Krankentagegeldversicherung als Anwartschaft (Elternzeit)?
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Krankentagegeldversicherung als Anwartschaft (Elternzeit)?
Hallo,
während Mutterschutz und Elternzeit empfiehlt die PV, die Krankentagegeldversicherung als Anwartschaft zu führen (um Beiträge zu sparen).
1) was bedeutet dies (Krankentagegeldversicherung als Anwartschaft)?
2) welche Auswirkungen hat dies auf den Beitrag der KV?
Danke!
während Mutterschutz und Elternzeit empfiehlt die PV, die Krankentagegeldversicherung als Anwartschaft zu führen (um Beiträge zu sparen).
1) was bedeutet dies (Krankentagegeldversicherung als Anwartschaft)?
2) welche Auswirkungen hat dies auf den Beitrag der KV?
Danke!
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so was mag ich ,
klare Fragen, dafür gibt es klare Antworten
zu 1 und 2
Sie bezahlen nicht den Tarifbeitrag sondern nur den Anwartschaftsbeitrag, erhalten aber keine Leistungen. Entfällt der Grund der Anwartschaft erhalten Sie ohne Risikoprüfung Ihren alten Vertrag zurück und bezahlen die dafür gültige Prämie.
Gruß


zu 1 und 2
Sie bezahlen nicht den Tarifbeitrag sondern nur den Anwartschaftsbeitrag, erhalten aber keine Leistungen. Entfällt der Grund der Anwartschaft erhalten Sie ohne Risikoprüfung Ihren alten Vertrag zurück und bezahlen die dafür gültige Prämie.
Gruß
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@ Herr_Schmidt - Mir stellt sich hier eine ganz andere Frage.
Sind Sie selbst auch PKV versichert ? und mit welchem Status?
evt. könnte die Möglichkeit bestehen, den kompletten Versicherungsvertrag von Ihrer Frau in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln und Ihre Ehefrau (ohne Einkommen) bei Ihnen mitzuversichern.
Gruß Schlappi
Sind Sie selbst auch PKV versichert ? und mit welchem Status?
evt. könnte die Möglichkeit bestehen, den kompletten Versicherungsvertrag von Ihrer Frau in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln und Ihre Ehefrau (ohne Einkommen) bei Ihnen mitzuversichern.
Gruß Schlappi
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war die Ehefrau vor der Schutzfirst
a) Angestellte mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
b) Beamtin
c) selbstständig
d) anderer beruflicher Status.
Vorab. Allein das Elterngeld würde eine Familienversicherung nicht verhindern, da dies kein Einkommen ist, welches auf die gesetzliche Familienversicherung angerechnet wird. Abber es wird wohl eine anderer Grund sein, der die Familienversicherung verhindert.
a) Angestellte mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
b) Beamtin
c) selbstständig
d) anderer beruflicher Status.
Vorab. Allein das Elterngeld würde eine Familienversicherung nicht verhindern, da dies kein Einkommen ist, welches auf die gesetzliche Familienversicherung angerechnet wird. Abber es wird wohl eine anderer Grund sein, der die Familienversicherung verhindert.
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meine Ehefrau ist Angestellte mit einem Gehalt oberhalb der JAEG (also a))
und bisher mit einem höheren Gehalt als ich. In dem Jahr, in dem sie Elternzeitmonate nimmt, wird das Jahresgehalt niedriger sein als meins und vermutlich unter den ca. 50TEuro (JAEG) liegen. Wie lange muss das Gehalt unter der JAEG liegen, damit sie oder das Baby in die gesetzliche wechseln können? reichen 12 Monate (in die Zukunft) oder müssen es x Monate in die Vergangenheit sein?
Kann dann
1) meine Frau die GKV als Pflichtversicherte wechseln?
2) das Baby mit mir (GKV, freiwillig versichert) familienversichert werden?
und bisher mit einem höheren Gehalt als ich. In dem Jahr, in dem sie Elternzeitmonate nimmt, wird das Jahresgehalt niedriger sein als meins und vermutlich unter den ca. 50TEuro (JAEG) liegen. Wie lange muss das Gehalt unter der JAEG liegen, damit sie oder das Baby in die gesetzliche wechseln können? reichen 12 Monate (in die Zukunft) oder müssen es x Monate in die Vergangenheit sein?
Kann dann
1) meine Frau die GKV als Pflichtversicherte wechseln?
2) das Baby mit mir (GKV, freiwillig versichert) familienversichert werden?
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Hallo Herr_Schmidt
Wenn Ihre Frau die Beschäftigung ganz aufgibt, können beide in die Familienversicherung.
Freundliche Grüße
RG
Nein. Allein wegen Bezug von Elterngeld wird man nicht pflichtversichert. Es wird fiktiv das selbe Gehalt wie vor der Elternzeit zu Grunde gelegt. Etwas anderes ist z.B. bei Teilzeitbeschäftigung unter der JAEG der Fall - da geht es nach dem tatsächlichen Einkommen. Bei PFlichtversicherung besteht aber die Option der Befreiung und weiterer Privater Krankenversicherung. Eine freiwillige Weiterversicherung ist nach 12 Monaten Pflichtversicherung möglich.Kaqnn dann - 1) meine Frau die GKV als Pflichtversicherte wechseln?
Wenn Ihre Frau die Beschäftigung ganz aufgibt, können beide in die Familienversicherung.
Nein - siehe oben.2) das Baby mit mir (GKV, freiwillig versichert) familienversichert werden?
Freundliche Grüße
RG
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 03.12.2010, 15:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Also das geht mir hier zu durcheinander, deshalb nochmal zur Klarstellung:
Außerdem wird während des Bezuges von Elterngeld das Einkommen fiktiv so angesetzt wie vor dem Bezug. => KEINE Familienversicherung der Mutter möglich.
Anders, wenn Teilzeitbeschäftigung über 400€ + unter JAEG gewählt wird - => Pflichtversicherung der Mutter (alternativ auch Befreiung von der Pflicht möglich). Auch anders, wenn der Job gekündigt wird => Familienversicherung beim Ehemann
Bei Pflichtversicherung / Familienversicherung der Mutter kann das Kind natürlich auch in die kostenlose Familienversicherung.
Und nochmal das Schema zum kopieren
Ein Elternteil ------------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
Privat?
|
JA
|
Brutto von PKV-
Mitglied über -------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
Pflichtgrenze?
|
JA
|
PKV-Mitglied
Verdient mehr als -------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
GKV-Mitglied?
|
JA
|
=> Kind PKV-versichert oder gegen eigenen Beitrag in der GKV
In der beschriebenen Konstellation (Mutter PKVversichert, Einkommen über JAEG und höher als GKVversicherter Ehemann - unabhängig davon ob beide über JAEG verdienen) => KEINE Familienversicherung des Kindes möglich.SGB5 §10 (3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist;
Außerdem wird während des Bezuges von Elterngeld das Einkommen fiktiv so angesetzt wie vor dem Bezug. => KEINE Familienversicherung der Mutter möglich.
Anders, wenn Teilzeitbeschäftigung über 400€ + unter JAEG gewählt wird - => Pflichtversicherung der Mutter (alternativ auch Befreiung von der Pflicht möglich). Auch anders, wenn der Job gekündigt wird => Familienversicherung beim Ehemann
Bei Pflichtversicherung / Familienversicherung der Mutter kann das Kind natürlich auch in die kostenlose Familienversicherung.
Und nochmal das Schema zum kopieren

Ein Elternteil ------------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
Privat?
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JA
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Brutto von PKV-
Mitglied über -------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
Pflichtgrenze?
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JA
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PKV-Mitglied
Verdient mehr als -------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
GKV-Mitglied?
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JA
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=> Kind PKV-versichert oder gegen eigenen Beitrag in der GKV
Hallo,
hier hilft ganz einfach ein Blick ins Gesetz:
§ 10Abs.1 letzter Satz SGB V: "Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren."
Die Familienversicherung ist also während der Elternzeit ausgeschlossen.
MfG
ratte1
hier hilft ganz einfach ein Blick ins Gesetz:
§ 10Abs.1 letzter Satz SGB V: "Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren."
Die Familienversicherung ist also während der Elternzeit ausgeschlossen.
MfG
ratte1
Schlappi hat mal wieder ...
... fürs totale Chaos gesorgt.
Eingangs ging es um diese Frage
Das wurde m. E. auch beantwortet. Überhaupt keinen Grund gab es, dann dem TE mit der von vorneherein nicht vorhandenen Möglichkeit der beitragsfreien Versicherung abseits des Krankentagegeldes die Nase lang zu machen.
Der TE hat doch eingangs klargestellt - Mutterschutz und Elternzeit - , dass es sich um eine private Vollversicherung für die künftige Mutter handelt. Wie kann man da eine (nicht) mögliche beitragsfreie Versicherung der Mutter in der Kasse des Vaters ins Spiel bringen?
Gruß von
Gerhard
Eingangs ging es um diese Frage
Herr_Schmidt hat geschrieben:Hallo,
während Mutterschutz und Elternzeit empfiehlt die PV, die Krankentagegeldversicherung als Anwartschaft zu führen (um Beiträge zu sparen).
1) was bedeutet dies (Krankentagegeldversicherung als Anwartschaft)?
2) welche Auswirkungen hat dies auf den Beitrag der KV? Danke!
Das wurde m. E. auch beantwortet. Überhaupt keinen Grund gab es, dann dem TE mit der von vorneherein nicht vorhandenen Möglichkeit der beitragsfreien Versicherung abseits des Krankentagegeldes die Nase lang zu machen.
Der TE hat doch eingangs klargestellt - Mutterschutz und Elternzeit - , dass es sich um eine private Vollversicherung für die künftige Mutter handelt. Wie kann man da eine (nicht) mögliche beitragsfreie Versicherung der Mutter in der Kasse des Vaters ins Spiel bringen?
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Gruß von
Gerhard
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