Krankentagegeldversicherung als Anwartschaft (Elternzeit)?

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Herr_Schmidt
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Krankentagegeldversicherung als Anwartschaft (Elternzeit)?

Beitragvon Herr_Schmidt » 01.12.2010, 21:08

Hallo,
während Mutterschutz und Elternzeit empfiehlt die PV, die Krankentagegeldversicherung als Anwartschaft zu führen (um Beiträge zu sparen).
1) was bedeutet dies (Krankentagegeldversicherung als Anwartschaft)?
2) welche Auswirkungen hat dies auf den Beitrag der KV?

Danke!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 01.12.2010, 21:14

so was mag ich , :-) klare Fragen, dafür gibt es klare Antworten :-)
zu 1 und 2
Sie bezahlen nicht den Tarifbeitrag sondern nur den Anwartschaftsbeitrag, erhalten aber keine Leistungen. Entfällt der Grund der Anwartschaft erhalten Sie ohne Risikoprüfung Ihren alten Vertrag zurück und bezahlen die dafür gültige Prämie.
Gruß

Herr_Schmidt
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Beitragvon Herr_Schmidt » 01.12.2010, 21:34

Danke für die Informationen. Da stellt sich mir jedoch eine neue Frage:
Wenn ich keine Leistungen erhalte während der Anwartschaft, wie bin ich dann krankenversichert (während Mutterschutz und Elternzeit)?
Grüße

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Beitragvon DKV-Service-Center » 01.12.2010, 23:28

wir sprechen von der Anwartschaft für das Krankentagegeld, nicht über die Krankenversicherung.Diese bleibt weiter bestehen und muss bezahlt werden.

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 02.12.2010, 12:47

@ Herr_Schmidt - Mir stellt sich hier eine ganz andere Frage.
Sind Sie selbst auch PKV versichert ? und mit welchem Status?

evt. könnte die Möglichkeit bestehen, den kompletten Versicherungsvertrag von Ihrer Frau in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln und Ihre Ehefrau (ohne Einkommen) bei Ihnen mitzuversichern.

Gruß Schlappi

Herr_Schmidt
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Beitragvon Herr_Schmidt » 02.12.2010, 13:57

@Schlappi:
ich bin freiwillig versichert. Soweit ich weiss, ist es dann nicht möglich, dass meine Frau bei mir mitversichert werden kann, oder?
Grüße!

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 02.12.2010, 14:25

@ Herr_Schmidt, wenn Ihre Ehefrau ohne Einkünfte ist, warum sollte dann eine Mitversicherung nicht möglich sein?

Am einfachsten - rufen Sie einmal bei Ihrer Kasse an.

Gruß Schlappi

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Beitragvon Herr_Schmidt » 02.12.2010, 19:19

@ Schlappi
die Ehefrau ist nicht ohne Einkünfte ;-)
Sie bezieht ja Elterngeld. Oder zählt das schon als "ohne Einkunft"?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 02.12.2010, 20:03

war die Ehefrau vor der Schutzfirst

a) Angestellte mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze

b) Beamtin

c) selbstständig

d) anderer beruflicher Status.

Vorab. Allein das Elterngeld würde eine Familienversicherung nicht verhindern, da dies kein Einkommen ist, welches auf die gesetzliche Familienversicherung angerechnet wird. Abber es wird wohl eine anderer Grund sein, der die Familienversicherung verhindert.

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Beitragvon Herr_Schmidt » 03.12.2010, 08:38

meine Ehefrau ist Angestellte mit einem Gehalt oberhalb der JAEG (also a))
und bisher mit einem höheren Gehalt als ich. In dem Jahr, in dem sie Elternzeitmonate nimmt, wird das Jahresgehalt niedriger sein als meins und vermutlich unter den ca. 50TEuro (JAEG) liegen. Wie lange muss das Gehalt unter der JAEG liegen, damit sie oder das Baby in die gesetzliche wechseln können? reichen 12 Monate (in die Zukunft) oder müssen es x Monate in die Vergangenheit sein?

Kann dann
1) meine Frau die GKV als Pflichtversicherte wechseln?
2) das Baby mit mir (GKV, freiwillig versichert) familienversichert werden?

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 03.12.2010, 09:18

Hallo Herr_Schmidt

Kaqnn dann - 1) meine Frau die GKV als Pflichtversicherte wechseln?
Nein. Allein wegen Bezug von Elterngeld wird man nicht pflichtversichert. Es wird fiktiv das selbe Gehalt wie vor der Elternzeit zu Grunde gelegt. Etwas anderes ist z.B. bei Teilzeitbeschäftigung unter der JAEG der Fall - da geht es nach dem tatsächlichen Einkommen. Bei PFlichtversicherung besteht aber die Option der Befreiung und weiterer Privater Krankenversicherung. Eine freiwillige Weiterversicherung ist nach 12 Monaten Pflichtversicherung möglich.

Wenn Ihre Frau die Beschäftigung ganz aufgibt, können beide in die Familienversicherung.

2) das Baby mit mir (GKV, freiwillig versichert) familienversichert werden?
Nein - siehe oben.

Freundliche Grüße
RG
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 03.12.2010, 15:46, insgesamt 1-mal geändert.

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 03.12.2010, 15:13

Hallo Herr_Schmidt,

1. Elternteil mit dem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze - GKV

2. Elternteil mit dem Einkommen über der
Beitragsbemessungsgrenze - PKV

in diesem Fall kann der Versicherungschutz frei gewählt werden.

Also Mitversicherung in der GKV ist möglich.

Gruß Schlappi

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 03.12.2010, 15:35

Also das geht mir hier zu durcheinander, deshalb nochmal zur Klarstellung:

SGB5 §10 (3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist;
In der beschriebenen Konstellation (Mutter PKVversichert, Einkommen über JAEG und höher als GKVversicherter Ehemann - unabhängig davon ob beide über JAEG verdienen) => KEINE Familienversicherung des Kindes möglich.

Außerdem wird während des Bezuges von Elterngeld das Einkommen fiktiv so angesetzt wie vor dem Bezug. => KEINE Familienversicherung der Mutter möglich.

Anders, wenn Teilzeitbeschäftigung über 400€ + unter JAEG gewählt wird - => Pflichtversicherung der Mutter (alternativ auch Befreiung von der Pflicht möglich). Auch anders, wenn der Job gekündigt wird => Familienversicherung beim Ehemann
Bei Pflichtversicherung / Familienversicherung der Mutter kann das Kind natürlich auch in die kostenlose Familienversicherung.

Und nochmal das Schema zum kopieren ;-)

Ein Elternteil ------------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
Privat?
|
JA
|
Brutto von PKV-
Mitglied über -------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
Pflichtgrenze?
|
JA
|
PKV-Mitglied
Verdient mehr als -------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
GKV-Mitglied?
|
JA
|
=> Kind PKV-versichert oder gegen eigenen Beitrag in der GKV

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Beitragvon ratte1 » 04.12.2010, 21:30

Hallo,

hier hilft ganz einfach ein Blick ins Gesetz:
§ 10Abs.1 letzter Satz SGB V: "Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren."

Die Familienversicherung ist also während der Elternzeit ausgeschlossen.

MfG
ratte1

GS
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Schlappi hat mal wieder ...

Beitragvon GS » 04.12.2010, 23:09

... fürs totale Chaos gesorgt.

Eingangs ging es um diese Frage
Herr_Schmidt hat geschrieben:Hallo,
während Mutterschutz und Elternzeit empfiehlt die PV, die Krankentagegeldversicherung als Anwartschaft zu führen (um Beiträge zu sparen).
1) was bedeutet dies (Krankentagegeldversicherung als Anwartschaft)?
2) welche Auswirkungen hat dies auf den Beitrag der KV? Danke!

Das wurde m. E. auch beantwortet. Überhaupt keinen Grund gab es, dann dem TE mit der von vorneherein nicht vorhandenen Möglichkeit der beitragsfreien Versicherung abseits des Krankentagegeldes die Nase lang zu machen.

Der TE hat doch eingangs klargestellt - Mutterschutz und Elternzeit - , dass es sich um eine private Vollversicherung für die künftige Mutter handelt. Wie kann man da eine (nicht) mögliche beitragsfreie Versicherung der Mutter in der Kasse des Vaters ins Spiel bringen? ](*,)

Gruß von
Gerhard


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