein sollte.
- ich trete am 01.11.13 eine nicht selbstständige Beschäftigung an, die über der Versicherungspflichtgrenze bezahlt wird.

Ich muss mich zwischen dem 01.08.13 und dem 31.10.13 in irgend einer Weise versichern. Ich möchte unbedingt in die GKV und dort natürlich auch ab dem 01.11.13 in meinem neuen Job bleiben. Wenn ich mich in o.a. Zeit in der PKV mit Beihilfe versichere, habe ich Angst, nicht mehr rauszukommen.

Nun meine Fragen:

1. Kann ich mich in der Zeit zwischen 01.08.13 und 31.10.13 gesetzlich versichern?

2. wenn 1 = ja, woran bemessen sich die Beiträge? Sind es die Übergangsgebührnisse? Oder gilt aufgrund des noch laufenden Studiums an einer anerkannten Fachhochschule eine andere Regelung?

3. wenn 1 = ja, kann ich ab dem 01.11.13 in der GKV bleiben, auch wenn das Gehalt über der Pflichtversicherungsgrenze liegt?

4. wenn 1 = ja, muss ich in die DAK oder kann ich auch in eine andere GKV?

Eine weitere Anmerkung:

Ich habe einen so genannten Eingliederungsschein, den ich eigentlich zum 31.07. zurückgeben möchte. Ich könnte ihn aber auch bis 31.10. behalten und dann direkt in o.a. Beschäftigungsverhältnis wechseln, d.h. ohne "Lücke". Würde das etwas an den Möglichkeiten ändern, in anderen Worten ergo eine weitere Frage:

5. Kann ich unter den o.a. Voraussetzungen in die GKV, wenn ich bis zum 31.10. in der Bw bliebe und dann direkt am 01.11. den Job anfinge, trotz des Gehaltes über der Pflichtversicherungsgrenze?

Mir ist es wirklich sehr wichtig, jede Kasse erzählt etwas anderes, deshalb freue ich mich auf eine "dritte" Meinung.

Ganz herzlichen Dank.

Dendrocopos

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Beitragvon Rossi » 08.07.2013, 22:38

Ehrlich gesagt finde ich es traurig, dass Du sowohl vom Sozialdienst der BW als auch von den Kassen keine vernünftige Auskunft bekommst.

Dort sitzen offensichtlich hochbezahlte Mitarbeiter, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben.

Ich persönlich klinke mich aus diesem Posting einfach mal raus, weil diese Klamotte zu zeitintensiv ist bzw. wird.

Du hast einen Anspruch auf vernünftige Beratung und Aufklärung durch die Kasse. Ferner steht Dir der Sozialdienst der BW zur Seite.

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Beitragvon Dendrocopos » 08.07.2013, 22:49

Neeeeeeein, bitte lass' mich jetzt nicht im Stich...

Die Zeit drängt - ich hätte nie gedacht, dass der Gesetzgeber derart viele Haken einbaut, die es VERHINDERN, dass man als Teil der Solidargemeinschaft Beiträge zahlt - unvorstellbar das Ganze!

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Beitragvon Rossi » 08.07.2013, 23:01

Sorry, es tut mir leid; die Klamotte ist einfach zu zeitintensiv.

Hierfür gibt es die Kassen, die einen Beratungsauftag haben und zudem der Sozialdienst der Bw.

Offensichtlich bedienen sich alle Beteiligten hier dem sog. Pontius-Pilatus-Spielchen.

Es kommt bei Dir wirklich auf die Feinheiten und des sog. Einzelfall an.

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Beitragvon heinrich » 10.07.2013, 21:46

ok ich machs,

diese schriftliche zu beantworten dauert riiiichtig lange.

In einem Gespräch habe ich die entscheidenden Fragen schnell gestellt.

Du antwortest auf meine Frage.

Dann die Lösung.

Es fehlen auch noch viele Angaben.

Tja: wie sprechen wir beide denn miteinander.

Schreib mir doch unter PN Deine Telefonnummer auf.

ich rufe dich dann an.

In diesem Gespräch wirst Du dann merken, wie kompliziert Krankenkassenrecht ist.

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Beitragvon Rossi » 10.07.2013, 22:56

Tja, die ehemaligen Soldaten ist ein mega Problem.

Allein dieser Thread sollte es verdeutlichen. Es sind sehr viele Dinge zu beachten.

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Beitragvon Dendrocopos » 12.07.2013, 11:14

Liebe Leute,

erst einmal vielen Dank für das Angebot zur Hilfe. Ich habe inzwischen eine Lösung, wobei wieder einmal zwei verschiedene Meinungen zum gleichen Sachverhalt vorliegen:

1) Aussage TK:
"Sie können in die GKV, aber nur ohne "Pause" zwischen Dienstzeit und Bw - rechtliche Grundlage SGB V §5 Abs 1 (13)
Außerdem müssen Sie zurück in die DAK, wo Sie zuletzt über die FamVers versichert waren. Nach 18 Monaten würden wir uns freuen, wenn Sie zur TK wechseln :p"

2) Aussage BKK Atlas
"Sie können in die GKV, aber nur ohne "Pause" zwischen Dienstzeit und Bw - rechtliche Grundlage SGB V §9 Abs 1 (3)
Sie müssen nicht in die DAK, wo Sie zuletzt über die FamVers versichert waren, sondern können direkt zu einer GKV Ihrer Wahl wechseln - z.B. zu uns :p"

Mich verwundert, dass es zwei Grundlagen gibt, letztendlich ist es mir aber auch wurscht - Hauptsache erstmal in die GKV.

Vielleicht können Andere mit dem gleichen Problem ja die GKV mal auf diese beiden Wege hin "abklopfen".

Dendrocopos

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Beitragvon heinrich » 12.07.2013, 21:38

2 = völlig falsch

Ein Beitrittsrecht nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SGB V gibt es nur bei der erstmaligen Beschäftigung im Inland.

Evt. hast Du vor der BW-Zeit schon eine Beschäftigung gehabt.

Wenn nicht, dann zählt die Bundeswehrzeit als Zeitsoldat als Beschäftigung.; auch wenn eine wenige Krankenkassenmitarbeiter dies Zeitsoldatenzeit NICHT als Beschäftigung ansehen.

hier die gesetzliche Vorschrift:


§ 9 Freiwillige Versicherung
(1) Der Versicherung können beitreten

3.
Personen, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen und nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 versicherungsfrei sind; Beschäftigungen vor oder während der beruflichen Ausbildung bleiben unberücksichtigt,

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Beitragvon heinrich » 12.07.2013, 21:50

1 = nur bedingt richtig (wenn, dann zufällig)


richtig evt, dass eine Mitgliedschaft nach § 5,1,13 möglich ist, (wenn man als KK davon ausgeht, dass die Anwartschaft der privaten KK keine letzte private KK im Sinne des § 5,1,13 SGB V ist)

Wenn man dann die 5,1,13 Mitgliedschaft laufen lassen würde, dann ist es richtig , dass zuständige KK, die KK ist, die vor BW-zeit zustandig war; also die DAK.

Also lassen wir mal gedanklich die Mitgliedschaft 5,1,13 ab 1.8.2013 bei der DAK laufen.

UND DANN nimmst Du bis Ende des Jahres eine Beschäftigung OBERHALB JAE auf.

UND DANN ?????? frag doch bitte mal, wie es dann weitergeht.
UND dann BERICHTE mal.
Merk Dir aber den Namen des Mitarbeiters. Du wirst ihn wieder anrufen müssen.


Nur aus Spaß, sage ich an dieser Stelle mal nichts mehr dazu
(ROSSI, tu mir den den Gefallen, und sag auch mal nichts)

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Beitragvon Dendrocopos » 12.07.2013, 22:11

Lieber Heinrich,

soll das jetzt eine Hilfestellung sein?

Wieso sagst Du denn dann nichts mehr dazu?

Wie kommen denn die GKV dazu, mir so etwas zu erzählen? Was doll denn nächstes Jahr passieren?

Jetzt bin ich wirklich gespannt :p

:pb:

heinrich
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Beitragvon heinrich » 14.07.2013, 21:28

ja , es soll eine Hilfestellung sein, dass Du an den Stellen, wo ich es geschrieben haben und kritisch war,

nochmals genau nachfragst, wo ich Dirch (zu deinem Vorteil) drum gebeten habe.

Was Du mit nächstem Jahr meinst, weiß ich nicht.

Warum ich nicht mehr schreibe.
Ich müsste viele viele Seiten schreiben, um jeden nur mögliche Konstellation zu beschreiben.

Du hast ja schon gut vorgearbeitet bei verschiedensten KK. Du sollte also mit meinen kritischen Fragen, genau bei demjenigen weiterfragen, mit denen Du schon gesprochen hast.

Damit Du mich nicht falsch versteht. Ich versuch Dir schon zu helfen.

Es ist aber halt wie Schach spielen. Macht man den ersten Zug hat man 8 Möglichkeiten. Bei dritten Zug sind es schon hunderte Möglichkeiten. Dies ist mir des Schreibens zu viel.

Dendrocopos
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Beitragvon Dendrocopos » 19.07.2013, 07:55

so, bin drin - hat funktioniert. Bestätigung der Aufnahme ist eingegangen.

Bin jetzt mal gespannt, wie es weitergeht.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 19.07.2013, 07:58

Geht doch

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Beitragvon harpoon » 09.03.2014, 20:20

Hallo...ich finde es sehr interessant was hier alles geschrieben wurde, nur leider könnte ich anhand der Antworten mein Problem nicht ganz lösen...

Vielleicht komm ich nach stundenlanger Internetrecherge ja hier meinem "Ziel" etwas näher...

- Vor der Bundeswehr über meine Eltern GKV
- Ich war SaZ 8 und habe nach der Dienstzeit eine Fortbildung zum Techniker angetreten (15.03.12 - 15.03.14)
- Ü-Gebührnisse bis 13.06.14, bin also ab 13.06.14 Arbeitssuchend
- Derzeit Privatversichert bei der Debeka 30/70 %
- Ich möchte ab 07.07.14 noch eine weitere Fortbildung dranhängen (technischer Betriebswirt), für die ich Meister-BaFög beantragen werde.

Ich habe schon mit der TKK telefoniert, weil ich ab dem 13.06.14 in die GKV wechseln möchte. Antwort der Beraterin: Geht nicht weil keine Grundlage für GKV. Der Sozialdienst meinte auch, dass das nicht so einfach ist, aus der PKV in die GKV zu wechseln, wenn man nicht arbeitet, bzw. keinen job hat, der Sozialabgabepflichtig ist.

Meine Frage: Habe ich eine Möglichkeit ab 13.06.14 in die GKV zu wechseln?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.03.2014, 10:11

Habe ich eine Möglichkeit ab 13.06.14 in die GKV zu wechseln?



Nein!,

Du musst die PKV auf 100 % erhöhen. Wenn Du dies innerhalb von 3 Monaten nach der Entlassung machst, dann erfolgt keine Gesundheitsprüfung.


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