Mein Mann hatte vor ca. einem Jahr eine Darmkrebserkrankung. Er ist seitdem krankgeschrieben und erhält Krankengeld (Debeka). Die Krebserkrankung ist derzeit nicht mehr aktuell, aber er hat von der Chemo starke Nachwirkungen bekommen (Nervenschäden in Armen und Beinen, Schmerzen in den Knochen) und ist deshalb immer noch nicht arbeitsfähig. Da die Ärzte nicht beurteilen können, wie lange dieser Zustand noch bleibt (jeder sagt das braucht Zeit) oder ob evtl. bleibende Schäden sein werden, befürchten wir, dass er über kurz oder lang in der Erwerbsunfähigkeit (zumindestens hoffentlich bloß eine Zeitlang) rutschen wird.
Nun meine Frage: Unser Sohn 12 Jahre ist auch privat krankenversichert und wir bezahlen für ihn mtl. 200 Euro (Risikozuschläge wegen Allergien usw.). Kann mein Sohn, wenn mein Mann erwerbsunfähig wird bei mir gesetzlich mitversichert werden. (Ich arbeite in Teilzeit und bin gesetzlich versichert.)
Da das Krankengeld nicht sehr hoch ist und die Rente noch weniger wäre (mein Mann ist 50 Jahre alt) wäre natürlich eine Ersparniss des Beitrages von unserem Sohn von großem Vorteil.
Mich würde auch noch interessieren, ob mein Mann, wenn er erwerbsunfähig wäre in die gesetzliche KV zurück könnte. (Was er aber nicht will)
Bin auf die Antworten schon sehr gespannt.
mfg
Daniela 0326
Fragen zur PKV bei Erwerbsunfähigkeit des Versicherten
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Über eine Familienversicherung könnte Ihr Mann in die GKV zurück und nach 12 Monaten in der Familienversicherung könnte er sich freiwillig in der GKV weiterversichern.
Voraussetzung dafür ist aber, dass er 12 Monate lang keine Einkünfte inkl. Sparbuch, Mieteinnahmen usw. über 360 Euro im Monat hat. Dies wäre nur möglich, wenn die Debeka Erwerbsunfähigkeit feststellte und die Krankengeldzahlung verweigerte, keine Rente beantragt würde bzw. diese sehr gering ausfiele, keine hohen Kapitaleinkünfte vorlägen und sich Ihr Mann mit Ihrem Einkommen 12 Monate durchkämpfen kann. Dann wäre trotz Rente eine Weiterversicherung in der GKV möglich zum einkommensabhängigen Satz möglich. Man muss hierbei auch immer darauf achten, dass keine rückwirkenden Zahlungen entstehen.
Eine weitere Alternative wäre eine abhängige Beschäftigung für 12 Monate mit einem Einkommen ab 401 Euro und unter der Bemessungsgrenze, z.B. durch Teilzeit, da Ihr Mann noch unter 55 Jahre alt ist. Danach wäre der Zug in die GKV abgefahren.
Voraussetzung dafür ist aber, dass er 12 Monate lang keine Einkünfte inkl. Sparbuch, Mieteinnahmen usw. über 360 Euro im Monat hat. Dies wäre nur möglich, wenn die Debeka Erwerbsunfähigkeit feststellte und die Krankengeldzahlung verweigerte, keine Rente beantragt würde bzw. diese sehr gering ausfiele, keine hohen Kapitaleinkünfte vorlägen und sich Ihr Mann mit Ihrem Einkommen 12 Monate durchkämpfen kann. Dann wäre trotz Rente eine Weiterversicherung in der GKV möglich zum einkommensabhängigen Satz möglich. Man muss hierbei auch immer darauf achten, dass keine rückwirkenden Zahlungen entstehen.
Eine weitere Alternative wäre eine abhängige Beschäftigung für 12 Monate mit einem Einkommen ab 401 Euro und unter der Bemessungsgrenze, z.B. durch Teilzeit, da Ihr Mann noch unter 55 Jahre alt ist. Danach wäre der Zug in die GKV abgefahren.
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