GS hat geschrieben:@Gaudeamus
Danke für die Klarstellung , dass der genannte Beitrag schon der zum 1.1.26 aktualisierte Wert ist.
@PKV_Abwägender
Ich hatte mich schon gefragt, wo du abgeblieben bist. Aber solche Sorgen habe ich mir GsD ja umsonst gemacht.
Nun frage ich mich aber, wo und wann ich dich mit dem geschätzten Foristen @eastman verwechselt haben soll. Bitte lass es mich wissen.
(Den abwegigen Gedanken, du sähest ihn vielleicht jeden Morgen im Spiegel, habe ich ganz schnell wieder verscheucht.)
Zur Sache: Auf diesen Gedanken
PKV_Abwägender schreib t:
Innerhalb dieser 7 Jahre hatte es mit Sicherheit oft genug einen sogenannten „auslösenden Faktor“ gegeben, der mit Überschreitung eines Schwellwertes 10 % (oder vertraglicher Wert) schon viel früher eine oder eher mehrere Beitragserhöhungen gerechtfertigt hätte. Darauf hatte man verzichtet; nun ist der Sprung umso höher.
zu kommen, erscheint dagegen eher nicht abwegig, nicht einmal mir.
Aber lass mich mal den Advocatus Diaboli (in diesem Fall also des satanischen Vorstands) spielen, der folgendes zur Erklärung der sieben Jahre „Friede, Freude, Eierkuchen“ aus dem Hut zaubert (natürlich weitestmöglich
simplifiziert, abert auch strapaziert):
Beitragsänderungen auslösende Faktoren zum 1.1. ...2020: + 5,1% zum VJ (hier Ausgangskalkulation): Erhöhung möglich, da > + 5%, aber Verzicht darauf erlaubt, da < + 10%)
2021: + 4,9% zum VJ (insges. +10,25%): Erhöhung nicht erlaubt (da < + 5% zum VJ. Erhöhung insgesamt nicht relevant)
2022: + 4,9% zum VJ (insges. +15,65%): Erhöhung eigentlich geboten, aber wieder nicht erlaubt, siehe 2021
2023: + 4,9% zum VJ (insges. +21,32%): Erhöhung allmählich dringend an der Zeit, aber immer noch nicht erlaubt
2024: + 4,9% zum VJ (insges. +27,27%): alles schreit nach Erhöhung, aber nach wie vor nicht erlaubt
2025: + 4,9% zum VJ (insges. +33,50%): siehe 2024
2026: + 5,1% zum VJ (insges. +40,31%): Erhöhung erlaubt (aber streng genommen nicht vorgeschrieben, da < 10% zum VJ) und auch umgesetzt.
Folge der Umsetzung - du kennst das ja alles, aber es gibt ja noch den ein oder anderen Mitleser:
Die Neuzugangs-Tarifbeiträge
müssen dann plötzlich um diese (bisher nicht relevanten)
insgeamt rd. 40% - bzw. um den jeweiligen Absolutbetrag in € für jeden betroffenen Geburtsjahrgang erhöht werden. Allein das ist schon jede Menge Holz.
Prozentual(!) noch viel dicker kommt es für langjährig Versicherte, die erst vor kurzem, etwa 2025, aus anderen Tarifen gewechselt sind. Und zwar aus einem an sich positiven Grund: Infolge Mitnahme der bisher angesammelten Alterungsrückstellung ist ihr Ausgangsbeitrag weitaus niedriger als bei einem Neuzugang des gleichen Geburtsjahrgangs. Der (vorschriftsmäßig) identische Absolutbetrag liegt, jetzt umgerechnet in Prozent, um weitaus mehr als „nur“ 40 % über dem Ausgangsbeitrag 2025, z.B. 75% beim TE @Gaudeamus.
So viel zum Advokaten des Teufels. Der Teufel steckt ja bekanntlich in den Details der Kalkulationsvorschriften, an die die dafür Zuständigen sich warum auch immer nicht rantrauen oder eigentlich gern würden, aber stets was noch Wichtigeres zu tun haben.
Und ja, sollte im obigen Beispiel etwa zum 1.1.2022 (erst recht später) eine
5,1 statt der 4,9 passiert sein, dann wäre das Vermeiden einer jetzt möglich gewesenen Erhöhung … muss ich noch weiterschreiben? Ich denke nicht, nachdem du ja schon vorgelegt hast.
Gruß
von GS