Hallo allerseits,
diese Frage wurde wahrscheinlich hier in ähnlicher Form schon mal gestellt (habe über die Suchfunktion auch Ähnliches gefunden), aber da jeder Fall etwas anders ist, möchte ich meinen Fall trotzdem schildern und bitte dringend um etwas Hilfe.
Ich bin seit November 2007 als studentische Hilfskraft tätig (ca. 250€/Monat) und habe in dem Zeitraum von 01.01.08 - 30.09.08 die doppelte Stundenanzahl gearbeitet (etwa 450€ netto). Meine Lohnabrechnung hat mein Vater in dieser Zeit immer unserer GKV zugeschickt.
Mir wurde jedoch nie mitgeteilt, dass ich mich bei einem Lohn über 350€/Monat selbst versichern muss, sondern ich dachte die Familienversicherung läuft so weiter. Meine GKV fordert nun rückwirkend von mir für diese neun Monate den GKV-Studententarif, also erst über ein Jahr später! Ich bin anscheinend seit dieser Zeit auch gar nicht mehr krankenversichert!? Ist das so rechtens? Muss ich diesen Betrag bezahlen (ich wurde während dieser Zeit ein Mal gegen Tetanus geimpft und hatte eine minimale Behandlung, beim Zahnarzt war ich auch ein Mal)? Meine GKV-Karte war bei diesen zwei Besuchen ja anscheinend auch nicht gesperrt o.ä.?
Mir ist bewusst, dass für jeden Bürger eine Versicherungspflicht besteht, aber woher soll man in solchen Fällen von einer bestimmten Einkommensgrenze wissen (so dass man ja denkt, man ist (familien)versichert?
Vielen Dank schon mal für eine Antwort!
Beste Grüße
Versicherungspflicht rückwirkend als Student
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Jenes müsste - meines Erachtens - korrekt sein.
Auch wenn Du einen Bescheid über das Bestehen der Familienversicherung hast, kann dieser sogar rückwirkend gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X aufgehoben werden, da Du tatsächlich Einkommen erzielt hast, welches zum Wegfall der Famlienversicherung führte.
Aus der kostenlosen Familienversicherung fliegst Du dann kraft Gesetzes heraus, wenn das sog. Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. Jenes ist wohl hier der Fall.
Damit bist Du aber gleichzeitig kraft Gesetzes in der studentischen Pflichtversicherung. Dagegen kann man sich nicht wehren. Es hat auch leider nichts damit zu tun, dass Du nur ein paar Leistungen abgefordert hast.
Sei froh, dass Du in der studentischen Pflichtversicherung bist. Die kostet nur ca. 65,00 Euro im Monat. Die andere Pflichtversicherung der sog. Nichtversicherten geht bei 140,00 Euro los.
Auch wenn Du einen Bescheid über das Bestehen der Familienversicherung hast, kann dieser sogar rückwirkend gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X aufgehoben werden, da Du tatsächlich Einkommen erzielt hast, welches zum Wegfall der Famlienversicherung führte.
Aus der kostenlosen Familienversicherung fliegst Du dann kraft Gesetzes heraus, wenn das sog. Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. Jenes ist wohl hier der Fall.
Damit bist Du aber gleichzeitig kraft Gesetzes in der studentischen Pflichtversicherung. Dagegen kann man sich nicht wehren. Es hat auch leider nichts damit zu tun, dass Du nur ein paar Leistungen abgefordert hast.
Sei froh, dass Du in der studentischen Pflichtversicherung bist. Die kostet nur ca. 65,00 Euro im Monat. Die andere Pflichtversicherung der sog. Nichtversicherten geht bei 140,00 Euro los.
Ok, danke für deine Antwort. Also hätte meine GKV mich nach Einreichung der Lohnabrechnung nicht "sofort" darauf aufmerksam machen müssen, dass ich nicht mehr familienversichert bzw. überhaupt nicht mehr versichert bin? Das finde ich sehr seltsam. Besteht da Verhandlungsspielraum?
Wenn ich mich nun für diese Zeit definitiv rückversichern lassen muss, müsste ich dies ja nicht bei meiner eigntl GKV tun (auch wenn die GKV- Tarife als Student alle gleich sind), sondern könnte dies evtl auch privat tun!? Weiß jemand, ob dies möglich wäre und ob das günstiger sein könnte. Wäre es überhaupt ratsam oder laufe ich dann Gefahr, dass mich meine jetzige GKV wohlmöglich dann ab dem 01.10.08 jetzt gar nicht mehr in die Familienversicherung rückwirkend aufnimmt oder besteht da eine Pflicht seitens der GKV?
Vielen Dank für eine Antwort.
Beste Grüße
Wenn ich mich nun für diese Zeit definitiv rückversichern lassen muss, müsste ich dies ja nicht bei meiner eigntl GKV tun (auch wenn die GKV- Tarife als Student alle gleich sind), sondern könnte dies evtl auch privat tun!? Weiß jemand, ob dies möglich wäre und ob das günstiger sein könnte. Wäre es überhaupt ratsam oder laufe ich dann Gefahr, dass mich meine jetzige GKV wohlmöglich dann ab dem 01.10.08 jetzt gar nicht mehr in die Familienversicherung rückwirkend aufnimmt oder besteht da eine Pflicht seitens der GKV?
Vielen Dank für eine Antwort.
Beste Grüße
Nun denn,
Ich sage mal jaein!
Du bist auf der anderen Seite auch selber verpflichtet die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen der Familienversicherung zu erkennen - bspw. das Lesen von Merkblättern und sonstige Informationen - und kannst definitiv nicht darauf hoffen, dass die Kv. alles richtig macht. Es läuft unter dem Motto, och ich lehne mich jetzt in den Sessel und warte mal ab, was das passiert.
Ich würde jedoch defintiv Kontakt mit der Kv. aufnehmen und klipp und klar schildern, dass Du alles sofort mitgeteilt hast.
Es mag zwar sein, dass die Krankenkasse das verspätete Verhalten nunmehr bedauert, aber dieses rechtfertig definitiv nicht die volle Nachforderung.
Und begründen könnte man es durchaus, wenn man sich die Verfahrensvorschriften unter die Lupe nimmt.
Ich gehe mal davon aus, dass Du irgendwann einen Bescheid über das Bestehen der Familienversicherung erhalten hast.
Dieser Bescheid stellt einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar.
Wenn sich jetzt etwas ändert, dann muss man diesen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung aufheben. Eine Rechtsgrundlage findet man in § 48 SGB X.
Hiernach ist ein Verwaltungakt mit Dauerwirkung - bei einer wesentlichen Änderung (Einkommensgrenze überschritten) - mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.
Durch das Wörtchen ist wird klar, die Entscheidung ist gebunden; daran kann keiner vorbei.
Zukunft bedeutet allerdings hier, erst ab Mitteilung der Krankenkasse (sorry wir haben es versäumt) fliegst Du aus der Familienversicherung heraus.
Jenes ist doch genau das, was Du willst, richtig.
Dann kommt aber das aber!
Der Verwaltungsakt soll rückwirkend aufgehoben werden, wenn Einkommen erzielt wurde, welches zum Wegfall des Anspruches führt.
So eine Konstellation haben wir hier; Du hast Einkommen erzielt und die Voraussetzungen für die Familienversicherung lagen nicht mehr vor, also rückwirkend.
Aber dann sollte man es auch wörtlich nehmen; denn soll heisst nicht unbedingtes muss. Die Krankenkasse darf bzw. muss hier in den sog. atypischen Fällen die Familienversicherung nicht rückwirkend aufheben.
Und genau dort, könnte man ansetzen.
Du hast alles fristgerecht mitgeteilt; die Krankenkasse hat gepennt und nu sagt sie, nachlöhnen. Na klar; sie bedauert es.
Liegt hier nicht ein atypischer Fall vor, in dem eben nicht (Pennen der Kv) die Familienversicherung aufgehoben werden darf?
So würde ich argumentieren; bin mir aber fast sicher, dass Du ohne sozialgerichtliche Hilfe hier nicht weiterkommst.
Wird nicht gehen; keine priv. Kv. wird Dich rückwirkend aufnehmen.
Also hätte meine GKV mich nach Einreichung der Lohnabrechnung nicht "sofort" darauf aufmerksam machen müssen, dass ich nicht mehr familienversichert bzw. überhaupt nicht mehr versichert bin? Das finde ich sehr seltsam. Besteht da Verhandlungsspielraum?
Ich sage mal jaein!
Du bist auf der anderen Seite auch selber verpflichtet die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen der Familienversicherung zu erkennen - bspw. das Lesen von Merkblättern und sonstige Informationen - und kannst definitiv nicht darauf hoffen, dass die Kv. alles richtig macht. Es läuft unter dem Motto, och ich lehne mich jetzt in den Sessel und warte mal ab, was das passiert.
Ich würde jedoch defintiv Kontakt mit der Kv. aufnehmen und klipp und klar schildern, dass Du alles sofort mitgeteilt hast.
Es mag zwar sein, dass die Krankenkasse das verspätete Verhalten nunmehr bedauert, aber dieses rechtfertig definitiv nicht die volle Nachforderung.
Und begründen könnte man es durchaus, wenn man sich die Verfahrensvorschriften unter die Lupe nimmt.
Ich gehe mal davon aus, dass Du irgendwann einen Bescheid über das Bestehen der Familienversicherung erhalten hast.
Dieser Bescheid stellt einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar.
Wenn sich jetzt etwas ändert, dann muss man diesen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung aufheben. Eine Rechtsgrundlage findet man in § 48 SGB X.
Hiernach ist ein Verwaltungakt mit Dauerwirkung - bei einer wesentlichen Änderung (Einkommensgrenze überschritten) - mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.
Durch das Wörtchen ist wird klar, die Entscheidung ist gebunden; daran kann keiner vorbei.
Zukunft bedeutet allerdings hier, erst ab Mitteilung der Krankenkasse (sorry wir haben es versäumt) fliegst Du aus der Familienversicherung heraus.
Jenes ist doch genau das, was Du willst, richtig.
Dann kommt aber das aber!
Der Verwaltungsakt soll rückwirkend aufgehoben werden, wenn Einkommen erzielt wurde, welches zum Wegfall des Anspruches führt.
So eine Konstellation haben wir hier; Du hast Einkommen erzielt und die Voraussetzungen für die Familienversicherung lagen nicht mehr vor, also rückwirkend.
Aber dann sollte man es auch wörtlich nehmen; denn soll heisst nicht unbedingtes muss. Die Krankenkasse darf bzw. muss hier in den sog. atypischen Fällen die Familienversicherung nicht rückwirkend aufheben.
Und genau dort, könnte man ansetzen.
Du hast alles fristgerecht mitgeteilt; die Krankenkasse hat gepennt und nu sagt sie, nachlöhnen. Na klar; sie bedauert es.
Liegt hier nicht ein atypischer Fall vor, in dem eben nicht (Pennen der Kv) die Familienversicherung aufgehoben werden darf?
So würde ich argumentieren; bin mir aber fast sicher, dass Du ohne sozialgerichtliche Hilfe hier nicht weiterkommst.
sondern könnte dies evtl auch privat tun!?
Wird nicht gehen; keine priv. Kv. wird Dich rückwirkend aufnehmen.
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