Hallo,
ich bin bei der DKV krankenversichert und würde gerne von meinem Tarif AM0 ZM3 SM6 in den M4 BR1 wechseln. Jetzt sagte mir ein DKV-Berater, dass dies nicht ohne neue Gesundheitsprüfung und eventuell höheren Prämien möglich sei. Ist dem tatsächlich so. Wenn ja, welche Möglichkeit habe ich dennoch, nach §204 VVG in einen günstigeren Tarif zu kommen - ohne neue Risikobewertung und ohne Selbstbehalt?
Wäre super, wenn mir jemand antworten könnte.
Vielen Dank!
Tarifwechsel private KV innerhalb der DKV
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Hallo tanjaisileni,
ZITAT:
§ 204
Tarifwechsel.(1)
Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart;
ZITAT ENDE
Die DKV kann tatsächlich einen Risikozuschlag erheben. Wenn Sie diesen nicht akzeptiern wollen, müssen Sie die DKV auffordern, Ihnen die "Mehrleistungen" detailliert aufzulisten. Auf diese können Sie dann verzichten.
Lassen Sie IHren DKV-Vertreteter ein Umstellunsangebot gem §204 einholen (viele Vertreter machen das nicht besonmders gerne - sie verlieren i.d.R. Geld). Sie können auch gegen Honorar einen registrierten Versicherungs-BERATER engagieren. Weniger empfehlenswert - da unverschämt teuer - sind Angebote von Vermittlern, die bis zu 8 Monatsbeiträgen Ihrer Ersparnis als Honorar wollen.
Freundliche Grüße
Roland Gutsch
P.S.: Warum übrigens BR 1 (hohe Selbstbeteiligung)
ZITAT:
§ 204
Tarifwechsel.(1)
Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart;
ZITAT ENDE
Die DKV kann tatsächlich einen Risikozuschlag erheben. Wenn Sie diesen nicht akzeptiern wollen, müssen Sie die DKV auffordern, Ihnen die "Mehrleistungen" detailliert aufzulisten. Auf diese können Sie dann verzichten.
Lassen Sie IHren DKV-Vertreteter ein Umstellunsangebot gem §204 einholen (viele Vertreter machen das nicht besonmders gerne - sie verlieren i.d.R. Geld). Sie können auch gegen Honorar einen registrierten Versicherungs-BERATER engagieren. Weniger empfehlenswert - da unverschämt teuer - sind Angebote von Vermittlern, die bis zu 8 Monatsbeiträgen Ihrer Ersparnis als Honorar wollen.
Freundliche Grüße
Roland Gutsch
P.S.: Warum übrigens BR 1 (hohe Selbstbeteiligung)
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Ja, ich bin Angestellter. Ich habe dem DKV-Berater nun folgende nachricht zukommen lassen:
"Bitte unterbreiten Sie mir doch für meinen Vertrag (und auch für den meines Sohnes) ein Angebot für einen Tarifwechsel gemäß § 204 VVG. Sollten keine leistungsgleichen Tarife vorhanden sein, so unterbreiten Sie mir bitte ein Angebot unter Ausschluss der Mehrleistungen. Ergeben sich Verschlechterungen in dem neuen Tarif, so informieren Sie mich bitte schriftlich darüber. Mir schwebt der Tarif Vollmed M4 BR4 vor. Bitte informieren Sie mich darüber, wie sich dieser Tarif für mich darstellen würde.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich ein Interesse an einer Prämiensenkung habe und daher einen solchen Tarifwechsel ernsthaft in Erwägung ziehe.
Mir ist außerdem wichtig, dass ich meine angesparten Altersrückstellungen mitnehmen kann - ohne neuerliche Gesundheitsprüfung und ohne Zahlung von Risikozuschlägen."
Genügt ein solches Schreiben? Und fahre ich mit einem anderen Tarif als Vollmed M4 BR4 eventuell besser?
Herzlichen Dank!!
Andreas Nitsch
"Bitte unterbreiten Sie mir doch für meinen Vertrag (und auch für den meines Sohnes) ein Angebot für einen Tarifwechsel gemäß § 204 VVG. Sollten keine leistungsgleichen Tarife vorhanden sein, so unterbreiten Sie mir bitte ein Angebot unter Ausschluss der Mehrleistungen. Ergeben sich Verschlechterungen in dem neuen Tarif, so informieren Sie mich bitte schriftlich darüber. Mir schwebt der Tarif Vollmed M4 BR4 vor. Bitte informieren Sie mich darüber, wie sich dieser Tarif für mich darstellen würde.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich ein Interesse an einer Prämiensenkung habe und daher einen solchen Tarifwechsel ernsthaft in Erwägung ziehe.
Mir ist außerdem wichtig, dass ich meine angesparten Altersrückstellungen mitnehmen kann - ohne neuerliche Gesundheitsprüfung und ohne Zahlung von Risikozuschlägen."
Genügt ein solches Schreiben? Und fahre ich mit einem anderen Tarif als Vollmed M4 BR4 eventuell besser?
Herzlichen Dank!!
Andreas Nitsch
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Genügt ein solches Schreiben?
Damit sollte wohl klar sein, was Sie wollen.

Ich rate Ihnen, regelmäßig nachzuhaken. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die DKV hier nicht besonders schnell ist.
Und fahre ich mit einem anderen Tarif als Vollmed M4 BR4 eventuell besser?
Das lässt sich aus der Ferne nicht sagen. Ggf. sollten Sie gleichzeitig um ein Angebot BM5-0 anfragen.
Freundliche Grüße
Wechsel in gleichwertigen Versicherungsschutz
Hallo,
der DKV Tarif Vollmed M4 BR4 ist wesentlich weniger leistungsfähig als Ihre aktuelle Tarifkombination AM0, ZM3, ZM3. Wenn Sie wechseln möchten, was ich übrigens bei der aktuellen Beitragsentwicklung sehr gut nachvollziehen kann, kommt an sich nur der Bestmed BM50 (Premium) für Sie in Frage. Zum angedachten Tarifwechsel habe ich hier in diesen Forum schon einen Beitrag veröffentlicht. Gegebenenfalls müssen Sie sich Ihr Recht erstreiten. Bislang haben alle Versicherten die wir (über meine Firma) begleitet haben dies auch erfolgreich durchsetzten können. Sicherlich kann dies auch jeder andere professionelle Berater (gerade die kompetenten Kollegen/innen aus diesen Forum) für Sie erfolgreich darstellen.
Mit den besten Grüßen
Marcus
der DKV Tarif Vollmed M4 BR4 ist wesentlich weniger leistungsfähig als Ihre aktuelle Tarifkombination AM0, ZM3, ZM3. Wenn Sie wechseln möchten, was ich übrigens bei der aktuellen Beitragsentwicklung sehr gut nachvollziehen kann, kommt an sich nur der Bestmed BM50 (Premium) für Sie in Frage. Zum angedachten Tarifwechsel habe ich hier in diesen Forum schon einen Beitrag veröffentlicht. Gegebenenfalls müssen Sie sich Ihr Recht erstreiten. Bislang haben alle Versicherten die wir (über meine Firma) begleitet haben dies auch erfolgreich durchsetzten können. Sicherlich kann dies auch jeder andere professionelle Berater (gerade die kompetenten Kollegen/innen aus diesen Forum) für Sie erfolgreich darstellen.
Mit den besten Grüßen
Marcus
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Ärzteschreck
Marcus hat geschrieben:der DKV Tarif Vollmed M4 BR4 ist wesentlich weniger leistungsfähig als Ihre aktuelle Tarifkombination AM0, ZM3, ZM3.
Mich würde einmal genauer interessieren wie Sie Ihre obige Aussage begründen. Ich bin 2010 zu einer anderen Ansicht gelangt.
verkürzter Leistungsvergleich
Hallo,
hier der gewünschte Leistungsvergleich:
Leistet der Tarif für Logopädie?
M-Top:Ja. Logopädie ist bis zu den üblichen Preisen erstattungsfähig. Als üblich gelten Vergütungen bis zu den vom Bundesministerium des Inneren festgesetzten beihilfefähigen Höchstbeträgen.
BM50: Ja. Leistungen eines Logopäden sind nach einem Preis- und Leistungsverzeichnis zu 100% erstattungsfähig.
Vollmed-M4: Ja. Im Rahmen der Behandlung durch einen Logopäden ist die Stimmbildung erstattungsfähig.
Ist eine ambulante Psychotherapie ersattungsfähig?
M-Top: Ja. Ambulante Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung und psychologische Psychotherapeuten ist, soweit dies vor Behandlungsbeginn schriftlich zugesagt wurde, ggf. über die Höchstsätze der GOÄ hinaus zu 100% für die ersten 30 Sitzungen, von der 31. Sitzung an zu 80% und von der 61. Sitzung an zu 70% erstattungsfähig.
BM5: Ja. Ambulante Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie) durch Ärzte und psychologische Psychotherapeuten bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5facher Satz) bis zu 30 Sitzungen zu 100%, von der 31. Sitzung zu 80% und ab der 61. Sitzung zu 70% erstattungsfähig.
Vollmed-M4:Ja. Ambulante Psychotherapie durch Ärzte und psychologische Psychotherapeuten ist ohne vorherige Genehmigung zu 80% erstattungsfähig, begrenzt auf max. 30 Behandlungen p.a.
Erstattet der Versicherer sämtliche Hilfsmittel ohne abschliessende Aufzählung (offener Hilfsmittelkatalog)?
M-Top: Nein. Erstattungsfähig sind Sehhilfen, Bandagen, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, Kunstglieder, Liege- u. Sitzschalen, orth. Rumpf-, Arm und Beinstützapparate, orth. Maßschuhe (ab 71,58 EUR, 43,46 EUR bis 15. LJ.), orth. Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Sprechgeräte (elektron. Kehlkopf). Außerdem nach Zusage Krankenfahrstühle, Sauerstoff-, Beatmungs-, Inhalations-, Absauggeräte, Pulsoximeter, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Infusions-, Ernährungspumpen, elektronische Lesehilfen, Blindenstock, -leitgerät und Blindenführhund (inkl. Orientierungs- und Mobilitätstraining). Diese Hilfsmittel werden vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt. Die Ausleihe und die Reparatur sind erstattungsfähig.
BM5: Ja. Erstattungsfähig sind 100% der Aufwendungen für folgende kleine Hilfsmittel: Sehhilfen, Bandagen, Blindenstock, Bruchbänder, Schuheinlagen, Gehstützen, Inhalationsgeräte, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, orthopädische Maßschuhe (der Teil des RB der 100 EUR bzw. 50 EUR bis zum 20. LJ überschreitet), orthopädische Schuhzurichtungen und Sprechgeräte (elektr. Kehlkopf). Weiterhin sind große Hilfsmittel analog eines offenen Kataloges erstattungsfähig, wie: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenleitgeräte und Blindenführhund (inkl. Orientierungs- und Mobilitätstraining), elektr. Lesehilfen, Ernährungspumpen, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Hörgeräte, Infusionspumpen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, Liege- und Sitzschalen, orthop. Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Pulsoximeter, Sauerstoffgeräte und Überwachungsmonitore für Säuglinge u.ä.. Die Erstattung erfolgt zu 100%, sofern diese Hilfsmittel unter Einhaltung des versicherereigenen Hilfsmittelservice oder im Rahmen einer unfall- oder notfallbedingten Behandlung bezogen oder beschafft werden, ansonsten zu 80%.
Vollmed-M4: Nein. Erstattungsfähig sind, in mittlerer Ausführung, ärztl. verordnete techn. Mittel, Geräte oder Körperersatzstücke, die körperl. Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen: Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, Schuheinlagen, orth. Schuhe, Hör- u. Sprechgeräte (elektr. Kehlkopf), Herzschrittmacher, Kunstglieder, orth. Rumpf-, Arm- u. Beinstützapparate sowie Krankenfahrstühle, darüber hinaus alle nicht genannten, med. notwendigen und ärztlich verordneten Hilfsmittel nach vorheriger VR-Zustimmung.
Ich denke das reicht erst einmal. Dies sind meiner Meinung nach die wirklich wichtigen Leistungsbausteine einer Vollversicherung. Nachzulesen übrigens auch in KV WIN (Maklervergleichsprogramm)
Hoffe Ihnen und anderen hiermit weiterführend geholfen zu haben.
Beste Grüße
Marcus
hier der gewünschte Leistungsvergleich:
Leistet der Tarif für Logopädie?
M-Top:Ja. Logopädie ist bis zu den üblichen Preisen erstattungsfähig. Als üblich gelten Vergütungen bis zu den vom Bundesministerium des Inneren festgesetzten beihilfefähigen Höchstbeträgen.
BM50: Ja. Leistungen eines Logopäden sind nach einem Preis- und Leistungsverzeichnis zu 100% erstattungsfähig.
Vollmed-M4: Ja. Im Rahmen der Behandlung durch einen Logopäden ist die Stimmbildung erstattungsfähig.
Ist eine ambulante Psychotherapie ersattungsfähig?
M-Top: Ja. Ambulante Psychotherapie durch Ärzte mit Zusatzausbildung und psychologische Psychotherapeuten ist, soweit dies vor Behandlungsbeginn schriftlich zugesagt wurde, ggf. über die Höchstsätze der GOÄ hinaus zu 100% für die ersten 30 Sitzungen, von der 31. Sitzung an zu 80% und von der 61. Sitzung an zu 70% erstattungsfähig.
BM5: Ja. Ambulante Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie) durch Ärzte und psychologische Psychotherapeuten bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5facher Satz) bis zu 30 Sitzungen zu 100%, von der 31. Sitzung zu 80% und ab der 61. Sitzung zu 70% erstattungsfähig.
Vollmed-M4:Ja. Ambulante Psychotherapie durch Ärzte und psychologische Psychotherapeuten ist ohne vorherige Genehmigung zu 80% erstattungsfähig, begrenzt auf max. 30 Behandlungen p.a.
Erstattet der Versicherer sämtliche Hilfsmittel ohne abschliessende Aufzählung (offener Hilfsmittelkatalog)?
M-Top: Nein. Erstattungsfähig sind Sehhilfen, Bandagen, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, Kunstglieder, Liege- u. Sitzschalen, orth. Rumpf-, Arm und Beinstützapparate, orth. Maßschuhe (ab 71,58 EUR, 43,46 EUR bis 15. LJ.), orth. Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Sprechgeräte (elektron. Kehlkopf). Außerdem nach Zusage Krankenfahrstühle, Sauerstoff-, Beatmungs-, Inhalations-, Absauggeräte, Pulsoximeter, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Infusions-, Ernährungspumpen, elektronische Lesehilfen, Blindenstock, -leitgerät und Blindenführhund (inkl. Orientierungs- und Mobilitätstraining). Diese Hilfsmittel werden vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt. Die Ausleihe und die Reparatur sind erstattungsfähig.
BM5: Ja. Erstattungsfähig sind 100% der Aufwendungen für folgende kleine Hilfsmittel: Sehhilfen, Bandagen, Blindenstock, Bruchbänder, Schuheinlagen, Gehstützen, Inhalationsgeräte, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, orthopädische Maßschuhe (der Teil des RB der 100 EUR bzw. 50 EUR bis zum 20. LJ überschreitet), orthopädische Schuhzurichtungen und Sprechgeräte (elektr. Kehlkopf). Weiterhin sind große Hilfsmittel analog eines offenen Kataloges erstattungsfähig, wie: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenleitgeräte und Blindenführhund (inkl. Orientierungs- und Mobilitätstraining), elektr. Lesehilfen, Ernährungspumpen, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Hörgeräte, Infusionspumpen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, Liege- und Sitzschalen, orthop. Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Pulsoximeter, Sauerstoffgeräte und Überwachungsmonitore für Säuglinge u.ä.. Die Erstattung erfolgt zu 100%, sofern diese Hilfsmittel unter Einhaltung des versicherereigenen Hilfsmittelservice oder im Rahmen einer unfall- oder notfallbedingten Behandlung bezogen oder beschafft werden, ansonsten zu 80%.
Vollmed-M4: Nein. Erstattungsfähig sind, in mittlerer Ausführung, ärztl. verordnete techn. Mittel, Geräte oder Körperersatzstücke, die körperl. Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen: Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, Schuheinlagen, orth. Schuhe, Hör- u. Sprechgeräte (elektr. Kehlkopf), Herzschrittmacher, Kunstglieder, orth. Rumpf-, Arm- u. Beinstützapparate sowie Krankenfahrstühle, darüber hinaus alle nicht genannten, med. notwendigen und ärztlich verordneten Hilfsmittel nach vorheriger VR-Zustimmung.
Ich denke das reicht erst einmal. Dies sind meiner Meinung nach die wirklich wichtigen Leistungsbausteine einer Vollversicherung. Nachzulesen übrigens auch in KV WIN (Maklervergleichsprogramm)
Hoffe Ihnen und anderen hiermit weiterführend geholfen zu haben.
Beste Grüße
Marcus
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@ Marcus
Die Entscheidung, welches die "wirklich wichtigen" Kriterien sind, muss man (natürlich nach ausführlicher Beratung) dem Interessenten überlassen. Und KV-WIN ist für einen substanziellen Leistungsvergleich m.E. ungeeignet.
Freundliche Grüße
RG
Dies sind meiner Meinung nach die wirklich wichtigen Leistungsbausteine einer Vollversicherung. Nachzulesen übrigens auch in KV WIN (Maklervergleichsprogramm)
Die Entscheidung, welches die "wirklich wichtigen" Kriterien sind, muss man (natürlich nach ausführlicher Beratung) dem Interessenten überlassen. Und KV-WIN ist für einen substanziellen Leistungsvergleich m.E. ungeeignet.
Freundliche Grüße
RG
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Roland Gutsch hat geschrieben:@ MarcusDies sind meiner Meinung nach die wirklich wichtigen Leistungsbausteine einer Vollversicherung. Nachzulesen übrigens auch in KV WIN (Maklervergleichsprogramm)
Die Entscheidung, welches die "wirklich wichtigen" Kriterien sind, muss man (natürlich nach ausführlicher Beratung) dem Interessenten überlassen. Und KV-WIN ist für einen substanziellen Leistungsvergleich m.E. ungeeignet.
Freundliche Grüße
RG
Hallo Herr Gutsch,
wir beide einer Meinung

Es gibt mal wieder ein Wunder

An den TE
u.U. macht BM wirklich mehr Sinn.
Ob nun BM4 oder 5 oder doch Vollmed, sollten Sie mit Ihrem DKV-Vertreter ausführlich besprechen, oder sich alternativ gegen Honorar beraten lassen (auf Stundenbasis).
Sie sollten bedenken: Mehr Leistung, kostet mehr Geld, auch in Zukunft.
Gruß
Philipp
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