Es geht bei der AU-Bescheinigung um den Teil für die Krankenkasse.
Die BKK von meinem Sohn, Hartz IV -Empfänger, meint sei brauch den
Krankenscheinteil für die Krankenkasse nicht unbedingt.
Da er kein Krankengeld bekommt und die KK nicht leistungspflichtig ist, meint die KK-Mitarbeiterin sie brauchen den Teil für die KK nicht unbedingt.
Mein Sohn ist ausgesteuert aber weiter AU-geschrieben!
Nun haben wir die AU-Bescheinigung schon vier Wochen hier zu Hause rumliegen, es kommt nun schon die nächste AU-Bescheinigung.
Was sollen wir machen, stimmt das was die KK-Mitarbeiterin sagt.
Kann man den Teil, den wir immer noch zu Hause rumliegen haben, noch nachreichen?
Was sollen wir machen?
Was meint ihr dazu?
Krankenkasse will AU-Bescheinigung vom Harzt IV -Empfänger n
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Re: Krankenkasse will AU-Bescheinigung vom Harzt IV -Empfäng
heiliger hat geschrieben:Es geht bei der AU-Bescheinigung um den Teil für die Krankenkasse.
Die BKK von meinem Sohn, Hartz IV -Empfänger, meint sei brauch den
Krankenscheinteil für die Krankenkasse nicht unbedingt.
Da er kein Krankengeld bekommt und die KK nicht leistungspflichtig ist, meint die KK-Mitarbeiterin sie brauchen den Teil für die KK nicht unbedingt.
Mein Sohn ist ausgesteuert aber weiter AU-geschrieben!
Nun haben wir die AU-Bescheinigung schon vier Wochen hier zu Hause rumliegen, es kommt nun schon die nächste AU-Bescheinigung.
Was sollen wir machen, stimmt das was die KK-Mitarbeiterin sagt.
Kann man den Teil, den wir immer noch zu Hause rumliegen haben, noch nachreichen?
Was sollen wir machen?
Was meint ihr dazu?
Kann mir dazu keiner mehr was sagen?
Hallo,
wenn ich mich richtig erinnere müssen seit letztem Jahr auch ALG 2 Empfänger genau so wie ALG-1 Empfänger Arbeitsunfähigkeitsmeldungen
beim Job-Center als auch bei der Krankenkasse einreichen. Kann aber leider derzeit keine Quelle benennen. In diesem Fall hat eine bestehende Arbeitsunfähigkeit auch ggf. Auswirkungen auf den künftigen Krankengeldanspruch, da bereits eine "Aussteuerung" erfolgt ist.
Also, die Meldung muss zur Kasse.
Gruss
Czauderna
wenn ich mich richtig erinnere müssen seit letztem Jahr auch ALG 2 Empfänger genau so wie ALG-1 Empfänger Arbeitsunfähigkeitsmeldungen
beim Job-Center als auch bei der Krankenkasse einreichen. Kann aber leider derzeit keine Quelle benennen. In diesem Fall hat eine bestehende Arbeitsunfähigkeit auch ggf. Auswirkungen auf den künftigen Krankengeldanspruch, da bereits eine "Aussteuerung" erfolgt ist.
Also, die Meldung muss zur Kasse.
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wenn ich mich richtig erinnere müssen seit letztem Jahr auch ALG 2 Empfänger genau so wie ALG-1 Empfänger Arbeitsunfähigkeitsmeldungen
beim Job-Center als auch bei der Krankenkasse einreichen. Kann aber leider derzeit keine Quelle benennen. In diesem Fall hat eine bestehende Arbeitsunfähigkeit auch ggf. Auswirkungen auf den künftigen Krankengeldanspruch, da bereits eine "Aussteuerung" erfolgt ist.
Also, die Meldung muss zur Kasse.
Gruss
Czauderna
Bekommt mein Sohn nun Schwierigkeiten wenn er seine AU jetzt erst 4 Wochen später mit der aktuellen Au-Bescheinigung abgibt?
Wie gesagt die Kk-Angestellte meinte wir können aber müssen die AU nicht einreichen!
Haben das leider nur telefonisch.
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