GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Brüno
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 19.08.2026, 15:13

GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon Brüno » 19.08.2026, 16:09

Hallo Forum, komplexer Fall. Veruche es kompakt zu halten.
seit 1996 selbstständig, Projekttätigkeiten Kinder- und Jugendhilfe.
Seit 2019 dieses in Form von beruflicher Reisetätigkeit. Tatbestand Wohnen folgend BMG nicht mehr gegeben: folglich keine Meldeadresse. Kind ist mitreisendendes Kind und wird mit Erlaubnis der Stammschule von mir und Stützpunktschulen unterrichtet. Nach KMK alles vollkommen legal und zudem sehr gut gelaufen. Während dieser ganzen Zeit, bis heute freiwillig in der GKV. Kind familienversichert.
Projekte finden auch im Schengen-Europa statt. GKV macht immer wieder Schwierigkeiten: "Sie haben sich im Ausland niedergelassen", "Füllen Sie Formular wegen Übergang ins Ausland aus", am Telefon brüllt es mich an "Ihr Kind muss doch gemeldet sein!". Dann 2022. GKV erlässt Bescheid nach Steuerbescheid. Eine "einmalige Sondereinahme" in Höhe von 1600€ wurde entdeckt und dauerhaft auf meinen mtl. Gewinn zugeschlagen. Beitrag schnellt in die Höhe. Ich rufe an. "Hallo Versehen?" "Geht in die Prüfung, dauert, Beitrag bleibt solange hoch." Ich bitte um sofortige Rücksetzung auf Mindestbeitrag. "Nur, wenn Sie sofort die Selbständigkeit einstellen". Hatte zu dieser Zeit keinen Auftrag. Stelle Selbständigkeit ein.
Jetzt der Knaller: Mein Gewinn wird durch nur 5 Monate geteilt und auf 5000€/mtl. festgelegt: Höchststrafe! Ab da fast 1200€/mtl. Beitrag. Versuche mich zu wehren. Zahle nicht. Verlange Korrektur. GKV läßt ab da regelmäßig durch den Zoll exekutieren. Schalte Anwalt ein. Erst jetzt, nach all den Jahren entscheidet das Sozialgericht zu meinen Gunsten. "zur Berücksichtigung. Das Gericht weist darauf hin, dass die Beklagte
vorliegend zu Unrecht das Jahresarbeitseinkommen des Klägers auf der Grundlage des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2022 lediglich
auf fünf Kalendermonate verteilt haben dürfte....". Doch wer nun denkt .. Eben neuer Bescheid nach Einreichung des nächsten endgültigen Steuerbescheides. Dieser weist nun den selben "Fehler" auf. Gewinn geteilt durch 5 x 19% = 800€/mtl.
Bitte, liebe Interessierte, wer hat so etwas erlebt? Habe ich etwas unverständlich ausgedrückt. Lassen Sie mich auch dies wissen bitte. Bitte stellen Sie sich vor, nicht alle merken solche Berechnungsfehler. Könnten dies viele sein? Soweit mir bekannt ist, sind es 64.000 Mitarbeitende bei den Kassen. 64.000, die dafür Arbeiten, dass so etwas nicht passiert. Einen schönen Tag noch #-o

Czauderna
Admin
Admin
Beiträge: 4731
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon Czauderna » 19.08.2026, 18:20

Hallo und willkommen im Forum
zwei Sachen habe ich anzumerken - einmal, warum bestand die Kasse auf die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit, denn auch für Selbständige gibt es den gleichen Mindestbeitrag wie für andere, freiwillig Versicherte. Die andere Anmerkung, wenn die einnahmen (Gewinn) zeitlich zugeordnet werden kann,dann werden auch die Beiträge auf diese fünf Monate verteilt, der Rest steht dann eben ggf. beim Mindestbeitrag. Aber ich will unseren Spezialisten nicht ins Handwerk pfuschen - mal sehen, was die so schreiben.
Gruss
Czauderna

Brüno
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 19.08.2026, 15:13

Re: GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon Brüno » 21.08.2026, 10:51

Guten Morgen Czauderna,

danke für Ihre Antwort auf mein Thema.

Vorweg: mittlerweile komme ich mir so vor, als müsste ich selbst Experte für das SGBV sein, obwohl ich einzig Teilnehmer an diesem Solidarsystem bin. Kurz, ich kann das nicht leisten. Genausowenig, wie ich auf das Jahr gesehen GKV-Beiträge von um die 50% leisten kann.

Zu Ihren Fragen:
Ich versuche es so deutlich wie mgl.: Als selbständiger Diensanbieter im Bereich der Kinder- und Jugenhilfe, bin ich seit je her in der GKV. Meine Jahresgewinne variiren, da die Länge der von mir angenommenen Aufträge nicht vorhersehbar sind. Zudem habe ich Vor- und Nachbereitungsphasen. Kurzum, in meiner Selbständigkeit bin ich dauerhaft tätig.
Meine Beiträge rekrutierten sich bislang aus dem in meinem Steuerbescheid aufgeführten Gewinn. Davon die üblichen 19% etwa. Meist war ich beim Mindestbeitrag, machmal leicht darüber.
Dann fiel mir bei einem Bescheid auf, dass der zugrundegelgte Gewinn plötzlich um rund 1600€ höher war, als der tatsächliche. In der Beitragsberechnung war ein Fehler unterlaufen. Der Beitrag entsprechend nach oben angeglichen. Im Telefonat mit der GKV bat ich um Korrektur. Und in diesem Zusammenhang teilte mir die Freundliche mit, man könne den Beitrag nur ad hoc nach unten korrigieren, wenn ich unmittelbar meine Selbständigkeit einstelle. Da ich soeben investiert hatte, so das Polster dünn tat ich dies: Einstellung der Selbständigkeit auf Anraten der Freundlichen.
Und wie bereits geschrieben: Das Gegenteil von dem was ich wollte geschah: Höchstbeitrag!
Und so wird nun stur weiter exekutiert. Erst gestern und heute wieder. Obwohl das Gericht sagt Gewinn geteilt durch 12 und davon 19%. Mittlerweile zweifel ich an meinem Gesteszustand. Und verzweifeln tue ich sowieso. Für jeden, auch kritischen Rat dankbar!

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1464
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon heinrich » 21.08.2026, 11:14

Brüno:

und dann wirst du doch wohl mit der KK gesprochen haben.
Du hast gesagt: es gibt doch das Urteil, dass durch 12 zu teilen ist.

richtig: hast du das jetzt auch gesagt ?

Und: was war die jetzige Antwort ?

Brüno
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 19.08.2026, 15:13

Re: GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon Brüno » 21.08.2026, 23:35

Heinrich:

Alles lief zuletzt über den Anwalt.
Der hat aufgrund des Urteils mit deren Rechtsabteilung verhandelt.
Ich solle beim deutschen Zoll Ratenzahlung beantragen, dann würde auch mein Leistungsanspruch wieder eingerichtet.
Zunächst bin ich unter Vorbehalten darauf eingegangen. Dann sollte ich wie bei einem Offenbarungseid alles offen legen. Das mach ich nicht.
Habe alsdann selbst Kontakt aufgegnommen und mit "der KK gesprochen".
Das Schreiben von Gericht habe man nicht. Vom Anwalt selbst weiss ich, dass er von der GKV auf dieses aufmerksam gemacht wurde. Habe es dennoch noch einmal an die GKV hochgeladen. Zwischenzeitlich hatte mir die GKV erneut Bescheide zugesandt, in denen sie wieder meinen Jahresgewinn durch bestimmte Monate teilen. Paradox. Für heute wurde mir ein Rückruf zwecks Klärung angekündigt. Tatsächlich hat die GKV Rufnummer einmal gebimmelt. Habe dann zurückgerufen. Wieder von Zimmer zu Zimmer durchgereicht. Vllt. Montag? Es ist und bleibt ein nervenaufreibender Eiertanz. Ich versuche es einmal anders zu beschreiben: Eine Freischaffende arbeitet innerhalb eines Jahres die ersten 11 Monate an einem Produkt, verkauft es im Dezember und erhält dafür sagen wir 36.000 Euro. Sie reicht im Januar unmittelbar eine Steuererklärung für das Jahr ein. Die GKV erfährt den Gewinn in Höhe von sag 22.000 Euro und erfährt, dass die Einnahme im Dezember war. Sie teilt den Gewinn nach ihrer Logik durch eins und erhebt ab sofort Höchstbetrag. Macht dann für ein Jahr oder mehr etwa 15.000 Euro GKV Beitrag. Das wären dann um die 68% GKV-Beitrag. Überseh ich da was? Wo ist bitte mein Denkfehler?
Vielen Dank für jeden hilfreichen Gedanken!

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1464
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon heinrich » 22.08.2026, 07:27

https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... 1_2025.pdf


§ 5 Abs. 2 Satz 2 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler

(2) 2Hiervon abweichend ist das
innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Arbeitseinkommen (das sind die Einkünfte aus Selbstständkgeit), geteilt durch die Zahl der Kalendermonate,
in denen es erzielt wurde, dem jeweiligen Beitragsmonat dieses Kalenderjahres zuzuordnen; Zeiten der
Beitragsfreiheit nach § 8 Absatz 2 bis 5 sind zu berücksichtigen.

Nach meiner Auffassung: ich würde auch durch 12 teilen, wenn das ganze Jahr daran gearbeitet wurde.

Ein Juwelier verkauf das meiste im Nov Dez eines Jahres.
Von Januar bis Oktober putzt er nur das Gold.
Hier würde auch jeder Sachbearbeiter einer KK durch 12 teilen.

Aber dein Fall ist doch sehr dubios:
So wie ich es verstanden habe, gibt es doch ein Urteil.
Wenn ich an deiner Stelle wäre...so hätte ich das Urteil in der Hand.
Ich dem Urteil wurde ja entschieden, dass durch 12 zu teilen ist.
Und mit diesem Urteil würde ich jetzt bei der neuen Berechnung drauf hinweisen, dass doch jetzt BITTE auch wieder durch 12 zu teilen ist.
An deiner Stelle hätte ich (es muss ja immensen Schriftverkehr geben) auch die Durchwahl des Entscheiders bei der KK.
Dubios ist das ganze schon.

Übrigens: es gibt über 90 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1464
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon heinrich » 22.08.2026, 08:26

Nachtrag:

in einem Einkommensteuerbescheid steht unter:
-Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbe
-----> exakt EINE Summe.
Das ist die Summe für das Steuerjahr.

Dabei steht KEINESFALLS in welchem Monat bzw in welchen Monaten der Zahlungseingang war.

Daher: weiß ich gar nicht, wie die KK wissen sollten, aus welchem bzw. wie vielen Monaten die Erzielung stammt.
Daher käme ich , wenn ein Selbstständiger durchgehend als Selbstständiger freiwillig versichert war, gar nicht auf die Idee, einen anderen Divisor (Teiler) als 12 zu nehmen.

Da hast du der KK evt mal gesagt bzw. beantragt, dass du in gewissen Zeiten, nicht selbstständig bist. Evt um den Beitrag herabgesetz zu bekommen.

Dein Fall ist aber zu umfassend, um diesen hier beurteilen zu können.

Czauderna
Admin
Admin
Beiträge: 4731
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon Czauderna » 22.08.2026, 09:12

Hallo,
genau das habe ich gemeint - Da hast du der KK evt mal gesagt bzw. beantragt, dass du in gewissen Zeiten, nicht selbstständig bist. Evt um den Beitrag herabgesetzt zu bekommen. jedenfalls in diese Richtung. Mein Beispiel : Ende der selbständigen Tätigkeit am 30.06. - ab 1.7. weiter freiwillig versichert. Im Einkommensteuerbescheid stehen unter Einnahmen aus Gewerbe 36.000 €, die demnach zeitlich zugeordnet werden können, d.h. geteilt durch 6, nicht durch 12. - nächstes Beispiel - 1.1. - 31.03. selbständig, vom 01.04. -30.09. nicht selbständig, ab 1.10. wieder selbstständig - Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit lt. Einkommensteuerbescheid 36.000 € - geteilt wird durch 6. Besteht die selbstständige Tätigkeit das ganze Jahr, dann ist der Teiler natürlich 12.
Gruss
Czauderna

Chrischan
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 51
Registriert: 20.09.2010, 12:55

Re: GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon Chrischan » 23.08.2026, 23:04

Sehe hier auch die Problematik darin, dass der KK mitgeteilt wurde, dass das Gewerbe zeitweise nicht ausgeübt wird, bzw. das Gewerbe zeitweise abgemeldet wurde. Entsprechend ist es nachvollziehbar, dass die KK diese Monate ausklammert und den Gewinn dann eben nicht durch 12, sondern weniger Monate teilt...

Brüno
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 19.08.2026, 15:13

Re: GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon Brüno » 25.08.2026, 10:59

Die Reihenfolge der Geschichte:

Die Kasse macht einen Fehler, indem sie den einmaligen Betrag aus einem Sondergewinn als regelmäßigen Gewinn betrachtet.

Wie bereits geschrieben: Ich hatte zu dieser Zeit investiert, die Kasse war knapp und die durch die Fehlberechnung erhöhten Beiträge eine Belastung für mich.

Die Kasse teilt telefonisch mit, der Fehler könne nicht ad hoc korrigiert werden. Nur wenn ich meine Selbstständigkeit einstelle, werde der Beitrag sofort sinken.

Gehe auf diesen "faulen" Vorschlag ein. Übrigens: ich bin freischaffend und keine Gewerbetreibende.

Nun passiert das Gegenteil vom Erwarteten: Höchtsbeitrag. Fast 1200 Euro/mtl.

So wie hier nin den Kommentaren beschrieben: Gewinn geteilt durch fünf.

Durch Corona bedingt war mein Steuerberater unerwartet ausgewandert. Habe in der Not von einem Lohnbuchhalter Hilfe erhalten. Alles verschlepte sich. Um der Kasse frische Zahlen zu liefern, gab ich meinem Anwalt meine G+V. Doch anstelle hieraus nur den vorläufigen Gewinn zu entnehmen und diesen weiter zu leiten, sendet er die gesamte G+V. Die Kasse teolt wieder durch, diesmal glaube ich drei. Immer noch 800 ++.

Parallel dazu die gerichtliche Meinung. Die Kasse tut bis heute so, als hätte sie dies noch nicht komplett ausgewertet. Derweil läßt sie weiter über den Zoll exekutieren. Telefonische Termine, die die Kasse mir anbietet, werden von der Kasse aus nicht eingehalten. t.b.c.

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1464
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon heinrich » 25.08.2026, 13:38

von wann ist denn das Urteil.
Ich will jetzt nicht das genaue Datum wissen, sondern nur ob es vor 3, 6 oder 12 Monaten vom Sozialgericht geschrieben wurde.

Und: liegt dir das Urteil denn selbst jetzt auch vor ?????

Zu der Sache wo im Gewinn eine einmalige Position von 1600 EUR drin war.
Stand denn im Einkommensteuerbescheid bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit EIN Betrag
oder wurden die 1600 EUR gesondert im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen (also MEHRERE Beträge).
Falls gesondert ausgewiesen: als was wurden die 1600 EUR ausgewiesen ? Evt als Veräußerungsgewinn

Brüno
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 19.08.2026, 15:13

Re: GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon Brüno » 25.08.2026, 17:00

Der "Hinweis an die Beklagte" ist aus diesem Quartal.

Jetzt, Wochen nachdem die GKV diesen "Hinweis" vorliegen hat, exekutiert sie wie gehabt, geteilt durch die Monate in denen Einahmen zu verzeichnen waren (G + V wurde durch Anwalt eingereicht)

Diese 1600 waren eindeutig als einmalige Sondereinahme gekennzeichnet. Man sagte mir dann fernmündlich, ups, der Kollege dachte, diese Einnahme sei nun kontinuierlich ... meine es war ein EINMALIGER Veräusserungsgewinn im Rahmen meiner freischaffenden Tätigkeit. Kann jedoch zz den ensprechenden Bescheid nicht einsehen.

Ändern wollte man das nicht sofort. Und so nahm das Ganze -wie beschrieben- seinen Lauf

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1464
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon heinrich » 25.08.2026, 17:58

Zum Arbeitseinkommen (Einkünfte aus Selbstständigkeit) können auch die Einkünfte aus einem Veräußerungsgewinn gehören:
1600 : 12 = x ca 20 % Beitragssatz = 26,66 EUR-Mehrbeitrag

1. Phase (endgültige Berechnung für das Steuerjahr)
Wenn man den Steuerbescheid des Jahres - um den es hier geht- nimmt, und dann das Beitragsjahr (bisher vorläufig verbeitragt) dann mit dem Steuerbescheid endgültig rückwirkend verbeitragt sind die 1600 EUR natürlich beitragspflichtig.

2. Phase (neue) vorläufige Berechnung ab Folgemonat nach Erstellung des
Einkommensteuerbescheides
Ab Folgemonat nach Erstellung des Einkommensteuerbescheides ist (wenn fortwährend noch eine freiwillige Versicherung im Status „selbstständig“ besteht) eine (neue) vorläufige Beitragsberechnung vorzunehmen.

Dazu gehören die insbesondere die Einkünfte aus Arbeitseinkommen (Selbstständigkeit). An keiner Stelle steht beschrieben, dass Veräußerungsgewinne hierbei auszuklammern sind (auch wenn ich persönlich den Veräußerungsgewinn nicht mehr in die neue Vorläufigkeitsberechnung einbezogen hätte).

Es geht hier aber nur um ca 26,66 EUR Monatsbeitrag. Wenn dann der nächste Einkommensteuerbescheid kommt und rückwirkend endgültig berechnet wird, dann holst du dir die 26,66 EUR wieder zurück. Wenn der Fall doch schon Jahre zurück liegt, dann müsste der Einkommensteuerbescheid dafür doch schon längst vorliegen.


Ich verstehe es nunmehr weiter so, dass du während der Selbstständigkeit eine Beitragsreduzierung haben wolltest. Dafür ist eine G+V nicht ausreichend.
Gemäß den Beitragsverfahrensgrundsätzen wäre hier ein Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes nötig gewesen (bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen).

Die Beitragsreduzierung wurde aber bei dir anscheinend so hinbekommen, dass du nicht mehr als Selbstständiger geführt wurdest.
Ich finde, dass deine KK diesen Weg damals gar nicht schlecht für dich hinbekommen hat.

In dem betreffenden Jahr wurdest du bei der KK also 5 Monat als Selbstständiger geführt, und - wie ich jetzt verstehe- den Rest des Jahres (7 Monate) als freiwillig Versicherter, der eben nicht als Selbstständiger geführt wurde.

Dann wurde der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr eingereicht. Der Bearbeiter der KK schaut in seinen Compter und sieht, dass du 5 Monate als Selbstständiger freiwillig versichert warst.
Er teilt durch 5.

Das war aber dann jetzt nicht in deinem Sinne.
Du hast ein Sozialgerichtsverfahren gewonnen, dass durch 12 zu teilen ist.

Wenn du in dem betreffenden Jahr nun aber 12 Monate freiwillig versichert warst, und das Sozialgerichtsverfahren entschieden hat, dass du das ganze Jahr als SELBSTÄNDIGER mit vorläufiger Einstufung zu führen warst,
DANN (JETZT ACHTUNG)
muss jetzt aber nach meiner Auffassung auch für 12 Monate der höhere Beitrag angesetzt werden. Dann ist es nach meiner Auffassung nicht korrekt nur 5 Monate je 1/12 anzusetzen. Dann müsste auch für 12 Monate je 1/12 angesetzt werden.
Der Effekt einer Beitragsreduzierung für dich ist dadurch dann nicht mehr so hoch.

Ich habe es so verstanden, dass es um das Jahr 2022 ging bei dem Rechtsstreit und JETZT die KK wieder den falschen Divisor (Teilung durch 5 ) angewendet hat.

Wenn JETZT der Monat August 2026 ist, dann müsste es doch schon längst einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2023 (oder 2024 oder 2025) geben.
Diese aktuelleren Einkommensteuerbescheide müssten JETZT vorgelegt werden.

Brüno
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 19.08.2026, 15:13

Re: GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon Brüno » 31.08.2026, 10:32

Ja, Bescheid liegt vor. Wie geschrieben GuV ebenso. Und schwupp haben sie es wieder getan. Eine Abteilung interessiert nicht was die andere tut. So eine Vermutung.
Und selbstverständlich sind 1600 Euro als Gewinn zu verbuchen. Aber nur einmal! Nicht was die KK daraus macht: regelmäßiges wiederkehrendes Einkommen ..
Zudem teilen sie durch fünf oder durch drei, aber nur die EInnahme, nicht die Kosten, die über das gesamte Jahr laufen. #-o

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1464
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: GKV fatal falsche Beitragsberechnung

Beitragvon heinrich » 31.08.2026, 12:58

Urteil nehmen.
Nett mit denen reden und das Urteil zeigen.
Zu der Sache mit den weiteren Einkommensteuerbescheiden (nach 2022) hast du dich jetzt gar nicht geäußert.

In der Praxis sind manche Fälle noch komplexer, als man diese hier darstellen kann.

Meine Erfahrung: sprechenden Menschen kann man helfen.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste