Hilfe - Sozialamt will Wechsel in den Basistarif
Verfasst: 08.02.2009, 02:10
Mein Freund bezieht Sozialhilfe. Er ist 46J. + seit dieser Zeit auch privat versichert. Das Sozialamt zahlte die PKV anstandslos. Seit einem Jahr er an einem malignen Gehirntumor erkrankt. Die vom Amt gewünschte Umstellung auf den Basistarif (lt. PKV B-Höhe für ihn ca. 540,-) hätte für ihn erhebliche Konsequenzen, da er auf einen Prof. angewiesen ist (kein anderer wollte ihn, aufgrund der Gefahr für sein Leben, operieren). Ferner ist er schnelle Aktionen in jeglicher Richtung angewiesen. Im Klartext: Falls sich ein Rezidiv (zu 100% vorausgesagt) entwickelt, muss aufgrund des schnellen Wachstums unverzüglich reagiert werden. Auch am med. Fortschritt führt kein Weg vorbei. Es besteht noch bei dieser Art von Tumor noch kein eindeutiger Therapie-Weg...
Da der Wegfall der PKV sicher eine zeitliche Verkürzung, der schon ohnehin kurzen Prognose, bedeuten würde, möchte ich in jedem Fall einen Verbleib in der PKV gewährleisten.
1. a. Der Übergang in die GKV mit PKV-Ergänzung ist ja von der Sozialhilfe aus nicht möglich?!
b. ?Schlüpft man durch den Antrag auf Grundsicherung wieder in auf Niveau "Antrag auf ALG2" und könnte so wieder in die GKV?? sorry, ich frage einfach mal so......
2. Aufgrund des Bezuges der Sozialhilfe, würde ja im BT mtl. € 270,- nur für die KV (1/2 Betrag) übrig bleiben. + voller Beitrag zur Pflegeversicherung. Geht das?: Das Sozialamt zahlt Höhe des BT und wir zahlen den Rest und bleiben im jetzigen Tarif der PKV?
3. Müssen wir in den Basistarif? unzumutbare Härte?
4. Die PKV´s klagen ja vor dem Bundesverfassungsgericht.......was passiert, wenn Basistarif illegal.....
5. Kann man zum Basistarif Ergänzungsversicherungen (Lebensfreund zahlt) abschließen?
6. Mein Freund kann auch eine Behinderung (mehr als 80%) beantragen.......ändert das etwas?
Viele Fragen.......aber ich würde mich sehr über schnelle Antworten freuen. Vielen lieben Dank!
Da der Wegfall der PKV sicher eine zeitliche Verkürzung, der schon ohnehin kurzen Prognose, bedeuten würde, möchte ich in jedem Fall einen Verbleib in der PKV gewährleisten.
1. a. Der Übergang in die GKV mit PKV-Ergänzung ist ja von der Sozialhilfe aus nicht möglich?!
b. ?Schlüpft man durch den Antrag auf Grundsicherung wieder in auf Niveau "Antrag auf ALG2" und könnte so wieder in die GKV?? sorry, ich frage einfach mal so......
2. Aufgrund des Bezuges der Sozialhilfe, würde ja im BT mtl. € 270,- nur für die KV (1/2 Betrag) übrig bleiben. + voller Beitrag zur Pflegeversicherung. Geht das?: Das Sozialamt zahlt Höhe des BT und wir zahlen den Rest und bleiben im jetzigen Tarif der PKV?
3. Müssen wir in den Basistarif? unzumutbare Härte?
4. Die PKV´s klagen ja vor dem Bundesverfassungsgericht.......was passiert, wenn Basistarif illegal.....
5. Kann man zum Basistarif Ergänzungsversicherungen (Lebensfreund zahlt) abschließen?
6. Mein Freund kann auch eine Behinderung (mehr als 80%) beantragen.......ändert das etwas?
Viele Fragen.......aber ich würde mich sehr über schnelle Antworten freuen. Vielen lieben Dank!