Unglaubliche Beitragssteigerung

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PKV_Abwägender
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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon PKV_Abwägender » 14.11.2025, 15:27

Jedenfalls liegt Gaudeamus mit dem neu angebotenen Tarif mit Zweibettzimmer ja immer noch sehr gut im Rennen. :D

@GS:
Ich habe jetzt nach dem richtigen Schmierstoff für Dein Schaltwerk gesucht; und gefunden. Bitte schön:

Der nette Forist eastman hatte Dich diesmal nicht vor dem Verbrennen aller Finger gewarnt. Der trotzige Autor dieser Zeilen war es, der im anderen Thread (Entlastungsbeitrag bei Renteneintritt beitragsfrei stellen) die KI befragte und Dir das dort (am 03.11.25 / 23:50 Uhr) mitteilte. Am Folgetag mit Deinem Beitrag um 9:37 Uhr war das zu früh für Dich (oder falscher Schmierstoff) und Du hast eastman geantwortet. Taucht er doch beim einen oder anderen am Morgen im Spiegel auf? :twisted:

Furchtbar, furchtbar, furchtbar.

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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon PKVLaie » 14.11.2025, 16:06

GS hat geschrieben:@Gaudeamus
Danke für die Klarstellung , dass der genannte Beitrag schon der zum 1.1.26 aktualisierte Wert ist.

@PKV_Abwägender
Ich hatte mich schon gefragt, wo du abgeblieben bist. Aber solche Sorgen habe ich mir GsD ja umsonst gemacht.
Nun frage ich mich aber, wo und wann ich dich mit dem geschätzten Foristen @eastman verwechselt haben soll. Bitte lass es mich wissen.
(Den abwegigen Gedanken, du sähest ihn vielleicht jeden Morgen im Spiegel, habe ich ganz schnell wieder verscheucht.)

Zur Sache: Auf diesen Gedanken
PKV_Abwägender schreib t:
Innerhalb dieser 7 Jahre hatte es mit Sicherheit oft genug einen sogenannten „auslösenden Faktor“ gegeben, der mit Überschreitung eines Schwellwertes 10 % (oder vertraglicher Wert) schon viel früher eine oder eher mehrere Beitragserhöhungen gerechtfertigt hätte. Darauf hatte man verzichtet; nun ist der Sprung umso höher.
zu kommen, erscheint dagegen eher nicht abwegig, nicht einmal mir.

Aber lass mich mal den Advocatus Diaboli (in diesem Fall also des satanischen Vorstands) spielen, der folgendes zur Erklärung der sieben Jahre „Friede, Freude, Eierkuchen“ aus dem Hut zaubert (natürlich weitestmöglich simplifiziert, abert auch strapaziert):
Beitragsänderungen auslösende Faktoren zum 1.1. ...
2020: + 5,1% zum VJ (hier Ausgangskalkulation): Erhöhung möglich, da > + 5%, aber Verzicht darauf erlaubt, da < + 10%)
2021: + 4,9% zum VJ (insges. +10,25%): Erhöhung nicht erlaubt (da < + 5% zum VJ. Erhöhung insgesamt nicht relevant)
2022: + 4,9% zum VJ (insges. +15,65%): Erhöhung eigentlich geboten, aber wieder nicht erlaubt, siehe 2021
2023: + 4,9% zum VJ (insges. +21,32%): Erhöhung allmählich dringend an der Zeit, aber immer noch nicht erlaubt
2024: + 4,9% zum VJ (insges. +27,27%): alles schreit nach Erhöhung, aber nach wie vor nicht erlaubt
2025: + 4,9% zum VJ (insges. +33,50%): siehe 2024
2026: + 5,1% zum VJ (insges. +40,31%): Erhöhung erlaubt (aber streng genommen nicht vorgeschrieben, da < 10% zum VJ) und auch umgesetzt.

Folge der Umsetzung - du kennst das ja alles, aber es gibt ja noch den ein oder anderen Mitleser:
Die Neuzugangs-Tarifbeiträge müssen dann plötzlich um diese (bisher nicht relevanten) insgeamt rd. 40% - bzw. um den jeweiligen Absolutbetrag in € für jeden betroffenen Geburtsjahrgang erhöht werden. Allein das ist schon jede Menge Holz.
Prozentual(!) noch viel dicker kommt es für langjährig Versicherte, die erst vor kurzem, etwa 2025, aus anderen Tarifen gewechselt sind. Und zwar aus einem an sich positiven Grund: Infolge Mitnahme der bisher angesammelten Alterungsrückstellung ist ihr Ausgangsbeitrag weitaus niedriger als bei einem Neuzugang des gleichen Geburtsjahrgangs. Der (vorschriftsmäßig) identische Absolutbetrag liegt, jetzt umgerechnet in Prozent, um weitaus mehr als „nur“ 40 % über dem Ausgangsbeitrag 2025, z.B. 75% beim TE @Gaudeamus.

So viel zum Advokaten des Teufels. Der Teufel steckt ja bekanntlich in den Details der Kalkulationsvorschriften, an die die dafür Zuständigen sich warum auch immer nicht rantrauen oder eigentlich gern würden, aber stets was noch Wichtigeres zu tun haben.

Und ja, sollte im obigen Beispiel etwa zum 1.1.2022 (erst recht später) eine 5,1 statt der 4,9 passiert sein, dann wäre das Vermeiden einer jetzt möglich gewesenen Erhöhung … muss ich noch weiterschreiben? Ich denke nicht, nachdem du ja schon vorgelegt hast.

Gruß
von GS


Das Beispiel funktioniert so m.E. nicht. Es müssen die (kumuliert) gestiegenen Kosten gegenüber der vorherigen Kalkulation um 10 % gestiegen sein. Nicht zum Vorjahr. D.h. im Beispiel, 2021 sind die Kosten um 10 % höher und es müsste erhöht werden.

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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon martin_mar » 14.11.2025, 18:32

Das Beispiel funktioniert so m.E. nicht. Es müssen die (kumuliert) gestiegenen Kosten gegenüber der vorherigen Kalkulation um 10 % gestiegen sein. Nicht zum Vorjahr. D.h. im Beispiel, 2021 sind die Kosten um 10 % höher und es müsste erhöht werden.


Doch, das scheint leider gesetzlich genau so vorgesehen zu sein. Und genau deshalb kommen auch die horrenden Beitragserhöhungen zustande.
Ist hier auch schön erklärt ab 04:10
https://www.youtube.com/watch?v=Xg8CPGrOkVs

eastman
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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon eastman » 14.11.2025, 19:07

Zur Verdeutlichung meiner Aussage hinsichtlich bisex-Tarifen: mit dem Wechsel in unisex fällt nicht nur die (meist total uninteressante) Option des Standard-Tarifes weg, sondern (vor allem!) der Wechsel in alle anderen bisex-Tarife. Dahingehend habe ich gefragt, ob darauf hingewiesen wurde, am Besten mit einem großen roten Icon : Mit dem Wechsel in diesen unisex-Tarif verringert sich DRAMATISCH die Anzahl der Tarif-Wechseloptionen in der Zukunft.
Was mir dabei besonders "übel" aufstößt: merkwürdigerweise sind eigentlich alle vorgetragenen Wechseloptionen KOMPAKTTARIFE - ein Tarif, alles enthalten. Nur leider nicht als "all you can eat", sondern: friss oder stirb. Im Beispiel dieses Foristen sind ja mal ganz still und heimlich 5% weniger Zahnersatzleistungen entstanden. Möglichkeit, dies durch Zusatz-Tarife beim gleichen Versicherer zu kompensieren: Null. Die Werbung der PKV: stellen Sie sich Ihren Versicherungsschutz zusammen, wie Sie ihn benötigen....naja...da schweigt des Dichters Zunge. So nebenbei: Alterungsrückstellungen verbleiben im Tarifkollektiv, wenn man seine Versicherung auf die eine oder andere Art auflöst.
Speziell zur Union: es hat ja Gründe, warum man sich in die Arme des großen bayrischen Bruders warf. Die Zahlen der Vollversicherten permanent rückläufig, die Position im Wettbewerb um Neukunden....ob der fast ausschließliche Vertrieb über die Sparkassen so das große Beratungs-Event war, vermag ich IM EINZELNEN natürlich nicht einzuschätzen...empfehle deshalb unverändert, die Beratungsdokumentation durchzulesen - die ja seit 2007...

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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon GS » 14.11.2025, 19:11

martin_mar schreibt:
Doch, das scheint leider gesetzlich genau so vorgesehen zu sein. Und genau deshalb kommen auch die horrenden Beitragserhöhungen zustande.
Ja, und deshalb gehört das Verfahren geändert. Nur, wie ich hier schon zweimal bemerkt habe: Trotz seltener Eintracht zwischen VZVB und PKV-Verband und ihrer Eingaben seit Jahren an die zuständigen Politiker: Die Herrschaften haben immer gerade was Besseres zu tun.

Mal was tun für diese Beitragsdiebe (die Versicherten) und noch dazu für deren Hehler (die Versicherer)? Kommt so schnell nicht in Frage [-X

GS
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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon GS » 14.11.2025, 19:42

PKV_Abwägender schreibt mir: @GS:
Ich habe jetzt nach dem richtigen Schmierstoff für Dein Schaltwerk gesucht; und gefunden. Bitte schön:
Touché. Sorry, PKV_Abwägender, diesen ca. 10 Tage alten Thread hatte ich aus dem Blick verloren, weil da hinterher nichts mehr reinkam.

Der nette Forist eastman hatte Dich diesmal nicht vor dem Verbrennen aller Finger gewarnt. Der trotzige Autor dieser Zeilen war es, der im anderen Thread (Entlastungsbeitrag bei Renteneintritt beitragsfrei stellen) die KI befragte und Dir das dort (am 03.11.25 / 23:50 Uhr) mitteilte.
Stimmt. Du hattest das ja mit Deinem mitternächtlichen Einzeiler moniert. Hat mich übrigens an diesen Mario - oder hieß er Luigi ? - in der gut gemachten Kaffeereklame erinnert: 'Aber isch habe doch gar keine Auto!'
Ich hatte deinen Text dem @eastman untergeschoben und deshalb auch so geantwortet. Der Grund war wohl dessen Einzeiler, den er schon zwei Minuten nach dir eingestellt hatte. Ich hatte zuerst den gesehen und ihn lediglich als Nachklapp zu dem vorigen Beitrag (also nicht seinem, sondern deinem) eingestuft.
Am Folgetag mit Deinem Beitrag um 9:37 Uhr war das zu früh für Dich (oder falscher Schmierstoff) und Du hast eastman geantwortet.
Ja, da war ich wohl noch nicht ganz wach, im Gegensatz zu euch zwei ausgeschlafenen Typen kurz vor acht :wink:
Taucht er doch beim einen oder anderen am Morgen im Spiegel auf? :twisted:
Im Nachhinein war dieser Gedanke natürlich völliger Quatsch. Aber immerhin: Ich hatte ihn ja sofort wieder verscheucht :idea:
Furchtbar, furchtbar, furchtbar.
Naja, halb so schlimm. Aber über den Schmierstoff am Vorabend, über den muss ich wirklich nochmal nachdenken. Der Bushmills wäre sicher die bessere Wahl gewesen, aber der war noch zu 8)
Zuletzt geändert von GS am 14.11.2025, 20:50, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon GS » 14.11.2025, 20:44

@eastman
Du hast geschrieben:
Zur Verdeutlichung meiner Aussage hinsichtlich bisex-Tarifen: mit dem Wechsel in unisex fällt nicht nur die (meist total uninteressante) Option des Standard-Tarifes weg, sondern (vor allem!) der Wechsel in alle anderen bisex-Tarife.
Da ist was dran. Zum Standardtarif sehe ich das etwas differenzierter: Zwar mag es uninteressant sein, darin versichert zu sein, aber sein 'Charme' besteht immerhin darin, im Notfall des Notfalls dahinein zu dürfen und nicht statt dessen in den Überbautarif, sorry, Basistarif, zu müssen.
Dahingehend habe ich gefragt, ob darauf hingewiesen wurde, am Besten mit einem großen roten Icon :
das wissen wir noch nicht, und ich würde in dem Fall auch nicht dafür die Hand auf die heiße Kochplatte legen.
Mit dem Wechsel in diesen unisex-Tarif verringert sich DRAMATISCH die Anzahl der Tarif-Wechseloptionen in der Zukunft.
Den Versicherern mag es so passen. Tarife, die nicht mehr verkauft werden dürfen, nehmen nur Platz weg auf dem Hof. So etwas wie einen gut florierenden Oldtimer-Spezialmarkt gibt es ja leider nicht in der PKV. 8)
Die Werbung der PKV: stellen Sie sich Ihren Versicherungsschutz zusammen, wie Sie ihn benötigen....naja...da schweigt des Dichters Zunge.
Das war schon immer übertrieben. Was der Kunde benötigt, das wird ihm schon verklickert. Ok, da soll es irgendwo ja einen "gut sortierten Makler-Einzelhandel :wink: " geben, auf dem man dem Unwort "maßgeschneidert" wohl noch am nächsten kommt.
So nebenbei: Alterungsrückstellungen verbleiben im Tarifkollektiv, wenn man seine Versicherung auf die eine oder andere Art auflöst.
Da sind sie ja auch besser aufgehoben als wenn sie etwa dem versicherungspflichtig gewordenen Exkunden zur verpflichtenden Weitergabe an seine neue Kasse mitgegeben würden. Gut, da gibt es garantiert gegenteilige Meinungen.Mir fallen da gleich welche Kandidaten ein, von A wie (van) Aken bis Y wie Ypsilanti.
Speziell zur Union: es hat ja Gründe, warum man sich in die Arme des großen bayrischen Bruders warf.
Na ja, wohl eher "geworfen wurde". Gerüchteweise war das schlimmstenfalls aber nur die zweitschlechteste Option. Die schlechteste: Man munkelt, dass einige maßgebliche Tanten und Onkel schon die Zwangsheirat der gerade erst 16-Jährigen innerhalb des damaligen Imeyer-Clans angeleiert hatten und sie nur mit knapper Not im letzten Augenblick noch von der Unterelbe über den Weißwurst-Äquator ausbüxen konnte :mrgreen:
...empfehle deshalb unverändert, die Beratungsdokumentation durchzulesen - die ja seit 2007...
Diese Empfehlung gilt natürlich universell - sogar für den Einkauf im bestens sortierten Makler-Einzelhandel :wink:

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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon eastman » 14.11.2025, 21:40

Einen gut florierenden Oldtimer-Spezialmarkt gibt es leider nicht in der PKV? Da wäre ich mir gar nicht so sicher.

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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon PKVLaie » 14.11.2025, 22:07

Das mit dem Schwellenwert hat mir keine Ruhe gelassen, ich habe daher nochmal ein bißchen recherchiert.
Geregelt ist das ganze in § 155 VAG:

https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__155.html

Der entscheidende Satz:

"(3) Das Versicherungsunternehmen hat für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif zumindest jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen zu vergleichen. Ergibt die der Aufsichtsbehörde und dem Treuhänder vorzulegende Gegenüberstellung für einen Tarif eine Abweichung von mehr als 10 Prozent, sofern nicht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ein geringerer Prozentsatz vorgesehen ist, hat das Unternehmen alle Prämien dieses Tarifs zu überprüfen und, wenn die Abweichung als nicht nur vorübergehend anzusehen ist, mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen."

D.h. m.E. man vergleicht nicht mit dem Vorjahr (auch wenn das in dem einen "Expertenvideo" tatsächlich behauptet wird) sondern mit der letzten Kalkulation. Damit kann m.E. nur die ursprüngliche Kalkulation bzw. die der letzten Beitragserhöhung gemeint sein.
Alles andere wäre m.E. auch abwegig: Bei einem Unternehmen mit einem einzigen Tarifwerk und einem großen Kollektiv, was ja der Idealfall ist, wäre es sonst durchaus gut denkbar das über Jahrzehnte - im Vergleich zum Vorjahr - nie der Schwellenwert gerissen wird.
Wie sollte das Unternehmen dann überhaupt noch die Leistungen bezahlen?
Ja man wundert sich manchmal über den Gesetzgeber, aber SO dumm ist er dann doch nicht!

Noch deutlicher wird das m.E. in diesem Abschnitt:
(4) Das Versicherungsunternehmen hat für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten durch Betrachtung von Barwerten zu vergleichen. Ergibt die der Aufsichtsbehörde und dem Treuhänder vorzulegende Gegenüberstellung für einen Tarif eine Abweichung von mehr als 5 Prozent, hat das Unternehmen alle Prämien dieses Tarifs zu überprüfen und mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen. Absatz 3 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.

Hier gibt es einen Schwellenwert von 5 %, aber auch hier werden die aktuellen mit den kalkulierten Werten verglichen. Wären mit den kalkulierten die Vorjahreswerte gemeint, hätte es nie eine Anpassung der Sterbetafeln gegeben.
Das ist eine sehr langsame Entwicklung, die hätte sich nie in einem Jahr um mehr als 5 % verändert!

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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon eastman » 14.11.2025, 22:37

Ein Einsatz einer neuen Sterbetafel KANN nur erfolgen, wenn zuvor der Schwellenwert überschritten wird. Der Schwellenwert dann sozusagen als Brandbeschleuniger auf eine tatsächliche Unterdeckung > 5%. Gab es in der Vergangenheit schon mehrfach, dass bei manchen Tarifen die aktuelle Sterbetafel erst später kam als bei den Wettbewerbern.

Die kalkulierten Versicherungsleistungen SIND im zuletzt verlangten Beitrag eingeflossen. Einfach mal unterstellen, dass es ja durchaus Jahre gibt, bei dem die Beiträge höher waren als die Leistungen, ein Minus aus Vorjahren also gemindert oder sogar ausgeglichen werden kann. Dann gibt es ja auch Sondereffekte, unlängst die längeren Betriebsschließungen....

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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon PKV_Abwägender » 15.11.2025, 01:00

Ich bin wie PKVLaie auch schon am Begriff „kalkulierte Versicherungsleistungen“ hängen geblieben, mit dem verglichen wird.

eastman schreibt:
Die kalkulierten Versicherungsleistungen SIND im zuletzt verlangten Beitrag eingeflossen.

Hmm, ja schon.
Aber wird denn jedes Jahr eine „kalkulierte Versicherungsleistung“ neu angepasst? (also in der Regel erhöht, bei unter 10 % ohne Erhöhung des Beitrags)?

Nur dann kann passieren, was wie hier passiert ist.

Ich hätte jetzt eine „ursprünglich kalkulierte Versicherungsleistung“ angenommen, denn davon kann man häufig lesen.

Z. B.
Eine Beitragsanpassung darf immer nur dann erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert.

Nachzulesen z. B. hier, und die müssten es doch richtig wissen:
https://www.google.com/url?q=https://ww ... _f5XQjQet1

Wäre es so, wie eastman und GS schreiben (und der Mensch in dem Video sagt), dann könnte in der reinen Theorie es möglich sein, dass über Jahrzehnte keine Beitragsanpassung möglich wäre. Mit entsprechenden verheerenden Folgen.

Geht es aber um die URSPRÜNGLICHE Kalkulation, wie ich eher vermute und siehe oben, dann hat die Versicherung in diesem Fall mit Sicherheit jahrelang gepennt. Eine Zumutung. Übrigens hatte ich vor wenigen Jahren auch in meiner Versicherung so etwas vermutet, als ich auf einen Schlag 47 % aufgebrummt bekam (und nur kurze Zeit später ging es noch weiter).

Wenn es so ist, dann brauchen wir aber keine Gesetzesänderung von schläfrigen Politikern in der besagten Form, das hilft dann ja gar nichts, sondern dann spinnen und pennen diese Versicherungsgesellschaften, bei denen das so passiert.

So oder so steht fest, dass die häufigen Klagen über die fehlende Transparenz in der PKV stimmen.

@GS:
Mit dem neuen Schmierstoff (das muss doch helfen) bitte ich Dich, über Deine obigen Vorjahres-Beispiele nochmal nachzudenken. Vielleicht stellst Du auch fest, dass da irgendwie etwas absolut nicht zusammen passt.

Gruß

GS
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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon GS » 15.11.2025, 07:17

@PKV_Abwägender,
ich zitiere mal in mehreren Schritten den für die hier zuletzt diskutierte Sache entscheidenden Absatz aus dem Artikel, den du verlinkt hast – also von denen, die es nach deinen Worten doch wissen müssen:
PKV-Verband schreibt:
Eine Beitragsanpassung darf immer nur dann erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Abweichung von 10 Prozent.
Soweit nicht bestritten, denke ich, auch nicht von @PKVLaie.
Es ist aber auch möglich, einen niedrigeren Schwellenwert vertraglich zu vereinbaren. In manchen Tarifen ist das der Fall.
Beispielsweise die in meinem Beispiel weiter oben gezogenen 5 Prozent.
Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt und eine Beitragsänderung notwendig ist, kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder. Überschreiten die Kostensteigerungen in einem PKV-Tarif nicht die Schwellenwerte, darf es dort auch keine Beitragsanpassung geben.
Bis auf die schon mal gern in Frage gestellte Unabhängigkeit von Treuhändern dürfte auch das noch unbestritten sein, denke ich. Aber nun festhalten, jetzt kommt der Casus Knacktus:
Das gilt auch, wenn über mehrere Jahre Steigerungen zu beobachten sind, diese aber nicht die Schwellenwerte erreichen.
Dieser Punkt wird unterschiedlich interpretiert. Beispielsweise @PKVLaie und wohl auch du lesen hier noch die Ergänzung „zusammengezählt“ hinein. Die steht aber nicht da. Und der Schlusssatz in dem betreffenden Absatz
Durch dieses Prinzip kommt es dazu, dass bisher stabile Beiträge “sprunghaft” steigen können.
ergibt nur dann einen Sinn, wenn „zusammengezählt“ nicht nur nicht drin steht, sondern auch nicht hinein gehört, zumindest nicht nach der aktuellen, hier unterschiedlich interpretierten Rechtslage.

Weiter will ich auf diesen verlinkten Artikel nicht eingehen. Vielleicht macht das ja noch einer und findet noch etwas, worüber man sich dann wieder zerlegen kann. :wink:

Die hier gern strapazierten „Vermutungen“ helfen nicht zuletzt dem TE - @Gaudeamus, bist du noch an Bord oder haben wir dich vergrault? – aber nicht weiter. Vielleicht doch noch eine nachgeschoben – ich nenne es lieber, einen Zacken tiefer aufgehängt, eine Hypothese:

Wenn der gemeinhin eher PKV-skeptische VZBV ausnahmsweise mal mit dem PKV-Verband an demselben Strick zieht – notabene in dieselbe Richtung und ohne um einen Baum herum gelegt! – dann hat er doch zuvor seine Juristen den Sachverhalt, also u.a. den von @PKVLaie bemühten § 155 VAG, aus ihrer Sicht akribisch prüfen lassen. Wenn ja, was zu hoffen ist, dann haben diese Rechtsexperten das Wörtchen „zusammengezählt“ so auch nicht gesehen, nicht einmal zwischen den Zeilen gefunden. Und wollen es künftig hineingeschrieben sehen. Vermute ich jedenfalls. :|

Gruß
von GS

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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon eastman » 15.11.2025, 14:34

Mir ist gerade für eine Continentale-Kundin eine Beitragserhöhung reingeflattert. Nachfolgend mal der Text der Continentale, ist vielleicht auch ein wenig erhellend:
" In diesem Tarif hat der Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen eine Abweichung von mehr als 5 % ergeben. Daraufhin wurden alle Beiträge des Tarifs unter Berücksichtigung sämtlicher Rechnungsgrundlagen (u.a. kalkulierte Versicherungsleistungen, Storno- und Sterbewahrscheinlichkeiten, Rechnungszins) überprüft. Da die Abweichung nicht nur als
vorübergehend anzusehen ist, wurden die Rechnungsgrundlagen aktualisiert und die Beiträge zum
01.01.2026 mit Zustimmung des unabhängigen Treuhänders angepasst."

PKVLaie
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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon PKVLaie » 15.11.2025, 15:28

eastman hat geschrieben:Mir ist gerade für eine Continentale-Kundin eine Beitragserhöhung reingeflattert. Nachfolgend mal der Text der Continentale, ist vielleicht auch ein wenig erhellend:
" In diesem Tarif hat der Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen eine Abweichung von mehr als 5 % ergeben. Daraufhin wurden alle Beiträge des Tarifs unter Berücksichtigung sämtlicher Rechnungsgrundlagen (u.a. kalkulierte Versicherungsleistungen, Storno- und Sterbewahrscheinlichkeiten, Rechnungszins) überprüft. Da die Abweichung nicht nur als
vorübergehend anzusehen ist, wurden die Rechnungsgrundlagen aktualisiert und die Beiträge zum
01.01.2026 mit Zustimmung des unabhängigen Treuhänders angepasst."


Ich denke das erklärt die Sprünge - die es ja unbestritten gibt - eher. Zum einen können ja auch kumuliert schon etwa 20 % zusammenkommen, und dann werden die anderen Rechnungsgrundlagen auch noch überprüft.
Und das ganze bezieht sich dann m.E. auf eine Tabelle für "Neuabschlüsse". (In Anführungszeichen, weil es auch bei geschlossenen Tarifen so laufen müsste).
Nehmen wir mal an, jemand ist seit 30 Jahren versichert und jetzt 60.
Der neue Beitrag für 60 jährige steigt von 800 auf 1040 EUR. Also 30 %, davon 20 % durch höhere Kosten und 10 % aufgrund anderer Rechnungsgrundlagen.
Jetzt ist er aber seit 30 Jahren versichert und hat Altersrückstellungen mit einem Anrechnungsbetrag von z.B. 400 EUR aufgebaut.
Dann zahlte er vorher 400 EUR, es steigt natürlich dennoch um 240 EUR auf 640 EUR.
Für ihn also um 60 %.

Gaudeamus
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Re: Unglaubliche Beitragssteigerung

Beitragvon Gaudeamus » 15.11.2025, 18:15

@GS

Ich bin schon noch an Bord, kann aber als Laie inhaltlich der aktuellen Diskussion nicht mehr so recht folgen. Was aber nicht bedeutet, dass ich diese nicht mit Interesse verfolge und ab und zu doch etwas lerne. Beispielsweise glaube ich jetzt etwas mehr über das Zustandekommen dieser exorbitanten Beitragssprünge zu wissen =D> .

Also bitte, lass dich und lasst euch nicht davon abhalten einen Unwissenden an die Hand zu nehmen.


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