
Hier mein "Fall":
- Ich bin SaZ mit DZE am 31.7.13
- ab dem 01.08.13 besteht Anspruch auf Übergangsgebührnisse
- bis Eintritt Bw am 01.07.00 war ich über meine Eltern in der DAK familienversichert.
- es besteht keine Anwartschaft für eine gesetzliche KK
- ich absolviere z.Zt. ein durch den BFD gefördertes berufsbegleitendes Studium, welches über das DZE hinaus läuft und am 31.10.13 abgeschlossen sein sollte.
- ich trete am 01.11.13 eine nicht selbstständige Beschäftigung an, die über der Versicherungspflichtgrenze bezahlt wird.
Ich muss mich zwischen dem 01.08.13 und dem 31.10.13 in irgend einer Weise versichern. Ich möchte unbedingt in die GKV und dort natürlich auch ab dem 01.11.13 in meinem neuen Job bleiben. Wenn ich mich in o.a. Zeit in der PKV mit Beihilfe versichere, habe ich Angst, nicht mehr rauszukommen.
Nun meine Fragen:
1. Kann ich mich in der Zeit zwischen 01.08.13 und 31.10.13 gesetzlich versichern?
2. wenn 1 = ja, woran bemessen sich die Beiträge? Sind es die Übergangsgebührnisse? Oder gilt aufgrund des noch laufenden Studiums an einer anerkannten Fachhochschule eine andere Regelung?
3. wenn 1 = ja, kann ich ab dem 01.11.13 in der GKV bleiben, auch wenn das Gehalt über der Pflichtversicherungsgrenze liegt?
4. wenn 1 = ja, muss ich in die DAK oder kann ich auch in eine andere GKV?
Eine weitere Anmerkung:
Ich habe einen so genannten Eingliederungsschein, den ich eigentlich zum 31.07. zurückgeben möchte. Ich könnte ihn aber auch bis 31.10. behalten und dann direkt in o.a. Beschäftigungsverhältnis wechseln, d.h. ohne "Lücke". Würde das etwas an den Möglichkeiten ändern, in anderen Worten ergo eine weitere Frage:
5. Kann ich unter den o.a. Voraussetzungen in die GKV, wenn ich bis zum 31.10. in der Bw bliebe und dann direkt am 01.11. den Job anfinge, trotz des Gehaltes über der Pflichtversicherungsgrenze?
Mir ist es wirklich sehr wichtig, jede Kasse erzählt etwas anderes, deshalb freue ich mich auf eine "dritte" Meinung.
Ganz herzlichen Dank.
Dendrocopos