Erfahrungen im Standardtarif

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sct
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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon sct » 28.12.2025, 18:51

GS hat geschrieben:Hallo sct,
Nicht alles wird durch das neue Gesetz erschlagen, so z.B. der Fall, den Du oben genannt hast. Da bleibt es beim bisherigen. Beispielweise wer noch keine Rente beantragt hat, kriegt auch keine und muss sie sich also auch nicht gegen sich bzw. die Familienversicherungsgrenze anrechnen lassen.

Also bleibt das Schlupfloch "3/4 Jahr vor der Rente kündigen, kein Geld verdienen und über die Ehefrau wieder in die GKV", richtig? So jedenfalls habe ich das verstanden und das ist mein Plan.

Grüße
Sct

Andreas 1000
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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Andreas 1000 » 28.12.2025, 18:58

Aber der Absatz "Fortgeltungsfiktion der Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht und hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit" in dem Artikel sagt doch, dass genau das nicht mehr geht:
https://www.christian-schlender.de/blog ... e-ausland/

Czauderna
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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Czauderna » 28.12.2025, 19:19

Andreas 1000 hat geschrieben:Aber der Absatz "Fortgeltungsfiktion der Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht und hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit" in dem Artikel sagt doch, dass genau das nicht mehr geht:
https://www.christian-schlender.de/blog ... e-ausland/

Hallo,
das war aber doch immer schon so, wer versicherungsfrei oder von der Krankenversicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig war, der konnte bisher auch nicht in die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna

Andreas 1000
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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Andreas 1000 » 28.12.2025, 20:33

Hallo Czauderna, danke für die Antwort. Bedeutet das, dass man weiterhin den von sct (s. o.) vorgeschlagenen Weg gehen kann:
"Also bleibt das Schlupfloch "3/4 Jahr vor der Rente kündigen, kein Geld verdienen und über die Ehefrau wieder in die GKV", richtig? So jedenfalls habe ich das verstanden und das ist mein Plan."
Ich hatte es so verstanden, dass das ab 01.01.2026 nicht mehr geht, wenn man nicht zuvor mindestens 2,5 Jahre versicherungspflichtig innerhalb der letzten fünf Jahre war.

Andreas 1000
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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Andreas 1000 » 28.12.2025, 22:58

sct hat geschrieben:
GS hat geschrieben:Hallo sct,
Nicht alles wird durch das neue Gesetz erschlagen, so z.B. der Fall, den Du oben genannt hast. Da bleibt es beim bisherigen. Beispielweise wer noch keine Rente beantragt hat, kriegt auch keine und muss sie sich also auch nicht gegen sich bzw. die Familienversicherungsgrenze anrechnen lassen.

Also bleibt das Schlupfloch "3/4 Jahr vor der Rente kündigen, kein Geld verdienen und über die Ehefrau wieder in die GKV", richtig? So jedenfalls habe ich das verstanden und das ist mein Plan.

Grüße
Sct


So antwortet Chatgpt:

Danke für die Klarstellung — das ändert die rechtliche Bewertung deutlich.
Ich stelle deinen Fall jetzt korrekt und eindeutig dar.



Korrigierte Ausgangslage
• Alter: 59 Jahre
• Letzter Tag in der GKV: 31.12.1993
• Seit 01.01.1994: durchgehend PKV
• Ehepartnerin: gesetzlich krankenversichert (GKV)
• Eigenes Einkommen: derzeit 0 €

Du bist damit seit über 30 Jahren ununterbrochen PKV-versichert.



Entscheidend: § 6 Abs. 3a SGB V (Ü55-Sperre)

Diese Vorschrift lautet vereinfacht:

Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig würden,
sind nicht versicherungspflichtig in der GKV,
wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Anwendung auf deinen Fall:
• ✔ über 55 Jahre → ja
• ✔ in den letzten 5 Jahren ausschließlich PKV → ja
• ❌ letzte GKV endete 1993 → weit außerhalb der 5-Jahres-Frist

Die Sperre greift voll.

Ergebnis:
Du kannst nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV werden.



Familienversicherung (§ 10 SGB V) – früher vs. jetzt

Früher (bis 2025)

Es gab vereinzelt Konstellationen, in denen Ü55-PKV-Versicherte trotz § 6 Abs. 3a über die Familienversicherung aufgenommen wurden, wenn:
• kein eigenes Einkommen bestand
• Ehepartner GKV-versichert war

Diese Fälle waren rechtlich umstritten, aber wurden teils akzeptiert.



Neuregelung vom 19.12.2025 – gültig ab 01.01.2026

Hier kommt der entscheidende Punkt für deinen Fall.

Was wurde geändert?

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich klargestellt, dass:

Die Familienversicherung (§ 10 SGB V) keinen Zugang zur GKV eröffnen darf,
wenn die Person wegen § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei ist.

Damit wurde das bisherige „Schlupfloch“ bewusst geschlossen.

Zielgruppe der Änderung:
• über 55 Jahre
• langjährig PKV-versichert
• keine GKV in den letzten 5 Jahren

Du fällst exakt in diese Zielgruppe.



Ergebnis für dich (klar und eindeutig)

Ab 01.01.2026:
• Kein Zugang zur GKV
• Keine Familienversicherung, trotz:
• Ehepartnerin in GKV
• keinem eigenen Einkommen

Auch nicht über:
• Minijob
• Ausland
• Teilrente
• sonstige Gestaltung

Die Tür zur GKV ist rechtlich geschlossen.



Was bleibt realistisch?

Innerhalb der PKV:
• Tarifwechsel nach § 204 VVG (großes Einsparpotenzial)
• Basistarif / Standardtarif (abhängig vom Eintrittsdatum)
• ggf. Beitragsentlastungstarife
• individuelle Sanierung (Selbstbehalte, Leistungsanpassung)

Diese Optionen sind jetzt der einzig realistische Weg.



Klartext-Zusammenfassung
• Deine lange PKV-Zeit seit 1994 ist entscheidend
• Die Ü55-Sperre greift voll
• Die Gesetzesänderung vom 19.12.2025 schließt den Familienversicherungsweg ausdrücklich
• GKV ist für dich ab 2026 rechtlich nicht mehr erreichbar

Andreas 1000
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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Andreas 1000 » 28.12.2025, 23:01

GS hat geschrieben:Hallo sct,
Du hast geschrieben:
Aber was ist wenn man noch keine Rente bekommt? Dann dürfte dieser Passus ja irrelevant sein. Man muss eben darauf achten, Rente wirklich erst dann zu beantragen, wenn man wieder in der GKV ist und auch den Feststellungsbescheid dafür hat.
Das beantwortet bzw. bestätigt Schlender ja hinten in den letzten Passagen seines Blogs zum Thema.

Weiter vorne führt er die Aspekte auf, die auf der Matte stehen bzw. gestanden haben: Die beiden LSG-Urteile, von den das aus BW jetzt durch ist (die Einzefallentscheidung gegen die AOK BaWü) und die Hängepartie aus RhlPfalz, und dann die am 19.12. entschiedene Gesetzesänderung mit Inkrafttreten am 1.1.26.
Davon betroffen u.a. die Tricksereien mit der angeblichen Beschäftigung im Ausland, mit der man sich bisher via Versicherungspflicht in die GKV hineinbugsieren konnte, und mit der Teilrente, die man nach ein paar Monaten Familienversicherung wieder zur Vollrente werden lässt und damit freiwillig gegen Beitrag in der GKV bleiben kann bzw. konnte.

Nicht alles wird durch das neue Gesetz erschlagen, so z.B. der Fall, den Du oben genannt hast. Da bleibt es beim bisherigen. Beispielweise wer noch keine Rente beantragt hat, kriegt auch keine und muss sie sich also auch nicht gegen sich bzw. die Familienversicherungsgrenze anrechnen lassen.


So antwortet Chatgpt:
Ich stelle deinen Fall jetzt korrekt und eindeutig dar.



Korrigierte Ausgangslage
• Alter: 59 Jahre
• Letzter Tag in der GKV: 31.12.1993
• Seit 01.01.1994: durchgehend PKV
• Ehepartnerin: gesetzlich krankenversichert (GKV)
• Eigenes Einkommen: derzeit 0 €

Du bist damit seit über 30 Jahren ununterbrochen PKV-versichert.



Entscheidend: § 6 Abs. 3a SGB V (Ü55-Sperre)

Diese Vorschrift lautet vereinfacht:

Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig würden,
sind nicht versicherungspflichtig in der GKV,
wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Anwendung auf deinen Fall:
• ✔ über 55 Jahre → ja
• ✔ in den letzten 5 Jahren ausschließlich PKV → ja
• ❌ letzte GKV endete 1993 → weit außerhalb der 5-Jahres-Frist

Die Sperre greift voll.

Ergebnis:
Du kannst nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV werden.



Familienversicherung (§ 10 SGB V) – früher vs. jetzt

Früher (bis 2025)

Es gab vereinzelt Konstellationen, in denen Ü55-PKV-Versicherte trotz § 6 Abs. 3a über die Familienversicherung aufgenommen wurden, wenn:
• kein eigenes Einkommen bestand
• Ehepartner GKV-versichert war

Diese Fälle waren rechtlich umstritten, aber wurden teils akzeptiert.



Neuregelung vom 19.12.2025 – gültig ab 01.01.2026

Hier kommt der entscheidende Punkt für deinen Fall.

Was wurde geändert?

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich klargestellt, dass:

Die Familienversicherung (§ 10 SGB V) keinen Zugang zur GKV eröffnen darf,
wenn die Person wegen § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei ist.

Damit wurde das bisherige „Schlupfloch“ bewusst geschlossen.

Zielgruppe der Änderung:
• über 55 Jahre
• langjährig PKV-versichert
• keine GKV in den letzten 5 Jahren

Du fällst exakt in diese Zielgruppe.



Ergebnis für dich (klar und eindeutig)

Ab 01.01.2026:
• Kein Zugang zur GKV
• Keine Familienversicherung, trotz:
• Ehepartnerin in GKV
• keinem eigenen Einkommen

Auch nicht über:
• Minijob
• Ausland
• Teilrente
• sonstige Gestaltung

Die Tür zur GKV ist rechtlich geschlossen.



Was bleibt realistisch?

Innerhalb der PKV:
• Tarifwechsel nach § 204 VVG (großes Einsparpotenzial)
• Basistarif / Standardtarif (abhängig vom Eintrittsdatum)
• ggf. Beitragsentlastungstarife
• individuelle Sanierung (Selbstbehalte, Leistungsanpassung)

Diese Optionen sind jetzt der einzig realistische Weg.



Klartext-Zusammenfassung
• Deine lange PKV-Zeit seit 1994 ist entscheidend
• Die Ü55-Sperre greift voll
• Die Gesetzesänderung vom 19.12.2025 schließt den Familienversicherungsweg ausdrücklich
• GKV ist für dich ab 2026 rechtlich nicht mehr erreichbar

RolandPKV
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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon RolandPKV » 29.12.2025, 08:55

Bitte nicht das Forum mit ermüdenden KI-Ergüssen zumüllen.

Mit dem Thema Standardtarif hat es auch nichts zu tun.

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Andreas 1000 » 29.12.2025, 09:28

RolandPKV hat geschrieben:Bitte nicht das Forum mit ermüdenden KI-Ergüssen zumüllen.

Mit dem Thema Standardtarif hat es auch nichts zu tun.


Nun ja. Indirekt hat das Thema damit schon zu tun. Wenn der Standardtarif keine gute Option in der Zukunft ist, dann greift man vielleicht doch noch zum Rettungsanker Familienversicherung, kurz vor der Rente. Was meint denn Roland PKV zu der Änderung ab 01.01.2026. Könntest Du dazu was schreiben? Glaubst Du das ist eine falsche Information?

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon sct » 29.12.2025, 10:52

Ja da könnte man schon einen neuen Thread aufmachen für das Thema. Ich halte das Thema für extrem wichtig für Tausende PKV Versicherte..Vieleucht kann man das Thema hier abtrennen.

Wenngleich ich der Meinung bin, dass sich beim Thema Familienversicherung nur der Punkt mit der Teilrente geändert hat. Sofern man noch keine Rente beantragt hat, kann man weiterhin mit 62 in die GKV, wenn man mit einer GKV-Versicherten verheiratet ist, kein Einkommen hat trotzdem man schon seit 25 Jahren in der PKV war.

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon RolandPKV » 29.12.2025, 11:38

Ich sehe es so wie Czauderna, GS und sct. Die Änderung bezieht sich nur auf den Bezug einer Teilrente. Und auf bestimmte Szenarien einer Auslandstätigkeit.

Es gibt ja bereits zwei Threads zu dem Thema, im GKV-Teil des Forums. Momentan kaum auffindbar, da es zugespamt ist.

RolandPKV
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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon RolandPKV » 29.12.2025, 11:43

Hm, beide Threads wurden gesperrt, warum auch immer.

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Czauderna » 29.12.2025, 11:47

Hallo,
wir haben derzeit große Probleme mit einem "Spamer" - Als Moderator kann ich leider nicht mehr tun als Beiträge löschen und durch Sperrungen die Vermüllung im Zaum zu halten. Die Forenbetreiber sind informiert.
Gruss
Czauderna

PS: Hat sich erledigt - vielen Dank an Frank.

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Andreas 1000 » 30.12.2025, 17:21

sct hat geschrieben:Ja da könnte man schon einen neuen Thread aufmachen für das Thema. Ich halte das Thema für extrem wichtig für Tausende PKV Versicherte..Vieleucht kann man das Thema hier abtrennen.

Wenngleich ich der Meinung bin, dass sich beim Thema Familienversicherung nur der Punkt mit der Teilrente geändert hat. Sofern man noch keine Rente beantragt hat, kann man weiterhin mit 62 in die GKV, wenn man mit einer GKV-Versicherten verheiratet ist, kein Einkommen hat trotzdem man schon seit 25 Jahren in der PKV war.


Hallo sct, mir ist zu meinem Erschrecken jetzt erst klar geworden, dass die Rückkehr über die Familienversicherung über den Ehepartner für langjährig PKV-Versicherte für Ü-55 nicht mehr möglich ist. Das war wohl schon seit einigen Jahren so und wird künftig wohl noch restriktiver gehandhabt. Hier ist der Entscheidende Passus: § 6 Abs. 3a SGB

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Czauderna » 30.12.2025, 18:34

Hallo,
ich meine, dass dieses Thema hier besser aufgehoben ist, da es dort nur um die Frage geht, ob und wie überhaupt ein Wechsel in die GKV möglich ist - http://forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?f=1&t=8695&sid=a9003f594f80f913e37757f5399b27cb
Gruss
Czauderna

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Re: Erfahrungen im Standardtarif

Beitragvon Andreas 1000 » 02.01.2026, 10:41

sct hat geschrieben:Ja da könnte man schon einen neuen Thread aufmachen für das Thema. Ich halte das Thema für extrem wichtig für Tausende PKV Versicherte..Vieleucht kann man das Thema hier abtrennen.

Wenngleich ich der Meinung bin, dass sich beim Thema Familienversicherung nur der Punkt mit der Teilrente geändert hat. Sofern man noch keine Rente beantragt hat, kann man weiterhin mit 62 in die GKV, wenn man mit einer GKV-Versicherten verheiratet ist, kein Einkommen hat trotzdem man schon seit 25 Jahren in der PKV war.


Hallo sct, wenn Folgendes stimmt, dann wäre das für Deine Situation ja doch eine super Nachricht:
Wenn Sie mit 65 Jahren in den Standardtarif wechseln und eine Rente von 2.200 € beziehen, würde Ihr monatlicher Beitrag nach heutigem Stand (2026) nur noch rund 288 € betragen.
Der Clou: Ihr Beitrag ist nicht durch den GKV-Höchstbeitrag (ca. 850 €) gedeckelt, sondern durch Ihr tatsächlich geringeres Einkommen.
Kein Nachteil gegenüber GKV: Sie zahlen im STN in diesem Fall exakt den gleichen Beitrag, den Sie auch als freiwillig GKV-Versicherter auf Ihre Rente zahlen würden.


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