Krankenversichert aber wie wenn man Arbeitslos ist?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

g.stylez
Beiträge: 2
Registriert: 23.02.2007, 00:37

Krankenversichert aber wie wenn man Arbeitslos ist?

Beitragvon g.stylez » 23.02.2007, 00:42

Hi Leute,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Meine Freundin ist seit einiger Zeit arbeitslos jetzt ist sie aber nicht mehr Krankenversichert da sie schon über 23 ist.
Das Arbeitsamt sagt sie hat kein anspruch auf Arbeitslosengeld weil sie noch kein Jahr gearbeitet hat.

Das heißt gleichzeitig das sie nicht Krankenversichert ist. Kann sie kein Hartz4 beantragen und ist somit auch Krankenversichert ?

Sie wohnt auch jetzt wieder bei Ihrer Mutter und die Frau vom Arbeitsamt sagte sie könnte kein Arbeitslosengeld - Hartz4 bekommen.

Ist das soweit alles korrekt?

Weil ich find es schon shit wenn einer nicht mal krankenversichert wird in Deutschland....

danke für jede Antwort im vorraus die mir weiterhilft...


mfg g.stylez

Rolf
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 59
Registriert: 30.03.2006, 15:33

Beitragvon Rolf » 23.02.2007, 08:24

hallo,

wenn deine freundin weder alg1 noch alg2 (hartz4) erhält, ist sie auch nicht krankenversichert. da muss sie sich freiwillig bei einer krankenkasse versichern. kostet ca. 130 eur im monat oder sich einen job über 400 eur monatseinkommen suchen.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1547
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Beitragvon GS » 23.02.2007, 16:01

Hallo,

falls bis 1.4. noch keine Rückkehr in die Kasse aus anderen Gründen möglich ist: ab dem 1.4. ist ihre bisherige bzw. lezte Krankenkasse verpflichtet, sie wieder aufzunehmen. Steht so oder so ähnlich im neuen Gesetz.

Bis dahin aufpassen und nicht vor ein Auto laufen ...

Viel Glück!

g.stylez
Beiträge: 2
Registriert: 23.02.2007, 00:37

Beitragvon g.stylez » 24.02.2007, 11:32

Achso gut zu wissen also spätestens am 1.4 muss die Krankenkasse sie wieder aufnehmen ? Wenn sich bis daher noch nichts ergeben hat, eine andere möglichkeit zu finden anders Kranken zu versichern?

Aber wieso bekommt sie kein Hartz4, hat nicht jeder Anspruch darauf wenn er es braucht? Sie verweigern es ihr weil sie bei Ihrer Mutter wohnt ist das logisch? Und wie soll man sich bitte was zu Essen kaufen oder Miete bezahlen wenn nötig ?

Da stimmt doch was nicht an der Aussage oder?

xxjuwelxx
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 16.02.2007, 11:46
Wohnort: Hamburg

Beitragvon xxjuwelxx » 04.03.2007, 22:57

Also soweit ich weiß, müßte sie Arbeitslosengeld 2 oder 4 bekommen...wenn ihre Mutter erklärt, dass sie für iher Tochter nicht aufkommen kann. Deine Freundin müßte einen Antrag stellen und dabei ein Schreiben ihrer Mutter legen, indem die Mutter kurz schreibt, dass sie für Miete und weiter finanzielle Leistungen ihrer Tochter nicht aufkommt. Oder in der sie erklärt, dass die Tochter bei ihr mietfrei wohnen kann aber für weiter finanzielle Leistungen nicht aufkommt.

Marius
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 02.03.2007, 12:53

Beitragvon Marius » 05.03.2007, 10:05

Hallo,

wer nicht 12 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist, hat KEIN Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Jeder hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II ( auch Hartz IV genannt ), allerdings muss man über 25 Jahre alt sein. Bekommt man Arbeitslosengeld II ist man automatisch krankenversichert. Leider bist du noch keine 25 und hast somit kein Anspruch auf Alg II.

Ich bin kein Experte bei Krankenversicherungen, aber mit 23 sind viele Menschen familienversichert. Das heisst über Mutter oder Vater, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Ich habe diese Familienversicherung bis 25 Jahre in Anspruch nehmen können. Das heisst man ist mitversichert und muss keinen Beitrag entrichten.

Man möge mich berichtigen wenn ich falsches sage.
Gruss
Marius

Marius
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 02.03.2007, 12:53

Beitragvon Marius » 05.03.2007, 10:09

Das mit der Familienversicherung geht nur bis 25, wenn man sich in der Ausbildung befindet, ansonsten bis 23 - mein Fehler.

Denke dann also auch, dass Du dich freiwillig versichern musst. Sprich ca 140 Euro / Monat.

fwilke
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 437
Registriert: 26.02.2007, 21:50
Wohnort: Osnabrück

Beitragvon fwilke » 05.03.2007, 11:24

Alternativ ginge für die Übergangszeit bis Hartz IV oder Job eine Private Krankenversicherung natürlich auch, wenn der Gesundheitszustand es erlaubt. Wenn man fit ist, wäre das sicher auch weniger Geld als in der GKV machbar.

Frank Wilke

KORREKTUR: Habe gerade nochmal gelesen, dass es ja gar nicht um Dich geht, sondern um Deine Freundin. Dann wird die PKV doch eher teurer, es sei denn man nimmt beachtliche Selbstbehalte!

Kleine Ergänzung: Sie soll einen GKV-Tarif mit Selbstbehalt wählen, dann wird's nochmal günstiger!


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste