Die Kosten haben wir zu 80% erstattet, da nicht belegt ist, dass die Behandlung durch einen
Primärarzt durchgeführt wurde. Gern würden wir Ihnen eine volle Kostenerstattung ermöglichen,
reichen Sie uns dazu bitte die Erstbehandlungsrechnung ein. Eine 100% Erstattung ist möglich,
wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Primärärzte sind nach Ihrem Tarif
Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte, Fachärzte für Frauen-, Augen- oder
Kinderheilkunde und hausärztlich tätige Internisten, die nicht auf Fachgebiete spezialisiert sind.
Ist das so normal? Reicht eine Überweisung nicht mehr aus?
